Heizkosten 2022: Fernablese-Option kann für Mieter durchaus Einsparpotenzial haben

Anfang Dezember dieses Jahres ist die neue Heizkostenverordnung in Deutschland in Kraft getreten. Neben allerhand Neuregelungen ist dort unter anderem enthalten, dass Eigentümer ab dem kommenden Jahr Nutzern (Mietern) ihrer Immobilien monatliche Informationen über deren jeweiligen Energieverbrauch zur Verfügung stellen müssen. Ermittelt werden diese Werte dann über an den Heizkörpern montierte fernablesbare Heizkostenverteiler, so der Deutschlandfunk.

Die Zahlen sollen sich auf den zurückliegenden Monat beziehen und auch den Vergleich mit den entsprechenden Vorjahresmonaten ermöglichen, sofern diese Werte erhoben wurden. Verbraucher können sich so zukünftig deutlich besser über ihren Verbrauch informieren und dadurch dann auch in der Lage sein, besser Energie sparen zu können. Es sei anzunehmen, dass viele Vermieter für die neue Möglichkeit erst einmal auf Messdienstleister (Techem, ista, etc.) zurückgreifen werden, die den Fernablese-Job dann übernehmen, was sich gerade zu Beginn durchaus in höheren Kosten für den Mieter niederschlagen könnte. Die Nutzer können dabei unter anderem über Apps, Internetportale und dergleichen auf ihre Werte zugreifen.

Für Mieter gelte ein Widerspruchsrecht, bei dem sich die Mehrheit der Mieter gegen die Einrichtung der Fernablese-Möglichkeit aussprechen kann. Das ist dahingehend schon jetzt gut zu wissen, da der Vermieter gemäß der neuen Regelungen nicht auf jenes Widerspruchsrecht hinweisen müsse, wohl aber auf die Option zur Fernablesung. Mieter könnten befürchten, dass die erhobenen Daten in irgendeiner Form vom Vermieter genutzt werden könnten, um den Mietern dann entstandene Kosten durch Schimmelbildung und Co. in Rechnung zu stellen. Immerhin ließe sich gut erkennen, ob einzelne Räume teils zu schlecht gelüftet worden sind. Der Vermieter kann die Geräte dennoch auf eigene Kosten anbringen, darf jene Kosten dann aber nicht auf die Mieter umlegen.

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80 Kommentare

  1. Durch die neuen Heizkostenverteiler sinken die Kosten für die Heizkostenabrechnung deutlich. Der Mieter hat also einen Vorteil davon. Zudem verschwinden endlich die alten Verdunsterröhrchen, bei denen immer umstritten war, ob sie vielleicht gesundheitsschädlich sind.
    Wenn nur endlich die Dienstleister den Austausch mal auf die Reihe bekommen würden. Beauftragt habe ich den Wechsel 2020, und bisher ist nichts passiert. Schlimmer noch: Der Dienstleister möchte den Wechsel bei der turnusmäßigen Ablesung durchführen – und so verzögert sich die Ablesung und damit die Abrechnung nun schon ein Vierteljahr.

    • Warum sollten die sinken, die Sender kosten mehr als Verdunster, die haben mehr Arbeitet mit jeden Monat eine Abrechnung erstellen, zahle jetzt 80€ für das Ablesen

      Verstehe ehrlich gesagt überhaupt nicht was das bringen soll, wenn mir zu Kalt ist muss Ich heißen, da interessiert mich ein anderer Monat überhaupt nicht

      Viel interessanter für mich wäre zum Beispiel andere Regelungen zum Warmwasserverbrauch, zahle dort nämlich nach Fläche

      • +1
        Wir zahlen deutlich weniger für das Ablesen (33€/WE), aber wer glaubt, dass „monatliche Ablesung“ auch nur 1 Cent spare muss schon mit dem Klammerbeutel gepudert sein.

        Heizkosten gehen nach Verbrauch, nicht nach Ablesedatum oder -dichte!
        Wir werden darauf dringen, diesem unsinnigen Wechsel nicht zuzustimmen – es produziert dem Mieter nur Kosten, keinen Nutzen (er kann doch seine Heizung heute schon täglich(!) ablesen, sie ist doch in seiner Wohnung!).

        • Vielleicht noch als Warnung oder Appell an Mieter:

          ‚Eventuelle‘ Mehrkosten dürfen (und werden folglich auch! Der Verwalter hat eine gesetzliche Treuepflicht gegenüber dem Eigentümer/Vermieter!) auf die Mieter umgelegt werden.

          Ich sitze ob der zustimmenden Kommentare noch immer kopfschüttelnd hier.

          Aber selbst wenn es kostenlos wäre…
          Ich mag ja nur dumm/blind sein, bilden Sie mich also bitte weiter:
          Worin sähen Sie als Mieter einen individuellen/(geldwerten!) Mehrwert gegenüber der jetzigen Möglichkeit, minütlich abzulesen?

          • Wie kannst Du Verdunsterröhrchen minütlich ablesen? Und wie kannst Du aus den Verdunsterröhrchen auch nur entfernt eine sinnvolle Information ziehen?

            • Es gibt diese Röhrchen noch immer? :O Hatte ich als Mieter zuletzt 1998.
              Nein, wir haben digitale HKV und selbst die lösen mir zu grob auf (selbst heute, bei -10°C, nur 5 Einheiten pro Tag – mir fehlt da (insb. an gemeinen Tagen mit Plusgraden) eine Nachkommastelle).

              P.S. Aber natürlich kann man auch ein Verdunsterröhrchen minütlich ablesen – ist dann nur langweilig 😉

      • Das steht so in der Preisliste meines Dienstleisters.

        Außerdem fallen die Personalkosten fürs Ablesen weg. Die sind nicht unerheblich – vom Umstand ganz abgesehen.

    • Natürlich wird es günstiger, wenn mir die Firma 12x im Jahr Abrechnungen schickt als 1x im Jahr.

      Merkst du noch was?

      Die Röhrchen sind seit Jahrzehnten im Einsatz, setz mal deinen Aluhut ab.

  2. Ich finde es ja Sinnvoll das Mieter (Aber auch Wohnungseigentümer die in der Bude auch wohnen….) zukünftig monatliche Informationen zum Energieverbrauch erhalten.

    Viel wichtiger als bei der Heizung fände ich das aber eigentlich beim Strom…..

    • Bei Wasser auch. Es sollte einfach pflicht sein, dass derartige Abrechnungen auch monatlich einsehbar sind und zwar auf einfache Weise online… geht bei allen anderen Dingen doch auch.

    • Für was? Geh doch einfach zum Zähler oder habt ihr nur 1?

      Beantrage bei deinem Versorger ein Smartmeter, was aber in den kommenden Jahren eh von alleine passieren wird, aber dann kannste das auch am Handy ablesen

    • up to a fun fact, dude?

      Das können Sie heute schon, ohne jedes Gesetz.
      Lesen Sie einfach den Stromzähler bzw. HKV periodisch ab, tragen sie die Werte in ein Excel-Sheet ein und voila!
      Sie haben auf Wunsch sogar graphische taggenaue Diagramme!
      (trust me, I do it myself. Strom aller 14d, Heizung täglich (weil ich die Heizmethode jüngst umstellte))

  3. „Immerhin ließe sich gut erkennen, ob einzelne Räume teils zu schlecht gelüftet worden sind.“
    Wie soll das Erkennen von Lüftverhalten über den Heizverbrauch funktionieren?

    • Trick von Hausverwaltungen. Bei Schimmel kommen sie erst mit Wärmebildkameras (die Schwachsinn sind) und dann kontrollieren sie deine Heizkörper und behaupten fast immer erst einmal, du hättest nicht genug gelüftet oder geheizt und deshalb ist der Schimmel entstanden. Hatten wir auch schon.

    • Die Frage stelle ich mir auch. Es wird ja schließlich nur gemessen, ob diese eine Heizung genutzt wurde. Ob jedoch gelüftet, oder der Raum sich durch das Aufheizen der anderen Räume aufwärmt, oder ob überhaupt gelüftet wurde, lässt sich hier gar nicht nachvollziehen.

      Warum soll ich zb das innen liegende Bad, oder die Küche heizen, wenn die Wohnung es klein ist?

      • …weil man im Bad gerne 23°C hätte, die Whg aber nur auf 21°C heizt.
        Ansonsten: Voll bei Ihnen!
        Ich löse es über Wärmestrahler im Bad. So ist es selbst bei 15°C Grundtemperatur angenehm und es spart wirklich Geld (und Co2!!1! 😉 ).

        • Moin. Was setzt du da ein und was verbrauchst du da so an Strom?

          • Grundsätzlich gibt es 2 Optionen:
            „Infrarotstrahler“, die brauchen aber Minuten, bis sie wirklich infrarotstrahlen (u.U. die /weit/ bessere Wahl, wenn man konstantes Wärmeempfinden möchte).
            Aber „Badnutzung“ ist ja bestenfalls 15 Minuten (Morgentoilette), idR eher 2 Minuten.
            Ich nutze also Quartzstrahler. 3x 400W (verteilt, links, rechts, von vorne) tun den Job (Herbst/Frühjahr 1-2x 400W -ja, die gefliesten Wände reflektieren Wärmestrahlung).

            Offen gestanden habe ich den Verbrauch nie gemessen aber ich rechne mit 400Wh/d im tiefsten Winter (20 Minuten x 3 x 400W).
            In der Rechnung Heizkosten vs. Strahler zahlte es sich jedenfalls mMn aus, ich halte das seit 10++ Jahren so.

            • Vielen Dank für die ausführlichen Infos 🙂
              Überlege hier auch fürs Bad, da freue ich mich über solche Infos.

              • …lassen Sie mich ergänzen, dass man des Nachts lieber eine ‚Strickjacke‘ anzieht, um nicht zu frösteln. Denn die (Quartz-)Strahler sind ebendies: Strahler, helloranges Flutlicht. Man will aber lieber wieder ins Bett, ohne zuvor geblendet zu werden.
                Auf der Gegenseite brauchen Infrarotstrahler viel zu lange, Betriebstemperatur zu erreichen. Da ist man eben vorher schon wieder im Bett.
                Es läuft deshalb bei mir auf die Jacke hinaus. Wie so oft ist es ein persönlicher Kompromiss.

                Bevor Sie da etwas umbauen probieren Sie also, ob das für sie und die ihren dauerhaft passt.
                (unironisch: Unsere Altvorderen hatten das Klo ‚über den Hof‘ und suchten es auch bei Minusgraden auf. Wir sind schon eine sowohl verwöhnte als auch sehr privilegierte Generation).

    • Wenn du die Temperaturkurve des Sensors hast und auch Wärmebild des Mauerwerks, kannst du schon Rückschlüsse daraus ziehen ob die Temperatur unter den Taupunkt gefallen ist. Gerade Mauerwerk ist sehr träge was die Wärme angeht.
      Aber natürlich kann man auch Schäden in der Isolierung durch ein Wärmebild finden und damit feststellen ob der Vermieter verantwortlich ist oder nicht.
      Wie gesagt, anhand der Sensordaten kann man schon entsprechende Rückschlüsse ziehen und auch eventuell ein gerichtsverwertbares Sachverständigengutachten. Oder man installiert zusätzliche Sensoren um weitere Daten zu erheben.
      Wenn man nämlich alle baulichen Ursachen ausschließen kann, bleibt nur der Mieter als Verursacher übrig.

  4. Finde ich grundsätzlich angebracht. Auch um den eigenen Verbrauch eventuell drosseln zu können, wenn das Geld knapp ist oder was auch immer. Aktuell ist es ja so, dass der Hammer am Ende des Jahres kommt. Regulieren oder ändern kann ich dann nichts mehr und einen zu hohen Verbrauch (warum auch immer) stelle ich auch nicht sofort fest.

    Es sollte allgemein eine onlinepflicht für Rechnungen geben und monatliche Kündigungsmöglichkeiten. Hier natürlich unsinn, aber auch hier will ich monatlich bescheid wissen und nicht erst im Jahresrhytmus.

    • Dude,
      der Zähler der HKV ist für den Mieter ganzjährig /minütlich/ ablesbar – es interessiert ihn nur idR nicht.
      Im Übrigen bräuchte es schon Konsistenz und Interesse, um Verhaltensänderungen auf Verbrauch abzubilden: Dazu müsste man wenigstens täglich ablesen.
      Ich mache das seit 12/2019, weil ich ‚etwas änderte‘ und den Erfolg auswerten möchte. Aber glauben Sie ernsthaft, ich sei dahingehend kein skuriler Exot?
      Die meisten Mieter verstehen doch nicht einmal die Abrechnung.

  5. Hoffe ja mal das der Gesetzgeber es merken wird das der Preis wie bei den Smartmeter gedeckelt werden muss, Ich kann mir nicht vorstellen dass das billiger wird

    • Ist so nicht ganz richtig. Zum einen sind die Vermieter bis 31.12.2026 verpflichtet, fernauslesbare Messeinrichtungen zu installieren und zum anderen wird nur der monatliche Gesamtverbrauch in kWh ausgewiesen (ja, auch bei Heizkostenverteilern). Somit können keine Rückschlüsse auf einzelne Räume erfolgen. Lediglich in der Heizkostenabrechnung, die der Mieter im darauffolgenden Jahr erhält, sind die Einheiten der einzelnen Räume dann sichtbar.

      • Mein Steckenpferd:
        „Haben Sie dazu bitte eine Quelle?“.

        Bereits in 2014 hatte ich Wasser(!)zähler, die laut Hersteller aller 15 Minuten den aktuellen Verbrauchsstand übertrugen. Raten Sie bitte, ob ich das hasste.

        Der vom Messstellenauswerter ausgewiesene „monatliche Gesamtverbrauch“ ist genau Dies: Eine Zusammenfassung aller erfassten Daten auf/für den Kunden.
        Selbstverständlich(!) werden Daten /pro/Heizkörper/ erfasst und es wäre durchaus interessant, in welcher Frequenz (==Erfassungsdichte)!

        Falls Sie dahingehende Standarddefinitionen oder Datenblätter hätte wäre ich sehr dankbar darum!

        • Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung… § 6a Abs. 2 Nr. 1 Heizkostenverordnung

          • Nette Idee (und wenig schätze ich so sehr, wie den direkten Verweis auf Rechtstexte!), aber Ihre Quelle stützt ihre Aussage („sind die Vermieter bis 31.12.2026 verpflichtet, fernauslesbare Messeinrichtungen zu installieren“) leider zumindest Stand jetzt nicht.

            Zumindest https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/BJNR002610981.html („Stand: Neugefasst durch Bek. v. 5.10.2009 I 3250“) enthält genau gar nichts bzgl. Umrüstung oder 2026.

            Haben Sie mir bitte eine konkretere Quelle?

    • Technischer Unfug den kein Mensch braucht. Wir brauchen bezahlbare Mieten und keinen kostspieligen Schnickschnack oder noch mehr.Dienstleistungen

  6. Das ganze macht nicht wirklich Sinn. Schon mit den elektronischen Ablesern kann man als Mieter ständig den Verbrauch kontrollieren. Und daher kann ich sagen: In Juli tut sich da nicht viel und im Winter ist es kälter. Die Fernablesefunktion ist einfach nur teurer, hat aber den Vorteil, dass niemand mehr in die Wohnung gelassen werden muss und man als Mieter sich terminlich nicht darauf einstellen muss/Urlaub nehmen muss. Je nach Lebenssituation ist das vielleicht mehr wert, als die paar Euro mehr Nebenkosten. Alle paar Jahre muss aber doch jemand wieder kommen um die Teile auszutauschen.

    • +1
      „aller paar Jahre“ waren 5+++ Jahre, sinnvolle Sache für alle Beteiligten.

      Seit der Rauchmelderpflicht ist der Vorteil „als Mieter sich terminlich nicht darauf einstellen muss/Urlaub nehmen muss“ aber Geschichte, weil der Rauchmelder jährlich geprüft werden muss. 😐

      • Was der wird bei Ihnen geprüft? Wurde bei mir noch nie, muss das der Vermieter?

        • Ja, die machen einmal im Jahr eine Funktionskontrolle also auf den Knopf drücken und schauen ob es Piept – kostet mich 1,25 EUR pro Melder.

          Ich hatte die nämlich schon selbst angebracht. Als die Pflicht kam wurden die dann auch Montiert und kosten dann aber um die 5 EUR pro Stück im Jahr inkl. Funktionsprüfung.

        • Ja, das muss der Vermieter per Gesetz.
          Tun Sie sich selbst aber einen Gefallen! Fordern Sie ihn nicht dazu auf!
          Die „Prüfung“ ist, mit einem Stab den (idR zentralen, grossen) Testknopf zu drücken.

          Das können Sie selbst, sie sind ja schon gross 😉
          Somit sparen Sie sich den Termin, den Urlaub, die Koordination.

      • Bei uns wird das per Fernabfrage gemacht. Da muß niemand in die Wohnung.

        • Auch hier Neugier (mit dem Wunsch, mich selbst zu entlasten):
          Wie prüft man denn einen Rauchmelder aus der Ferne? Was wäre die Rechtsgrundlage um Mietern den Termin zu ersparen?

          • Ich gehe davon aus, daß jemand von der Vertragsfirma vors Haus fährt und jeden (per ID bekannten) Rauchmelder einmal per Funk abfragt. Manchmal bekommen wir dann eine Benachrichtigung, daß ein Rauchmelder ausgetauscht werden muß.

          • Die neue Fassung der DIN 14676-1 beschreibt die Ferninspektion von Rauchwarnmeldern. Selbstverständlich müssen die verbauten Geräte auch die Möglichkeit der Ferninspektion bieten.

            • Naja, wenigstens bei uns bieten „die verbauten Geräte auch die Möglichkeit der Ferninspektion“ nicht. Weder HKV noch die erst vor 2 Jahren verbauten Rauchmelder.
              Ich kenne dahingehend 3 weitere Einzelfälle (davon 2 öff. Gebäude), wo das auch nicht der Fall ist.

              „Matthias“ lieferte leider keine konkretere Quelle für eine evt. Pflicht als „§ 6a Abs. 2 Nr. 1 Heizkostenverordnung“ – wo ich es nicht fand.

  7. Der Gesetzgeber soll endlich eine Bundesbehörde auf den Weg bringen, ähnlich wie die BNA, wo sich Verbraucher kostenlos hinwenden können, wenn der Fall mehr als klar ist, wo die Behörde dann Kontakt aufnehmen darf mit dem Beschuldigten und im schlimmsten Fall sogar eine Geldbuße verhängen darf, wenn es sich um Fälle handelt, wo die Gegenseite absichtlich sich unkooperativ verhält weil sie weiß das man keine finanziellen Mitteln hat sich rechtlich dagegen zu wehren. Es gibt Vermieter, die reagieren einfach nicht auf einen Widerspruch (zb Heizzähler-Zählernummer in der jährlichen Betriebskostenabrechnung falsch und Verbrauchswerte die nicht stimmen) für solche Fälle und viele Weitere muss es endlich eine Bundesbehörde geben, die solche Fälle prüft und Bußgelder verteilt, damit dieses Verhalten der Gegenseite endlich aufhört.

    • Sie sind da als Mieter unironisch im Vorteil.
      Kürzen Sie die Rechnung und begründen sie es. Nun ist der Vermieter im Zugzwang, muss Geld in die Hand nehmen und Sie verklagen.

      Aber, als grundsätzliche Frage:
      Warum bleiben Sie bei einem Vermieter, der sie (ihrer Meinung nach) betrügt und drangsaliert? Natürlich ist Neusuche/Umzug aufwändig und kostet. Aber das (von Ihnen gefühlte) Unrecht nimmt doch jährlich zu? Der (mMn) /einzig/ sinnvolle Weg daraus ist Flucht, Neuorientierung. Sie werden einen Vermieter bestenfalls einhegen, aber nie besiegen. Es ist (ausser bei ‚Privatvermietern‘, die aber idR extrem mietfriedenorientiert sind) ein zu ungleicher Kampf.

      Ihre Wahl ist effektiv nur „zahlen und Fresse halten“ vs. Umzug.
      Ganz klar wählte ich Letzteres.

      • Exakt deshalb würde ich nie neu vermieten – nur wenn ich was vermietetes Erbe bis die Leute gehen oder ich verkauft habe. Ich würde mir den Streß für die paar Euro nicht antun…

        • ¯\_(ツ)_/¯
          Die eigenen Mieter sind natürlich pfleglicher zu behandeln aber man sollte (fremde) Mieter dennoch fair behandeln und auch da einfach Rat geben, meinen Sie nicht?

          Ich stimme Ihrer grundsätzlichen Ablehnung nicht zu, weit sinnvoller scheint mir die Vermietung per Referenz (in der der Referenzierte auch weiss, dass sein Verhalten auf den Referenzgeber zurückfällt).

          • Ich will halt die Arbeit nicht, man muss dann auf dem laufenden sein, abrechnen, auf Eigentümerversammlungen gehen. Das kann jemand anders machen. Einen Immobilie zum selbstbewohnen reicht völlig.

  8. Wir haben seit einigen Jahren fernablesbare Heizkostenverteiler und Wasseruhren – und sind dadurch die Kosten gesunken: Nein, im Gegenteil.
    Es muss dennoch jemand jedes Jahr vorbeikommen und die Zähler auslesen, auch wenn er das aus dem Treppenhaus macht.
    Zudem müssen die Zähler alle 3 bis 5 Jahre ausgetauscht werden.

    Und wie soll bitte die monatliche Verbrauchsdateninformation gehen, das muss als jeden Monat nun jemand vorbeikommen und die Zähler remote auslesen – das kostet dnan noch weit aus mehr Geld als jetzt, danke ich verzichte.

    Das ist genauso so ein Bullshit wie die SmartMeter beim Stromzähler. Kostet jetzt jedes Jahr 30,- mehr mit absolut null Vorteil. Toll, ich kann mich jetzt unten vor den Zähler setzen, mit diversen Tastenkombinationen meine Pin eingeben um dann die Verbrauchsdaten der letzten Wochen und Monate abzufragen – das macht kein Mensch.

    Der Gesetzgeber hat in diesem Bereich nur Schwachsinn auf den Weg gebracht, einzig und alleine die Hersteller der System profitieren davon auf Kosten der Verbraucher.

    • Die sogenannten Walk-by-geräte bleiben nach der Rechtsauffassung des GdW von den monatlichen Verbrauchsinformationen verschont; müssen dann aber innerhalb der Frist auf Smart Meter umgerüstet werden. Ein Wahlrecht hast du als Mieter allerdings nicht; ebensowenig wie der Vermieter. Die Kosten kann der Vermieter allerdings umlegen.

    • Exakt – und wenn ich irgendeine Verbrauchsänderung beobachten will (weil ich was anders eingestellt hab), lese ich eben etwas öfter ab. Als ich hier smarte Thermostate mit Nachtabsenkung eingebaut hab, hab ich das die ersten Tage täglich gemacht.

    • Also bei uns muss niemand mehr vorbeikommen. Wir haben Funkzähler und eine Einheit im Haus welche via SIM-Karte die Daten meldet.

  9. Für alle Schlaumeier und Sparfüchse: das monatliche Ablesen und die Benachrichtigung an den Mieter sind nicht kostenlos! Das zahlt der Mieter noch zusätzlich und kostet so um die 40€ je nach Anbieter. Wie viel Energie wollt ihr damit einsparen? Auch die Einbaukosten kann der Vermieter anteilig auf die Miete umlegen. Also: völliger Unsinn. Geht einmal im Monat den Zähler ablesen, dann könnt ihr es für euch kostenlos prüfen. Leider ohne App…….

    • Es wird aber nicht mehr abgelesen. Diese Kosten fallen weg. Die Kosten pro Heizkostenverteiler sinken von 9 EUR auf 4,70 EUR pro Stück (netto). Bei fast 30 Verteilern kommt da ordentlich was zusammen…
      Die Kosten für die Datensammlung liegen bei 5,45 EUR netto pro Nutzer (Mieter).

  10. Mira Bellenbaum says:

    Das alles ist ohne smarte Heizkörperregulierung totaler Schwachsinn!
    Und auch dann braucht es um wirklich was zu bringen Fenster- und auch Türsensoren.
    Nur die Kosten, die man durch diesen Aufwand sparen kann, werden von den Ausgaben
    bei weitem aufgefressen!

    Das nur mal bis hier her.

    Kommen wir zu dem Punkt, dass der Vermieter, wen ihm die Daten zur Verfügung gestellt werden,
    doch schon einen recht tiefen Einblick in mein Privates erhält,
    sofern ich dann anhand der Daten mein Verhalten ändere.
    Und was geht es ihn an?
    Genau deshalb würde ich als Mieter widersprechen.

    Der Grundgedanke mag ja nicht schlecht sein,
    was daraus geworden ist, ist eine Katastrophe!

    • Mira Bellenbaum says:

      Bei 10 Heizkörperthermostaten a 35.-€ sind es schon 350.-€.
      Dazu kommen noch einmal 13 Fenstersensoren,
      wenn ich diese nur für 10.-€ bekomme, sind das auch 130.-€.
      Die Türsensoren lass ich jetzt mal weg, dann habe ich insgesamt ca. 500.-€,
      brauch ja auch Montagematerial, bzw. Adapter für die Heizkörperthermostaten.

      Wie viele Jahre brauche ich, um das wieder rein zu bekommen?

      Und so ganz nebenbei mal angemerkt, solange die Heizungsanlage
      irgend einen Folienbrennstoff verfeuert, wird ein Mieter nur durch nicht heizen
      Geld sparen können, nur dann ist’s im Winter arg kalt in der Bude.
      Und selbst wenn „er“ auf’s warme Wasser verzichtet, wird „er“ an den Kosten vom
      Heizmittel (z.b. Öl oder Gas) beteiligt.

    • Bei uns wird das bei den Mietern jetzt im Dezember gemäß dem Gesetz gemacht. Im Januar gibt’s die erste Abrechnung für Dezember und die Rechnung vom Hausmeisterdiebst. 35 Euro pro Wohnung für 30 Minuten Zeianteil auslesen und Daten aufbereiten. Zusätzlich 1 Euro Postpauschle. Wir sofort auf die Nebenkostenerhöhung an Januar umgelegt 36 Euro mehr je Wohnung. Wie der Gesetzgeber es wünscht.

    • Der Vermieter bekommt die Monatswerte nicht, weil die als personenbezogene Daten gelten.

      • Und woher soll dann die Abrechnungs Firma an die Namen und Daten der Mieter kommen?
        Muß der Vermieter denen dann alles zu schicken, auch bei jedem Mieter Wechsel?
        Lässt sich die Firma bestimmt auch bezahlen.

      • Mira Bellenbaum says:

        Quatsch!
        Der Vermieter muss die Abrechnung machen, oder eben machen lassen,
        und somit bekommt ER die Daten und muss sie an ALLE Mieter weiterreichen.
        Ergo, es ändert sich nichts, es bleibt wie es schon immer war!
        (In Bezug auf die DATEN, die zur Abrechnung erhoben wurden)
        Nur mal so ganz nebenbei, der Vermieter kann, wenn er dazu befähigt ist
        auch alles selber machen! Niemand kann ihn zwingen für all die Sachen mit Bezug auf die Abrechnung
        einer Mietsache einen Dienstleister mit ins Boot zu holen. 😉

        • Der Vermieter bekommt nur die Anlesewerte vom Jahresanfang und Jahresende und beim Nutzerwechsel, weil die auf der Heizkostenabrechnung steht und damit der Verbrauch berechnet wird.

          Die Monatswerte hat nur der Abrechnungsdienstleister. Die kann der Nutzer über den Vermieter anfordern. Die Ista gibt die Monatswerte erfahrungsgemäß nur gegen Unterschrift des Mieters raus. André Firmen sehen das teils lockerer.

  11. Mh Idee gut aber Umsetzung ist doch wieder nur Umverteilung von Geldern und sammeln von Daten. Der Mieter ist zumindest nicht der Profiteur des ganzen.

  12. Elektronische Heizkostenverteiler speichern SCHON IMMER die sogenannten Monatswerte der letzen 14 Monate. Dann werden bei der jährlichen Ablesung gleich 13 oder 14 Werte aus dem HKV ausgelesen.

    Die nutzen die Abrechnungsdienstleister im Falle von zB Nutzerwechseln. Deshalb ist keine Zwischenablesung mehr nötig. Oder man kann leichter prüfen, ob die Heizung oder der HKV vielleicht Defekt ist.

    Als Mieter kann man sich die Monatswerte geben lassen. Der Eigentümer bekommt die idR aber nur gegen schriftliches Einverständnis des Bewohners, weil die als personenbezogene Daten gelten.

    Bei Funkzählen sollte man drauf achten, dass auch die Wasserzähler in der Wohnung so ausgestattet werden, weil der Ableser sind sowieso in die Wohnung muss.

    Ob solche Zähler Heizkosten einsparen hängt natürlich davon ab, wie man vorher geheizt hat und ob man sein Heitverhalten aufgrund der neuen Infos auf der Abrechnung ändert.

    Ich weiß das so genau, weil ich seit 20 Jahren Mietmebenkosten-Abrechnungen machen. ☺️

    • Mira Bellenbaum says:

      Die Abrechnung macht der Vermieter!
      Der ist derjenige, der z.B. bei einer Heizöllieferung in Vorkasse geht,
      somit bekommt ER die Daten und rechnet DANN mit seinen Mietern ab.

      • Der Vermieter bekommt die Verbrauchsdaten für den Abrechnungszeitraum *ohne* Monatswerte. Guck auf deine Heizkostenabrechnung. Die Monatswerte können Nutzer allerdings anfordern.

        Jedenfalls war das bisher so. Ich glaube auch nicht, dass der Vermieter dem Nutzer nun monatlich den Verbrauch mitteilen muss. Wie soll das gehen? Alleine ich hab zurzeit über tausend Mieter in der Verwaltung und die gesamte Hausverwaltung zich-tausend. 🙂

        Der verlinkte Artikel ist sehr kurz und unkomkret. Vielleicht werden die Monatswerte künftig auf der Abrechnung angeführt oder es gibt einen Internetlink über die man die Daten anrufen kann.

        Es gibt dazu bestimmt bald ne Schulung und nen Fachartikel bei Haufe. Verwaltungen müssen ja wissen, was auf sie zukommt.

  13. Diese drahtlosen Ablesegeräte haben wir schon seit vielen Jahren im Haus.Und ich
    empfinde die sogar als deutlich komfortabler wie die alten Verdunsterröhrchen, Bei
    denen man früher immer zuhause sein musste, wenn die abgelesen/ausgetauscht
    wurden(was immer sehr nervig war).

    Ob da allerdings etwas eingespart wurde?
    Keine Ahnung…ist mir aber auch egal.
    Im Haus wurde nur vor einigen Jahren die alte Ölheizung rausgeschmissen und durch
    Fernwärme ersetzt.Da sind die Nebenkosten dann tatsächlich ein paar EUR runtergegangen.
    Ansonsten bewegen sich die Nebenkosten bei mir schon seit Jahren immer im gleichen Bereich
    plus/minus ein paar EUR.

  14. Neben der angesprochenen Kosten und der Datensammlungswut, über die man brauchte Kontrolle verliert: mit diesen ganzen Methoden der Fernablesung (Heizung, Wasser, Strom) lässt sich ein schönes Profil anlegen und schnell herausfinden, ob jemand zu Hause ist oder nicht. Es soll schon Menschen geben, die sich darauf spezialisiert haben und die so gewonnenen Daten für gezielte Einbrüche genutzt haben.
    Daneben: Ich möchte nicht wissen, was der Spaß für die Umwelt für Auswirkungen hat. Wir haben diesen Mist schon seit 4 Jahren, nach 3 Jahren waren die ersten Stromversorgungen im Eimer. Technikereinsatz erforderlich (mit entsprechenden Kosten) und jemand von uns musste zu Hause sein. Die Batterien der Funkmodule halten nicht was sie versprechen. Und das bei uns verbaute System kann sich den Strom nicht anderweitig besorgen, noch nicht einmal aus dem vorhandenen Strom, der zur Messung über die elektronischen Zähler vorhanden ist, ohne Witz, da sind Batterien verbaut. Proprietäre wohlgemerkt. Selbst wechseln? Nicht möglich.
    Ich sehe keinen einzigen Vorteil.

    • Sie verallgemeinern hier (durchaus unzulässig) einen Einzelfall.
      Die Energieversorgung in Zählern reicht idR 10++ Jahre – selbst wenn sie so lästig/geschwätzig sind, alle 15 Min. die Werte an einen Sammler zu funken.

      Dass der Wärmebezüger die HKV nicht öffnen kann dient mMn primär seinem Schutz: Sonst müsste man jeden ‚Stromausfall‘ als Manipulationsversuch zählen.

      • Sie werten hier durchaus unzulässig ohne Kenntnis der genauen Sachlage.

        Haus 1: 3 von 7 Einheiten betroffen, Haus 2: 4 von 6 Einheiten betroffen und Haus 3: 2 von 2 Einheiten betroffen. Unterschiedliche Hersteller und unterschiedliche Chargen/Jahre und zwei unterschiedliche Dienstleister und zwei verschiedene Installateurfirmen, die die Sachen verbaut hatten.

        Analogie: Rauchmelder. Keine Funkanbindung, von der Stiftung Warentest für gut empfundene Geräte, angeblich 10 Jahre Laufzeit. Ausfallquote binnen 6 Jahren über alle Einheiten: 47,3%.

        Ich finde das ist weder unzulässig noch verallgemeinernd noch als Einzelfall zu werten (übrigens die typisch erlebte Erstreaktion, wenn ich davon erzähle).

        Shaft, noch Fragen?!

        Btw, es geht auch nicht darum, dass der Wärmebezüger die HKV öffnen kann. Es geht darum, die vorhandene Stromversorgung zu nutzen, statt eine zusätzliche Energiequelle (und damit auch potenzielles fehlerhaftes Bauteil) dazu zu klemmen. Das ist durchaus technisch machbar, sprich ein extra batteriebetriebenes Modul nicht notwendig. Es ist nur nicht gewollt, damit verdient man weniger (da hatte sich der Hersteller in einem unachtsamen Moment verplappert, als wir im Austausch zu der Ursache für die Ausfälle waren).

        • Welche vorhandene Stromversorgung? Dann müßte ja eine Steckdose in der Nähe jedes Heizkörpers sein. Und zwar eine Steckdose, die man sonst nicht braucht.

          • Die Stromversorgung, die den Zähler sowie die Steuerung nebst Ventilen mit Strom versorgt, damit diese ihren Dienst verrichten können: Zähler, der die Energiemenge misst, Steuerung, die die Ventile öffnet oder schließt, je nach eingestellter Raumtemp…

        • eben:
          Sie verallgemeinern Ihren Einzelfall (und eine mMn grob unseriösen Installation (ob „Unterschiedliche Hersteller und unterschiedliche Chargen/Jahre und zwei unterschiedliche Dienstleister“ – soweit das innerhalb der einzelnen Versorgungseinheit rechtlich überhaupt haltbar ist?!)).

          • Lesen. Verstehen. Ggf. nachfragen. Recherchieren. Dann bewerten.

            In Unkenntnis der Sachlage darfst Du gerne an anderer Stelle weiter trollen .

  15. Wieso ist es bis heute nicht möglich, jederzeit einzusehen wie hoch der Verbrauch bei Heizkosten ist. Viele Wohnungen haben die Röhrchen, man bekommt als Mieter beim Ablesen keinerlei Quittung, keinerlei Verifikationsmöglichkeit. 3/4 Jahr später kommt einfach eine Rechnung, die man bezahlen muss.

    In einer vorherigen Wohnung hatte ich schon die „Fernablese“teile. Laut der Firma, die die installiert hat, ist die Reichtweite extrem beschränkt (Zugang zur Wohnung wäre dennoch notwendig) + allgemein hohe Fehleranfälligkeit beim Ablesen, daher immer Zugang zur Wohnung notwendig.

    Um so was sollte sich der Staat lieber kümmern… das man als Mieter jederzeit (wie bei Strom) ablesen kann und die Kosten ausrechnen kann. OK beim Strom ist der Zähler mittlerweile immer öfter unter Verschluss. Von 4 Wohnungen war der Zähler nur bei einer zugänglich, 3 davon waren in abgesperrten Bereichen, die nur der Vermieter öffnen konnte, was er allerdings nur 1x im Jahr gemacht hatte,

  16. Hallo, ich merke, dass hier sehr viel gefährliches Halbwissen im Raum steht. Dies ist aber auch bei der aktuellen Gesetzgebung mehr als verständlich. Hier geht es um eine unterjährige Verbrauchsinformation an den Mieter, nicht um unterjährige Abrechnungen. Hierbei wird nach meinem aktuellen Kenntnisstand nur die Raumwärme und die Warmwasserbereitung aktuell berücksichtigt. Daher auch der Ausweis in kWh (Wärme, nicht zu verwechseln mit z. B. kWh Gas). Der Wert soll pro Messstelle (z. B. Heizkörper) ausgegeben werden. Wird z. B. eine Wohnung nur über einen Wärmezähler erfasst (z. B. bei Fußbodenheizung), dann gibt es nur einen Wert. Bei der Verbraucheinformation soll auch eine Tendenz und Vergleiche des Verbrauches aufgezeigt werden. Eine wichtige Information bezgl. der Heizkostenverteiler (HKV) an den Heizköpern. Hier ist es wichtig zu wissen, ob diese im einer Einheits- oder Produktenskale programmiert sind. Bei einer Produktenskale ist die Leistung des Heizkörpers berücksichtigt. Bei Einheitskalen muss die abgelesenen und ermittelte Differenz noch mit dem Leistungsfaktor des Heizkörpers (steht auf der Einzelabrechnung) multipliziert werden. D. h., dass zwei Ableseeinheiten auf dem einen Heizkörper nicht gleich zwei Ableseeinheiten auf dem anderen entsprechen müssen. Heizkostenverteiler messen zudem keine physikalischen Einheiten (z. B. kWh). Daher dürfen unterschiedliche Messsysteme nur bedingt kombiniert werden. Wenn die HKV mit normierten Faktoren bewertet wurden, soll unter Laborbedingungen eine Verbrauchseinheit (1 VE) einer 1 kWh entsprechen. Die akzeptierten Abweichungen können aber über 50% betragen. Heizkostenverteiler wurden nur für die Verbrauchserfassung, sondern nur als Verteilungsgrundlage entwickelt. So lange innerhalb einer Liegenschaft das gleiche Messsystem vorhanden ist, kann man die Verbräuche der Wohnungen vergleichen. Alles andere grenzt schon an Kaffeesatz-Leserei.
    Der tiefere Sinn dieser Verbrauchsinformation, außer Mehrkosten für alle, erschließt mich auch oder weil ich beruflich in dem Thema involviert bin, nicht!

    • Wenn man die Einheiten je Heizkostenverteiler miteinander, im monatlichen Jahresverlauf und mit dem Vorjahr vergleicht kann man natürlich erkennen, in welchem Raum man wann viel oder wenig geheizt hat.

      Soweit man daraus sein Verhalten anpasst oder vielleillcht sogar entsprechend dämmt, kann man eventuell Heizkosten sparen. Aber natürlich nur dann. Das ist klar.

      Es gibt auch jetzt schon die Möglichkeit mit der Heizkostenabrechnung eine Verbrausanalyse zu beauftragen. Das kostet allerdings extra und macht die Heizkostenabrechnung 3 Seiten dicker.
      Im Zweifel gibt es blöde Mieter-Fragen, deshalb beauftrage ich das auch nie. Vielleicht wird das demnächst Pflicht. ☺️

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