Gerichtshof der Europäischen Union: Google muss sensible Daten von Bürgern vergessen

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat heute per Pressemitteilung bekannt gegeben, dass Google sensible Daten zu Personen unter Umständen aus seinem Suchindex löschen muss. So heißt es im Urteil: „Der Betreiber einer Internetsuchmaschine ist bei personenbezogenen Daten, die auf von Dritten veröffentlichten Internetseiten erscheinen, für die von ihm vorgenommene Verarbeitung verantwortlich“.Google Office

2010 erhob ein spanischer Bürger bei der spanischen Datenschutzagentur AEPD Beschwerde gegen eine Tageszeitung und gegen Google Spanien. Er prangerte an, dass bei Eingabe seines Namens in die Suchmaschine in der Ergebnisliste Links zu zwei Seiten der Tageszeitung La Vanguardia von Januar und März 1998 angezeigt werden. Auf diesen Seiten wurde unter anderem die Versteigerung eines Grundstücks angekündigt, die im Zusammenhang mit einer Pfändung wegen Schulden stand.

Der Kläger verlangte, dass die betreffenden Seiten gelöscht, oder aber die personenbezogenen Daten entfernt werden, beziehungsweise durch Suchmaschinen nicht mehr auffindbar zu machen.

Die Beschwerde wurde von der AEPD, soweit sie sich gegen La Vanguardia richtete, mit der Begründung zurückgewiesen, die Zeitung habe die betreffenden Informationen rechtmäßig veröffentlicht. In Sachen Google Spanien und Google Inc. wurde ihr hingegen stattgegeben.

Die AEPD forderte diese beiden Gesellschaften auf, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die betreffenden Daten aus ihrem Index zu entfernen und den Zugang zu ihnen in Zukunft zu verhindern. Google klagte auf Aufhebung, das Urteil richtet sich aber nun gegen Google, das Gericht stellt die Suchmaschine auf die Stufe eines Verantwortlichen, da hier Daten gesammelt, organisiert und Suchenden zur Verfügung gestellt werden:

„Da die Tätigkeit einer Suchmaschine zusätzlich zu der der Herausgeber von Websites erfolgt und die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und Schutz personenbezogener Daten durch sie erheblich beeinträchtigt werden können, hat der Suchmaschinenbetreiber in seinem Verantwortungsbereich im Rahmen seiner Befugnisse und Möglichkeiten dafür zu sorgen, dass seine Tätigkeit den Anforderungen der Richtlinie entspricht. Nur so können die in der Richtlinie vorgesehenen Garantien ihre volle Wirksamkeit entfalten und ein wirksamer und umfassender Schutz der betroffenen Personen, insbesondere ihres Privatlebens, tatsächlich verwirklicht werden“

Der Gerichtshof teilte mit, dass betroffene Personen zuerst einmal an den Betreiber der Suchmaschine herantreten müssen, der dann sorgfältig die Gründe zu prüfen hat. Wird seitens der Suchmaschine nichts unternommen, so kann der Betroffene eine Kontrollinstanz oder ein zuständiges Gericht aufsuchen.

Ein Statement seitens Google steht aus.

Gefällt dir der Artikel? Dann teile ihn mit deinen Freunden.

Avatar-Foto

Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

Neueste Beiträge

Mit dem Absenden eines Kommentars stimmst du unserer Datenschutzerklärung und der Speicherung von dir angegebener, personenbezogener Daten zu.

31 Kommentare

  1. Der Gerichtshof teilte mit, dass betroffene Personen zuerst einmal an den Betreiber der Suchmaschine herantreten müssen,

    Die Sache hat für Otto-Normal-Nutzer „nur“ einen Haken: Google hat gar keine Anschrift, sondern nur Nutzer, die in den Google-Gruppen anderen Nutzern helfen. Oder andersherum: Was würde ich machen, wenn ich betroffen wäre? Wahrscheinlich ein dummes Gesicht oder mein nicht Erspartes für einen Anwalt ausgeben müssen.

  2. Das ist doch echt totaler Quatsch. Da merkt man ja immer noch, dass manche Leute das Internet noch nicht so ganz verstanden haben. Als nächstes kommt dann ein Urteil, dass Browser ebenfalls für das Nicht-Anzeigen solcher Seiten verantwortlich sein müssen.

  3. Gute Möglichkeit, eine ungeliebte Firma zu zerlegen. Man belegt ihr Produkt mit so vielen Urteilen, dass es unbrauchbar wird. Bald wird man eine andere Suchmaschine nutzen müssen, wenn man etwas finden will. So spart man sich den Aufwand, eine bessere Suchmaschine zu etablieren. Man macht die beste einfach kaputt, so können die Leute dann anschließend auch die anderen, mittelmäßigen nehmen *g*

  4. Die Aussage, dass die Leute das Internet nicht verstanden haben kann man so nicht gelten lassen. Meiner Meinung nach ist dieses Urteil wegweisend und auch absolut gerechtfertigt. Es sollte jedem Bürger selbst überlassen sein, wo er oder Texte/Bilder usw. über ihn auffindbar sind und wo nicht. Natürlich zählt in der Handhabe mit dem Internet vor allem Brain 2.0. Aber wenn ich auf Seite xyz einen Beitrag schreibe dann heißt dies für mich noch lange nicht, dass die ganze Welt diesen ggfl. auch über Google aufrufen kann. Bzw. kann ich Menschen voll und ganz verstehen, die dies nicht wollen.

  5. Sicher Frank, wenn ich nicht will, dass die ganze Welt meine Texte und Bilder sieht, dann stelle ich sie logischerweise ins ‚world wide web‘. Tolle Story, hast du mehr davon? *g*

  6. Totaler Quatsch. Die Webseite darf den Bericht online lassen, aber Google darf den nicht auffindbar machen!? Erinnert an die Webseitensperren, die mal geplant waren…

  7. Herr Hauser says:

    Wer einmal in die Situation geraten ist das jemand Drittes über einen Lügen und Blödsinn im Netz verbreitet, na ich weiß ja nicht ob einen TVB oder Ioannis Thomas das dann gefallen würde, wenn man über Google da so Sachen findet die einen in Misskredit bringen.

  8. Er muss sich doch nur an den Betreiber der Seite wenden und seinen Namen entfernen lassen und von google erneut abspidern lassen. So habe ich es meinen Namen, Adresse und anderen Daten gemacht. Nun findet man bei google nur noch sachen über mich die gewollt sind

  9. @Herr Hauser
    Das nicht immer alles der Wahrheit entspricht dass veröffentlicht wird ist nun einmal ein fester Bestandteil einer freien Meinungsäußerung. Dies geschieht in den traditionellen Print Medien, auf Blogs, zu Hauf im deutschen TV und wo man auch sonst so hinblickt. Wenn man dies zu unterbinden versucht sind wir nicht mehr weit von der Türkei, China oder Nordkorea entfernt. Durch ein offenes Internet ist es leichter als je zuvor geworden sich selbst ein eigenes Bild zu bilden. Eine grundsätzliche Kritik dem gegenüber was man von einer einzelnen Quelle liest hat noch nie geschadet, weder früher noch heute.

  10. Das Problem wird mit Google nicht aus der Welt geschafft da die Stelle im Internet, wo im Zweifel das Problemmaterial liegt, auch weiterhin auffindbar ist. Den Autor und Betreiber dieser Seite müsste man eher zur Rechenschaft ziehen und dafür müsste man eine schnelle Lösung finden. Google ist ja hier nichts anderes als ein Tool. Social Networks haben ja schon oft genug gezeigt, dass ein Bild oder ein Artikel rasend schnell verbreiten kann, dann braucht man auch kein Google mehr. Was wäre der nächste Schritt? Genau, dann müssten Facebook, Twitter & Co dafür sorgen, dass der Link zum Problemmaterial nicht mehr auftaucht. Das kann man jetzt endlos weiterspinnen, an der grundlegenden Problematik ändert es überhaupt nichts.

  11. Die Diskussion und auch die Entscheidung ist in der Tat überfällig – es ist doch eben kein „binärer“ Vorgang, wo es nur richtig oder falsch gibt. Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist „nur“ EIN Recht von mehreren Grundrechten – und es steht auch nicht grundsätzlich über allen anderen Grundrechten. Es darf meiner Meinung nach nicht zu einer „Grundausrede“ verkommen, die keinen Eingriff mehr zulässt. Eine einmal öffentlich gemachte Information zu „entfernen“ ist eben nicht immer Zensur, sondern kann auch eine Vielzahl von (sehr guten) Gründen haben. Google hat es sich hier bisher sehr bequem gemacht – vermutlich schlicht aus handfesten, wirtschaftlichen Gründen und weniger aus der Position der Verteidigung der Meinungsäußerung.

  12. Die Zeitung darf den Artikel online weiter veröffentlichen, aber nur Google darf ihn nicht mehr finden? Absurd und sinnlos.

    Entweder werden Persönlichkeitsrechte verletzt, dann muss der Original-Artikel vom Netz genommen werden. Oder eben nicht, dann bleibt er halt online. Aber nur die Suchmaschine zensieren wollen, und nur Google, das ist Schwachsinn. Hier wird das Problem an der falschen Stelle gepackt.

  13. besucherpete says:

    Naja, es wird dort angepackt, wo es eben „anpackbar“ ist. Auch ein Gericht wählt schon mal den einfachsten Weg.

    @Herr Hauser: Das ist ja ein grundsätzliches Problem (wenn man es denn so nennen möchte): Wenn man selbst betroffen ist, ist das sowieso „was ganz anderes“. Aber da ist ja in vielen Bereich so und liegt wohl auch in der Natur des Menschen.

  14. @Jo

    Danke,exakt diesen Kommentar wollte ich auch gerade verfassen.

    Werde mir jetzt mal das Urteil im Original ansehen, welche objektiven Kriterien der EuGH für die Frage der Verpflichtung annimmt.

  15. @Herr Hauser:
    Dieser Sachverhalt ist doch vom Urteil gar nicht berührt. So wie ich das sehe, war es schon immer möglich, gegen Verleumdungen und Unwahrheiten vorzugehen und das ist auch gut so und stand doch überhaupt nicht infrage. In dem Urteil ging es aber darum, dass auch Sachen im Index gelöscht werden müssen, die definitiv den Tatsachen entsprechen und hier liegt die Gefahr einer schleichenden Zensur sehr nahe. Wenn man in Zukunft überhaupt noch nach Namen suchen kann, wird man wohl nur noch eine heile Welt mit lauter perfekten Menschen vorfinden.

  16. Ein_Leser says:

    Ich finde das Urteil ok. Wenn ich etwas über die Schulden von Mr. Mustermann wissen will dann frage ich im Schuldenregister, Schufa oder sonstigen dafür extra eingerichteten Institutionen nach. Google Suche sollte nicht dazu da sein um auf die Siri Frage: Zahlt Herr Mustermann immer brav seine Rechnung eine Antwort wie „NEIN“ zu geben denn es gab da mal vor 20 Jahren eine Zwangsvollstreckung. Das können damals Situationen oder Voraussetzungen gewesen sein die heute nicht mehr zutreffen. Das selbe Problem ist doch zum Bsp. mit vielen Foren wo sich Leute anmelden und unter sich Erfahrungen und Tips austauschen oder Hilfe suchen wie Kleingärtner höheren Alters oder Spielzeugeisenbahner. Doch immer wieder merke ich das man um in einem (verschiedenste) Forum lesen/schreiben zu können sich erst anmelden muß. Die Anmeldung dort entspricht einem Zimmerschlüssel wie in einer Pension, Wohnung oder Hotel und daher darf man wohl auch entsprechende Privatsphere erwarten und als nicht Internet Nerd auch voraussetzen. Wenn man nun geschickt in Google sucht „Suchtext + Forumname“ bekommt man meist alle Texte, Attachments, Bilder frei Haus ohne sich erst anmelden zu müssen. Auch das finde ich nicht in Ordnung!

  17. Also verstehe ich das richtig? Die Zeitung hat die betreffenden Informationen rechtmäßig veröffentlicht. Darf das auch in Zukunft. Google soll aber keinen Zugang zu den Infos geben, sprich die Daten aus dem Index löschen. Was ist mit anderen Suchmaschinen? Oder ist er auch der Blog mit den Kommentaren dran weil hier was geschrieben wird und
    dann in irgendeiner Form irgendwo von irgendwem archiviert wird? Gut sicherlich wird ein Verfahren benötigt um diese Dinge rechtlich abzubilden. In einer Zeitung gibt es Gegendarstellung. Okay meist klein auf Seite 4 und nicht auf Seite 1. Aber so wie ich das verstanden habe geht es ja nicht um eine Falschaussage. Sondern um eine für einem unangenehme Aussage. Und die Zeitung hat einen Artikel veröffentlich. Wie soll das werden? Lesen ja, aber nicht weiter erzählen. In Zukunft darf dann Caschy zwar was wissen und lesen aber nicht in seinem Blog davon schreiben…

  18. @Balou

    Du hast die Problematik exakt erfasst. Einziger Korrekturpunkt: Zeitungen müssen Gegendarstellungen idR in einer der Originalnachricht entsprechenden Weise veröffentlichen. 😉

    Bei aller berechtigten Kritik an Google und der vollkommen legitimen Förderung, dass auch Google rechtswidrige bzw. gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht verstoßende Inhalte löschen muss: Darum geht es hier nicht. Das Urteil (oder die dahinter stehenden Richter) verkennt die technische, praktische und rechtliche Realität.

  19. Das Hauptproblem zum Verständnis dieses Urteils liegt vielleicht darin:
    Einerseits bleibt die Information im Netz, anderseits darf Google (als „Gatekeeper“) sie nicht mehr als Suchergebnis listen.
    Nun spuckt Google bekanntlich über meine Person lauter absurde Lügenparolen aus. Ich kenne sicherlich nicht alle davon – und selbst die, die ich kenne, lassen mich oft fragen, wie man überhaupt auf solchen Schwachsinn kommt. Und erst recht: Wie man so einen Schwachsinn glauben kann! Und was das für Leute sind, die dann selbstzufrieden auf Google verweisen, um Rufmord zu unterstützen.
    Wie auch immer: Ich halte es nach wie vor für falsch, Suchmaschinen für etwas zu belangen, was tatsächlich auf andere zurückgeht.
    Manche benutzen Suchmaschinen doch auch sehr lukrativ, indem sie damit Seiten aufspüren, die ihnen (aus welchen Gründen auch immer) durch Abmahnungen, Klagen usw. Geld einbringen können. Nicht dass so ein Verhalten immer besonders honorig wäre, aber immerhin wird damit das System Suchmaschine als solches ab absurdum geführt.
    Nochmals: Wenn Informationen nicht veröffentlicht werden sollen, dann sollte man nicht die Suchmaschinen belangen.

  20. Jens Fried says:

    Wenn ich mir die Kommentare hier so durchlese, frage ich mich, ob denn wirklich keiner etwas von Max Mosley gehört hat?

    Wer ernsthaft behauptet, man solle sich an den Webseitenbetreiber wenden statt an Google, der hat das Internet nun wirklich nicht verstanden…

Es werden alle Kommentare moderiert. Lies auch bitte unsere Kommentarregeln:

Für eine offene Diskussion behalten wir uns vor, jeden Kommentar zu löschen, der nicht direkt auf das Thema abzielt oder nur den Zweck hat, Leser oder Autoren herabzuwürdigen. Wir möchten, dass respektvoll miteinander kommuniziert wird, so als ob die Diskussion mit real anwesenden Personen geführt wird. Dies machen wir für den Großteil unserer Leser, der sachlich und konstruktiv über ein Thema sprechen möchte - gerne auch mit Humor. In jedes Thema Politik einbringen ist nicht erwünscht.

Du willst nichts verpassen?

Du hast die Möglichkeit, den Feed dieses Beitrags zu abonnieren. Wer natürlich alles lesen möchte, der sollte den Hauptfeed abonnieren.