N26: Reiseversicherung Allianz Assistance deckt nun auch Ansprüche mit Pandemiebezug ab
N26 integriert in seine Angebote N26 You, N26 Business You, N26 Metal und N26 Business Metal auch die Reiseversicherung Allianz Assistance. Nun teilt das Fintech-Unternehmen mit, dass jetzt durch die Versicherung neuerdings auch Ansprüche mit Epidemie- und Pandemiebezug abgedeckt seien.
Hierzu zählen sowohl medizinische Behandlungen, Notfälle mit Krankenhausaufenthalt, Unterstützung bei der Rückreise ins Wohnsitzland als auch Reiseabbruch und Stornierung. Die zusätzliche Abdeckung greift jedoch erst ab dem 19. Januar 2021. Für Reisen, die vorher stattfinden sollten, ist in dieser Hinsicht leider nichts zu machen. Zusatzkosten entstehen für die N26-Kunden durch den erweiterten Versicherungsschutz nicht.
Er greift beispielsweise dann, wenn Reise abgebrochen oder storniert werden muss. Dies gelte laut N26 auch, falls das Boarding verweigert wird, weil ihr oder eine mitreisende Person spezifisch aussortiert wurden, da Verdacht auf eine ansteckende Krankheit (z. B. COVID-19) besteht und die Quarantäne aufgesucht werden muss. Ebenfalls abgedeckt, sind Notfälle mit Krankenhausaufenthalt oder medizinische Behandlungen bei Fällen, in denen Kunden sich während einer Auslandsreise verletzen oder erkranken – dazu gehört auch die Diagnose einer pandemischen Erkrankung wie COVID-19. Dies kann, je nach Notwendigkeit, Kosten für Medikamente, medizinischen Transport und Unterstützung bei der Rückreise ins Wohnsitzland umfassen.
Erweiterte Informationen stellt euch N26 da auch an dieser Stelle zur Verfügung.
Leider schließt die Allianz in ihren Versicherungsbedingungen Reisewarnungen explizit aus. Somit klingt diese Versicherung gut, ist in der aktuellen Situation aber nur wenig hilfreich.
Braucht man denn eine Reise-Versicherung für etwas, das durch Gesetze bereits abgedeckt ist?
„Ein kostenfreier Rücktritt (Stornierung) der gesamten Reise bei kurz bevorstehenden Pauschalreisen (nicht bei selbst zusammengestellten und individuell gebuchten Reisen) ins Ausland ist möglich für Reiseziele, für die eine Reisewarnung gilt. “
Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/reise-mobilitaet/unterwegs-sein/coronareisewarnungen-fuer-viele-laender-was-das-fuer-reisende-bedeutet-43991
Insofern hält sich hier jede Reise-Versicherung begründet zurück. Lediglich eine Rechtsschutzversicherung könnte hier im Notfall von Vorteil sein.