Europäische Verbraucherorganisationen gehen gegen Google vor

Photo by Kai Wenzel on Unsplash

Es klingt wie die „Neverending Story“. Verbraucherorganisationen gehen gegen Google vor. Dieses Mal sind es gleich 10 europäische Verbraucherverbände, die das US-Unternehmen maßregeln wollen. Der Vorwurf: Der Konzern nutzt täuschendes Design, unklare Sprache und irreführende Auswahlmöglichkeiten, damit Verbraucher einer weitreichenden Datenverarbeitung zustimmen. Google verleite die Nutzer beim Anlegen eines Kontos gar dazu, in eine „Überwachung“ durch das Unternehmen zuzustimmen, obwohl die Datenschutzgrundverordnung ein datensparsames Design sowie datenschutzfreundliche Voreinstellungen vorschreibt.

Ursula Pachl, stellvertretende Generaldirektorin des Europäischen Verbraucherverbandes (BEUC), sagte: „Entgegen den Behauptungen von Google, die Privatsphäre der Verbraucher zu schützen, wurden Millionen von Europäern auf die Überholspur zur Überwachung gesetzt, als sie sich für ein Google-Konto anmeldeten. Ein einfacher Schritt genügt, damit Google alles, was Sie tun, überwachen und auswerten kann. Wenn Sie von datenschutzfreundlichen Einstellungen profitieren möchten, müssen Sie sich durch einen längeren Prozess und eine Mischung aus unklaren und irreführenden Optionen navigieren. Kurz gesagt, wenn Sie ein Google-Konto erstellen, werden Sie von vornherein und standardmäßig der Überwachung unterworfen. Stattdessen sollte der Schutz der Privatsphäre die Standardeinstellung und die einfachste Wahl für Verbraucher sein.“

Auch fügte sie hinzu: „Google ist ein Wiederholungstäter. Es ist mehr als drei Jahre her, dass wir Beschwerde gegen Googles Praktiken der Standortverfolgung eingereicht haben, und der zuständige irische Datenschutzbeauftragte hat noch immer keine Entscheidung in dieser Sache getroffen. In der Zwischenzeit haben sich die Praktiken von Google im Wesentlichen nicht geändert.

Die Forderung der Verbände ist klar: Die Datenschutzbehörden müssen die Praktiken von Google untersuchen und sicherstellen, dass bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Kontoinhabern durch Google das EU-Datenschutzrecht vollständig eingehalten wird. Zunächst einmal muss die Wahl des Datenschutzes bei der Einrichtung eines Google-Kontos die Standardeinstellung und die einfachste Wahl sein.

Transparenz: In diesem Artikel sind Partnerlinks enthalten. Durch einen Klick darauf ge­lan­gt ihr direkt zum Anbieter. Solltet ihr euch dort für einen Kauf entscheiden, erhalten wir ei­ne kleine Provision. Für euch ändert sich am Preis nichts. Partnerlinks haben keinerlei Einfluss auf unsere Berichterstattung.

Gefällt dir der Artikel? Dann teile ihn mit deinen Freunden.

Avatar-Foto

Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

Neueste Beiträge

Mit dem Absenden eines Kommentars stimmst du unserer Datenschutzerklärung und der Speicherung von dir angegebener, personenbezogener Daten zu.

4 Kommentare

  1. Wenn die EU es erst meinen würde mit dem Daten- und Verbraucherschutz, dann würde sie den Einsatz Drittanbieter-Cookies, Aktivitätenverfolgung und personalisierter Werbung schlicht und einfach verbieten, anstatt die Nutzer mit Cookie-Bannern und erzwungenen Auswahlmöglichkeiten zu quälen. Seien wir doch mal ehrlich: Niemand stimmt dem freiwillig zu, wenn eine Ablehnung nicht unverhältsmäßig aufwändig oder nervig ist. Aus keinem anderen Grund bemühen sich die Unternehmen so sehr, die Ablehnungsknöpfe möglichst außer Sichtweite zu halten. Daraus folgt logischerweise: Alle sind sich bewusst, dass kein Verbraucher das will. Der Rest ist Lobbyismus.

    • Opalschleifer says:

      Alles richtig, aber in diesem konkreten Fall ist es sozusagen noch schlimmer: selbst wenn es keine Drittanbieter („3rd party“) Cookies gäbe, hätte Google noch immer die vollen Möglichkeiten der Aktivitäten-Aufzeichnung und Profilbildung sobald sich ein Benutzer in seinem Browser (mit einiger Wahrscheinlichkeit einem Google Browser) mit seinem Google-Konto bei irgendeinem Google-Dienst anmeldet; als da wären Google Maps, youtube, Google Docs, Suche oder auch nur bei Android. Die voreingestellten Genehmigungen in diesen Diensten bzw. im Google Konto wieder zu entfernen ist nach Ansicht der Verbraucherschützer unzumutbar schwierig – was vermutlich jeder, der es mal probiert hat, bestätigen kann

  2. Name ist Egal says:

    Wenn die EU oder Verbraucherschützer mal so viel Energie in den Kampf gegen SPAM, SCAM und Phishing stecken würde, wäre es für viele einfacher.

  3. Bendombingo says:

    Da kommt doch wieder nix bei raus. Das ist nur wieder ne Menge Blabla, dann zahlt Google 2,50€ „Strafe“ und dann war es das. Google in der EU verbieten, solange sie sich nicht ethischen Grundsätzen verpflichtet fühlen und das auch umsetzen und fertig. Alles andere ist nur Blabla.

Es werden alle Kommentare moderiert. Lies auch bitte unsere Kommentarregeln:

Für eine offene Diskussion behalten wir uns vor, jeden Kommentar zu löschen, der nicht direkt auf das Thema abzielt oder nur den Zweck hat, Leser oder Autoren herabzuwürdigen. Wir möchten, dass respektvoll miteinander kommuniziert wird, so als ob die Diskussion mit real anwesenden Personen geführt wird. Dies machen wir für den Großteil unserer Leser, der sachlich und konstruktiv über ein Thema sprechen möchte - gerne auch mit Humor. In jedes Thema Politik einbringen ist nicht erwünscht.

Du willst nichts verpassen?

Du hast die Möglichkeit, den Feed dieses Beitrags zu abonnieren. Wer natürlich alles lesen möchte, der sollte den Hauptfeed abonnieren.