Kino.to: Nutzern soll Klage drohen

Glaubt man den Informationen von Focus.de, dann will die Staatsanwaltschaft wohl gegen Benutzer vorgehen, die Kino.to als Premium-Mitglied genutzt haben. Dabei konnte der geneigte Gucker des gepflegten Kinofilms eine Summe X per PayPal an die Kino.to-Macher überweisen um das Angebot werbefrei nutzen zu können. Mal davon ab, dass es nicht gerade klug ist, bei derartigen Portalen für eine solche Dienstleistung zu bezahlen, stellt sich mir die Frage, wie konsumierter Content in Zukunft rechtlich gesehen wird.

Ist das Anschauen eines Streams schon eine Straftat? Schließlich wird nichts vervielfältigt – sehen die Content-Macher natürlich anders, schließlich findet sich oftmals im Cache noch Daten. Zieht man das Urteil aus Leipzig zu Rate, dass gegen die Kino.to-Macher ergangen ist, dann stellt Streaming auch eine Urheberrechtsverletzung dar (siehe auch der Eintrag von Udo Vetter). Man darf gespannt sein, wie sich das Thema generell  weiter entwickelt – Fakt ist sicherlich, dass einige sicherlich mit einem mulmigen Gefühl einschlafen.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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44 Kommentare

  1. Da bei kino.to auch der direkte Download angeboten wurde, kann ein Anwalt sehr schnell die Brücke schlagen, dass eben nicht nur gestreamt wurde. Muss man zwar jedem einzelnen nachweisen, aber – wie Udo Vetter schon schrieb – man kann bei einer Hausdurchsuchung sehr schnell belastendes Material finden.

  2. Stellt sich mir die Frage, was dort angeklagt worden soll?

    Ich habe zwar mit Geld ein fragwürdiges Portal unterstützt, aber das alleine ist nicht strafbar….

    Eine Straftat muss einem schon nachgewiesen werden, und dazu gehört in meinen Augen ein konkreter Download (Was, Uhrzeit, IP, usw)

  3. HOAX,wie real ist so ein Szenario? 0

  4. Dann ist aber Youtube auch eine Kriminelle Vereinigung.

  5. @Tomster: Es gibt genügend Anwälte, die das genau so sehen …

  6. Lieber Werner, das ist Blödsinn. Genug RA mögen sich darin einig Wissen, das Youtube ein sündiger Pool in Sache. Urheberrechtsverletzung ist, für die Gründung einer krim. Vereinigung bedarf es aber des Vorsatzes, d.h. man würde Youtube unterstellen müssen, bewusst kriminell gehandelt zu haben. Das wiederum, glauben nur ein paar spinnerte RA, die ich in der Summe nicht als ‚genügend‘ adeln würde. Denn ein Konsens ist deren Rechtsauffassung mitnichten.

  7. Aber irgendwie auch leicht sinnfrei sich jetzt auf die Leute zu stürzen, die bereit sind für soetwas Geld zu bezahlen.

    Das sind doch potentielle Kunden.

    Kotzt mich wirklich an diese Unterhaltungsindustrie.
    Die Software-Branche geht deutlich relaxter mit dem Thema um. Da könnten Sie sich mal eine Scheibe von abschneiden. Mit Open-Soruce, Fremium-Diensten und Cloud-Computing lässt sich nen Haufen Geld verdienen.
    Ich (als Software-Entwickler) vermisse nicht die Zeiten, in denen jeder Depp, der ein Newsletter-Script entwickelt hat, automatisch Millionär wurde.

    Kann mir keiner erzählen, wenn die nen Service auf die Beine stellen: Streaming-Angebot, Kleine Werbeeinblendung / Unterbrechung, 2 Filme am Tag kostenlos, oder Premium-Abo 15€ im Monat, würden die sich dumm und dämlich verdienen. Vielleicht noch ein Soziales Netzwerk drum rum und schwups hat Facebook nen echten Konkurrenten. Dazu noch ein paar Apps für Smart-TV oder ne Set-Top-Box und Pay-TV machste auch noch nebenbei platt…

    Aber nein: Die wollen die Leute zwingen, dass sie im Jahr 2012 DVDs kaufen und ins Kino gehen…

  8. Manchmal habe ich echt das Gefühl, das ganze Internet ist kriminell, und der User ist sowieso kriminell.

    Wird ja auch immer schlimmer, obs jetzt die GEMA-Meldung bei Youtube oder so ist, wenn ich das umgehen will, bin ich doch schon wieder auf der dunklen seite. Schaue ich mir streams an, bin ich nun auch kriminell.

    „Baue“ ich den kopierschutz meines gekauften PC-Games aus, weil er mich beim stressfreien Zocken hindert, bin ich kriminell.
    Aber wenn mich Apple, Google, Facebook oder sonst wer ausspioniert, ist das nicht kriminell, ach ja da gibts ja auch noch den Bundestrojaner, der mich auch ausspähen darf, der ist ja auch nur gutes Recht, wenn ich nicht brav bin.

    ACTA usw… will ich gar net erst erwähnen.

  9. Bei solchen Meldungen stelle ich mir immer die Frage, wer bei sowas wirklich mit leicht zurückzuverfolgenden Kreditkarten-bzw. Paypaldaten bezahlt und warum diese Grauzonendienste nicht grundsätzlich das anonyme Bezahlen, etwa per Paysafe, ermöglichen. Die Infrastruktur dafür existiert ja (noch).

  10. Hmmm aber das Geld war ja nur dafür da, um Werbung der Seite zu entfernen… das Geld wurde ja nicht direkt für das Gucken der Inhalte bezahlt… ich frag mich ob das für ne Verurteilung ausreichen würde…

  11. @Stefan
    Wo bin ich den potentielle Kunde wenn ich irgendwo was unentgeltich mitgehen lass, quasi Diebstahl betreibe?

  12. Irgendwie findet man keine klare Aussage seit dem Urteil gegen die Betreiber! Ist das BLOßE STREAMEN nun illegal oder nicht?

  13. ^ Ich dachte Streaming wurde als illegal eingestuft, zumindest habe ich mal was in der Richtung gelesen/gehört.

  14. Ob es für Premiumkunden eine Strafverfolgung geben wird, ist noch gar nicht raus. Der rechtliche Hintergrund ist mehr wie nur umstritten. Also vorerst abwarten und weiter Tee schlürfen.

    Ich persönlich halte es für relativ unwahrscheinlich, das Premiumkunden belangt werden könnten. Die Zahl sollte recht hoch sein und zum andern müsse explizit nachgewiesen werden, das der Nutzer etwas illegales getan hat.

  15. @Tomster: Du, des is alles nur gut gemeint und zu deinem eigenen Schutz! ;P

  16. Caschy à la reißerische Bildzeitung…

  17. Die GEMA betreibt anscheinend Marketing. ^^

  18. also bei einer Webseite die illegalen Content anbietet wäre es legal Premiumkunde zu sein, um sich genau diese Inhalte anzugucken?
    Klingt ein bißchen sehr blauäugig.

  19. Paypal Belege sind doch kein Beleg für illegales Handeln, das sind nur Belege dass gezahlt wurde, nicht aber, dass das Angebot auch wirklich in Anspruch genommen wurde, das muss erst mal bewiesen werden. Mehr Kanonenfutter scheint die StA aber nicht zu haben.

    Ob Streaming legal ist oder nicht spielt doch erstmal keine Rolle, wenn nicht nachgewiesen werden kann, ob überhaupt gestreamt wurde, wie gesagt, ein Paypal Beleg reicht hierzu nicht aus.

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