Genius: Songtext-Dienst wirft Google vor, Texte gestohlen zu haben
Die Google Suche bietet mittlerweile allerlei nützliche Funktionen an. Viele Webseiten sind deswegen nicht besonders positiv gestimmt, da der One-Stop-Shop Google diesen den Traffic wegnimmt, anstatt für Traffic zu sorgen. Zu genannten Funktionen gehört auch die Songtext-Suche.
Möchtet ihr den Text eines Lieds haben, reicht schon länger eine Suche wie „nothing else matters songtext“. Google zeigt euch dann in einer Karte den entsprechenden Text an, ihr müsst also keine separate Seite mehr besuchen. Genius.com ist eine solche Seite für Songtexte und behauptet nun, dass Google bereits seit langem Texte „stiehlt“ ohne auf genius.com zu verweisen. Woher weiß man das denn überhaupt, da die Texte doch den Künstlern oder den Publishern gehören?
Genius hat sich dafür etwas Schlaues einfallen lassen. In den Texten nutzt man verschiedene Apostrophe, den geschwungenen und den geraden. Übersetzt man die Aneinanderreihung dieser in Morsecode, kommen die Worte „Red Handed“ heraus. Dabei handelt es sich um die Kurzform von „caught red handed“, auf frischer Tat ertappt also.
Google behauptet, dass man immer auf die Quellen verweise und keine Daten von Genius.com beziehe, man werde sich den Fall dennoch genauer ansehen. Mal schauen, was dabei herauskommt.
Morsecode, soso. Auch nicht schlecht.
Vielleicht bezieht Google ja den Text von einer Seite, die den Text bei Genius stieht?!
Das könnte man ja leicht feststellen, da Google ja immer auf die Quelle verweist…
Da geht wohl gerade jemandem das Geschäftsmodell den Bach runter.
Wen meinst du? Google oder Genius? Wer verliert das Geschäftsmodell?
Interessant: Wenn ich das richtig sehe, hat Google Lizenzabkommen mit (zumindest den großen) Publishern. D.h. sie haben die Liedtexte lizenziert. Das muss genius auch gemacht haben. Darf google nun die Texte von genius übernehmen? Schließlich sind das ja die lizenzierten Texte der Publisher (bzw. der Künstler) und genius hat dort ja keine eigene geistige Schöpfung?! Glücklicherweise bin ich kein Jurist.
Also Abtippen der Texte wäre bei Lizenzabkommen kein Problem, Copy & Paste dagegen schon, wenn ohne Quellenangabe. Aber bin ich Richter? Nö…
Copy&Paste ist auch mit Quellenangabe ohne Lizenz ein Problem. Einzige Ausnahmen sind Aussagen des Zeitgeschehens und Zitate (wenn sie der Verdeutlichung der vorher angeführten Behauptung dienen).
Grundlegend gilt: keine Lizenz, keine Kopie.
Nie von der Seite gehört.
Ein Gedanke, der mir nur beim Lesen kam: Finde es gut, dass ihr das hier bringt. So langsam nimmt Googles Verhalten Formen an, die definitiv in einigen Bereichen eingegrenzt gehören. Je mehr Unternehmen sich da vor allem Medienwirksam melden, desto eher wird die Politik reagieren und Google/Facebook/etc. hier begrenzen. Vielleicht nicht immer besonders effektiv, aber so rückt das bei der Politik immer mehr in den Vordergrund, Neuland hin oder her.
Kleinvieh macht auch Mist und so wird hoffentlich einem – sich in immer mehr Bereichen abbildenden – Marktmachtsmissbrauch entgegen gewirkt, bevor es zu spät ist. Aufgrund ihrer Vermögen haben solche Unternehmen doch jetzt schon viel zu viel Macht über Politiker.
Es war bestimmt dieses Problem, was man mit dem Anti-Zitate-Gesetz lösen wollte, aber irgend jemand hat da was falsch verstanden und etwas gegen Google News draus gemacht,
Um Red Handed zu bekommen, braucht es 22 Morsezeichen.
.-. . -.. / …. .- -. -.. . -..
Also verstecken die in _jedem_ Songtext 22 Apostrophen, ob sie nun im Text vorkommen oder nicht, um dieses Wasserzeichen zu setzen? Ist ja nicht so, als würde jeder Songtext aus so vielen Apostrophen bestehen. Bei dem beispielhaften Noting Else Matters habe ich derer 4 gezählt. Bietet jemand mehr?
Geht vielleicht nicht darum, dass man das komplette Wasserzeichen hinterlässt, sondern, dass man mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einen zufälligen Tippfehler ausschließen kann.
Müsste man wohl auch schauen, ob das reine Abschreiben des Liedtextes seitens Genius überhaupt eine Schöpfungshöhe hat. Sie haben die Texte schließlich nicht selber erstellt und das Einfügen von Textfehlern als Wasserzeichen dürfte auch nicht als geistige Schöpfung gelten.
Ist aber auch von Land zu Land unterschiedlich, aber wenn es im diesbezüglich eher strengen Deutschland keine Schöpfungshöhe hat und Google ansonsten die nötigen Lizenzen für das Veröffentlichen von Liedtexten hat, guckt Genius wohl in die Röhre. Oder sie möchten gerne aufgekauft werden im Sinne eines Exit.
Schöpfungshöhe gibt es nur bei Erfindungen, nicht beim Urheberrecht. Trotzdem ändert das nichts an der ursprünglichen Frage, ob Abschreiben ein eigenes Werk konstatiert. Diese Frage ist aber schon mit Ja beantwortet worden (Bsp.: ein Verlag bringt Noten von Mozart – die ja frei sind – auf den Markt, da dürfen diese Notenblätter trotzdem nicht kopiert werden).
Der Publisher hat also auch wieder ein eigenes Recht an der Veröffentlichung. Ob der Publisher das Recht hat, die Liedtexte abzuschreiben und zu veröffentlichen, steht auf einem anderen Blatt.
Im Übrigen kann sich Google (zumindest nach deutschem Recht) nicht mit „ich hab’s von jemanden gekauft“ verteidigen. Google benötigt die Rechte daran, die Texte zu veröffentlichen. Die haben sie von Genius nicht erworben und begehen deswegen Urheberrechtsbruch. Sie hätten aber die Möglichkeit wiederum selbst ihren Lieferanten auf Schadensersatz zu verklagen.
Gehen wir mal davon aus, dass Google (ebenso wie Genius) auf Grund seiner mit der Musikindustrie abgeschlossenen Verträge das generelle Recht hat, Songtexte zu veröffentlichen. Dann stellt sich die Frage, ob das aufwendige Design von Musiknoten vergleichbar ist mit vielleicht 300 Bytes ASCII-Text eines auf Genius zur Verfügung gestellten Textes.
Selbstverständlich geht es beim Urheberrecht auch um Schöpfungshöhe, einfach mal vorher nachschauen, bevor so eine Aussage getätigt wird. Ohne Schöpfungshöhe ist ein Werk gemeinfrei. Ein Songtext wurde mit geistiger Leistung erstellt. (Ausser bei sog. Asi-Rap 😉 )
Deswegen ist es ja auch interessant, ob eine solche vorliegt beim simplen Abschreiben eines Liedtextes.