IsoPlex: Rechtsanwälte kommentieren Gefahren der Nutzung
Der Anbieter IsoPlex ist seit dem Juni 2014 aktiv und wirbt mit dem kostenlosen Abruf von aktuellen Kinofilmen und TV-Serien. Nun ja, dass das alles nicht so ganz rechtlich einwandfrei sein kann, dürfte jedem Nutzer der Plattform klar sein. Jetzt beziehen die Rechtsanwälte der Kanzlei Gulden Röttger allerdings konkret zu diesem Beispiel Stellung. So findet ihr jetzt genau heraus, ob die Nutzung von IsoPlex legal oder illegal ist und wie es mit dem Risiko einer Abmahnung aussieht.
Zur Nutzung von IsoPlex muss man anders als bei anderen, fragwürdigen Anbietern wie Kinox.to erstmal ein Programm für Windows, Linux oder Mac OS X herunterladen. Ähnlich wie Popcorn Time nutzt auch IsoPlex die BitTorrent-Technik für Peer-to-Peer-Übertragungen. Während der Nutzer demnach selbst Inhalte abruft, stellt er sie zugleich Dritten zur Verfügung. Die Aufmachung von IsoPlex ist dabei äußerst modern und benutzerfreundlich. Für den User ist nicht offensichtlich, dass er die Torrents nicht nur selbst zum direkten Anschauen bezieht, sondern zugleich an andere weiterreicht. Das Prinzip ähnelt dem bereits erwähnten Popcorn Time also auch in diesem Bezug sehr stark. Zwar sind die angebotenen Filme und TV-Serien allesamt auf Englisch, doch O-Ton-Fans dürfte das eher ermuntern als abschrecken. Dabei können deutsche Rechteinhaber jedoch auch den illegalen Konsum der Original-Versionen abmahnen.
Obwohl IsoPlex also wirbt „The new way to watch movies for free“, kann der Spaß am Ende teuer werden. Denn Nutzer von Popcorn Time wissen, wie das Spielchen enden kann. Deutsche Anwaltskanzleien verlangen dann von den Nutzern bis zu 850 Euro pro illegal konsumierter Serienfolge. Bei Streaming-Seiten wie Kinox.to oder movie4k.to verbleibt zumindest noch eine rechtliche Grauzone, da bis heute nicht geklärt ist, ob das Zwischenspeichern eines Streams bereits als Erwerb einer illegalen Raubkopie gilt. Diese Frage stellt sich bei IsoPlex leider nicht, da Daten direkt heruntergeladen und – das ist der schwerwiegende Knackpunkt – sogar an andere Nutzer weiterverteilt werden.
Hier könnten durch Kanzleien noch wesentlich höhere Forderungen geltend gemacht werden, als beispielsweise bei einem reinen Download über Filehoster. Auch das Recht auf eine Privatkopie kann nämlich nicht zugunsten des Users ins Spiel gelangen. Folglich besteht laut der Medienrechtskanzlei Gulden Röttger eine sehr hohe Abmahngefahr. Wer das Risiko eingehe IsoPlex in Deutschland zu nutzen, müsse exakt wie bei Popcorn Time jederzeit mit einer Abmahnung mit möglicherweise drei- bis vierstelligen Forderungen rechnen. Nutzer begehen laut den Anwälten zweifelsfrei eine Urheberrechtsverletzung.
In Zeiten von legalen Streaming-Anbietern wie Netflix, Maxdome oder Amazon Prime Instant Video, die monatlich weniger als 10 Euro kosten und über ein breites Angebot in deutscher wie Original-Sprache verfügen, sollte man sich also genau überlegen, ob man zugunsten einer etwas verkürzten Wartezeit eine Abmahnung und weitere rechtliche Konsequenzen riskiert.
Ich werde wohl nie begreifen, dass man bei einem derart offensichtlichen Sachverhalt erst Anwälte befragen muss, um festzustellen, dass die Nutzung hierzulande einen Verstoß gegen geltendes Recht darstellt. Sowas KANN nicht legal sein, und das weiß im Grunde auch jeder, der zumindest kurz darüber nachdenkt.
@besucherpete:
Das frage ich mich auch bei der Vorratsdatenspeichern und dennoch landet sie immer wieder vorm BFG.
Streaming in einer rechtlichen Grauzone? Bitte was? Dazu gibts doch nun ausreichend Urteile und Fachgutachten.
Lesen bildet.
EIgentlich merkwürdig. Woher soll ein unbedarfter Nutzer wissen, dass kostenlose Kinofilme bei Plattform A (sagen wir iTunes) legal sind, bei anderen Plattformen jedoch illegal? Woher weiß ich eigentlich, dass iTunes nicht irgendwann auch Daten irgendwo hochlädt (beispielsweise, damit Apple eine Art CDN der User betreibt) und ich mich damit nicht auch strafbar mache?
@Fraggle, wäre schön, wenn die vor der BFG landet… https://en.wikipedia.org/wiki/BFG_(weapon)
was du meinst ist das BVerfG. 😉
@jemand222: Sehe ich genauso. Für die jüngere Generation ist das vielleicht noch ersichtlich, für Oma Erna ist es das aber sicherlich nicht. Zumal sich viele der schwarzen Schafe optisch auch stark an bekannte Marken halten.
@michael
streaming ist nicht gleich streaming. oder wo gibts urteile zu kinox.to und co.? es gibt eine grauzone. lesen ist wie silber. wenn man keine ahnung hat, die fresse halten ist wie GOLD!
@jemand
Wenn auf einer Plattform sämtliche Filme, auch aktuelle Veröffentlichungen, kostenlos zu sehen sind, dann sagt einem der gesunde Menschenverstand auch einem unbedarften Nutzer, dass das nicht mit rechten DIngen zugehen kann. Und Unwissenheit schützt im Zweifel auch in diesem Fall nicht vor Strafe, wie entsprechende Urteile beweisen.
Sollte iTunes wider Erwarten die Verteilung ändern und Du mithelfen würdest, Daten an andere Nutzer zu verteilen, wäre das rechtlich kein Problem, da ja Apple sicherstellen würde, dass nur legitimierte Käufer/Zuschauer des Films Daten von Dir erhalten können.
@jemand222: Ich denke auch, diese Argumentation ist schon etwas naiv. Es ist sehr einfach: Aktuelle Filme kostenlos KANN nicht legal sein. Auch nicht für Oma Erna, denn die ältere Generation kommt schon mal eher auf den Gedanken, dass da etwas nicht stimmen kann, denn da ist diese „Kostenlos-Mentalität“ nicht so weit verbreitet, wie bei den jüngeren Nutzern.
„Gesunder Menschenverstand“ ist trotzdem kein Argument, denn der gesunde Menschenverstand erklärt die Web-Welt nicht ansatzweise. Und auch der IT- und Web-affine Digital Native kann sich fragen, ob das nicht einfach eine neue Vermarktungsstrategie ist.
Für Google zahlen wir auch nicht direkt, sondern wie auch immer per Werbeeinblendungen oder persönlichen Daten. Vielleicht bekommt der Rechteinhaber pro Download von IsoPlex Geld? Und um das zu finanzieren blendet IsoPlex vielleicht irgendwo Werbung ein? Was soll man denn noch alles beurteilen können?
Ich will mal auf Amazon Underground hinweisen. Dort sind recht teure Apps inkl. In App Käufen kostenlos zu bekommen. Da sagt eigentlich JEDER normale Mensch, dass das nicht sein kann – es ist aber trotzdem so. Oder wenn ich mich bei Spotify anmelde, dann kriege ich auch aktuell(st)e Lieder kostenlos für 30 Tage.
Außerdem weiß Oma Erna vielleicht gar nicht, dass aktuelle Kinofilme alle kostenlos sind, wenn sie nur nach „Pulp Fiction“ gesucht hat und da gelandet ist. So einfach ist das alles nicht. Zumal es mit Sicherheit in Zukunft solche Programme auch mal für bares Geld geben könnte (in irgendeinem Appstore oder so) und das Ganze dann noch schwieriger wird.
Wie der Unterschied zwischen legalen und nicht legalen Streaming-Websiten sichtbar sind? Für legalen Websiten musst du meistens eine AGB oder Rechtlichen Hinweiß zustimmen muss, um einen Konto bzw. einen Film/Musik zu konsumieren. BSP:
https://play.google.com/intl/de_de/about/play-terms.html
Nicht legalen Seiten oder Dienste verlangen keine solche Vorbestimmungen und verlangen keine Vorleistung mit der Zustmmung des Konsumenten.
Dummheit oder Unwissenheit schützen nicht vor Strafe… wenn man sicht nicht sicher ist, ob etwas legal ist, informiert sich zuerst, oder man lässt es ganz – oder man riskiert’s und lebt mit den Konsequenzen. So einfach ist das.
@Der Anwalt deines Hamsters: Sorry, aber das ist schon ziemlich „schöngeredet“.
Wer da Videos schaut und denkt, das wird schon irgendwie legal sein, der hat doch nicht mehr alle Latten am Zaun. Dafür brauche ich auch keinen Anwalt befragen.
Nur mal so an den Henker: https://www.lawblog.de/index.php/archives/2014/01/07/regierung-streaming-videos-gucken-ist-legal/
http://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwalt/it-recht/urheberrecht/eugh-streaming-zulaessig-urheberrecht-kopien-cache-betrachten-inhalten/12972/
Und nun mal ganz kleine Brötchen backen mit der Wortwahl. Die Grauzone ist schon recht hellgrau geworden.