Netzneutralität: Telekom StreamOn und der Vodafone Pass verstoßen gegen EU-Recht
Das Thema Netzneutralität ist ein wichtiges. Seit Jahren gibt es da unterschiedliche Ansichten, wenn es um Angebote wie Telekom StreamOn und den Vodafone Pass geht. Verstoßen diese Angebote gegen die Netzneutralität? Bekannt sind StreamOn der Telekom und Vodafone Pass sicherlich. Nutzer bekommen in vielen Tarifen die Möglichkeit, Dinge wie Video oder Musik unterwegs zu streamen. Das Ganze läuft über das Mobilfunknetz des Anbieters, anfallendes Datenvolumen dieser Dienste wird nicht berechnet.
Beispiel: 5 GB Datenvolumen laut Vertrag – aber an ein paar Tagen kann man ohne Anrechnung auf diese 5 GB mal eben locker 10 GB Volumen mit Netflix und anderen Diensten verbrauchen. Verbraucherschützer und viele andere Gruppen sind dagegen schon auf die Barrikaden gegangen, ein Kampf, der schon Jahre dauert.
Nun gibt es neue Urteile, die sich gegen die Telekom und Vodafone mit ihren Zero-Rating-Angeboten richten. Der Europäische Gerichtshof hat heute die zwei Nulltarif-Optionen für unvereinbar mit EU-Recht erklärt. Sie sollen gegen die Netzneutralität verstoßen, also gegen die Pflicht, alle Daten im Internet ohne Diskriminierung oder Störung gleich zu behandeln. Dementsprechend seien diese Tarife mit dem Unionsrecht unvereinbar, so der Gerichtshof der Europäischen Union in drei Urteilen vom 2.September 2021 (Az. C-854/19, C-5/20 und C-34/20).
Der Anwalt Christian Solmecke kommentiert das Ganze wie folgt:
Nach der EuGH-Entscheidung dürften die Tarife StreamOn und Vodafone-Pass nun aber generell vor dem Aus stehen, weil sie grundsätzlich und nicht nur in Einzelheiten gegen die Netzneutralität verstoßen. Die Entscheidung hat damit auch eine Signalwirkung für andere Anbieter, die solche Angebote wohl nicht mehr machen können. Möglicherweise könnte das aber auch zu einem Vorteil für die Kunden werden: Denn die einzige rechtlich legale Alternative, um dauerhaftes Musik- und Videostreaming zu ermöglichen, wäre wohl eine EU-weite Datenflatrate.
Mal schauen, ob die Angebote von den Anbietern nun irgendwie angepasst werden – oder generell vor dem Aus stehen. Wie bei der Fair-Use-Nutzung könnten Vodafone und Telekom ja auch sagen: Es greift keine Flat mehr, sondern nur noch x GB für die Dienste, die es on top gibt.
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Das könnte uns noch sehr auf die Füsse fallen, wenn es denn irgendwann 5G-Broadcast geben sollte. Der sollte ja eine – wie über DAB+ und UKW auch – kostenlose Versorgung mit den frei empfangbaren Hörfunkprogrammen und ggf. auch TV als Ersatz für DVB-T ermöglichen. Dann kommt sicher ein pay-TV-Anbieter, der nicht im DVB-T oder ein Radioanbieter, der keine UKW- und keine DAB-Frequenz hat sondern nur über IP streamt und nicht ins 5G-Broadcast-Ensenmble aufgenommen wird und klagt darauf daß das 5G-, Broadcast-Volumen gefälligst auch auf das Datenvolumen des allgemeinen Mobilfunks angerechnet werden sollte, sonst sei ja keine netzneutralität da. Damit wäre 5G-Broadcast dann gestorben . oder teueer . Auf jedn Fall noch ein nachteil für die VerbraucherInnen.
Du hast den Sinn und Zweck, sowie die Grundlage des Urteils nicht verstanden.