Grooveshark ist zurück
Paukenschlag! Nach nicht einmal einer Woche offline, ist der umstrittene Musikanbieter Grooveshark wieder zurück. Zur Erinnerung: Grooveshark bot kostenlos Musik an, für die keine Lizenzen vorlagen, bekam dadurch logischerweise Ärger mit der Musikindustrie. Teil der Vereinbarung mit den Publishern war, dass Grooveshark offline geht. Das hat man auch eingehalten, aber nun scheinen Ex-Mitarbeiter Grooveshark einfach wiederbelebt zu haben.
BGR berichtet, eine Mail von einem ehemaligen Mitarbeiter erhalten zu haben, der sämtliche Inhalte von Grooveshark sicherte und diese nun neu aufsetzt. Grooveshark ist unter grooveshark.io erreichbar und kann auch genutzt werden. Der Service ist zwar noch nicht ganz wiederhergestellt, das soll aber noch kommen, inklusive Unterstützung für Playlists und Favoriten, was aktuell noch fehlt.
Wer Bestandteil des neuen Teams ist und ob das ursprüngliche Grooveshark-Team die Sache abgesegnet hat, ist unklar. Man ist sich aber bewusst, dass man sich auf dünnem Eis bewegt. Auf die Frage, wie man den Dienst halten will, gab es folgende Antwort:
We have all the servers/domains infrastructure in place, it’s going to be a roller coaster and we’re ready for it.
Na dann, viel Spaß beim Musik hören!
„Na dann, viel Spaß beim Musik hören!“
Ähhhh… Ist ja nicht wirklich legal das Angebot oder?
Find ich ja schon bisschen dreist…
Btw: Kein Vergleich mit dem alten Grooveshark, welches vor Jahren in Deutschland nutzbar war. Und sicher bald weg.
Honeypot
Ups, dass da mal nich gleich wieder die Hobbyanwälte von gestern aufschlagen und Sascha ungefragt Ratschläge zur Vermeidung des Verdachts der Anstiftung zur Urheberrechtsverletzung erteilen.
Das ist doch offensichtlich ein billiger Klon.
Die Seite hat null mit dem alten Grooveshark gemeinsam, außer dem Namen und dem Farbschema.
„der umstrittene Musikanbieter Grooveshark“ — müsste es nicht „der illegale Musikstreamer“ heißen?
Man kann die Songs direkt runterladen. Geilomat 😀
@ich: nee, es müsste heißen „der Musikstreamer, dessen Name nicht genannt werden sollte“
@HerrTaschenbier: Inwiefern?
Schön das in der Schweiz so was legal ist.
Naja, nen Honeypot ist was anderes^^.
Find’s gewagt und glaube ehrlich gesagt auch nicht daran, dass sich der „re-fake“(?) lange online halten kann.
Nee, mit dem echten Grooveshark hat das noch nichts zu tun. 🙂 Dafür hat man die Download-Funktion jetzt gleich eingebaut, damit man sich entsprechende Tools sparen kann, und damit ist die Benutzung in Deutschland natürlich auch endgültig illegal.
Was ist eigentlich mit dem Dienst geworden, Name ist mir gerade entfallen, der im Stile vom Online TV Recorder Radiosender aufgenommen hatte?