Liquid Broadband klagt gegen Vergabeverfahren für Mobilfunk-Frequenzen
Wie in Deutschland Mobilfunk-Frequenzen vergeben werden, entscheidet die Bundesnetzagentur. So legte diese letzte Woche auch ein Vergabeverfahren fest, welches sich nach Ansicht von Liquid Broadband rechtswidrig ist, das es Neueinsteiger im Mobilfunkmarkt faktisch ausschließt. Das Vergabeverfahren erlaubt es laut Liquid Broadband, dass sich die drei bestehenden Netzbetreiber – zum Nachteil des Kunden – vom Wettbewerb freikaufen. Durch den Wegfall von E-Plus sei zudem der preislich attraktivste und innovativste Netzbetreiber vom Markt verschwunden.
Ein ähnliches Vorgehen gab es in Österreich, wo dies zu einer erheblichen Preissteigerung geführt hat. Liquid Broadband setzt nicht auf das klassische Mobilfunknetz, sondern möchte mit einem effizienten und leistungsfähigen LTE-Netz den Markt erobern. Interessierte können sich direkt am Ausbau beteiligen. Insofern schon verständlich, dass eine Frequenzvergabe, die neue Anbieter ausschließt, nicht im Sinne von Liquid Broadband ist. Nun dürfen Gerichte entscheiden, ob die Vergabe der Frequenzen rechtens ist. Hier noch die komplette Pressemitteilung im Wortlaut:
Frankfurt am Main, 4. Ma?rz 2015?Liquid Broadband, ein Neueinsteiger im Mobilfunkmarkt, hat gegen das von der Bundesnetzagentur festgelegte Vergabeverfahren fu?r MobilfunkFrequenzen Klage erhoben, weil es faktisch Neueinsteiger im Mobilfunkmarkt ausschließt.
Das vorletzte Woche von der Bundesnetzagentur vero?ffentlichte Vergabeverfahren schließt Neueinsteiger im Mobilfunkmarkt faktisch aus und ist damit nach Ansicht von Liquid Broadband klar rechtswidrig. Es erlaubt den etablierten Mobilfunknetzbetreibern, sich von Wettbewerb im Markt freizukaufen, und beschra?nkt somit den Mobilfunkmarkt – zum Schaden der Verbraucher – auf das aus Telekom, Vodafone und Telefo?nica bestehende Oligopol.
Liquid Broadband hatte im letzten Jahr der O?ffentlichkeit ein innovatives und neuartiges Mobilfunknetzkonzept vorgestellt, das eine Beteiligung von Bu?rgern, Unternehmen und Kommunen am Netzausbau erlaubt. Das Konzept stellt einen zu?gigen Aufbau eines besonders leistungsfa?higen und effizienten LTENetzes sicher. Zudem bietet es interessierten Parteien die Mo?glichkeit, den Breitbandausbau in ihrer unmittelbaren Umgebung selbst voranzutreiben.
Leidtragende der wettbewerbsfeindlichen Regulierungspolitik sind insbesondere die Verbraucher. Mit der U?bernahme von EPlus durch die Telefo?nica ist der innovativste und preislich aggressivste Akteur im deutschen Netzbetreibermarkt verschwunden und es sind nur drei Anbieter im Markt verblieben. Wie das Beispiel O?sterreich zeigt, schadet der geschwa?chte Wettbewerb zwischen nur drei Anbietern vor allem den Kunden, die sich dort mit um bis zu 25% gestiegenen Preisen konfrontiert sehen.
Wettbewerbshu?ter und Wirtschaftswissenschaftler kritisieren daher die Vergaberegeln. So bema?ngelte der ehemalige Vorsitzende der Monopolkommission, Prof. Justus Haucap, bereits Ende letzten Jahres den faktischen Ausschluss von Neueinsteigern im Mobilfunkmarkt. Nun obliegt es den Gerichten, zu pru?fen, ob der staatliche Schutz eines Oligopols Vorrang vor dem Schutz der Verbraucher genießen darf.
„Das Vergabeverfahren erlaubt es laut Liquid Broadband, dass sich die drei bestehenden Netzbetreiber – zum Nachteil des Kunden – vom Wettbewerb freikaufen.“
Was bedeutet das genau? Wenn Frequenzen versteigert werden, dann müssen diese drei Netzbetreiber sich nicht gegenseitig überbieten? Oder wie ist das jetzt zu verstehen?
Es wird ein normales Bieterverfahren stattfinden, an dem sich neben den drei etablierten Netzbetreibern auch Liquid Broadband beteiligen kann. LB möchte allerdings erreichen, dass für sie ein Teil der Frequenzen reserviert wird, auf den die anderen drei Anbieter nicht bieten können, da es ihnen sonst zu teuer wird. Genau das wäre allerdings aus meiner Sicht eine Benachteiligung anderer Bieter.
Ich hoffe es wird im Sinne von LB entschieden. Nicht weil ich unbedingt großes erhoffe, aber auf Dauer kann es nicht gut gehen, wenn nur 3 Anbieter da sind.
Niemand wird gegen DT, VF oder Telefonica beim bieten ankommen. Egal wie innovativ man auch ist. Da BT, Orange etc. auch nicht spekulieren hier mitzumischen, muss es Ausnahmeregelungen geben.
es macht doch überhaupt keinen sinn einen neuen anbieter aufzubauen. das hatte doch schob bei quam mit ihrer 3G lizenz keinen sinn gemacht. es braucht doch zwingend ein bestehendes GSM/LTE netz auf dem man aufbauen kann. der aufbau eines 5G netzes dauert jahre, bis dahin ist es kaum nutzbar, zumindest für mobil-kunden. wenn es jedoch um festnetz-alternativen geht, sieht das natürlich anders aus.
@John: Das aber ich anderswo anders gelesen.
Demnach soll es Bedingung für die Frequenzvergabe sein, daß derjenige, der den Zuschlag erhält, 90% der Haushalte abdecken soll.
Das ist für die drei großen kein Problem, weil sie das vermutlich schon erreichen. Für einen Neueinsteiger im Markt ist so eine Abdeckung in kurzer Zeit aber unmöglich.
Ergo sind Neueinsteiger quasi von der Vergabe ausgeschlossen.