Homeoffice: Weg vom Bett ins Arbeitszimmer ist gesetzlich unfallversichert

Die Pandemielage hat in den letzten Wochen wieder dramatisch an Fahrt aufgenommen. Nicht zuletzt deshalb befinden sich sicherlich viele, auch unserer Leser, vor dem Rechner in den heimischen Gefilden anstatt im Büro. Der Weg ist Büro ist, logisch, durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Heute entschieden hatte das Bundessozialgericht, dass auch ein „Arbeitsweg“ innerhalb der eigenen vier Wände durch die gesetzliche Unfallversicherung gedeckelt ist.

Manch einer kann morgen seinen Weg vom Bett ins Homeoffice wohl mit folgendem Wissen im Hinterkopf etwas entspannter angehen. Jener ist nämlich offiziell, mit Entscheid durch das Bundessozialgericht, durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Einem Kläger ist wohl exakt wie folgt passiert: Der begab sich vom Schlafzimmer ins Büro eine Etage darunter. Auf der Treppe rutschte er aus und zog sich einen Brustwirbel-Bruch zu. Ein Arbeitsunfall, wie nun das Bundessozialgericht urteilte. Denn: „Das Beschreiten der Treppe ins Homeoffice diente allein der erstmaligen Arbeitsaufnahme“ und sei deshalb im Interesse des Arbeitgebers und damit als Betriebsweg versichert. Offen bleibt, ob auch der Weg in die Küche zur Mittagspause unter Versicherungsschutz steht.

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Baujahr 1995. Technophiler Schwabe & Lehrer. Unterwegs vor allem im Bereich Smart Home und ständig auf der Suche nach neuen Gadgets & Technik-Trends aus Fernost. X; Threads; LinkedIn. Mail: felix@caschys.blog

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20 Kommentare

  1. Wenn ich mein Firmenhandy in der Küche auflade wird der Weg wohl versichert sein.

  2. Manuel Stey says:

    Interessant wäre auch zu wissen, ob das auch dann gilt, wenn schlaue Arbeitgeber „mobile Arbeit“ ausrufen, um sich dadurch vor einigen Auflagen zu drücken.

    • Genau das hab ich mich grade auch gefragt, ich denke in den meisten Fällen wissen die Leute gar nicht dass es da einen (grossen) Unterschied gibt.

    • Nein dann gilt es nicht, dann müste der Arbeitgeber auch für einen ordentlichen Arbeitsplätze sorge tragen

    • Vor ein paar Wochen habe ich problemlos einen Arbeitsunfall zu Hause im „mobile Working“ über die Berufsgenossenschaft abgewickelt.

    • In der Pressemittteilung steht noch, dass das Büro der übliche Ort des Arbeitsbeginns des Klägers ist. Hier dürfte es also keine Rolle spielen ob Telearbeit oder mobiles Arbeiten. Wer also beim mobilen Arbeiten üblicherweise in seinem privaten Büro arbeitet, für den ist auch der Weg dorthin versichert.

    • „Offen bleibt, ob auch der Weg in die Küche zur Mittagspause unter Versicherungsschutz steht.“

      Am 14.06.2021 das Artikelgesetz „Betriebsrätemodernisierungsgesetz“ beschlossen und am 18.06.2021 inkraftgetreten. In Artikel 5 steht, dass der Paragraph 8 Abs. 1 um Satz 3 SGB VII (Gesetzliche Unfallversicherung) ergänzt wird. Hier steht nun drin, das die Tätigkeit Zuhause der Tätigkeit im Betrieb gleichgestellt ist.
      Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__8.html und Bundesgesetzblatt)
      Damit ist der Weg in die Küche oder zur Toilette dem Weg zur Kantine / Supermarkt und zur Toilette in der Betriebsstätte gleichgestellt, da sie zur Erhaltung der Arbeitskraft dienen. Die eigentliche Tätigkeit dort (Essen, Trinken, Einkaufen, etc.) sind eigenwirtschaftlich und NICHT versichert.

  3. Der Weg zur Küche oder aufs Klo ist, wie im Büro auch, nicht versichert, da es nicht in Ausübung der Tätigkeit steht.

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