Google: Richtlinie für Löschung persönlicher Inhalte in der Suche wurde aktualisiert

Google aktualisiert momentan seine Richtlinien bezüglich seiner Suchfunktion, womit man uns Nutzern mehr Möglichkeiten in die Hand geben will, mehr Kontrolle über sensible und persönliche Informationen innerhalb von „Search“ zu haben. Bekanntermaßen lassen sich schon seit einigen Jahren Löschungen solcher Informationen aus der Suche bei Google beantragen, beispielsweise Bankkonto- oder Kreditkartennummer, falls es mal zu einem Finanzbetrug gekommen ist und ihr weiteren Schaden eindämmen wollt.

Die neue Richtlinienerweiterung bezieht nun auch weitere Arten von Informationen mit ein, die auf Antrag gelöscht werden können, sofern diese Daten in den Suchergebnissen gefunden werden können. Hierzu zählen nun auch persönliche Kontaktinformationen wie Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder Anschriften und vertrauliche Anmeldedaten. Einfach drauflos gelöscht wird dann aber auf Antrag hin natürlich nicht, so Google weiter. Stattdessen würden gemeldete Inhalte geprüft und sichergestellt, dass man nicht die Verfügbarkeit anderer Informationen einschränkt, die im Allgemeinen nützlich sind, z. B. in Nachrichtenartikeln, etc. Es werde zudem auch geprüft, ob der Inhalt als Teil öffentlicher Aufzeichnungen auf den Websites von Regierungen oder offiziellen Quellen erscheint. In solchen Fällen werden dann keine Löschungen vorgenommen.

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Nordlicht, Ehemann und Vater. Technik-verliebt und lebt fürs Bloggen. Außerdem: PayPal-Kaffeespende an den Autor. Mail: benjamin@caschys.blog / Mastodon

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Ein Kommentar

  1. Das ist halt immer nur eine gefühlte Sicherheit. Es verschwindet zwar von Google aber nicht aus dem Internet..
    Deswegen muss man vorher schon entsprechend Maßnahmen ergreifen nicht nur die Einzelperson.

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