Kontoalarm bietet Premiumfunktionen zukünftig kostenlos an
Kontoalarm, so nennt sich das Angebot, welches die Firma hinter dem Dienst Aboalarm in der Vergangenheit auch kostenpflichtig anbot. Der Service, den der Dienst bieten soll? Alarm per Smartphone oder Smartwatch, wenn „betrügerische Abrechnungen“ auf dem Konto erkannt werden – genau dann soll der Dienst anschlagen. Kontoalarm erkennt dabei Verträge und etwaige Abos automatisch. Bislang bot man den Dienst auch für Premium-Kunden an, Nutzer eines Premium-Accounts können hier beispielsweise Abos und Verträge direkt und unbegrenzt über die Aboalarm-App kündigen und bekommen sofortige Benachrichtigung bei Kontobewegung per Push-Nachricht oder auch per E-Mail.
Nun hat man bekannt gegeben, dass man den Dienst generell kostenlos anbieten wolle, die Premium-Funktionen also auch für alle Nichtzahler nutzbar sind. Das hört sich natürlich alles nett an, doch wie ich es mal bereits in einem Beitrag über die App Finanzblick sagte: ihr gebt Zugriff auf eure Finanzdaten in die Hände Dritter, denn auch Kontoalarm ist ein Abfragetool, welches eure Kontodaten auf einem Drittserver speichert, wie Finanzblick auch.
Nicht nur das, denn ich habe einmal nachgefragt, wie das bei Kontoalarm läuft: Momentan ist es so, dass man die Daten auf den eigenen Servern speichert, in Zukunft wird das aber ein anderer Dienstleister übernehmen – Figo. Figo ist Banking as a service und bietet mittlerweile für diverse Dienste im Netz diesen Service an. Auch wenn das Angebot verlockend klingen mag – die Abgabe der eigenen Kontodaten bei Dritt-Anbietern sollte immer gut überdacht werden.
Und wenn was schief geht, wills wieder keiner gewesen sein. Nee nee, um so was kümmere ich mich lieber selbst. Da weiß ich wenigstens wer Schuld hat.
Hallo,
Ist im Prinzip die gleiche üble Nummer wie bei „sofortueberweisung.de“. Man gibt seine PIN für den Kontozugang an Dritte weiter und verstößt damit gegen die AGB der eigenen Hausbank.
Solange da nix passiert ist das scheinbar egal. Wenn aber etwas passiert, lehnt die Hausbank garantiert jede Haftung und wahrscheinlich auch jede Kulanzlösung ab. Man ist dann auf eine Lösung des Drittanbieters angewiesen. Der wird so etwas aber auch nur anbieten wenn man ihm nachweisen kann, dass die PIN bei ihm abhanden gekommen ist – also gar nicht.
Ich sage: Finger weg!
Dann lieber ein sicheres Bankingverfahren wählen, die Limits für Onlineüberweisungen sinnvoll begrenzen, regelmäßig Kontoauszüge kontrollieren und wenn mgl. Alarm-Lösungen der eigenen Bank nutzen (SMS-Warnung etc.). Dann braucht man solche Alarm-Tools von Drittanbietern auch nicht.
Freundliche Grüße P.B
Wer seine Kontodaten Dritten überlässt, tickt doch nicht richtig. Richtig lustig wird es, wenn die Bank im Zweifelsfall nicht haften will (wird).
@Paul Wenn ich Dein Posting vorher gesehen hätte, hätte ich meins nicht mehr abgesetzt… 🙂
@ Paul Brusewitz
Wenn das so wäre, könnten die Banken doch einfach da was machen, dass es nicht mehr ginge. Aber anscheinend haben Banken doch nichts gegen sofortüberweisung.de bzw. ist so nicht in den AGB verboten.
Ich finde man sollte hier etwas relativieren. Schließlich sind Überweisungen nur durch zusätzliche Maßnahmen (iTan etc.) möglich, so dass zunächst mal nur die eigenen Kontobewegungen „gläsern“ sind…
@Felix – korrekt
@Paul Brustwitz laut Kartellamt verstößt man damit nicht gegen die AGB der Banken. In nächster Zukunft wird das sogar auf europäischer Ebene (PSD II) klar geregelt, dass Banken hier Zugänge für Zahlungsdienstleister anbieten müssen.
@Marco …
> @Paul Brustwitz laut Kartellamt verstößt man damit nicht gegen die AGB der Banken.
Das habe ich irgendwie anders in Erinnerung. Die Banken waren gegen „sofortueberweisung.de“ vorgegangen und wollten das grundsätzlich verbieten lassen. Damit sind sie gescheitert. Das Kartellamt wollte sich nicht dazu hergeben ein „Geschäftsmodell“ grundsätzlich zu verbieten.
Was die AGB der Banken betrifft, gelten sie natürlich nicht für „sofortueberweisung.de“, sondern nur für den einzelnen Bankkunden. Der hat schließlich den Vertrag mit der Bank.
„sofortueberweisung.de“ kann man an dieser Stelle rechtlich keinen Verstoß vorwerfen!
Als Bankkunde verstößt man aber z.B. gegen:
6.3 Geheimhaltung der persönlichen Geheimzahl (PIN)
—————————————————————————-
Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von der persönlichen Geheimzahl (PIN) erlangt. Die PIN darf insbesondere nicht auf der Karte vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dieser aufbewahrt werden. Denn jede Person, die die PIN kennt und in den Besitz der Karte kommt, hat die Möglichkeit, zulasten des auf der Karte angegebenen Kontos Verfügungen zu tätigen (zum Beispiel Geld an Geldautomaten abzuheben).
(Postbank)
Bei „sofortueberweisung.de“ gibst Du Deine PIN einer Firma und deren IT-System zur Nutzung. Da weisst Du noch nicht mal wer da alles drauf zugreifen kann und wie lange Deine PIN wirklich gespeichert wird.
Ein Horror!
Freundliche Grüße P.B.
@Marco
> In nächster Zukunft wird das sogar auf europäischer Ebene (PSD II) klar geregelt, dass
> Banken hier Zugänge für Zahlungsdienstleister anbieten müssen.
Machen die Banken ja schon lange. Mit „giropay“ kannst Du auf Internetseiten von Händlern etc. sicher und schnell zahlen, ohne dass Du Deine PIN aus der Hand geben musst.
„giropay“ kann man empfehlen, von „sofortueberweisung .de“ nur abraten.
Meine persönliche Meinung!
Freundliche Grüße P.B.
@Paul Brusewitz
Dafür ist giropay für den Zahlungsempfänger (Shop) sicher teurer.
Wie anders als mit solchen Cloud-Services soll es denn funktionieren, wenn ich eine Kathegorisierung von Zahlungen möchte, am besten alle Konten und KKs zusammen habe und das alles vom Smartphone und vom Rechner einsehen möchte?
Momentan ist das ziemlich mühselig: Bei KK1 einloggen, bei KK2 einloggen, zwei Konten checken und dann auch noch hin und wieder mal im Paypal-Acc nachsehen.
@fly
Also kosten tut es den Zahlungsempfänger auf jeden Fall etwas, genauso wie bei Bezahlung mit Kreditkarte. Ob „giropay“ dabei besonders teuer ist, weiss ich nicht. Mir ging es bisher nur um den Sicherheitsaspekt.
Das das ganze Bezahlen – gerade bei Onlinegeschäften – nicht einfacher wird, ist im Moment leider so. Ich sehe da auch keine Universallösung. Muss man eben im Einzelfall sehen.
Ich hatte letztens einen EBAY Händler, der nur PAYPAL als Zahlungsmethode anbot. Den habe ich einfach angerufen und Ihm gesagt, dass ich mit PAYPAL nichts zu tun haben möchte und ob er nicht einfach eine Lastschrift von meinem Konto vornehmen kann. Konnte er.
Im Jeansladen wollte ich eine Jeans mit VISA-Card bezahlen. Der Händler sah beim Blick in meine Geldbörse, dass ich auch genug Bargeld dabei hatte. Er bot mir an bei Barzahlung noch ein Paar dicke Strümpfe für den Winter gratis draufzulegen. Angebot habe ich angenommen. Die Kosten bei Kartenzahlung scheinen für die Händler doch bemerkenswert zu sein.
Freundliche Grüße P.B.
Sofortueberweisung.de gibts nich mehr oder?
@Marco
> In nächster Zukunft wird das sogar auf europäischer Ebene (PSD II) klar geregelt, dass
> Banken hier Zugänge für Zahlungsdienstleister anbieten müssen.
Habe gerade in der C’t 23/2015 eine kurze Mitteilung dazu gelesen. Das Ganze ist wohl beschlossen und soll 2017 in Kraft treten. Online-Bezahldiensten sollen diverse Verpflichtungen auferlegt werden (z.B. sichere Authentifizierung).
Ausserdem soll die Haftung für den Nutzer/ Kunden auf 50 Euro beschränkt werden, wenn von seinem Konto unerlaubt abgebucht wird. Bisher lag diese grenze wohl bei 150 Euro.
Das Ganze soll dann auch für „giropay“ und „sofoerueberweisung“ gelten, die bisher irgendwelche Sonderrechte hatten. Sie waren von der „Regulierung der Zahlungsdienste“ ausgenommen – was immer das im Einzelnen bedeutet.
Freundliche Grüße P.B.
@Sean K. Woods
http://www.sofort.com
@Paul Brusewitz
6.3 Geheimhaltung der persönlichen Geheimzahl (PIN)
—————————————————————————-
>Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von der persönlichen Geheimzahl (PIN) erlangt. Die PIN darf insbesondere nicht auf der Karte vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dieser aufbewahrt werden. Denn jede Person, die die PIN kennt und in den Besitz der Karte kommt, hat die Möglichkeit, zulasten des auf der Karte angegebenen Kontos Verfügungen zu tätigen (zum Beispiel Geld an Geldautomaten abzuheben).
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Du verwechselst da etwas entscheidendes, was Du da wieder gibst, ist für die Pin der Karte aber nicht die Pin deines Kontozuganges, das ist was völlig anderes.
Um sich Online in sein Konto einzuloggen, benutzt man bestimmt nicht die Pin seiner Karte.
@Andrix
> Du verwechselst da etwas entscheidendes,…
Aaargh. So gesehen hast Du recht.
Ich habe es aber nicht verwechselt, sondern auf die Schnelle nur nichts Anderes gefunden. Ich wollte das nur als Bsp. für AGB der Banken bringen und die Stelle mit der „Karten-PIN“ war die erste Stelle, die ich in dem Stapel Kleingedruckten gefunden habe.
Man sollte aber bei der Konto-Zugangs-PIN dieselbe Vorsicht an den Tag legen, denke ich.
Wobei ich im Netz gelesen habe, dass nach der Entscheidung des Kartellamtes mehrere Banken den Kurs geändert haben. Sie haben die Klause mit der Nichtweitergabe der PIN gestrichen und arbeiten sogar mit „sofortueberweisung“ zusammen. Dabei berufen sie sich auch auf die regelmäßige Überprüfung von „sofortueberweisung“ durch den TÜV, der das Verfahren als solches für sicher erklärt.
Freundliche Grüße P.B.