Heidelberg stellt neue Wallbox Amperfied für Geschäftskunden vor

Die Heidelberger Druckmaschinen AG oder kurz Heidelberg hat eine neue Wallbox für ihre connect Series vorgestellt, die sich vollständig „Amperfied Wallbox connect.business“ nennt. Damit visiert man, wie der Name schon sagt, speziell Geschäftskunden mit gewerblichen Flotten von Dienstwagen an, aber auch Hotellerie- und Gastronomiebetriebe. Doch auch für Mehrfamilienhäuser sieht man Potenzial.

Die Ladelösung ermöglicht die kilowattstundengenaue Erfassung des Energieverbrauchs mittels MID-Zähler sowie die Zugangskontrolle und Unterscheidung der Ladevorgänge über RFID-Karten. Erhältlich sein sollen die neuen Wallboxen ab dem 2. Quartal 2023. Die Amperfied Wallbox connect.business als neue Wandladestation für Gewerbekunden wird ergänzt durch die barrierefreie und eichrechtskonforme Ladesäule Chargespot connect.public.

Die Wallbox connect.business ist eine Weiterentwicklung der Wallbox connect.home. Sie unterscheidet sich von der Wallbox connect.home durch einen integrierten Zähler, der den verbrauchten Strom kilowattstundengenau erfasst und der EU-Messgeräterichtlinie genügt. Damit eignet sich die Ladestation zusätzlich für den halböffentlichen Bereich, wo keine öffentliche Abrechnung des Stroms erfolgt. Die Wallbox connect.business unterstützt das Kommunikationsprotokoll OCPP 1.6. Für zusätzliche Sicherheit wird ein Software-Update ab Q3 2023 das optional aktivierbare Protokoll OCPP 1.6 secure bereitstellen. Durch eine geplante Integration in das Backend der Flotteladen GmbH wird die Wallbox connect.business Teil eines modularen Lademanagementsystems, das es ermöglicht, bis zu 100 Wallboxen in einem Systemverbund zu betreiben.

Auch ohne zusätzliches Backend bieten die myAmperfied-App und die Weboberfläche eine Möglichkeit, die Verbrauchsdaten einzusehen und die Ladehistorie zu überprüfen. Jeder Ladevorgang wird erfasst und gespeichert, sodass eine detaillierte Ladehistorie zur Verfügung steht. Diese kann jederzeit über die App oder die Weboberfläche eingesehen und heruntergeladen werden.

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden.

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17 Kommentare

  1. Matthias___ says:

    Hauptgrund, warum ich mir nie eine Wohnung kaufen würde. So ein Stress mit nervigen Miteigentümern/Quälgeistern kostet nur Zeit, Geld und Lebensqualität.

    • Schon mal die Preise an Schnell-Ladeplätzen gesehen? Oft 50 ct bis 1 EUR je kWh. Zu Hause habe ich vom Stromanbieter hier in Dortmund 35 ct/kWh und wenn die Sonne scheint über die Solaranlage entsprechend weniger… also ist das schon ein sehr großes Argument FÜR eine private Ladestation. Je nach äußeren Gegebenheiten halt.

    • Genau so ist es. Das gilt ja nicht nur für Ladestationen, sondern für alles was die Hausanlage betrifft. Ein Freund mit Eigentumswohnung wollte sich in seinen Garten eine kleine Gerätehütte für Rasenmäher usw. stellen. Die Mehrheit war dagegen, also nicht.

    • Würde ich genau so unterschreiben. Entweder eigene Haus oder Miete, wo man auch fix wieder auszuziehen kann, wenn die Nachbarschaft nur aus A****krampen besteht.

  2. Verstehe nicht, warum sich eine Mehrheit gegen die Wallbox ausgesprochen hat. Ist doch kein Problem ein Kabel unterirdisch zum nächsten Hausanschluss zu legen und vom Elektriker fachgerecht installieren zu lassen.

  3. Da ist die WEG wohl nicht richtig informiert.
    Es gibt nämlich ein Gesetz, dass esagt, dass die WEG einer Wallbox zustimmen muss! Sie kann nur an der Durchführung mitbestimmen.
    https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/laden/lademoeglichkeiten-mehrfamilienhaeusern/

    • Wenn der Beschluss der Eigentümerversammlung vom zuständigen Amtsgericht für nichtig erklärt wird und nach der geltenden Gesetzeslage durch das Urteil ersetzt wird, dann besteht keine Notwendigkeit, die Zustimmung bei jedem ablehnenden Miteigentümer einzuklagen. Die bauliche Veränderung zur Errichtung einer Ladeeinrichtung bedarf keiner Einstimmigkeit. Die Eigentümergemeinschaft darf allerdings darüber entscheiden, wie und von wem die Arbeiten ausgeführt werden. Allerdings kommt da der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ins Spiel. Ich denke, es geht nicht so weit, dass die WEG alle Einzelheiten der Ladeeinrichtung und deren Aufstellung im Sondereigentum vorschreiben kann, wenn die Ladeeinrichtung zugelassen ist.
      Die Gesetzesnovelle hat die Rechte des einzelnen Eigentümers und von Mietern schon verbessert. Leider gibt es noch keine umfangreiche Rechtsprechung, auf die man im Streitfall zurückgreifen kann und an der sich die Gerichte orientieren können.

      • Herzlichen Dank für einen erneuten persönlichen Angriff.
        Eine Gestaltungssatzung, die einen Eingriff in ins persönliche Eigentum zulässt, möchte ich gerne mal sehen. Wenn es um den Außenbereich geht, dann gibt es schon Grenzen. Aber eine Ladesäule wird die Ansicht einer Liegenschaft wenig negativ beeinträchtigen. Notfalls wird auch das ein Fall für’s Gericht. Aber wer Mitglied einer solchen streitsüchtigen WEG ist, der sollte sich überlegen, ob es sinnvoll ist und den Blick auf eine andere Immobilie richten.

  4. Zum Glück sind die Miteigentümer bei uns schon geistig in diesem Jahrtausend angekommen.

    Ich kann echt nicht verstehen, wie man praktisch aktiv den Wiederverkaufswert der Wohnungen sabotieren kann.
    Spätestens wenn es keine Autos mit Fossilmotor mehr neu zu kaufen gibt werden die blöd aus der Wäsche schauen.
    Und dann ist das Gejammer groß weil man für die Wohnung deutlich weniger bekommt alks man sich vor Jahrzehnten erträumt hatte.

  5. Neben dem Ärger mit den Miteigentümern kommen dann auch noch die Hürden des VNB. Die Beschlussfassungen in der Eigentümerversammlung sind oft nicht vernunftgeleitet. Abgelehnte Beschlüsse oder fehlende Zustimmung zu baulichen Veränderungen werden durch Neid hervorgerufen. Wären sich die Eigentümer einig, dann könnten auf WEG-Parkplätzen und in Tiefgaragen gewinnbringende Ladefarmen errichtet werden. Leider haben die Hausverwalter nicht die notwendige Sachkenntnis oder wollen keine zusätzliche Arbeit haben. Eine Immobilie hart an den Grenzen der im Wohnungseigentumsgesetz festgelegten Pflichten zu verwalten, ist eben einfacher. Deshalb wird die Zustimmung der Eigentümer von den Hausverwaltern geradezu provoziert. Die treten quasi als Bedenkenträger Nr. 1 auf. Die Wertsteigerung der Immobilie, aufgrund der Ausstattung mit einer Lademöglichkeit, ist denen egal.

  6. Ich wohne ja zum Glück nicht mehr in einem Mehrfamilienhaus.

    Dennoch finde ich es schwierig, jemanden die Wallbox zu verbieten, wenn die Rechtslage eindeutig ist und er bereits istdie Kosten zu tragen. Dann wird schnell ein undichtes Dach auch nur noch das Problem der Dachgeschosswohnungen: Im EG regnet es ja nicht rein…

    Spanned wird es natürlich dann, wenn der 1. Interessent an einer Wallbox die komplette neue Verkabelung bezahlt hatt, wenn dann ein Jahr später der zweite kommt.

  7. Was nützt der schönste öffentliche Ladepunkt an einem Ort, wo man sich nicht mit seinem BEV bewegt?

    Öffentliche Parkflächen für die e-Mobilität zu blockieren, halte ich derzeit für keine gute Idee. Dann lieber Hürden für private Ladepunkte auf privaten Stellplätzen abbauen. Rechte von Mietern und Eigentümern zur Errichtung solcher Anlagen weiter stärken.

    Ladeeinrichtungen mit Tankstellen zu vergleichen, ist ziemlich daneben. Laden dauert wesentlich länger als tanken. Übrigens, auf die eigene Heizungsanlage wollen auch die wenigsten Immobilienbesitzer verzichten. Da kommt früher oder später auch noch einiges auf uns zu…

  8. Nun in der Regel ging und geht der öffentliche klassische Tankvorgang beim Verbrenner ca. 5—7 Minuten inklusive bezahlen. Ob diesin Zukunft auch beim E-Tanken so kommt bezweifle ich stark

  9. HPC Lader sind dafür da die Fahrzeuge auf Langstrecke weiterzubringen und nicht dafür die Masse der Autos die auf Kurzstrecke im Alltag bewegt wird zu laden. Das kann auch zum Teil aus Prinzip nicht richtig funktionieren, weil die Fahrzeuge die aus der Stadt kommen und die 10km entfernten HPC Lader ansteuern überhaupt keine Akkutemperatur haben um schnell zu laden.
    Der tagtägliche Ladevorgang sollte schon aus Komfort/Schongründen über AC erfolgen. Und eigentlich sind dafür nichtmal 11kw notwendig, sondern 3-5kw bzw. Lastmanagement reicht.
    Das bedeutet, die Prio sollte sein dass gefühlt an jedem dusseligen Parkplatz/Tiefgarage oder wo auch immer in der Stadt eine AC Lademöglichekeit vorhanden sein sollte um die täglichen 10-15kwh die im Auto durchs Pendeln fehlen nachzuladen, und nicht wie hier genannt das klassische „Tankstellen“ Prinzip auf die E-Auto Welt zu übertragen.

  10. Eigentumswohnungen werden ja nicht grundlos als: „Pseudoeigentum“ bezeichnet
    und es ist nicht nur der Stress mit den anderen Eigentümern, auch die Kosten (Hausgeld,
    Hausverwaltung, Erbpacht, Reparaturen/Sanierungen u.s.w) sind ein Unding.Sich unter
    solchen Umständen eine Wallbox montieren zu wollen….da ist vermeidbarer Ärger
    vorprogrammiert.
    Oder wie es ein anderer User schon schrieb…..entweder eigenes Haus(da kann man sich
    eine Wallbox nach eigenem Gutdünken hinschrauben) oder Miete(dann ist es Sache des
    Vermieters).

  11. Eigentlich geht es in diesem Blogbeitrag ja um eine neue Wallbox von Heidelberg für Geschäftskunden. Trotzdem steht in den Kommentaren die Installation einer privaten Wallbox und die Probleme, die Besitzer einer ETW und Mieter in Mehrfamilienhäusern damit haben können, im Vordergrund. Die Kommentare fördern viel Unwissen zutage und als Mitkommentator muss man auch schon mal persönliche Angriffe aushalten. Leider werden solche Angriffe in Caschys Blog zum Usus, obwohl es ja ein Tech-Blog sein soll. Hier würde ich mir ein härteres Eingreifen der Moderation wünschen.

    Heidelberg präsentiert eine Wallbox, die durchaus für die Gebäudewirtschaft von Interesse sein kann. Bedauerlicherweise hat die Gebäudewirtschaft den Geschäftszweig „Unterstützung der E-Mobilität“ noch nicht erkannt. Somit laufen derartige Angebote voll und ganz bei der eigentlichen Zielgruppe ins Leere.

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