Google: 12.000 Löschanträge am ersten Tag, wie geht es weiter?
Mitte Mai urteilte der Europäische Gerichtshof, dass Google in bestimmten Fällen Daten zu Personen aus dem Suchindex löschen muss. Dem vorangegangen war eine Klage eines Spaniers, der zwei Zeitungsartikel aus dem Jahr 1998 löschen lassen wollte. Während die Zeitung nicht zur Rechenschaft gezogen werden konnte, muss Google sich darum kümmern, dass diese Seiten nicht mehr unter dem Namen des Klägers auffindbar sind. Laut Europäischem Gerichtshof müssen sich Menschen, die etwas löschen lassen wollen direkt an Google wenden.
Dieses an Google wenden ist gar nicht immer so einfach. Seit gestern ist deshalb ein Formular bei Google online, über welches man, nach Eingabe diverser Daten, eine Löschung für bestimmte Urls aus dem Suchindex beantragen kann. Und genau dieses Formular scheint die großen Internetfirmen nun in eine Zwickmühle zu treiben.
Bis Freitag Abend wurden bereits 12.000 Löschanträge gestellt. An Google ist es nun, herauszufiltern, welche Anträge berechtigt sind, welche nicht. Welche Person steht im öffentlichen Interesse, wer ist Privatperson, das alles muss Google nun entscheiden und dabei gleichzeitig das Urteil des Europäischen Gerichtshof beachten, das in gewohnter Manier schwammig formuliert ist.
Informationen, die „unangemessen, belanglos oder nicht länger bedeutungsvoll“ sind, müssen auf Anfrage gelöscht werden. Außerdem muss Google unterscheiden, wer Privatperson und wer Person des öffentlichen Interesses ist. Ein Google-Sprecher drückt das sehr passend aus: „The court’s ruling requires Google to make difficult judgements about an individual’s right to be forgotten and the public’s right to know.“ („Das Gerichtsurteil veranlasst Google dazu, eine schwierige Entscheidung darüber zu treffen, ob es sich um das Recht einer Einzelperson zum Vergessen oder das Recht der Öffentlichkeit, es zu wissen, handelt.“)
Google steht aber nicht alleine mit diesem Problem da. Zwar bezieht sich das aktuelle Urteil auf Google, eine Person, die etwas aus dem Suchindex von Google löschen lassen will, wird aber das gleiche Interesse auch bei anderen Suchmaschinen verfolgen. Während die ursprünglichen Inhalte nicht gelöscht werden müssen, müssen die Links in Suchmaschinen dazu verschwinden. Das betrifft dann nicht mehr nur Google.
Eine gesetzliche Regulierung wäre hier sicher ein Stück weit zu begrüßen, wenn sie denn nicht die Suchmaschinen in eine Entscheider-Rolle bringt. Sobald eine Suchmaschine die Grenzen ziehen muss, welchen Anträgen stattgegeben wird und welchen nicht und dabei aber keine klaren Vorgaben einhalten muss, kann dies nicht gut ausgehen, so zumindest meine Meinung.
Google hat in der Zwischenzeit schon ein Komitee aus eigenen Leuten und unabhängigen Experten einberufen, um dem Ansturm der Anträge Herr zu werden. Yahoo hingegen schaut sich das Urteil erst einmal genau an, um Schlüsse daraus zu ziehen, inwieweit es die eigenen Nutzer in Europa beeinflusst.
Nächste Woche werden Vertreter der EU Staaten Googles Umsetzung diskutieren. Vielleicht wird daraus dann ja die Erkenntnis gewonnen, wie Suchmaschinen oder Internet-Dienste generell dafür verantwortlich sind, welche Daten sie anderen zugänglich machen. Es ist ja nicht so, dass die beanstandeten Inhalte von Google gelöscht werden, lediglich die Links dorthin sind nicht mehr über Google auffindbar.
Gut geschrieben!