Heidelberg stellt neue Wallbox Amperfied für Geschäftskunden vor
Die Heidelberger Druckmaschinen AG oder kurz Heidelberg hat eine neue Wallbox für ihre connect Series vorgestellt, die sich vollständig „Amperfied Wallbox connect.business“ nennt. Damit visiert man, wie der Name schon sagt, speziell Geschäftskunden mit gewerblichen Flotten von Dienstwagen an, aber auch Hotellerie- und Gastronomiebetriebe. Doch auch für Mehrfamilienhäuser sieht man Potenzial.
Die Ladelösung ermöglicht die kilowattstundengenaue Erfassung des Energieverbrauchs mittels MID-Zähler sowie die Zugangskontrolle und Unterscheidung der Ladevorgänge über RFID-Karten. Erhältlich sein sollen die neuen Wallboxen ab dem 2. Quartal 2023. Die Amperfied Wallbox connect.business als neue Wandladestation für Gewerbekunden wird ergänzt durch die barrierefreie und eichrechtskonforme Ladesäule Chargespot connect.public.
Die Wallbox connect.business ist eine Weiterentwicklung der Wallbox connect.home. Sie unterscheidet sich von der Wallbox connect.home durch einen integrierten Zähler, der den verbrauchten Strom kilowattstundengenau erfasst und der EU-Messgeräterichtlinie genügt. Damit eignet sich die Ladestation zusätzlich für den halböffentlichen Bereich, wo keine öffentliche Abrechnung des Stroms erfolgt. Die Wallbox connect.business unterstützt das Kommunikationsprotokoll OCPP 1.6. Für zusätzliche Sicherheit wird ein Software-Update ab Q3 2023 das optional aktivierbare Protokoll OCPP 1.6 secure bereitstellen. Durch eine geplante Integration in das Backend der Flotteladen GmbH wird die Wallbox connect.business Teil eines modularen Lademanagementsystems, das es ermöglicht, bis zu 100 Wallboxen in einem Systemverbund zu betreiben.
Auch ohne zusätzliches Backend bieten die myAmperfied-App und die Weboberfläche eine Möglichkeit, die Verbrauchsdaten einzusehen und die Ladehistorie zu überprüfen. Jeder Ladevorgang wird erfasst und gespeichert, sodass eine detaillierte Ladehistorie zur Verfügung steht. Diese kann jederzeit über die App oder die Weboberfläche eingesehen und heruntergeladen werden.
Transparenz: In diesem Artikel sind Partnerlinks enthalten. Durch einen Klick darauf gelangt ihr direkt zum Anbieter. Solltet ihr euch dort für einen Kauf entscheiden, erhalten wir eine kleine Provision. Für euch ändert sich am Preis nichts. Partnerlinks haben keinerlei Einfluss auf unsere Berichterstattung.
Wir haben Stellplätze vor der Wohngemeinschaft. Einer wollte auf der WEG jetzt seinen Stellplatz mit einer Wallbox Ladesäule ausstatten. Dazu muss man sagen, dass ausser Straßenlaternen kein Strom an den Stellplätzen anliegt.
WEG Versammlung hat dies mit Mehrheit abgelehnt. Jetzt hat er die Option den Beschluss vor dem Amtsgericht zu beanstanden und sich von den restlichen 74 Eigentümern die Zustimmung vor dem Amtsgericht einzuklagen. Dazu kommt, dass er die WEG Straße auf eigene Kosten komplett aufmachen, Strom verlegen und fachgerech verschließen lassen müsste.
Kosten weit im 5 bis 6 Stelliegen Bereich? Glaube kaum das er das machen möchte…
Hauptgrund, warum ich mir nie eine Wohnung kaufen würde. So ein Stress mit nervigen Miteigentümern/Quälgeistern kostet nur Zeit, Geld und Lebensqualität.
Was hat das mit Quergeistern zu tun. Wenn es in der Nähe etwa öffentliche Ladestationen gibt, dann ist eine Wallbox unnötig und dir Kosten überträgt dann der eine Eigentümer für seine private Ladestation auf die anderen dir öffentlich laden oder eine Benziner /Diesel fahren?
Nein nein. Deswegen wer bestellt muss auch bezahlen, so wie es das Gesetz übrigens auch vorsieht.
Mir erschließt sich auch nicht wieso jeder eine private Ladestation haben muss?
Schon heutige Elektroautos lassen sich teilweise in 20 Minuten zu 80 Prozent laden.
Heute oder früher hat auch nicht jeder eine eigene Zapfsäule für seinen Parkplatz oder Vorgarten gefordert.
Man kann heute schon an klassischen Tankstellen bei Aral sein Elektroauto mit Strom schnell aufladen, da diese auch inzwischen Strom anbieten.
P.S. Bevor ich wieder als Dieseldino abgestempelt werde.
Ich fahre seit 1 Jahr eine Dacia Spring Elektric mit Schnelladerfunktion (CCS Anschluß hat 960 Euro extra gekostet).
Schon mal die Preise an Schnell-Ladeplätzen gesehen? Oft 50 ct bis 1 EUR je kWh. Zu Hause habe ich vom Stromanbieter hier in Dortmund 35 ct/kWh und wenn die Sonne scheint über die Solaranlage entsprechend weniger… also ist das schon ein sehr großes Argument FÜR eine private Ladestation. Je nach äußeren Gegebenheiten halt.
Schon mal alternative Ladeanbieter in Betracht gezogen? Da zahl ich für nen Großteil weniger als 35 Cent 😉 s.a: https://stadt-bremerhaven.de/a-better-routeplanner-prognose-von-verfuegbaren-ladestationen/
Genau so ist es. Das gilt ja nicht nur für Ladestationen, sondern für alles was die Hausanlage betrifft. Ein Freund mit Eigentumswohnung wollte sich in seinen Garten eine kleine Gerätehütte für Rasenmäher usw. stellen. Die Mehrheit war dagegen, also nicht.
Würde ich genau so unterschreiben. Entweder eigene Haus oder Miete, wo man auch fix wieder auszuziehen kann, wenn die Nachbarschaft nur aus A****krampen besteht.
Verstehe nicht, warum sich eine Mehrheit gegen die Wallbox ausgesprochen hat. Ist doch kein Problem ein Kabel unterirdisch zum nächsten Hausanschluss zu legen und vom Elektriker fachgerecht installieren zu lassen.
Bei uns in der WEG genauso. Ich Kan. Ihnen sagen warum. Bei uns sind auch nur Laternen auf den Stellplätzen.
Um Ladestationen zu installieren müsste die komplette Straße davor und die Stellplätze aufgerissen werden und dann eine Leistung zum Hausanschluss am Ende des einen Mehrfamilienhauses gelegt werden oder ein neuer Hausanschluss. Kosten für neuen Hauptanschlus 15.000 Euro nur weil einer eine Ladestation für 500 Euro will? Zusätzliche Kosten für Erdarbeiten?
Diese Kosten muss er laut Gesetz tragen aber das wollen dir meisten nicht und wollen dir Kosten auf die übrigen Eigentümer abwälzen.
Neben dem Ärger mit den Miteigentümern kommen dann auch noch die Hürden des VNB. Die Beschlussfassungen in der Eigentümerversammlung sind oft nicht vernunftgeleitet. Abgelehnte Beschlüsse oder fehlende Zustimmung zu baulichen Veränderungen werden durch Neid hervorgerufen. Wären sich die Eigentümer einig, dann könnten auf WEG-Parkplätzen und in Tiefgaragen gewinnbringende Ladefarmen errichtet werden. Leider haben die Hausverwalter nicht die notwendige Sachkenntnis oder wollen keine zusätzliche Arbeit haben. Eine Immobilie hart an den Grenzen der im Wohnungseigentumsgesetz festgelegten Pflichten zu verwalten, ist eben einfacher. Deshalb wird die Zustimmung der Eigentümer von den Hausverwaltern geradezu provoziert. Die treten quasi als Bedenkenträger Nr. 1 auf. Die Wertsteigerung der Immobilie, aufgrund der Ausstattung mit einer Lademöglichkeit, ist denen egal.
Die Wertsteigerung einer Immobilie mit einer 500 Euro Wallbox hält sich in Zeiten steigender Zinsen in Grenzen beim Verkauf und der einbrechenden Nachfrage….
Da ist die WEG wohl nicht richtig informiert.
Es gibt nämlich ein Gesetz, dass esagt, dass die WEG einer Wallbox zustimmen muss! Sie kann nur an der Durchführung mitbestimmen.
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/laden/lademoeglichkeiten-mehrfamilienhaeusern/
@lieber Paul. Jeder Weg Eigentümer hat zwar einen gesetzlichen Anspruch auf Zustimmung zu Glasfaser und Wallbox.
Sie dürften jedoch selber gut wissen, dass die Eigentümer diesen trotzdem nicht zustimmen müssen bei der jährlichen Versammlung.
Dann können Sie vor dem zuständigen Amtsgericht den Beschluss beanstanden und gewonnen aber immer noch keine Zustimmung. Dann müssen Sie nämlich vor dem Amtsgericht bei jeden einzelnen Eigentümer, der dem nicht zugestimmt hat, einklagen.
Die Kosten bei einer WEG Wohnanlage mit 50 oder mehr Eigentümer dürfte ihre finanziellen Möglichkeiten und den daraus resultierenden Nutzen einer Wallbox bei weitem übersteigen.
Sollten Sie wieder erwarten Multimillionär sei und Geld keine Rolle spielen, dann können Sie natürlich alles einklagen.
Jedoch kann Ihnen die WEG wieder einen Strich durch die Rechnung machen und die fachgerechte Ausführung bestimmen.
Das bedeutet, dass Glasfaserkabel nicht mit Uberputzleitung durch den Hausflur gelegt werden darf (Brandschutz) oder ein separater Hausanschluss für Ihre Wallbox gelegt werden muss auf Ihre Kosten (15. – 25 k) und auch die Erd und Pflasterarbeiten müssen Sie übernehmen. Auch die Art der Ladestationen (Spritzwassergeschützt, Form und etc) und nicht die 300 Euro Wallbox am Holzpfahl kann bestimmt werden.
Machen Sie sich nicht lächerlich. Die Gesetzenovelle ist nicht das Papier wert auf dem es steht.
Wenn der Beschluss der Eigentümerversammlung vom zuständigen Amtsgericht für nichtig erklärt wird und nach der geltenden Gesetzeslage durch das Urteil ersetzt wird, dann besteht keine Notwendigkeit, die Zustimmung bei jedem ablehnenden Miteigentümer einzuklagen. Die bauliche Veränderung zur Errichtung einer Ladeeinrichtung bedarf keiner Einstimmigkeit. Die Eigentümergemeinschaft darf allerdings darüber entscheiden, wie und von wem die Arbeiten ausgeführt werden. Allerdings kommt da der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ins Spiel. Ich denke, es geht nicht so weit, dass die WEG alle Einzelheiten der Ladeeinrichtung und deren Aufstellung im Sondereigentum vorschreiben kann, wenn die Ladeeinrichtung zugelassen ist.
Die Gesetzesnovelle hat die Rechte des einzelnen Eigentümers und von Mietern schon verbessert. Leider gibt es noch keine umfangreiche Rechtsprechung, auf die man im Streitfall zurückgreifen kann und an der sich die Gerichte orientieren können.
Ach der Mr. TE, mit seinem Fachwissen zu E-mobility und Youtube Jura.
Das Amtsgericht kann ausschließlich den Beschluss beanstanden, aber die Zustimmung der WE Gemeinschaft nicht ersetzen.
Von Einstimmigkeit hat keiner etwas hier geschrieben aber Mehrheit. Und wenn keine Mehrheit zustande kommt müssen sie sich die Zustimmung der einzelnen Eigentümer einzeln einklagen. Viel Spaß. Ihre Rechtsschutzversicherung wird sich nicht freuen aber der einfältige Wald und Wiesenanwalt.
Darüber hinaus gibt es in einzelnen WEGS Gestaltungssazuungen. Und da gibt’s dann bei der Umsetzung sehr wohl ein Wörtchen mitzureden hinsichtlich fachgerechter Ausführung bei elektrischen Anlagen im Freien und deren fachgerechte Umsetzung.
Herzlichen Dank für einen erneuten persönlichen Angriff.
Eine Gestaltungssatzung, die einen Eingriff in ins persönliche Eigentum zulässt, möchte ich gerne mal sehen. Wenn es um den Außenbereich geht, dann gibt es schon Grenzen. Aber eine Ladesäule wird die Ansicht einer Liegenschaft wenig negativ beeinträchtigen. Notfalls wird auch das ein Fall für’s Gericht. Aber wer Mitglied einer solchen streitsüchtigen WEG ist, der sollte sich überlegen, ob es sinnvoll ist und den Blick auf eine andere Immobilie richten.
Zum Glück sind die Miteigentümer bei uns schon geistig in diesem Jahrtausend angekommen.
Ich kann echt nicht verstehen, wie man praktisch aktiv den Wiederverkaufswert der Wohnungen sabotieren kann.
Spätestens wenn es keine Autos mit Fossilmotor mehr neu zu kaufen gibt werden die blöd aus der Wäsche schauen.
Und dann ist das Gejammer groß weil man für die Wohnung deutlich weniger bekommt alks man sich vor Jahrzehnten erträumt hatte.
Ich wohne ja zum Glück nicht mehr in einem Mehrfamilienhaus.
Dennoch finde ich es schwierig, jemanden die Wallbox zu verbieten, wenn die Rechtslage eindeutig ist und er bereits istdie Kosten zu tragen. Dann wird schnell ein undichtes Dach auch nur noch das Problem der Dachgeschosswohnungen: Im EG regnet es ja nicht rein…
Spanned wird es natürlich dann, wenn der 1. Interessent an einer Wallbox die komplette neue Verkabelung bezahlt hatt, wenn dann ein Jahr später der zweite kommt.
Wo wohnen Sie denn? Mieter dürften zu 99 Prozent in Mehrfamilienhäusern / Blocks wohnen. Eigentümer in Wohnanlage, Reihenhäusern oder Siedlungen?
Wenn ich immer in Kommentaren hier und in Zeitungen lese, dann leben die deutschen am liebsten im Einsiedler Hof im Aussenbereich. Nur gibt’s bei 84 Millionen Einwohner nicht mehr so viele Freiflächen…
Nur im Urlaub im Ausland kann es nicht dich genug sein in Santorini, Paris oder an der Costa Brava. Bettenburgen für den deutschen Individual Touristen weit.
Immer die Diskussionen um private Ladestationen. Wer hat denn früher Tanksäulen für jeden Stellplatz oder Eigenheim gefordert? NIEMAND!
Und so wird auch in Zukunft der Strom an Tankstellen getankt, die dann neben Benzin und Diesel eben Strom anbieten. Aral ist da heute schon Vorreiter. Auch Shell.
Zudem werden Supermärkte, Arbeitgeber etc ebenfalls Ladestationen haben. Die ganze Diskussion gibt’s auch nur in Deutschland, obwohl mit fast 70.000 ladeplatzen Deutschland schon heute führend in der Welt ist.
Was nützt der schönste öffentliche Ladepunkt an einem Ort, wo man sich nicht mit seinem BEV bewegt?
Öffentliche Parkflächen für die e-Mobilität zu blockieren, halte ich derzeit für keine gute Idee. Dann lieber Hürden für private Ladepunkte auf privaten Stellplätzen abbauen. Rechte von Mietern und Eigentümern zur Errichtung solcher Anlagen weiter stärken.
Ladeeinrichtungen mit Tankstellen zu vergleichen, ist ziemlich daneben. Laden dauert wesentlich länger als tanken. Übrigens, auf die eigene Heizungsanlage wollen auch die wenigsten Immobilienbesitzer verzichten. Da kommt früher oder später auch noch einiges auf uns zu…
Nun in der Regel ging und geht der öffentliche klassische Tankvorgang beim Verbrenner ca. 5—7 Minuten inklusive bezahlen. Ob diesin Zukunft auch beim E-Tanken so kommt bezweifle ich stark
HPC Lader sind dafür da die Fahrzeuge auf Langstrecke weiterzubringen und nicht dafür die Masse der Autos die auf Kurzstrecke im Alltag bewegt wird zu laden. Das kann auch zum Teil aus Prinzip nicht richtig funktionieren, weil die Fahrzeuge die aus der Stadt kommen und die 10km entfernten HPC Lader ansteuern überhaupt keine Akkutemperatur haben um schnell zu laden.
Der tagtägliche Ladevorgang sollte schon aus Komfort/Schongründen über AC erfolgen. Und eigentlich sind dafür nichtmal 11kw notwendig, sondern 3-5kw bzw. Lastmanagement reicht.
Das bedeutet, die Prio sollte sein dass gefühlt an jedem dusseligen Parkplatz/Tiefgarage oder wo auch immer in der Stadt eine AC Lademöglichekeit vorhanden sein sollte um die täglichen 10-15kwh die im Auto durchs Pendeln fehlen nachzuladen, und nicht wie hier genannt das klassische „Tankstellen“ Prinzip auf die E-Auto Welt zu übertragen.
Eigentumswohnungen werden ja nicht grundlos als: „Pseudoeigentum“ bezeichnet
und es ist nicht nur der Stress mit den anderen Eigentümern, auch die Kosten (Hausgeld,
Hausverwaltung, Erbpacht, Reparaturen/Sanierungen u.s.w) sind ein Unding.Sich unter
solchen Umständen eine Wallbox montieren zu wollen….da ist vermeidbarer Ärger
vorprogrammiert.
Oder wie es ein anderer User schon schrieb…..entweder eigenes Haus(da kann man sich
eine Wallbox nach eigenem Gutdünken hinschrauben) oder Miete(dann ist es Sache des
Vermieters).
Eigentlich geht es in diesem Blogbeitrag ja um eine neue Wallbox von Heidelberg für Geschäftskunden. Trotzdem steht in den Kommentaren die Installation einer privaten Wallbox und die Probleme, die Besitzer einer ETW und Mieter in Mehrfamilienhäusern damit haben können, im Vordergrund. Die Kommentare fördern viel Unwissen zutage und als Mitkommentator muss man auch schon mal persönliche Angriffe aushalten. Leider werden solche Angriffe in Caschys Blog zum Usus, obwohl es ja ein Tech-Blog sein soll. Hier würde ich mir ein härteres Eingreifen der Moderation wünschen.
Heidelberg präsentiert eine Wallbox, die durchaus für die Gebäudewirtschaft von Interesse sein kann. Bedauerlicherweise hat die Gebäudewirtschaft den Geschäftszweig „Unterstützung der E-Mobilität“ noch nicht erkannt. Somit laufen derartige Angebote voll und ganz bei der eigentlichen Zielgruppe ins Leere.