Google klagt gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Zu hohe Missbrauchsgefahr

Google macht sich für Datenschutz und Privatsphäre stark, weil man Missbrauch von Nutzerdaten durch das Bundeskriminalamt (BKA) fürchtet: verkehrte Welt? Nein, das ist laut einer aktuellen Pressemeldung von YouTube die Realität. Stein des Anstoßes ist das Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Das Problem: Man solle Nutzerdaten weitergeben, selbst wenn eine Straftat nur vermutet werde.

Gegen das erweiterte NetzDG hatten sich auch Vertreter von Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft sowie nicht zuletzt auch der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages ausgesprochen. So werden soziale Netzwerke und Plattformen wie Facebook, Twitter sowie YouTube laut Google künftig dazu verpflichtet, bei Anhaltspunkten für die Erfüllung bestimmter Straftaten diese Inhalte an das BKA über eine durch die Behörde zur Verfügung gestellte elektronische Schnittstelle automatisch weiterzugeben. Dabei sollen auch die jeweiligen Nutzernamen, IP-Adressen und Port-Nummern sowie weitere Daten der betreffenden Nutzer an das BKA gehen.

Erst nach der Übermittlung der Daten prüft das BKA dann, ob die übermittelten Daten überhaupt strafrechtlich relevant sind. Dabei schätzt sogar der Gesetzgeber selbst, dass rund 40 Prozent der durch die Anbieter weitergegebenen Inhalte am Ende nicht strafbar sind. Allerdings sind die personenbezogenen Daten dann eben schon in der Datenbank der Polizei erfasst, selbst wenn das nicht notwendig gewesen wäre. Google sieht darin einen massiven Eingriff in die Rechte der Nutzer. Diese Verfahrensweise sei weder mit dem deutschen Grundgesetz noch mit Europäischem Recht vereinbar.

Neben der Übertragung hoheitlicher Aufgaben auf private Unternehmen seien es hier besonders fehlende rechtsstaatliche Kontrollen sowie das Entstehen umfassender Datenbanken mit personenbezogenen Daten einer großen Zahl von Nutzern beim BKA, die mehr als bedenklich seien. Denn es würden dann Daten von vielen Nutzern gespeichert, die sich vollkommen rechtmäßig verhalten hätten. Die Rechte der Betroffenen würden ausgehebelt, da die Anbieter ihre Nutzer nicht über die Weitergabe ihrer Daten informieren dürften, zumindest nicht innerhalb der ersten vier Wochen.

Das Ende vom Lied: Google will gegen das Gesetzespaket vorgehen bzw. es durch das Verwaltungsgericht Köln im Rahmen einer Feststellungsklage prüfen lassen. Man sei der Auffassung, dass erst nach ausführlicher Prüfung durch ein Gericht und richterlicher Bestätigung eine derart massenhafte Weiterleitung personenbezogener Nutzerdaten statthaft sei. Es gebe einen legitimen Anspruch auf Strafverfolgung und Vorgehen gegen Hetze im Netz. Das dürfe aber nicht zulasten der unschuldigen Nutzer gehen und den Rechtsstaat beiseiteschieben.

Die neue Pflicht zur Datenweiterleitung an das BKA soll ab dem 1. Februar 2022 in Kraft treten. Nicht nur Google hatte Klagen in Erwägung gezogen, auch andere Organisationen dachten bereits laut darüber nach. Meine Meinung? Ich hoffe tatsächlich, dass die Klage von Google Erfolg hat, denn ich sehe hier eine hohe Missbrauchsgefahr und einen unnötigen Eingriff in die Rechte der Nutzer.

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6 Kommentare

  1. >>Ich hoffe tatsächlich, dass die Klage von Google Erfolg hat, denn ich sehe hier eine hohe Missbrauchsgefahr und einen unnötigen Eingriff in die Rechte der Nutzer.<<
    Ich bin vollumfänglich deiner Meinung und drücke die Daumen das die Klage erfolgreich ist. Die Datensammelwut deutscher Behörden hat immer weniger mit einem freiheitlich, demokratischen Rechtsstaat zu tun. Man versucht die Gewaltenteilung zu unterlaufen.

    • Ja, hoffentlich hat Google damit Erfolg. Das würde dem Datenschutz der deutschen Bürger sehr zu Gute kommen.

      Wie sieht es eigentlich aktuell in den USA aus? Nach dem Patriot Act müssen Firmen in den USA (wie Google, Apple, Microsoft) doch die Kundendaten nicht nur herausgeben, sondern können sogar zum Stillschweigen über die Herausgabe gezwungen werden. Man kann also in den USA noch nicht mal erfahren, dass man ausspioniert wird.

  2. Ja, das nennt sich GAG Order. Trump hat z.B. Daten von Apple angefordert über Demokraten und per GAG Oder Apple verboten darüber zu Informieren. Die Datenanferderung wie auch die GAG Order war natürlich rechtswiedrig.

  3. Kann man nur hoffen, das sich der Klage mehrere anschließen.

    „ Man sei der Auffassung, dass erst nach ausführlicher Prüfung durch ein Gericht und richterlicher Bestätigung eine derart massenhafte Weiterleitung personenbezogener Nutzerdaten statthaft sei. Es gebe einen legitimen Anspruch auf Strafverfolgung und Vorgehen gegen Hetze im Netz. Das dürfe aber nicht zulasten der unschuldigen Nutzer gehen und den Rechtsstaat beiseiteschieben“

    • Es ist schon traurig, wenn erst eine Firma kommen muss, um die Menschen vor dem Staat zu schützen…

  4. verstrahlter says:

    Eine Firma, die völlig uneigennützig für die Belange seiner Kunden kämpft; krasser SciFi-Plot!
    Hat man etwa Schiss, dass man wegen fehlenden Vertrauens selbst keine Daten mehr erhält?

    Eine logische Konsequenz wäre seine eigene Datenfreigiebigkeit auf den Prüfstand zu stellen.
    Wenn da so viel Missbrauchspotential besteht, und man sich selbst belasten könnte, muss man dann wirklich immer noch regelmäßig jeden Mist über sich preisgeben?
    Da Daten einmal in Umlauf nicht mehr im eigenen Zugriff sind, und man im Normalfall keine verlässliche Glaskugel hat …
    ist es eine einfache Interessensabwägung, wie man selbst sich verhält.

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