Google-Fonts-Abmahnwelle: Google gibt Statement ab

Aktuell ist wohl wieder einmal eine großangelegte Abmahnwelle bezüglich der Nutzung von Google Fonts auf Webseiten und damit verbundenen Weiterleitungen von IP-Adressen der Seitenbesucher in die USA im Gange. Demnach berichten aktuell diverse Anwalt- und Recht-Portale darüber und informieren zugleich, dass die einzelnen Abmahnungen möglichst nicht sofort bezahlt und stattdessen an einen Rechtsschutz weitergereicht werden sollten. Im Kern ginge es immer wieder darum, dass durch die Nutzung von Google Fonts die jeweiligen IP-Adressen ganz automatisch an Google übermittelt und damit ein Datenschutzvergehen begangen würde. Nun reagierte aber auch Google und stellt unter anderem klar, dass die „Tatsache, dass die Server von Google notwendigerweise IP-Adressen erhalten, um Schriftarten zu übertragen, keine Besonderheit von Google [ist] und entspricht der Funktionsweise des Internets.“:

In Anbetracht der jüngsten Ereignisse und der Medienberichterstattung über Google Fonts halten wir es für notwendig, die folgende Erklärung abzugeben:

Google Fonts ist eine Bibliothek von Open-Source-Schriftfamilien sowie eine Web-API, mit der diese Schriftfamilien in Websites eingebettet werden können. Die Menschen möchten, dass die von ihnen besuchten Websites gut gestaltet, einfach zu bedienen sind und ihre Privatsphäre respektieren. Google respektiert die Privatsphäre des Einzelnen. Die Google Fonts-Web-API ist so konzipiert, dass die Erfassung, Speicherung und Verwendung von Daten auf das Maß beschränkt ist, das für die effiziente Bereitstellung von Schriftarten und für aggregierte Nutzungsstatistiken erforderlich ist. Diese Daten werden sicher und getrennt von anderen Daten aufbewahrt. Google verwendet die von Google Fonts gesammelten Informationen nicht für andere Zwecke und insbesondere nicht für die Erstellung von Profilen von Endnutzern oder für Werbung. Außerdem ist die Tatsache, dass die Server von Google notwendigerweise IP-Adressen erhalten, um Schriftarten zu übertragen, keine Besonderheit von Google und entspricht der Funktionsweise des Internets.

Mal schauen, wie lange das Geschäftsmodell der Abmahner noch laufen kann, viele Anwälte verklagen mittlerweile die Massen-Abmahner.

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55 Kommentare

  1. Jemand Anders says:

    hoffentlich hat google so viel einfluss, dass der mist gar nicht mehr abgestraft werden kann….

    • Richard Rosner says:

      Lade dir den Scheiss einfach auf den Server und liefere es selbst bei Bedarf aus. Es ist eine absolut dumme Angewohnheit jeden Furz von extern nachgeladen wird, damit auch ja viele Anbieter deine IP ungefragt übermittelt bekommen. Wenn sie dazu nicht sogar noch gesagt bekommen, welche Seite du aufgerufen hast. Daher kann man nur hoffen, dass die Abmahnungen weiter gehen und noch ausgeweitet werden.

      • Richard, offenbar hast du keine Ahnung welche Vorteile ein CDN für Entwickler und User mit sich bringen. Aber hauptsache mitreden.

        • Richard Rosner says:

          Das eine schließt das andere nicht aus. Wenn deine Seite so groß ist, dass du ein CDN brauchst, nutze eins. Dieses sollte natürlich von einer europäischen Firma betrieben werden, sonst ist das Datenschutztechnisch ebenso fragwürdig. Aber dann lass soetwas eben von deinem CDN ausliefern, nicht von irgendwelchen externen Quellen. Man sollte schon in der Lage sein weiter zu denken als ein Schwein scheißt. Aber hauptsache mitreden….

        • Das ist es ja. Ein CDN bringt keine Vorteile, weder für Entwickler noch für Anwender.

  2. Googles Kommentar bringt nur leider keinem was. Denn das, was Google schreibt, mag richtig sein aber genau das hat auch nie jemand bezweifelt. Ein deutsches Gericht hat ja eben genau auf dieser Grundlage entschieden, dass die Einbindung von Google genau deshalb zu Schadenersatz führen kann.
    Das Problem ist ja auch nicht Google, sondern die deutsche Rechtssprechung in diesem Fall. Zum Glück gibt es kaum eine Abmahnwelle, die so egal ist, wie diese hier. Man ändert die Einbindung und dann ignoriert man die Abmahnung einfach. Es hätte aber auch anders laufen können.

    Diese Gesetzgebung reiht sich leider ein in den Schwachsinn, den die Europäer mit dem Internet machen. Diese ganzen Cookie-Banner etc. Das Internet ist doch mittlerweile voll die Qual.

    • Also es gibt doch nicht albernes als Google Fonts einzubinden.
      Das kann man lokal abbilden. Solche Gesetzgebung schützt das Land und die Wirtschaft dass sie weiterhin resilient bleibt.

      Aktuell kann man das sehr gut erkennen.

      • Solche Richtersprüche tragen zu einer weiteren Balkanisierung des Internets bei (das ist das was du hier als „Resilienz“ beschreibst) und führen mittelfristig (i.V.m. anderen netzfeindlichen rechtlichen Rahmenbedingungen) zu einem Ende des Internets wie wir es kennen.

        Wenn wir die Deutschen nur lang genug machen lassen, ist das Internet der Zukunft einfach ein weiterer Fernsehsender.

        • „Wenn wir die Deutschen nur lang genug machen lassen, ist das Internet der Zukunft einfach ein weiterer Fernsehsender.“

          Made my day ! Bitter nur, dass so viel Wahres in dem Satz steckt (wobei ich glaube, dass auch auf EU-Ebene die ein oder andere Amtsperson über ihre Schreibmaschine ins Internet geht…)

        • Wir sprechen hier von Schriftarten die nicht nachgeladen werden müssen und darüber das man darüber nicht informiert wird.

          Nicht mehr und nicht weniger. Und bis jetzt hat die du Dinge deutlich besser gemacht, sowie alle Krisen der letzten 50 Jahre deutlich besser gelöst als andere länder/Gemeinschaften

    • Doch, Googles Kommentar hilft sehr wohl weiter, denn es hebelt die Argumentation der Abmahnanwäle aus. In dem Vorwurf der Anwälte geht es um die Weiterleitung personenbezogener Daten (hier die IP-Adresse des aufrufenden Nutzers) an ein US-amerikansches Unternehmen ohne Einwilligung oder sonstige Rechtsgrundlage, das aufgrund seiner (Tracking- und Analytics-)Möglichkeiten diese IP-Adresse einer konkreten Person eindeutig zuordnen kann. Wenn Google aber genau dies nicht macht, ist es ein wertvoller Hinweis sich erfolgreich gegen die Abmahungen zu wehren.

      • Google schreibt doch es wird Nutzungsstatistik erstellt. Und nicht dem Einzelnen zugeordnet bedeutet nur, dass man in Nutzergruppen bzw. Kohorten gesteckt wird.
        Ich finde die Abmahnwelle schlecht, keine Frage. Aber die Übertragung meiner Daten an Google ungefragt finde ich auch schlecht.
        Ich betreue selbst unsere beiden Firmenwebsites. Als ich übernommen habe war es Analytics, Google Fonts und man ballerte auf Google Ads Unmengen Kohle für nichts raus und DSGVO und Cookiebanner gab es noch nicht. Mittlerweile kein Google Fonts, kein Analytics, keine Cookiebanner aber dennoch leichtes Tracking mit Matomo, aber halt datenschutzkonform. Keine Ahnung warum die Leute extern Daten sammeln lassen bzw. nichts dagegen haben. Die Rechtsprechung in Deutschland finde ich gut, aber Abmahnungen sollten nicht der Weg sein. Sammelklagen gibt es ja hier kaum und würden auch nicht funktionieren, betrifft ja X Webseiten.

      • Ok, und wo entnimmst Du bitte Googels Kommentar die Rechtsgrundlage? Steht nicht drin? Ja: Gibt halt auch keine.

        Es ist egal, ob Google sagt, sie machen nichts mit dem personenbezogen Datum. Kann man glauben, muss man aber nicht. Genau deshalb hat ein Auftraggeber bei einer Auftragsdatenverarbeitung Kontrollrechte und Weisungsbefufgnis.

        TL;DR: Rechtsgrundlage existierte nicht für Transfer in ein Drittland. Daran ändert auch Googels Statement nichts. Eine Rechtsgrundlage ist ein Gesetz, eine Auftragsverarbeitung etc. pp. Oder eben Einwilligung (das schwächste und blödeste, wenn man nichts anderes hat). Und ja: Google kann man nicht trauen. Sie haben erst neulich 400 Millionen USD-Strafe gezahlt, weil sie eben doch location-Daten in den USA zusammengeführt und explizit GELOGEN haben.

        Ich hasse die Abmahnanwälte, aber das Google einfach immer alles weiß (welche Website wird wie oft wo von wem abgerufen, auch wenn ansonsten kein Google Tracking vorhanden ist) weil die Leute Drittquellen einbinden ohne Ende nervt.

        • Ich argumentiere andersherum. Weise bitte erst einmal nach, dass Google die übermittelte IP-Adresse einer Person eindeutig zuweisen kannst. Falls nicht, brauche ich auch keine Rechtsgrundlage für die Übermittlung der IP-Adresse, da die DSGVO in diesem Fall nicht einschlägig ist (siehe Art. 4, Absatz 1).

          • Die ip-Adresse ist pauschal ein persönliches Datum.

            Siehe Schindlers liste

          • Deine Argumentation ist einfach falsch und (aus freundlicher Sicht) obsolet. Eine IP-Adresse ist ein personenbezogenes Datum. Das stellte der EuGH in seinem Urteil vom 19.10.2016 – C-582/14 fest, danach ebenso der BGH in seinem Urteil vom 16.05.2017 – VI ZR 135/13. Höchstrichterlicher geht es nicht.

            Sie haben damit auch recht: Wie wohl die ganzen Filesharing-Abmahner an die Anschlussinhaber kamen… Ein Misterium!!11elf!!

            Die IPv4 ist sicherlich nicht allzu sensibel (insbesondere kein Artikel 9-Datum) aber maximal ein Pseudonym. Zudem steht sie gerade beim Diensteanbeiter eben in Kontext (Google sieht ja noch viel mehr). Nur weil DU dieses nicht zur Identifikation heranziehen kannst ist es noch lange nicht ANONYM. Zudem haben Gerichte eben schon mehr.

  3. Schlechte Argumentation. Das wird wohl nicht aussreichen. Deutsche Server mit deutschem Datenschutz wären besser.

    • Eine wahrlich visionäre Idee! Es geht doch nichts über ca. 160 Google Rechenzentren, die alle Nutzer den jeweiligen lokalen Behörden ans Messer liefern. 😀

    • Gunar Gürgens says:

      Ja aber es ist fraglich, ob die Daten wirklich in die USA gesendet wurden. Google betreibt ja auch CDN Server in Frankfurt und anderen Standorten in Europa. Höchst wahrscheinlich landen die Anfragen aus Europa wegen der besseren Responsetime eher dort als in den USA.
      Sollte so eine Aufforderung vor Gericht landen müsste der Nutzer erstmal beweisen, dass seine IP in den USA gelandet ist. Das ist schon deshalb unwahrscheinlich, weil es kein Nutzer, sondern ein Bot war, der die Seite besucht hat.

      • Das muss nicht der Kläger beweisen, sondern der Beklagte als Verantwortlicher für den Datenschutz. Das Google ein US Unternehmen ist, genügt hier. Google müsste als Zeuge aussagen, dass keine Übertragung auf Server außerhalb der U erfolgte.

  4. Peter Pansen says:

    Die Abmahner werden teilweise nicht nur verklagt sondern sogar angezeigt!
    In der letzten C’t stand ein interessanter Artikel diesbezüglich.

    Die Typen scheinen auch nicht unbedingt die juristischen Koryphäen zu sein sondern eher am Rand zu stehen.

    • Solche Abmahnungen sind halt eher mit Drückerkolonnen zu vergleichen, der Abgemahnte soll eingeschüchtert werden und zahlen.

  5. Ist das Probleme nicht, dass Google die Daten von Google Fonts für die Erstellung von Profilen verwendet, obwohl das offiziell verneint wird? Ansonsten sind die Abmahnungen ja völlig haltlos…

    • Nahezu alle Abmahnungen sind völlig haltlos. Hatte schon zwei, hab beides zum Anwalt gegeben, der hat irgendwas geantwortet und dann hab ich nie wieder was davon gehört. Meh..

      • natürlich sind die haltlos, gerade wenn man die Einbindung ändert. die Wahrscheinlichkeit das emnan als einer von hunderten rausgepickt wird und em nachgegangen wird ist gering.
        aber die Abweisung der Abmahnung kostet ja beim Anwalt auch mehr als die 170€

  6. Dann kann fast jede Seite abgemahnt werden. Google Font ist ja nur ein Dienst von Google. Es gibt z.B. auch noch google-analytics, googletagmanager. Schwupps ist meine IP Adresse auch über den großen Teich.
    Und erst mit anderen Diensten wie z.B. eingebundene Fotos von Portalen wie imgur usw., nicht zu vergessen die ganzen Werbedienste.
    Google Fonts wird nur von den Abmahn Anwälten nur genommen, weil diese auch relativ häufig auf privaten und kleinen Webseiten zum Einsatz kommen, die keine direkte Rechtsabteilung im Rücken haben und sich schwer tun, gegen die Abmahnung zu wehren.

    • Du kannst selbstverständlich jede Seite abmahnen, ganz ohne drauf zu schauen. … es gibt da keine Regeln für oder so. Technisch gesehen ist das zuallererst mal nur ein Brief. 😀

      • Gunar Gürgens says:

        Nee eigentlich nicht. Prinzipiell dürfen nur Mitbewerber, Urheber oder Verbraucherschutzorganisationen abmahnen.
        Eine Privatperson darf eine Webseite eigentlich gar nicht abmahnen. Schon gar nicht wegen Datenschutzverstößen, hier geht der Weg eigentlich über eine Meldung bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde. Als Privatperson dürfte ich lediglich anfragen, welche Daten von mir beim Seitenbesuch erhoben wurden. Das kann man natürlich mit Hilfe eines Anwalts machen, aber als Seitenbetreiber muss ich deswegen die Anwaltskosten nicht bezahlen.

    • Falsch verstanden du hast es.
      Kleine Webseiten, die privat sind, betrifft das gar nicht. Die fallen da nicht unter das Gesetz.
      Bei allen anderen hast du i.d.R. die Cookiebanner für genau diese Zwecke. Abgesehen davon, dass viele davon illegal aufgebaut sind und keine gleichwertigen 2 Möglichkeiten bieten und andererseits viele nicht das tun was sie behaupten (trotzdem Cookies setzen obwohl abgelehnt), wird genau darüber alles geregelt was du beschreibst.
      Und es gibt Alternativen zu Cookiebannern: Keine Cookies setzen (wobei auch technisch bedingte ohne Banner ok sind) und nichts einbinden, was die IP oder sonstige Daten weitergibt. Trotzdem kann man tracken, sogar für den Großteil der kleineren Unternehmen viel viel übersichtlicher mit Matomo, das ohne Cookies auch wieder 80-90 Prozent der Besucher tracken kann. Analytics trackt ja mit Glück nur noch 20 Prozent der Besucher, meist sogar darunter. 0 Aussagekraft.

      • Nach meinem Kenntnisstand sind durchaus aus Privatpersonen, kleine Vereine und sogar im großen Stil Schulen, die mit Sicherheit keinerlei Gewinnabsichten haben, unter den Abgemahnten.
        Es ging mir nicht darum wie ich mich schützen kann, sondern wie meine IP Adresse nicht bloß durch Google Fonts durchs internationale Internet geistert, auch wenn ich eine deutsche Seite ansurfe.

        Letztlich kann ich mich auch gegen Google Fonts schützen, indem ich im Browser die Verwendung externer Schriften ausschalte.

    • Eine Internetseite funktioniert auch ohne Drittanbieter-Scripts oder zumindest ohne Bootstrap, jQuery, Fonts & Co. von externen Servern einbinden zu müssen. Und Analytics, Tag Manager & Co. dürften bei korrekter Umsetzung erst nach Zustimmung laden.

      Wer weiß, ob die Nutzung dieser CDNs oder die Einbindung von Cookiebot nicht der nächste Abmahngrund sind. Oder Einbindung von YouTube-Videos.

    • Ja das stimmt schon, Google Analytics ist nach Ansicht einiger Leute die sich damit beschäftigt haben nicht DSGVO konform einsetzbar und sollte deshalb nicht eingebunden werden.

      Ich stimmte dem auch zu, ich blocke zwar Google Analytics komplett aber ein normaler Durchschnittsuser wird ohne sein Zutun mehr oder weniger komplett durchs Internet getrackt dank Google Analytics und Facebook Analytics.

  7. Dieser ganzen DSGVO-Kram hat mMn. nichts verbessert sondern alles nur schlimmer und schwieriger gemacht.

    Es müssen zig Sachen beachtet werden. Webprojekte werden eingestellt oder gar nicht erst angegangen, weil die Hürden für den Normalo jetzt sehr hoch sind. Die Cookie-Banner sind eine Seuche. Wie oft werden akzeptiere ich die Cookies nur um dann Werbung angezeigt zu bekommen und nach dem ersten Absatz vor einer Paywall zu stehen.

    Soll ich jetzt 15 Abos haben nur weil ich Mal einen Artikel lesen möchte?

    Allein das die nicht statische IP-Adresse eines Privatanwenders überhaupt unter den Bereich „persönliche Daten“ fällt ist lächerlich.

    Was kommt als nächstes? Wenn ich mit meiner Handynummer im Ausland anrufe muss ich vorher von meinem Mobilfunkanbieter informiert werde, dass meine Nummer dort ggf. gespeichert wird? Wobei das bestimmt schon in der Datenschutzerklärung steht.

    • Lächerlich. Wenn du einfachste Regularien (keine Datenverarbeitung ohne Rechtsgrundlage; Erlaubnisvorbehalt) nicht im Griff hast: viel Spaß in der Geschäftswelt allgemein. Wer deswegen Webprojekte absagt… lol. Projektmanagment: setzen sechs.

      Ganz ehrlich: Wer es dann bleiben lässt… dann ist das eine Verbesserung. Wer nicht sagen kann welche Daten er von Nutzern einsammelt und an wen er sie warum gibt, ist eine Gefahr für die Allgemeinheit.

    • Was Paul nicht versteht: Die Datenschutzgesetze gab es in ähnlicher Form schon auf Länderebene. In DE zum Beispiel das BDSG. Lediglich durch das deutlich höhere Strafmaß sind die Betreiber darauf aufmerksam geworden und teilweise aufgewacht.

    • Richard Rosner says:

      Wenn Projekte wegen der DSGVO gestrichen werden, kann das nur zu aller Vorteil sein. Denn das bedeutet, dass man im Vorfeld offensichtlich massiv geschlampt hat und auf bereits bestehende Gesetze geschissen hat. Datenschutz ist natürlich nicht dazu da, der Faulheit und Inkompetenz freie Hand zu geben. Die DSGVO ist nun wirklich nicht schwer umzusetzen, aber dafür muss man es auch wollen und even nicht einzig auf Datensammelei aus sein

  8. Martin Meier says:

    Hier wird eins ganz und gar klar, weder die Anwälte noch die Richter haben eine Ahnung von der Toplogie des Internet. Selbst wenn die Schriften auf einem (anderen) deutschen Server liegen könnte eine Anfrage über amerikanische Server laufen! Da der Weg von A nach B im Internet nicht definiert ist kann eine Anfrage auch mal komplett um die Welt laufen bis sie beim Nachbarn ankommt. Alle Instanzen dazwischen erhalten auch die Anfrage und die IP-Adresse…. nicht mehr und nicht weniger als der Ziel-Server! Das Internet ist numal keine 1:1-Verbindung!

    • > Das Internet ist numal keine 1:1-Verbindung!

      Nicht? Muss ich jetzt mal meinem TCP/IP-Stack beibringen ;-).

      Was du meinst sind wohl Hops. Und dafür gibt es eine Lösung: Transportverschlüsselung. Hinreichende technsisch-organisatorische-Maßnahme. TLS und so. Darum geht es den Richtern daher auch nicht. Die haben vielleicht sogar mehr bei *diesem* Thema verstanden als Du.

    • > Alle Instanzen dazwischen erhalten auch die Anfrage und die IP-Adresse

      Bzw. Asche auf mein Haupt, zu schnell gelesen / falsch einsortiert im Sinne von „haha, der Router sieht den Google Font“. Hinsichtlich IP: Da ist natürlich korrekt, da hilft die auch TLS wenig. Nicht umsonst haben Leute TOR & Co ersonnen. Dennoch ist ein Netzwerk-Router hier nicht im Fokus. Der hat nicht *die Möglichkeit* das mit anderen Quellen zusammenzuführen wie Google und kennt auch den Kontext nicht.

      • Martin Meier says:

        Stimmt, aber der Kontext war ja auch nicht „Bestandteil“ der Klage, sondern nur das Google jetzt seine IP-Adresse hat 😀 Den Kontext kennt Google ja auch nicht, nur das dieser Client jetzt gerne diese Schriftart hätte. Und da bei einem normalen GET jetzt auch nicht gerade Cookies oder sonstige Daten des Browser übermittelt werden (vom Browser-Header mal abgesehen) weiß also Google genausoviel wie jeder Hop dazwischen.

  9. Ich hab auch einen verklagt deswegen, meine Abmahnung (ohne Anwalt, kostenlos) hat ihn vorher nicht interessiert. Im Dezember ist Verhandlung in München.

    Das Geschwafele von Google ist doch für die Katz. Das Weitergeben von personenbezogenen oder personenbeziehbarten Daten (IP-Adresse) ist genehmigungspflichtig. Wenn man sich VOR der Verbindung zu den Google Servern diese Einwilligung holen würde, wäre das ja schön, aber trotzdem gehts nicht, weil man Google keinen rechtsgültigen AVV abschließen kann.

    Schade, dass die Abmahnwellen das berechtigte Anliegen Pro Datenschutu so in Verruf bringen.

    Dass Google so einen Blödsinn veröffentlicht und so Anwender dahingehend verwirrt, dass der Eindruck erweckt wird, das so so rechtens, passt zu Google

    • @Andre

      Auch dieser Blog hat jetzt Deine und meine IP-Adresse (mindestens in den Logfiles), ob Du nun zugestimmt hast oder nicht. Um es mit Googles Worten zu sagen: „Tatsache, dass die Server … notwendigerweise IP-Adressen erhalten, … entspricht der Funktionsweise des Internets.“

      • Nicht zu vergessen der DNS-Dienst!

      • Richard Rosner says:

        Auch hier gilt: nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich. Dass dieser Blog deine IP hat ist klar, dass sie aber gleichzeitig an Google gesandt werden würde, wenn die Fonts ebenfalls von dort geladen werden würde, wäre nicht offensichtlich. Mal davon abgesehen, dass es absolut unnötig wäre, da du die Fonts problemlos selbst hosten kannst. Es spricht absolut gar nichts dagegen, sie selbst zu hosten. Damit ist das Einbinden von Extern und somit die ungefragte Datenweitergabe nicht mit dem Grundsatz der Datensparsamkeit vereinbar. Ganz einfach.

        • Zitat 1: Es spricht absolut gar nichts dagegen, sie selbst zu hosten.
          Zitat 2: Damit ist das Einbinden von Extern und somit die ungefragte Datenweitergabe nicht mit dem Grundsatz der Datensparsamkeit vereinbar.

          Bzgl. Datensparsamkeit (Server und Client durch Caching) also ein toller Widerspruch 😉 Merkst du selber, oder?

    • Hast Du eine Hausnummer am Haus?
      Herzlichen Glückwunsch! Sollte man eigentlich abmontieren und Schilder mit Straßennamen direkt mit, und ob ich dem Ortsschild am Ortseingang zustimme, hat mich auch keiner gefragt.

  10. Gibt es hier jemanden, der Googles Aussagen glaubt?

  11. Besonders beachtenswert finde ich den Gegensatz, von http://www.handelsregister.de und Denic.de.
    Der eine gibt richtig Daten raus und der andere macht auf Datensparsamkeit (DENIC) kennt nur noch die IP und den Hoster.
    Für das Justizministerium ist die DSGVO gar nicht existent.

  12. Ein kleiner Lichtblick am Horizont dieser Debatte ist der Schußsatz, dass die Abmahnanwälte jetzt vielfach für ihre Abzocke verklagt werden. Hoffentlich müssen sie nicht nur das zurück zahlen, was sie sich ergaunert haben, sondern soviel, dass sie sich nie wieder trauen eine Abmahnung zu verfassen…als abschreckendes Beispiel für andere Anwaltsgauner, die Abmahnungen als Geschäftsmodell missbrauchen….

    • Richard Rosner says:

      Wenn denn die Datenschutzbeauftragten der Länder Mal ihren Job machen würden…bzw. könnten. Die werden schon aus guten Gründen möglichst zahnlos gehalten. Kann ja nicht sein, dass sie Gesetze auch durchsetzen können.

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