Gegen Kostenfallen: Google Chrome warnt vor intransparenten Seiten, die telefonische Mehrwertdienste anbieten

Google Chrome will seine Nutzer zukünftig am Desktop und mobil vor einer Kostenfalle schützen. Kennt man vielleicht: Man soll seine Nummer für einen Dienst eingeben, die Kosten sind unklar – und ab nächsten Monat rappelt es richtig auf der Telefonrechnung.

Um die Benutzer angemessen zu informieren, ist es wichtig, auf der Abrechnungsseite ein ausreichendes Maß an Details anzugeben, wie es in den neuen Best Practices von Google für mobile Abrechnungsentgelte beschrieben ist.

Seiten, die die folgenden Fragen positiv beantworten, bieten in der Regel ausreichende Informationen für die Nutzer:

Sind die Abrechnungsinformationen für den Benutzer sichtbar und offensichtlich? Beispielsweise ist es ein schlechter Anfang, wenn Betreiber keine Abonnementinformationen auf der Abonnementseite hinzufügen oder die Informationen verstecken, da Benutzer bei der Zustimmung zum Abonnement Zugang zu den Informationen haben sollten.

Können Kunden die Kosten, die ihnen entstehen werden, leicht erkennen, bevor sie die Bedingungen akzeptieren? So wird beispielsweise die Darstellung der Abrechnungsinformationen in grauen Zeichen vor grauem Hintergrund, wodurch sie weniger lesbar sind, nicht als eine gute Benutzungspraxis angesehen.

Ist die Gebührenstruktur leicht verständlich? So sollte beispielsweise die Aufschlüsselung, die vorgestellt wird, um zu erklären, wie die Kosten für den Service ermittelt werden, so einfach und unkompliziert wie möglich sein.

Wenn Chrome Seiten erkennt, die den Benutzern keine ausreichenden Abrechnungsinformationen zur Verfügung stellen, wird dem Benutzer auf Chrome Mobil, Chrome am Desktop und in der Web View von Android die folgende Warnung angezeigt:

Wenn Google solche Seiten identifiziert, benachrichtigt man den Webmaster über die Suchkonsole, wo es eine Option gibt, Google über die Änderungen zu informieren, die Betreiber vorgenommen haben, um den Rechnungsvorgang zu klären.

Für Websites, die nicht in der Google Suchkonsole verifiziert sind, will man das Beste tun, um mit den betroffenen Webmastern Kontakt aufzunehmen und stehen für Fragen im öffentlichen Support-Forum in 15 Sprachen zur Verfügung.

Sobald ein Einspruch über die Suchkonsole gesendet wurde, will Google die Änderungen überprüfen und die Warnung entsprechend entfernen.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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Ein Kommentar

  1. Hmm, das ist doch nur außerhalb der EU relevant. In der EU gibt es doch schon länger entsprechenden Regelungen, die die Seitenbetreiber oder Händler dazu verpflichten die Kosten klar und deutlich anzugeben, Tun sie das nicht, ist der Vertrag meines Wissens nach nichtig.

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