Kim Dotcom darf laut neuem Urteil an die USA ausgeliefert werden

Kim Dotcom stammt ursprünglich aus meiner Heimat: Kiel. Tatsächlich haben einige Menschen aus meinem Bekanntenkreis anno dazumal sogar mit Dotcom C-64-Disketten getauscht. Ja, so klein hat der umstrittene Herr damals in der Szene erste Erfahrungen gesammelt. Heutzutage ist Dotcom eher für seine Mitarbeit an den Cloud-Diensten Megaupload bzw. auch Mega bekannt. Dort wird allerlei hochgeladen – natürlich auch viel urheberrechtlich geschütztes Material. In den USA würde man ihn dann auch gerne wegen Urheberrechtsverletzungen und Betrugs in die Mangel nehmen. Bisher scheiterte das, da Dotcom in Neuseeland lebt. Ein neues Gerichtsurteil macht die Auslieferung allerdings ein Stück wahrscheinlicher.

So hat nun in Neuseeland das oberste Gericht ein Urteil eines Landgerichts bekräftigt: Kim Dotcom, alias Kim Schmitz, darf an die USA ausgeliefert werden. Dabei ist zu betonen, dass das oberste Gericht in Neuseeland keinerlei Aussagen dazu getroffen hat, ob Dotcom schuldig oder unschuldig ist. Es geht nur darum, ob ihm in den USA der Prozess gemacht werden darf.

Allein wegen der vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen hätte man eine Auslieferung Dotcoms laut dem Gericht ablehnen müssen. Denn in Neuseeland habe sich Dotcom mit seinen Handlungsweisen im Bezug auf urheberrechtlich geschütztes Material nicht strafbar gemacht. Wohl allerdings sei nun zu entscheiden, ob er Betrug begangen habe. Und hier sei es dann gerechtfertigt, wenn Dotcom sich in den USA den Anschuldigungen stelle.

Klar, dass Dotcom nun noch einen Schritt weiter gehen will und vor dem Bundesgerichtshof in Neuseeland hofft, eine andere Entscheidung zu erreichen. Der für sein theatralisches Auftreten bekannte Dotcom wähnte sich daher trotzdem indirekt als Sieger: Weiterhin sei klar, dass er keine Urheberrechtsverletzungen begangen habe. Ihn nun wegen vermeintlichen Betrugs ausliefern zu wollen, sei der Versuch ihm durchs Hintertürchen beikommen zu wollen.

Dotcom wirft dem Richter eine rein politische Motivation vor. Auch seine ehemaligen Kollegen Mathias Ortmann, Bram van der Kolk and Finn Batato sollen laut BBC übrigens in die USA ausgeliefert werden und wollen mit Dotcom weiterhin versuchen dem zu entgehen. Denn in den USA könnten allen vier Männern natürlich mehrjährige Haftstrafen drohen. Seit 2015 zieht sich das Verfahren um die Auslieferung nun schon hin – ein finales Ergebnis fehlt noch immer.

Während Dotcom sich als eine Art Streiter für die Freiheit im Internet inszeniert, sieht das FBI es anders und betrachtet ihn als großspurigen Kriminellen. Filmstudios und Musiklabels sind ebenfalls „not amused“ und wollen mehr als eine halbe Milliarde US-Dollar an Einnahmen durch Megaupload und die dort hochgeladenen, urheberrechtlich geschützten Inhalte verloren haben. Inwiefern das realistisch ist, lässt sich natürlich schwer sagen: Denn nicht jeder Nutzer, der sich geschützte Inhalte herunterlädt, hätte sie andernfalls wirklich gekauft.

Nun dreht sich das Karussell jedenfalls weiter – bisher sieht es so aus, als könnte Kim Dotcom wohl doch noch mit einer Auslieferung rechnen müssen. Aber vielleicht wird beim Bundesgerichtshof in Neuseeland auch anders entschieden.

(via BBC)

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden. PayPal-Kaffeespende an den Autor.

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11 Kommentare

  1. Harald Schmidt says:

    Nun schenkt diesem primitven Großmaul doch nicht auch noch die Aufmerksamkeit, die er nicht verdient hat!

  2. Zitat:
    „Menschen aus meinem Bekanntenkreis anno dazumal sogar mit Dotcom C-64-Disketten getauscht. Ja, so klein hat der umstrittene Herr damals in der Szene erste Erfahrungen gesammelt.“

    Ich selber bin ein Anfänger aus VC20- (1981) und C64-Zeiten (1982-). Das war vor über 30 Jahren. Wenn man diesen Zeitraum vom Dickerchen abzieht, merkt man schnell, dass das sehr tief in der Schulzeit (3. bis 8. Klasse) war. Ich mochte ihn noch nie, dennoch kein Grund das schlecht zu machen. So haben wir alle angefangen. Und wer sein Leben Revue passieren lässt, soll erst mal mehr auf die Beine gestellt haben, bevor er Steine wirft.

  3. Sehe nur ich da das Eis unter Kim Dotcoms Füßen auf Grund des wachsenden Drucks der US-Medienlobby immer dünner werden? Steter Tropfen höhlt den Stein. Ist nur die Frage, wen die Amis am ehesten bekommen… Snowden, Assange oder Dotcom.

  4. Ich bin jetz nich grad n Fan vom Dicken, aber da is doch einiges suspekt.

    Die Stürmen da da seine Bude als gings um nen Terrorpaule.
    Da werden einfach mal so Inhalte von Festplatten illegal ans FBI weitergegeben.
    Dann die Sache mit der Auslieferung – der hat nen deutschen und nen finnischen Pass – warum sollte man den an die USA ausliefern?
    Dann hat er ja in den USA bzw auf US Boden keine Straftat begangen.

    Das mit dem Betrug macht laut wiki auch keinen Sinn:
    „Crown prosecutor Christine Gordon QC, on behalf of the US Government, called it a „simple scheme of fraud“.[101] Defence Lawyer Ron Mansfield’s 300 page submission began with the argument that the case should be thrown out because the United States Supreme Court ruled in a parallel case in 1982 that copyright infringement was a civil matter and could not be prosecuted as criminal fraud.“

    Kling alles nach „Content Mafia lässt die Muskeln spielen!“

  5. André Westphal says:

    @ Gustav

    Wo siehst du da ein schlechtmachen? Ist doch nur ganz neutral erwähnt ;-).

  6. Wolfgang Denda says:

    @VD
    Dann sollte Herr Schmitz eben in Finnland oder Deutschland leben, aber auch dort hat er es sich wohl mit den Behörden verdorben… Dass der krumme Finger stets von Leuten wie dir zum Helden hochstilisiert wird, lässt mich an deinem Rechtsverständnis zweifeln. Er ist ein verurteilter Betrüger auf der Flucht, der die jeweiligen Rechtssysteme bis zum Anschlag ausnutzt, sonst nichts.

  7. Bis der wieder aus dem Knast kommt, ist er ein alter Mann. Ein alter, armer Mann, denn natürlich wird er Schaden wiedergutmachen müssen. Dann noch die Anwaltskosten… Und das alles wegen dusseliger Raubkopien von schlechten Filmen? Dumm, Schmitz. Einfach dumm. Und nicht nach der Seife bücken in den nächsten 30 Jahren!

  8. bisher sieht es so aus, als könn(t)e Kim Dotcom wohl doch noch mit einer Auslieferung rechnen *müssen*.

    bisher sieht es so aus, als müsste Kim Dotcom wohl doch noch mit einer Auslieferung rechnen.

  9. @Wolfgang Denda
    Wo hab ich den denn bitte zum Helden hochstilisiert?
    Ich zweifel da eher an Deinem Rechtsverständnis!
    Da soll jemand ausgeliefert werden, nur weil man ihn in dem Land, wo er sich aufhält, nicht verklagen kann.

    Das is so als würde man nen Deutschen, der in den USA legal mit ner Waffe und in SS Uniform rumläuft, nach Deutschland ausliefern.
    Nur weil es im Gegensatz zu den USA in Deutschland strafbar ist.

    Das is genau son Bull wie mit Assange.
    Die US kümmern sich n Feuchten um die Gesetze anderer Länder, aber jeder auf der Welt soll sich an US Recht halten.

  10. @Wolfgang Denda:
    Also für mich ist jemand erst verurteilt, wenn er/sie vor Gericht stand und verurteilt wurde. Die USA wollen das doch erst noch machen. Im Übrigen hat VD völlig recht, völlig egal ob Kim Dotcom Spinner, Held oder ganz normal ein Krimineller ist. Die USA sollten sich an das Recht halten und keine Sonderregel fordern.

  11. Wolfgang Denda says:

    Da sollten doch so einige ihr Wunschdenken mal mit dem Lebenslauf von Schmitz und der Gesetzeslage abgleichen..

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