Microsoft Office 2013: Lizenz an einen Computer gebunden?

Interessante Geschichte, die sich da rund um Microsoft Office abspielt. Das Thema kam auf, als ich in einem Beitrag auf die Möglichkeit hinwies, dass einige Studenten und Arbeitnehmer ein Microsoft Office für kleines Geld – 12,95 Euro – bekommen können. Nun müssen wir unterscheiden: es gibt Office 365, das Miet-Office und es gibt Office 2013, einmal kaufen – immer besitzen. Ein Leser wies in den Kommentaren darauf hin, dass Microsoft Office 2013, welches auf nur einem PC installiert werden kann, einen unschönes Passus in den Nutzungsbedingungen aufweist.

Office

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Dieser sagt folgendes aus: [..]Kann ich die Software auf einen anderen Computer oder Nutzer übertragen? Sie sind NICHT berechtigt, die Software auf einen anderen Computer oder Nutzer zu übertragen. Sie dürfen die Software nur wie auf dem lizenzierten Computer installiert mit dem COA Label und diesem Vertrag direkt an Dritte übertragen. Vor der Übertragung muss sich die andere Partei damit einverstanden erklären, dass dieser Vertrag für die Übertragung und Verwendung der Software gilt.[..]. Dies sagen also die Nutzungsbedingungen.

Was sagt der Microsoft-Support im Microsoft-Forum? „Office 2013 ist in der Regel Einzelplatzlizenz und eine Übertragung dieser Lizenz, im Gegensatz zu Office 2010, ist nicht erlaubt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine weiteren rechtsverbindlichen Aussagen treffen können.“

Wir halten fest: Für Office 365 gilt die Information nicht, nach Aussage von Microsoft könnte ich nach dem Kauf von Office 2013 dieses nicht auf einen PC 2 installieren, wenn mir zum Beispiel PC 1 gestohlen wurde oder einfach einen Totalschaden hat.

Hier stellt sich die Frage: wie kulant ist der Microsoft-Support bei einer neuen Aktivierung einer Lizenz auf einem anderen Computer und nach welchen Kriterien wird ein Computer als neu eingestuft? Neue Festplatte? Neue CPU? Neues Mainboard? In den USA hat Microsoft bisher nur knappe Aussagen gemacht, die diese Bindung an einen PC leider bestätigen.

Ich habe bereits Freitag eine Anfrage an Microsoft gestellt und werde, sobald ich Antwort habe, euch darüber informieren. Sollte die neue Gangart so durchgezogen werden, dann behaupte ich mal, dass immer mehr Leute zu Open Office oder Google Docs greifen.

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46 Kommentare

  1. Also meines Wissens nach ist das in Deutschland gar nicht erlaubt. Soweit ich weiß ist es nicht erlaubt Softwarelizenzen an Geräte zu binden, sondern nur sie personengebunden zu vertreiben. Ausnahme bei vorinstallalierter Software.

  2. Vermute, dass es möglich ist, seine Installation von Office 2013 (die garantiert online aktiviert wird) online bei PC-Crash zu deaktivieren und dann einfach auf neuen PC installiert werden kann! PC-Bindung ist aus juristischer Sicht der meines Erachtens schwerlich durchsetzbar

  3. Ach kommt…. als MS kann man das doch einfach aussitzen. Der normale Privatanwender wird wohl kaum irgendwelche Klagen anstrengen. Und die „Großkunden“ haben eh Volumenlizenzen, die haben das Problem also gar nicht. Also legt man bei MS die Hände in den Schoß und lässt es darauf ankommen….

    Das „höhere Ziel“ dabei dürfte auch klar sein. Mache das lokale Office unattraktiv und schiebe die Leute Richtung Online. Da hat MS keine Probleme mehr mit Raubkopien und weniger Supportbedarf. Und außerdem spült es garantiert jährliche Gebühren in die Kasse, weil man eben nicht 10 Jahre mit der noch ausreichenden alten Office-Version kostenlos weiter arbeitet.

    Also…. aus MS-Sicht alles richtig und keine Grund was zu ändern. Am Allerwertesten ist bestenfalls der ehrliche Endkunde.

  4. Diese Regelung, wenn wirklich so in den Verträgen steht, ist wohl kaum vereinbar mit dem Recht in Deutschland und Europa. Stichwort: Erschöpfungsgrundsatz. Aber: IANAL

    Es ist schade, dass Caschy hier (durch Weglassen) den Eindruck erweckt, eine solche ‚Lizenz‘ bzw. ein solcher Lizenzvertrag sei immer gerechtfertigt oder grundsätzlich rechtlich bindend. Dem ist nicht so. Siehe auch

    http://www.bella-ratzka.de/it-recht-verbraucherzentrale-ruttelt-an-softwarelizenzvertragen/

    http://www.ferner-alsdorf.de/2012/12/verkauf-gebrauchter-software-aufspaltung-von-volumen-lizenzen-moeglich/

    http://www.digitalrecht.net/2012/07/eugh-zum-verkauf-gebrauchter-software-was-gilt-nun-fur-musik-filme-und-e-books/

  5. @Richard: dass hier andere Gesetze in Sachen Lizenzen gelten ist jedem klar, nicht umsonst habe ich eine Anfrage an MS Deutschland gestellt….

  6. Ich denke, dass dieser Passus in D nichtig ist. Man erwirbt mit einer Lizenz das uneingeschränkte Nutzungsrecht an einer Software und darf sie selbstverständlich weiterhin nutzen, selbst wenn man sich einen neuen Rechner zulegt. Die Verweigerung der Weiternutzung ist meines Wissens nach in D schlicht illegal.

  7. Ein wichtiger Punkt wurde hier außer acht gelassen. Für das genannte Home-Use-Program gab es schon immer gesonderte Lizenzbedingungen. Diese waren auch bisher wesentlich restriktiver als die normalen Lizenzen. Von welcher Lizenz ist denn hier die Rede? Hat die vielleicht auch jemand vorliegen, oder immer nur die Schnippsel daraus, welche auch völlig aus dem Kontext heraus gerissen sein können?

  8. Patrick Hollerbach says:

    In den ersten 24 Monaten dürfte eh der Händler Ansprechpartner für den Endkunden sein (Stichwort „Gewährleistung“). Also falls innerhalb von 2 Jahren das Office wegen Defekt des PCs auf einem neuen Rechner nicht mehr aktiviert werden kann, einfach den Mangel beim Händler reklamieren.

  9. Diese Art der Lizenzierung ist einfach unverschämt. Für den Anwendungsbereich Büro & Co tuen es zum Glück auch die älteren Versionen. Abgesehen davon, ist OpenOffice ja auch eine gute Option. Google Docs fällt hingegen flach. Ich möchte für meine vertrauliche Korrespondenzen keine Webanwendung nutzen.

  10. Es ist mir scheisegal was Winzigweich in ihren Lizenzbedingungen schreibt. Ich halte mich nicht dran und gut ist.

  11. Bitte mal anschauen, was passieren könnte wenn auf neuen Rechner installiert wird.
    Da ist nichts mit neu aktivieren über Telefon.
    https://fbcdn-sphotos-h-a.akamaihd.net/hphotos-ak-prn1/17489_538577019496877_1298965850_n.jpg

  12. Als jemand der seit kurzem nicht mehr studiert und jetzt „endlich Geld verdient“, bin ich gerade dabei nach und nach Software zu kaufen die mir ans Herz gewachsen ist.
    Office gehört ganz klar dazu, aber dieser Passus macht es für mich komplett kaputt. Wird es eben wieder aus der Bucht beschafft … schade drum.

  13. @MikeS:
    Die Lizenzbestimmungen für die Home-Use-Version sind im Prinzip identisch mit der Retail-Version. Die Home-Use-Version darf man aber lt. Webseite auf zwei Rechnern installieren, immerhin.

  14. Also ich sag mal so, man könnte hier auch den Versuch sehen, durch solche Regelungen die Kunden auf Office 365 zu lotsen. Wobei mal ganz ehrlich, die wenigsten Menschen werden diese Regelungen, was sie dürfen und nicht dürfen lesen, die sehen die EULA und wollen zu Potte kommen, da wird will immer auf ja und akzeptieren geklickt bis die Installation läuft. Das Thema mit der Lizenz und der Nutzung auf nur einem PC wird dann erst bemerkbar, wenn mal das Mainboard oder so kaputt geht.

  15. Bei dem Home-Use-Programm handelt es sich um Office Professional Plus 2013. Es handelt sich dabei um eine Volumenlizenz. In den Bedingungen beim Kauf ist keine Sprache davon, auf wievielen Rechnern die Office Suite installiert werden kann bzw. darf. Vielmehr steht auf der Shop-Seite: „Mit Microsoft Office Professional Plus 2013 haben Sie überall Zugriff auf die bekannte Office-Anwendungen, E-Mails, … – auf allen Geräten vom PC über Tablets bis hin zu Smartphones.“
    Ich habe die mir mal bestellt und später in die Lizenzbedingungen bei der Installation schauen.

  16. @MikeS:
    Auf http://www.microsofthup.com/hupemea1/faq.aspx?culture=de-DE steht unter „Auf wie vielen Computern kann ich die Software installieren?“:

    Auf zwei Computern, entweder zwei PCs oder zwei Macs, je nachdem, wofür die Software erworben wurde.

    Des Weiteren kann man die Lizenzbedingungen herunterladen: http://www.microsoft.com/en-us/legal/intellectualproperty/UseTerms/default.aspx (auch die deutschen Versionen). Da kannst du nachlesen, dass diese Bindung an einen Computer (bzw. an zwei Computern) auch für die Home Use-Variante gilt.

  17. Ich habe mal bei der Partner Hotline nachgefragt. Die Standard Consumer Produkte sind im Falle einen Hardware Austausches über die Support Hotline zu reaktivieren. Ein Neuerwerb ist nicht notwendig.

  18. Sagt mal: Hat hier jemand die Studentenlizenz erworben die vor ein paar Tagen hier für 12,99 geblockt wurden? Mir ist aufgefallen, dass ich nicht mal einen Lizenzschlüssel bei der installation gefragt wurde. Kommt das da die Software über einen speziellen DL Link heruntergeladen wurde, oder kann es damit zusammenhängen, dass ich vorher die 2010 Version vor ca. 2 Monaten neu installiert hatte? Ausserdem wundert es mich, dass ich nirgends die DL Datei finden kann. Weder in den Temp Dateien, noch im DL.

    Sollte ich also ein System neu aufsetzen, hätte ich nicht nur das Problem mit der 1 PC Lizenz geschichte, sondern auch das ich nicht mal die Datei zur installation habe.

  19. Klaus die Maus says:

    Interesant ist noch wie wird denn dieses „an hardware gebunden“ umgesetzt?
    Irgendwelche Daten ueber meine Hardware muss Microsoft dann doch speichern!?
    Also woran ist denn das gekoppelt? An das Mainboard? Festplatte?

  20. Angeblich Festplatten-ID

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