Im Namen des Volkes gegen Apple

Eigentlich hatte ich mir ja vorgenommen, nichts mehr großartig über Patente zu bloggen, da ich den Quatsch teilweise sehr absurd finde. Aber: Apple hat einen vor den Latz bekommen. Zwar momentan folgenlos, aber irgendwie auch mal ganz witzig zu lesen. In Kurzform, ohne euch mit rechtlichen Quatsch zu kommen (den könnt ihr bei FOSSPatents lesen): Motorola ist vor Gericht gezogen, da Apple zwei Patente von Motorola verletzt – Motorola Mobility übrigens – das sind die, die von Google gekauft wurden 😉 Nun ja, jedenfalls hat das Landgericht Mannheim nun Motorola Recht gegeben. Im Urteil heißt es:

Untersagt, mobile Geräte auszuliefern? Tschüss iPad und iPhone aus deutschen Ladetheken? Kurzform: Mitnichten. Denn das Urteil ist gültig gegen Apple Inc., der Plunder in Deutschland wird aber von Apple Germany vertickt. Apple Inc. ist halt nicht innerhalb der gesetzten Frist darauf eingegangen, ein Versäumnisurteil also. Kurioses Rechtssystem, für Laien wie mich nicht nachzuvollziehen, aber ist so. Motorola hat gegen Inc. und Germany geklagt, bisher ist aber eben nur gegen die Apple Inc. das Urteil erlassen worden. Die Patente sind übrigens seit 2003 Motorolas Eigentum. Da bin ich ja echt mal gespannt, was da jetzt noch abgeht. Bislang ist Apple oft als Sieger vom Platz gegangen, nun sieht es mal anders aus. Und wenn ich das kleine Arschloch sprechen lassen würde, dann könnte ich eine gewisse Schadenfreude nicht leugnen. In diesem Sinne – genießt den Samstag, hier geht es heute mit dem BVB und Freunden in Dortmund rund! An die Apple-Fans: Hamsterkäufe können helfen! 😉

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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31 Kommentare

  1. Zumindest ein Patent ist FRAND. Apple hat’s vielleicht aus gutem Grund verstreichen lassen. Samsung hat vor ner Weile bereits FRAND Patente vor Gericht benutzt, mit dem Ergebnis das die Sache nun von der Europäische Kommission untersucht wird.

    Wenn ich mir das Design vom neuen Navig8r ansehe, weiss ich wer demnächst Probleme kriegen könnte.

  2. damit man ein VU bekommt, muss der Kläger es beantragen, schlüssig vortragen und der Beklagte säumig im Termin sein. (vice versa wenn Kläger säumig ist) — also nur nicht anwesend sein reicht nicht, wenn die Klageschrift nichts hergibt

    Rechtskraft erstreckt sich im Regelfall nur auf die am Streit beteiligten Parteien – aber man kann die Klage ja nun einfach mal gegen die anderen apfel.gesellschaften stellen, dass diese sich hier nicht verteidigt haben, könnte ein Indiz dafür sein dass ihnen die passende Strategie fehlt oder sie davon ausgehen dass sie unterliegen.

    so, hoffe konnte ein wenig weiterhelfen

    gruß

  3. Kurze Anmerkung: Das Versäumnisurteil ist nach mündlicher Verhandlung ergangen. Das bedeutet, dass Apple sich sehr wohl eingelassen hat, es dann in der Verhandlung aber vorzog, das Versäumnisurteil zu kassieren.
    Die Gründe dafür können vielfältig sein: Zur Verhandlung ist die Sache in der Regel umfangreich von beiden Seiten vorbereitet. Tatsachen, die die Parteien erst unmittelbar zur Verhandlung oder später vortragen, werden vom Gericht nicht berücksichtigt, weil sie den Rechtsstreit verzögern. Bei einem Versäumnisurteil ist dem Unterlegenen (durch Einspruch) die Möglichkeit einer weiteren mündlichen Verhandlung eröffnet. Werden inzwischen weitere Tatsachen vorgetragen, verzögert dies den Rechtsstreit nicht – die Partei flüchtet daher häufig in die Säumnis, um weitere Tatsachen vortragen zu können, ohne dass der Vortrag verspätet ist.
    Die andere Möglichkeit ist, dass das Gericht in der Verhandlung überzeugend dargelegt hat, weshalb es die Klage für begründet hält. Dann ist ein Versäumnisurteil schlicht billiger als ein streitiges Urteil, weil die Anwaltskosten geringer sind.
    Das Urteil gegen Apple kann also auch strategisch hingenommen sein und muss längst nicht das Ende der Angelegenheit bedeuten.

    Nico

  4. Aufgrund des Gewinnabtretungs- und Beherrschungsverhältnisses von Apple GmbH zu Apple Inc., das auch in einem entsprechendem Vertrag festgehalten sein dürfte, ist das Urteil nicht ganz so folgenlos, wie oft angenommen wird.

  5. Schon sehr amüsant, dass viele News-Portale sofort vom Untergang von Apple-Deutschland berichten. Primärquellen interpretieren scheint vielen nicht geläufig zu sein ;).

    Meine Schadenfreunde ist dennoch groß: wie war das noch gleich?: „Wer Wind säht, wir Sturm ernten.“ Stimme Caschy vollkommen zu: diese dämliche „Patentiererei“ von Dreieck und Rechteck (mit 4 runden Ecken), geht mal voll aufn Sack, oder nich?

    Ich schätze OSX als gutes OS sehr (nutze dennoch Linux privat wie auch beruflich aus unterschiedlichen gründen). Der Sinn eines iPads erschließt sich mir allerdings immer noch nicht wirklich. Ick dachte ick kann damit uff der couch programmieren?! 😉

  6. @ Martin: Stimme dir zu (auch wenn du in deinem Zitat ein d vergessen hast *klugscheiss ende*).

    Wer ein iPad gekauft hat oder kaufen will, sollte inzwischen wissen, was ihn erwartet und sich Gedanken über den Verwendungszweck machen. Da muss man nicht über geschlossene Betriebssysteme diskutieren. iPad ist momentan ohne Jailbreak ein lahmer Zock, weil sein Besitzer nicht wirklich Herr über das Gerät ist. Aber gerade da liegt doch die Herausforderung.

  7. Motorola ist der Bauer auf Googles Schachbrett im Kampf um das Android Betriebssystem gegen Apple und Microsoft.

    Die Auswirkungen werden wir evtl. nicht mitbekommen (da Patente unter den Firmen „getauscht“ werden), aber es wird sicher Auswirkungen geben.

    Gruesse

  8. Auch wenn der Artikel an einigen Stellen etwas reißerisch geschrieben ist, fast er die Situation dennoch ganz gut zusammen:

    http://www.n-tv.de/technik/Apple-droht-Weihnachts-GAU-article4707421.html

    Wie Sven bereits geschrieben hat: Nach dem Urteil darf/kann Apple Germany nur noch so lange Geräte verkaufen, wie sie welche auf Lager haben, da sie von Apple Inc. nicht mehr beliefert werden dürfen. Noch ist das Urteil aber nicht komplett durch und ich bezweifel doch mal stark, dass Apple den Termin unabsichtlich versäumt hat.

  9. @Teo: Die „deutsche Post“ hat selbst nie Telefone hergestellt und das auch nie behauptet, sonst hätte sie -genau- gegen Patente verstoßen. Die sogenannten Post-Telefone waren nur gelabelt.

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