Keine Angst vor Abmahnung: die sorglosbox für Gastronomen
Gastronomen haben in Deutschland ein Problem. Bieten sie einen Internetzugang für die Gäste an, können sie als Anschlussinhaber für das verantwortlich gemacht werden, was Gäste damit anstellen. Die Angst vor Abmahnungen sorgt dafür, dass man lieber keinen Internetzugang anbietet. Die sorglosbox (welch passender Name) könnte die Lösung für Gastronomen sein, die den Kunden unkompliziert einen Internetzugang zur Verfügung stellen wollen, ohne zur Verantwortung gezogen werden zu können.
[werbung] Die sorglosbox ist ein WLAN-Router der an einen bestehenden DSL-Anschluss angeschlossen wird. Die Einrichtung ist sehr einfach, die Kosten für die Nutzung sind sehr gering. Der Vorteil der sorglosbox? Kunden surfen nicht mehr über die IP des Gastronomen, sondern über die von sorglosinternet, dem Anbieter der sorglosbox. Abmahnungen landen im Zweifelsfall bei sorglosinternet und werden dort einfach ignoriert. Denn sorglosinternet tritt in diesem Fall als Telekommunikationsanbieter auf und kann nicht haftbar gemacht werden.
Gerade für kleinere Betriebe scheint dies eine sehr praktikable Lösung zu sein, die unaufwändig realisiert werden kann. Die sorglosbox kostet einmalig 99 Euro (exkl. MwSt) und monatlich 19 Euro (exkl. MwSt). Interessenten können die sorglosbox bei sorglosinternet bestellen.
Danke an Benny für den Tipp!
Das LIeblings-„Illegale“ dürfte mit gigantischem Abstand *NICHT* der Download von geschützter Werke sein, sondern die „Beleidigung“.
Die – in sich heillos illegale – „Beleidigungs“-Industrie ist einer der wichtigsten Wirtschaftszweige in der BRD. Bert Steffens bringt es auf den Punkt:
»Es gibt keine „Beleidigungsgesetze in Deutschland“. Es gibt auch keine „Rechtsprechung“ bei Anwendung des § 185 StGB – nur Unrechtsprechung. Auch ist die Anwendung des § 185 StGB nicht „infantil“, sondern ein Verbrechen.«
Wie sehr die Deutschen mit dieser „Beleidigungs“-Lüge angeschmiert und abgezockt werden, wollen sie selbst nicht wahrhaben. Der deutsche Michel glaubt wohl selbst dann noch an einen „Ehrenschutz“, wenn er selbst einmal gerichtlich gegen einen „Beleidiger“ vorgegangen ist – und dabei totalen Schiffbruch erlitten hat.
Man stelle sich vor, dieses illegale Instrument der „Beleidigungs-Justiz“ würde den Mächtigen entzogen: Es könnte nun nicht mehr jeder vollkommen nach Herzenslust- und Laune gegängelt und verspottet werden.
NIcht auszudenken! Also muss verbissen an der „Störerhaftung“ festgehalten werden.
Exakt die gleiche Idee, die hinter Freifunk auch steckt. Da machen wir hier im lokalen Verein schon viel. Alles wird entweder per VPN ins Ausland geschickt oder geht über einen eigenen Provider ins Netz, der ja, wie oben schon genannt rechtlich nicht dafür belangt werden kann…
Man muss halt nur viel Überzeugungsarbeit machen und viel aufklären – Einige Lokale hier haben schon Freifunk, auch die Stadt hat zugesagt, dass so ziemlich jedes öffentliche Gebäude damit ausgestattet werden darf…
hhmm.. Ich versteh die rechtliche Seite aber auch nicht so ganz. Das Prinzip ist mir schon klar, aber wenn ich mir das Ganze zu Hause hinstelle, mir „illegal“ Software und Co runterlade, dann kann ich auch nicht dafür belangt werden oder wie?
@markus – Wenn du oder ein Besucher über deinen eigenen Anschluss ohne einen dieser Router ins Netz gehst greift die Störerhaftung und du wirst dafür belangt, da du der Anschlussinhaber bist.
Mit einem dieser Router ist es für andere nur bis zum Provider nachvollziehbar (sonst wäre es bis zum Anschluss nachvollziehbar) – demnach wird der Provider angeklagt, da er die letzte Stelle ist, die ersichtlich ist. Würde er Verbindungsdaten speichern, könnte er die Anklage auf den Anschlussinhaber weiterleiten. Da dieser es als einer der wenigen nicht macht, kann nur der Provider angeklagt werden, der aber bzgl. der Störerhaftung immun ist. D.h. die Anklage wird fallen gelassen.
Schau dir mal http://www.Freifunk.net an. Das ist das gleiche, aber für Privatpersonen mit einer etwas „erweiterten“ Idee dahinter, als nur den eigenen Anschluss an einen anderen Provider weiterzuleiten. – Das Video auf der Homepage erklärt einiges, den Rest macht Wikipedia 😀
Ich biete seit ca. 1 Jahr einen kostenfreien Hotspot für ein Freizeitbad, einen Reisemobilstellplatz und eine Veranstaltungslocation von http://www.fairspot.de an. Vorkonfigurierter Router wurde angeschlossen und alles läuft seither über VPN über die Server der Fa. Fairspot, die als Provider auftritt. Der Service ist sehr gut; das Kosten-/Nutzenverhältnis ist OK. Ideal auch für Hotels und Vermieter, die eventl. nichts mit der Installation zu tun haben und sich gegen Abmahnungen schützen wollen.
das ganze funktioniert bis max. Dez 2013, nach der Wahl wird die neue Regierung, egal welche Farbkombination, die Vorratsdatenspeicherung einführen, somit muß auch ein Anbieter wie Sorglos Internet bzw Freifunk die ip Adressen der Nutzer speichern und herausgeben.
Derzeit verhindert nurnoch die Justizministerin die VD, auch gegen den Willen der eigenen Partei, nach der Wahl wird die Scharre aber ausgewechselt und der Gesetzestext so hingeklöppelt das das Verfassungsgericht nichts dagegen tun kann.
Ich dachte aber VPN deckt nicht alles ab? Der Flash Player gibt doch z.B. auch die wahre IP heraus und das wird doch bestimmt nicht die einzige Software sein?
Oder ist das nochmal ein Unterschied zwischen VPN per Router und am PC?
Hört sich für mich an wie Hotsplots und deren Tarif Biz kostenlos.
@CB: Ja, da ist ein Unterschied. Bei VPN über Router weiß der Client nichts von der wirklichen IP.
@weissertiger2 Nein, denn vom Router wird ein separates WLAN geöffnet, wo sich die Benutzer auch noch anmelden müssen, siehe http://hilfe.telekom.de/hsp/cms/content/HSP/de/3378/FAQ/theme-45858643/Entertain/theme-45858625/Dienste/theme-535782983/WLAN-TO-GO/faq-535788930
Lieber http://start.freifunk.net/ unterstützen 🙂
Ich hätte mal ne Frage an die Netzwerk-Experten hier:
Wenn ich im Cafe das WLAN des Cafes nutze, sind ja noch andere Gäste gleichzeitig im Netzwerk und ein „böser“ Gast kann meine Logins auf Internetseiten usw. „mitschneiden“, abfangen. Berichte darüber gabs genug.
Jetzt habe ich auf meinem Router zuhause (DD-WRT) die Option VPN -> PPTP Server und einen Account auf dem Router eingerichtet.
Von unterwegs (im Cafe oder bei Freunden) mit meinem Laptop, logge ich mich zunächst in das fremde WLAN ein um Internet zu haben.
Dann start ich das windowseigene Netzwerk und Freigabecenter und stelle eine VPN-Verbindung mit meinem Router zuhause her. Die IP meines Router und die PPTP-Zugangsdaten sind bekannt.
Es klappt auch immer. Meine IP ist dann nicht mehr die IP des Cafes sondern die IP meines Routers zuhause. Ich vermute und hoffe dass ich dann quasi von unterwegs über meinen eigenen Internetschluss zuhause surfe….
Die Frage: ist diese Vorgehensweise richtig und auch das, was man sich unter einer richtigen VPN-Verbindung vorstellt?
Danke für eure Hilfe
@VPN tester
Ohne jetzt zu technisch zu werden, Grundsätzlich – Ja.
Du baust vom Laptop einen Tunnel zu dir nach Hause auf. Mehr zu PPTP, DD-Wrt und Vpn lässt sich ergoogeln. 🙂
Wenn das so einfach ist, warum dann nicht einfach einen Anbieter wie Manitu nehmen? Der speichert auch keine IPs.
lustig „pptp“ – das angeblich unsicherste vpn-protokoll was es gibt :O
Ich hab das entweder falsch verstanden oder es ist tatsächlich ein Freibrief für Hacker, Downloader & Co… !?
Meine 3 Cents dazu:
Jeder Gastronom kann sich für einen dreistelligen Betrag eine gescheite Lösung bauen lassen (z.B. LANCOM-Router mit PublicSpot Option inkl. Installation für 669€).
Das heißt, er hat nach gut zwei Jahren den Preis raus. Und er kann frei bestimmen, welcher Gast bezahlen muss, welcher Gast ein Dauervoucher bekommt (stammgäste) etc. Besser geht es kaum – bei sehr guter Rechtssicherheit.
Wer so viel Geld nicht ausgeben bzw. keine eigenständige Lösung anbieten möchte, nutzt WLAN to Go, was immerhin für den Anbieter und den Kunden eine akzeptable Möglichkeit ist.
Und wer ernsthaft PPTP als geeignetes und verschlüsseltes VPN bezeichnet, gehört durch den Tunnel auf den Mond geschossen :)))