Google löscht 7 Jahre Daten eines Nutzers – die Auflösung
In den letzten Tagen haben mich zig Leute aufgeregt angeschrieben, dass man irgendwo gelesen hätte, dass Google den Account eines Benutzers inklusive aller Daten plattgemacht hat. Mails weg, Fotos weg, alles weg. Sorry – wie auch die meisten habe ich erst einmal gefragt: „Sorry – kein Backup?“ Für die, die Google momentan ins Kreuzfeuer nehmen (Klarnamen-Diskussion und Co) ein gefundenes Fressen. Bis heute. Denn heute kam heraus, warum das Konto vorsorglich geschlossen wurde (keine Daten wurden gelöscht).
Vollzitat: Die Aufregung um den „Fall“ Thomas Monopoly dessen Account gesperrt wurde, war auch hier recht groß. Der Grund für die Sperrung war so heikel, dass wir zu dem Zeitpunkt (leider) nicht darüber sprechen konnten. Da er den Grund nun aber selbst nennt, können wir es sagen. Es ging um „Child Pornography“ – Er schreibt unter anderem dazu:
Google employs an automated system to scan user storage for violations of their ToS and in the process erroneously flagged one of the images in the folder as child pornography, it’s as simple as that. I am not angry at Google about this, as some might suggest, only because I too found the image bordering on the limits of what is legally permissible and hoped to highlight the fact that it is allowed to exist within a grey area of legality.
Ich lasse das Ganze mal wertfrei hier stehen, lest die Kommentare und / oder den ganzen Text dazu. Übrigens: mich schrieb mal ein Leser vor knapp 1,5 Jahren an, dass eines dieser typischen Urlaubs- / Badewannenfotos / whatever in einem geschlossenen SkyDrive-Ordner lag (für die Familie sichtbar) und Microsoft den Benutzer dann anschrieb, dass er das Material entfernen solle, da sonst Sperrung droht.
Keine Ahnung, wie die Bilder in seinem Account aussahen. Grundsätzlich ist das aber ein gefähliches Feld, sobald sich jemand als Hilfssheriff aufspielt und andere an den Pranger stellt. Einmal in diesem Zusammenhang gebrandmarkt, hängt einem das unter Umständen ein Leben lang nach.
Ich denke dabei an Fälle aus den USA, wo eine Großmutter vom FBI verhaftet wurde, weil sie bei Walmart Bilder entwicklen lassen wollte, auf dem ihre Enkel zu sehen waren, wie sie nach dem Duschen auf einem Bett hüpften. Leider habe ich noch keinen Link dazu gefunden.
@ stardust und @ casi
ich verstehe jetzt was ihr meint; ich messe Daten aber in Menge oder persönlicher Wertigkeit aber nicht danach über welchen Zeitraum sie angewachsen sind.
Denn dann hätten meine gesammelten Spam-Mails der vergangenen 10 Jahre ja beachtlichen Wert… FALLS man Daten nach SammlungsZeitraum beWERTen würde…tut man aber normalerweise nicht.
Daher bin ich erst garnicht auf DIESE Lesart gekommen – hat nix mit fehlendem „gutem Willen“ zu tun…
Ich würde niemals private Bilder, Dokumente oder sonst was ins Netz stellen.
Zumindest nicht solche, bei denen es mir nicht egal wäre, wenn sie morgen überall frei verfügbar wären.
Ich nutze überhaupt keine Cloud-Dingenskirchens-Sachen, um private oder vertrauliche Daten gleich welcher Art zu speichern. Das Google die Daten prüft (und letztendlich damit macht, was immer die derzeitige Geschäftspolitik Googles damit machen will) muss jedem klar sein.
@fritz
Man kann Daten auch nach dem Aufwand bewerten der betrieben wurde um sie zusammenzutragen. Dazu mag ein Zeitraum ein etwas schwacher Maßstab sein, aber wenn man sich seine eigenen Sammelgewohnheiten ansieht weiß man sogar bei wenig Datenbewegung, dass es die Daten von 7 Jahren eine ganze Menge sein können.
Außerdem klingts gut 🙂
Thalon
Ich bin in einem Foto-Forum angemeldet, da hat auch der Anbieter Bilder eines Fotografen raus genommen, weil diese in seinen Augen in den o.g. Bereich gingen. Der Admin hat da nicht mit sich diskutieren lassen, obwohl die Abgelichtete 21 Jahre gewesen sein soll (angeblich hätte der Personalausweis vorgelegen). Sie sähe halt so jung aus und fertig. Er werde sich keine strafrechtlichen Folgen antun. Basta. Ist also nichts Ungewöhnliches. Das Google scannt ist auch bekannt und war doch eigentlich nie ein Geheimnis?
Aber letzten Endes macht der Ton die Musik. Man kann einem User ruhig mal eine Nachricht schicken, dass er entsprechend reagieren kann. Ich wäre auch sauer, wenn ich von heute auf morgen, ohne Vorwarnung, an keine meiner Daten käme. Kann unter Umständen verheerende Auswirkungen haben.
Liebe Grüße
mkrueger
@mkrueger 22:46: ich glaube du musst da 3 Sachen unterscheiden:
a) die meisten Foren dürfen aus Jugendschutzgründen in Deutschland gar keine Pornografie verbreiten. Auch nicht 30jährige, weil das einfach verboten ist (§184 StgB).
b) bei einer nachweislich 21-jährigen ist das Thema Kinderpornografie kein Thema weil sie zum einen nicht wie unter 14 aussieht und zum anderen in §184b eben von echten Kindern und nicht von Darstellern die wie Kinder aussehen die Rede ist.
c) bei einer 21jährigen fällt es allerdings regelmäßig unter die Jugendpornografie, denn wenn Bilder auch nur so aussehen als wäre der Darsteller minderjährig (und es handelt sich um Pornografie) dann trifft §184c zu.
Es ist regelmässig so, dass der Forenbetreiber erotische Akte erlaubt (keine Pornografie), bei Darstellungen von Teenagern (lollie und kniestrümpfe) aber abblockt mit dem Argument Kinderpornografie, das ist aber sachlich ungenau, da er Jugendpornografie meint. (und eigentlich meint er Pornografie, weil er die auch nicht darstellen darf).
Ich bin dabei deswegen so kleinlich, weil solche Schilderung wie deine um Gedächtnis ein ganz falsches Bild von Kinderpornografie hinterlassen. Da geht es um ganz andere Kaliber wie nur Lolita Bildchen.
(siehe nächste Post)
@fraggle 15:19: ja du hast recht, dann muss ich das genauer ausführen:
Wie in der letzten Post beschrieben gibt es Abgrenzungen zwischen Pornografie, Jugendpornografie und Kinderpornografie (zumindest in Deutschland). In Deutschland sind erotische Akte von Menschen die sich als Teenager ausgeben schon problematisch, andere Länder kennen das nicht.
Bei Kinderpornografie die sich im Graubereich bewegt gibt es zwei „Bewertungskriterien“. Nämlich zum einen das Alter (unter 14) und zum anderen die Art der Darstellung.
Nacktheit (auch nicht wenn Geschlechtsteile zu sehen sind) ist keine Pornografie, da müssen noch mehr Aspekte hinzukommen. Eine herabwürdigung/überbetonung der geschlechtlichkeit. Hierzu dient auch der Context. In einer Sammlung von Kunstdokumenten oder im Fotoalbum einer Familie mit anderen Fotos ist ein einzelnes Foto eines (z.b.) trampolinhüpfenden Mädchens nicht als Pornografie zu bewerten, wenn es sich in einer Sammlung mit zig anderen befindet wird es schon schwieriger.
Ein Anbieter schätzt sie Situation (wie oben beschrieben) oftmals falsch ein. Ich glaube bei Google mit einem extra Team für die Situation ist man da geschulter (wie der aktuelle Fall aber zeigt kann man auch keine Kunst erkennen). Jedenfalls ist es so, dass Anbieter die davon Kenntniss erlangen (beschwerdebutton) oder selber danach suchen durchaus einigermassen verlässlich einschätzen können ob es sich um Kinderpornografie oder andere problematische Verstösse handelt. Das ist aber nicht fehlerfrei (siehe Fall Google) und vor allem auch nicht (direkt) Strafrechtsrelevant.
Die Entscheidung obliegt meistens der Staatsanwaltschaft (Einstellung des Verfahrens mit oder ohne Geldstrafe ist sehr häufig) oder eben den Richtern.
Dabei ist es dem Anbieter übrigens nicht möglich qualifizierte Aussagen gegenüber dem betroffenen zu machen. Das hat auch Google so gesagt und liegt halt eben an dem Verfahren (Behinderung der Ermittlungen). Allerdings ist das sperren eines Accounts ohne Angabe von Gründen in der Situation doppelt doof: der User weiss entweder nicht was los ist und hängt in der Luft oder aber er ist gewarnt. Von daher sollte Google das Account besser nicht sperren (bis zur Verurteilung) und nur die fraglichen Bilder löschen (was sie auch oft machen, wie ich mal an einem erwachsenen aber nackten SecondLife Avatarbild bei Picasa feststellte). Den Account nicht zu sperren hat für die Polizei noch den großen Vorteil dass man die weiteren Tätigkeiten der Verdächtigen nachvollziehen kann (Tauschpartner…). Zur Beweissicherung ist es jedenfalls nicht notwendig, man kann die Löschvorgänge des Users ja protokollieren als Anbieter.
Und noch ein kleiens Fazit, warum micht das so mitnimmt: es wird in der Diskussion oftmals vieles vermischt, und dann steht oft der Schluss im Raum dass es einen Graubereich gibt, dass man ja garnicht weiss was man darf etc. Natürlich gibt es einen Graubereich (sonst hätten wir keine Gerichte für diese Fälle) der ist aber sehr sehr klein. Der ist (und Deutschland ist da einer der wenigen wo das so problematisch ist) allerdings enorm gross beim Thema Jugendpornografie. (Allerdings nicht für Deutsche Anbieter, die wenigsten davon dürfen Pornos überhaupt hosten).