Nach Urteil des EuGH gegen Google: Anwälte stellten Vorlagen für Löschanträge ins Netz

Das vom Europäischen Gerichtshof gegen Google gesprochene Urteil wiegt schwerer, als manch einer denken mag. Ich selber bin gegen ein „Recht auf Vergessen“, wenn eine Seite, wie im Urteilsfall geschehen, Inhalte weiter verbreiten darf, diese aber von Google nicht mehr gefunden werden dürfen. Man darf sicher sein: auf Google prasseln derzeit Tausende von Anträgen auf Löschung irgendwelcher Suchergebnisse ein – und wirklich jeder muss von Google geprüft werden. Sollte Google keine Löschung vornehmen, so bleibt dem Ersuchenden der Gang zu den zuständigen Behörden.

Google Office

Ziemlich dicke Geschichte, die Google vielleicht verändern wird. Zensur ist vielleicht das falsche Wort, aber ein freies Internet sieht für mich doch irgendwie anders aus. Gegenüber dem Wall Street Journal teilte man mit, dass man nun die entsprechenden Mechaniken einbauen werde, damit sich Nutzer direkt beschweren können. Wer nicht so lange warten will, weil es vielleicht begründete Dinge gibt, eine Löschung der eigenen Daten bei Google einzufordern: erste Kanzleien stellen bereits Vorlagen der Marke „Muster Löschungsantrag“ ein, die man an Google schicken muss: per Einschreiben, Mail, Fax oder per Übergabe durch einen Gerichtsvollzieher. Kann mir vorstellen, dass es einige Politiker gibt, die diverse Dinge nicht mehr gefunden haben wollen. Man, man, man…….unfassbar.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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16 Kommentare

  1. naja ich hätte als Google, grundsätzlich alle Anträge abgelehnt und hätte die Arbeit an die einzelnen Behörden ausgelagert. Erst wenn von da etwas kommen würde, hätte ich mich damit befasst.
    Aber ich hab grad aus Spaß mal bild.de als komplette Adresse verschickt, mal schauen was raus kommt. 🙂

  2. Richtig so, was der EuGH da gemacht hat.

  3. ManInSoho says:

    Richtiges Urteil mit problematischer Umsetzbarkeit
    Der im Beispiel genannte Politiker hat als Person des öffentlichen Lebens übrigens keinen Anspruch auf Löschung.

  4. Ja, sub-zero. Genau richtig. Uns als nächstes kommt Wikipedia dran!

  5. Dabei ist es so einfach: META NAME=R0B0TS C0NTENT=N0INDEX, NOF0LLOW
    (habs absichtlich mit Nullen geschrieben, nicht das Caschy nicht mehr indexiert wird 😉 )

  6. Ein völliger Schwachsinn dieses Urteil von Null-Ahnung-EuGH-Rentnern.
    Jede Meldebehörde darf in Deutschland persönliche Daten in rauhen Mengen verkaufen. Bei allen möglichen Auskunfteien (Schufa, Infoscore usw.), Gerichten etc. sind persönliche Daten für Hinz und Kunz abrufbar.
    Die Daten in dem ‚Exemplarischem Fall‘ sind nach wie vor im Netz (und bleiben auch dort) und somit für jeden auffindbar und können weiterverlinkt bzw. wo auch immer gepostet werden.
    Witzig und zugleich lächerlich an der aktuellen Entscheidung ist auch dass mit dieser Aussage das EuGH sein eigens Gutachten vom Juni letzten Jahres (offenbar in der Sache selbst!) ab Adsurdum führt! http://www.spiegel.de/netzwelt/web/eugh-gutachten-google-hat-keine-loeschpflicht-a-907700.html

  7. Warum wird die Diskussion eigentlich immer gleich auf Extrempositionen geführt? Das Urteil ist weder falsch noch richtig, weil niemand über Jahre die Diskussion geführt hat, ob das, was Google macht, für uns a) nachvollziehbar und b) richtig ist.
    Nach welchen Kriterien Google etwas zeigt, bleibt allein Google überlassen. Google entscheidet, ob etwas bei der Eingabe meines Names auf der ersten Seite (also für jeden sichtbar) oder auf Seite 25 (also so gut wie nicht existent) erscheint.
    Muss ich jetzt einen SEO-Experten engagieren, damit ich die „richtigen“ Treffer bekomme? Google ist hier mitnichten neutral, die Treffer, die angezeigt werden, sind letztlich von Google mitbestimmt. Ist es also fair, dass Google (auch willkürlich) entscheiden darf, was bei welchen Begriff wie angezeigt wird, eine Person über sich selbst aber kein Mitspracherecht hat?

  8. @ zhet:
    „Warum wird die Diskussion eigentlich immer gleich auf Extrempositionen geführt?“
    Weil Schwarz-Weiß-Denken sehr viel einfacher ist als sich mit den vielen Grautönen dazwischen zu befassen. Menschen wollen einfache, klare Grenzen, gut und böse, schwarz und weiß. Wer nicht mein Freund ist, ist mein Feind.
    Und auch diese Erklärung ist schon wieder eine extreme Vereinfachung …

  9. @JW du meinst hier aber Seiten oder?!?

  10. super. gleich mal abschicken 😛

  11. An den Autor: „freies Internet sieht für mich doch irgendwie anders aus“. Bekanntlich gibt es keine Freiheit ohne Regeln, Rechte und Pflichten. Und in dem Urteil geht es nicht um das Veröffentlichungsrecht (der Tageszeitung) im Internet als solches – das vom Gericht bestätigt worden ist – sondern es geht allein um das „Data-Profiling“, das eine Suchmaschine wie Google erlaubt…und hier sind klare Grenzen und Regeln wichtig. Und – um mich auf Kommentare hier zu beziehen – nur weil der Staat auch Data-Profiling für seine Schutz- und Steuerungsinteressen macht (ohne die Daten der Weltöffentlichkeit zur Verfügung zu stellen), folgt daraus noch lange nicht, dass dies Recht auch einem Privatunternehmen zusteht, dass das Data-Profiling dauerhaft öffentlich nutzbar macht.
    Also ich möchte nicht in einer Welt leben, wo jeder mit Google-Glass rumrennt und dank Gesichtserkennungsoftware (die das Gesehene mit Bildern auf Facebook, Firmenseiten und sonst was abgleicht) sofort die unreglementierten Google-Ergebnisse einblendet: Thomas Müller, hat 2009 aufgrund von Schulden sein Haus versteigert (Info Tageszeitung von 2009), letzte SteuererklärungXXXX (Info Staat, z.B. in Norwegen), arbeitet seit yy bei Firma so-und-so (Info: Firmenwebseite), Urlaub vor einem Urlaub auf Helgoland (Info Facebook), liest gerne historische Romane (Info Geschenkliste Amazon)….
    Aber Google ist ja nur so etwas ein technischer Dienstleister, nur ein Suchmaschinenbetreiber, der braucht keine Reglen……der darf alles wiedergeben, was irgendwo für sich alleine zurecht (von einem selbst oder von anderen) veröffentlich ist…nein, eben nicht. Ein Mehr an Quantität kann zu einer veränderten Qualität führen..ein Grundprinzip, das immer wieder beobachtbar ist.

  12. Wie findet man jetzt nicht mehr alles bei Googel? Und jetzt!! Hilfe, brauchen wir jetzt wieder die Gelbenseiten. Was für ein Mist. Aber es gibt ja noch Facebook. Juhuhuhu.

  13. Großartig, in Zukunft nutzt man also einfach Suchmaschinen, die außerhalb der EU sitzen und sich Idealerweise wenig um etwas wie den EuGH kümmern, wenn man unangenehme Dinge finden will.

    Baidu aus China oder Yandex aus Russland fielen mir da spontan ein, aber das geht bestimmt noch besser.

    Ich bleibe dabei: In der Ausgestaltung ist das Urteil Unsinn. Ganz abgesehen davon, dass die Richter sich selbst nicht zugetraut haben, konkrete Voraussetzungen für berechtigte Löschungsansprüche zu formulieren. „Möglicherweise“, „unter bestimmten Umständen“ etc. – ein wunderbarer Beitrag zu mehr Rechtsunsicherheit.

  14. Schwachsinniges Urteil.
    Wie hätte das vor Google ausgesehen?
    Hätte da der Zusteller einer Zeitung vorher den Artikel ausschneiden müssen, bevor er die Zeitung in den Briefkasten des Abonenten wirft? Da sollte man wohl lieber gegen den vorgehen, der die Infos veröffentlicht, statt gegen den, der sie verteilt. Da sehe ich es noch ein, wenn geklagt wird.

    Ansonsten geht das meiner Ansicht nach eher in Richtung Zensur. Wer prüft denn die Rechtsgültigkeit solcher Anträge? Wenn ich Google genug zahle, werde ich sicherlich so einiges aus deren Suchergebnissen verschwinden lassen können.

  15. google.com/ncr gibt’s neben anderen suchmaschinen 🙂

  16. Ein schlag ins Gesicht des freien Internet. Verkalkte Richter die Entscheidungen über Dinge fällen, von denen Sie offenkundig nichts verstehen.
    Ein Recht auf vergessen existiert nicht, ein recht auf freie Meinungsäußerung schon – und die wiegt meines Erachtens höher. Ferner kann ja jeder gegen verleumderische und falsche Behauptungen vor gehen, in solchen Fällen wird die Quelle und früher oder später somit auch der Google-Index gelöscht. In diesen Fällen hat Google auch bereits in der Vergangenheit einzelne Suchergebnisse entfernt.

    Im Übrigen wurde ja auch die Möglichkeiten von Websitebetreibern bereits hingewiesen und wer die AGBs von Facebook & Co akzeptiert sollte sich halt überlegen was er dort postet.
    Es existiert soweit mir bekannt auch kein Recht auf Schutz vor der eigenen Dummheit.

    Die Einzigen die sich über dieses Urteil wohl freuen dürfen sind Großkonzerne mit Dreck am Stecken.

    Diese Urteil grenzt an die Gleichschaltung der Medien und erlaubt externe Manipulation von frei zugänglichen Informationen. Ich wette in China wären die zuständigen Richter reich belohnt worden, würden bei der Suche nach „Platz des himmlischen Friedens“ nur noch Blumenwiesen und fröhliche Gesichter erscheinen.

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