Europäisches Parlament: Neue Bestimmungen sollen den Straßenverkehr zukünftig wesentlich sicherer machen
Am 16. April dieses Jahres wird das Europäische Parlament über eine Reihe von Maßnahmen abstimmen, die allesamt ein wichtiges Ziel verfolgen: die Sicherheit im Straßenverkehr um ein gehöriges Maß erhöhen. Realisieren will man dies über diverse Sicherheitseinrichtungen in Neuwagen, die dann verbindlich vorgeschrieben wären.
Die Vorschriften gelten dann für alle neuen Straßenfahrzeuge, die auf dem EU-Markt verkauft werden sollen. Um genauer zu sein gelten die Bestimmungen für neue Modelle ab Mai 2022 und ab Mai 2024 dann für alle bestehenden Modelle. Gleichzeitig wolle man aber auch alle derzeit bestehenden Rechtsvorschriften noch einmal anpassen, „um den technologischen Entwicklungen und sozialen Trends wie einer alternden Bevölkerung, sowie neuen Ursachen für die Ablenkung von Fahrern (insbesondere der Verwendung elektronischer Geräte während der Fahrt) und der zunehmenden Zahl von Fahrradfahrern und Fußgängern auf EU-Straßen Rechnung zu tragen.“
Mit folgenden Technologien müssen alle neuen Fahrzeuge unter anderem zukünftig ausgestattet sein:
- Intelligenter Geschwindigkeitsassistent, um den Fahrer auf eine Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung aufmerksam zu machen
- Müdigkeitserkennung und Aufmerksamkeitswarnung
- Fortgeschrittene Fahrerablenkungswarnung, um zu helfen, sich auf die Verkehrssituation zu konzentrieren
- Notbremslicht in Form eines Lichts, um den Verkehrsteilnehmern hinter dem Fahrzeug anzuzeigen, dass der Fahrer plötzlich abbremst
- Erkennung beim Rückwärtsfahren zur Vermeidung von Kollisionen mit Personen und Gegenständen hinter dem Fahrzeug mit Hilfe einer Kamera oder eines Monitors
- Reifendrucküberwachungssystem, das den Fahrer warnt, wenn ein Druckverlust auftritt
- Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre
- Ereignisdatenschreiber zur Erfassung relevanter Daten kurz vor, während und unmittelbar nach einem Verkehrsunfall.
- Für PKWs und leichte Nutzfahrzeuge würden zukünftig auch ein Notbremsassistenzsystem vorgeschrieben (bereits für Lastwägen und Busse obligatorisch) sowie ein Notfallspurhaltesystem. LKWs und Busse müssten mit direkten Sichtfunktionen, die es dem Fahrer ermöglichen, ungeschützte Verkehrsteilnehmer zu sehen, sowie mit Alarmsystemen, die die Anwesenheit von Radfahrern und Fußgängern in unmittelbarer Nähe des Fahrzeugs erkennen, ausgestattet sein.
- Obligatorische Sicherheitseinrichtungen könnten die Zahl der Verkehrstoten drastisch reduzieren, da menschliches Versagen an etwa 95 Prozent aller Straßenverkehrsunfälle beteiligt ist.
Sollte am 16. April 2019 die Abstimmung des Parlaments positiv verlaufen, so müssten die Vorschriften im Anschluss nur noch dem Rat vorgelegt und von diesem angenommen werden, um anschließend in Kraft zu treten.
Schade… die Überschrift ließ mich vermuten, Brüssel wolle Autofahrer verbieten.
Den Wunschzettel aus Brüssel werden die Auto-Lobbyisten schon zu kürzen wissen. Das würde schließlich alles für sinkende Absatzzahlen, sinkenden Umsatz, sinkende Aktienkurse sorgen und – Achtung, Totschlagargument – Arbeitsplätze kosten.
Kauft doch kein Autofahrer ein Auto, das ihm dauernd sagt, er hielte sich nicht an die Straßenverkehrsordnung und berichtet das auch noch an die Versicherung, die ihm daraufhin für seine ihm per Grundgesetz zugesicherte Freiheit die hohe Rechnung schickt.
In diesem Beitrag ist aufgrund der anstehenden Osterfeiertag Sarkasmus versteckt.