Homeoffice: Weg vom Bett ins Arbeitszimmer ist gesetzlich unfallversichert
Die Pandemielage hat in den letzten Wochen wieder dramatisch an Fahrt aufgenommen. Nicht zuletzt deshalb befinden sich sicherlich viele, auch unserer Leser, vor dem Rechner in den heimischen Gefilden anstatt im Büro. Der Weg ist Büro ist, logisch, durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Heute entschieden hatte das Bundessozialgericht, dass auch ein „Arbeitsweg“ innerhalb der eigenen vier Wände durch die gesetzliche Unfallversicherung gedeckelt ist.
Manch einer kann morgen seinen Weg vom Bett ins Homeoffice wohl mit folgendem Wissen im Hinterkopf etwas entspannter angehen. Jener ist nämlich offiziell, mit Entscheid durch das Bundessozialgericht, durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Einem Kläger ist wohl exakt wie folgt passiert: Der begab sich vom Schlafzimmer ins Büro eine Etage darunter. Auf der Treppe rutschte er aus und zog sich einen Brustwirbel-Bruch zu. Ein Arbeitsunfall, wie nun das Bundessozialgericht urteilte. Denn: „Das Beschreiten der Treppe ins Homeoffice diente allein der erstmaligen Arbeitsaufnahme“ und sei deshalb im Interesse des Arbeitgebers und damit als Betriebsweg versichert. Offen bleibt, ob auch der Weg in die Küche zur Mittagspause unter Versicherungsschutz steht.
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Wenn ich mein Firmenhandy in der Küche auflade wird der Weg wohl versichert sein.
Interessant wäre auch zu wissen, ob das auch dann gilt, wenn schlaue Arbeitgeber „mobile Arbeit“ ausrufen, um sich dadurch vor einigen Auflagen zu drücken.
Genau das hab ich mich grade auch gefragt, ich denke in den meisten Fällen wissen die Leute gar nicht dass es da einen (grossen) Unterschied gibt.
Nein dann gilt es nicht, dann müste der Arbeitgeber auch für einen ordentlichen Arbeitsplätze sorge tragen
Vor ein paar Wochen habe ich problemlos einen Arbeitsunfall zu Hause im „mobile Working“ über die Berufsgenossenschaft abgewickelt.
In der Pressemittteilung steht noch, dass das Büro der übliche Ort des Arbeitsbeginns des Klägers ist. Hier dürfte es also keine Rolle spielen ob Telearbeit oder mobiles Arbeiten. Wer also beim mobilen Arbeiten üblicherweise in seinem privaten Büro arbeitet, für den ist auch der Weg dorthin versichert.
„Offen bleibt, ob auch der Weg in die Küche zur Mittagspause unter Versicherungsschutz steht.“
Am 14.06.2021 das Artikelgesetz „Betriebsrätemodernisierungsgesetz“ beschlossen und am 18.06.2021 inkraftgetreten. In Artikel 5 steht, dass der Paragraph 8 Abs. 1 um Satz 3 SGB VII (Gesetzliche Unfallversicherung) ergänzt wird. Hier steht nun drin, das die Tätigkeit Zuhause der Tätigkeit im Betrieb gleichgestellt ist.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__8.html und Bundesgesetzblatt)
Damit ist der Weg in die Küche oder zur Toilette dem Weg zur Kantine / Supermarkt und zur Toilette in der Betriebsstätte gleichgestellt, da sie zur Erhaltung der Arbeitskraft dienen. Die eigentliche Tätigkeit dort (Essen, Trinken, Einkaufen, etc.) sind eigenwirtschaftlich und NICHT versichert.
Der Weg zur Küche oder aufs Klo ist, wie im Büro auch, nicht versichert, da es nicht in Ausübung der Tätigkeit steht.
Der Gang zur Toilette ist im Büro aber versichert.
Quelle?
Mein AG und z. B. Hier
https://www.arbeitsrechte.de/arbeitsunfall-toilette/
Deine Quelle widerlegt deine eigene Aussage.
Der Weg zur Toilette ist versichert.
„ Das Arbeitsrecht besagt, dass als Arbeitsunfall nur solche Zwischenfälle beurteilt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Auch eine Verletzung, die sich Betroffene auf dem Weg zur Toilette zuziehen, ist hierbei inbegriffen. Anders sieht es aus, wenn sich der „Arbeitsunfall“ auf der Toilette ereignet. Versichert sind Arbeitnehmer hier in der Regel nicht.“
Quelle:
https://www.arbeitsrechte.de/arbeitsunfall-toilette/
Nicht nur das, längst nicht jedes Malheur, was in unmittelbarem Zusammenhang mit der Tätigkeit passiert, ist auch ein Arbeitsunfall. Um als Arbeitsunfall zu gelten, braucht es ein „unvorhersehbares Ereignis“, aufgrund dessen sich der Unfall ereignet hat.
Um als UNFALL zu gelten, braucht es ein „unvorhersehbares Ereignis“!
Meines Wissens gab es da dieses Jahr ein Gerichtsurteil, dass eben der Weg zur Toilette und Küche eben doch versichert sind (https://www.finanztip.de/blog/auch-im-homeoffice-eltern-auf-dem-weg-zur-kita-versichert)
So ist es. Der *Weg* zu Toilette, Küche und Pause sind versichert, die Anwesenheit dort aber in der Regel nicht. Ausnahme wäre, wenn man im Auftrag des Vorgesetzten einen Kaffee kocht, dann ist auch das versichert.
Jetzt stellt sich mir die Frage, ist mit der Toilette der Raum gemeint, oder die Gerätschaft? Gerade Badezimmer (bzw. auch Toiletten im Büro) sind ja meistens gefliest, wodurch ein wenig Nässe ausreicht, um es rutschig werden zu lassen.
Az. VG 26 K 54.14
Der Raum. Dieser sollte nach ASR A1.5/1,2 einen rutschhemmenden Bodenbelag mit mindestens Klasse R9 haben, damit eben keine erhöhte Rutschgefahr besteht.