Europäische Kommission prüft Übernahme von Shazam durch Apple

Apple hat sich den Musikerkennungsdienst Shazam geschnappt. Dies ruft nun die Europäische Kommission auf den Plan. Demnach habe man einem Antrag von Frankreich, Island, Italien, Norwegen, Österreich, Schweden und Spanien stattgegeben, der nun dafür sorgt, dass man die Übernahme auf Grundlage der EU-Fusionskontrollverordnung prüft.

Die geplante Übernahme von Shazam durch Apple liegt unter den in der EU-Fusionskontrollverordnung festgelegten Umsatz-Schwellenwerten, ab denen Unternehmenszusammenschlüsse aufgrund ihrer EU-weiten Bedeutung bei der Europäischen Kommission angemeldet werden müssen, wie die Kommission mitteilt.

Daher hat Apple das Vorhaben zur aufsichtsrechtlichen Genehmigung in Österreich angemeldet, wo es den nationalen Schwellenwert für die Meldung von Zusammenschlüssen erreicht. Österreich stellte bei der Kommission daraufhin einen Verweisungsantrag nach Artikel 22 Absatz 1 der EU-Fusionskontrollverordnung. Nach diesem Artikel kann ein Mitgliedstaat die Kommission ersuchen, einen Zusammenschluss zu prüfen, der zwar keine EU-weite Bedeutung hat, aber den Handel innerhalb des Binnenmarkts beeinträchtigt und den Wettbewerb im Hoheitsgebiet des bzw. der antragstellenden Mitgliedstaaten erheblich zu beeinträchtigen droht. Später haben sich Frankreich, Island, Italien, Norwegen, Schweden und Spanien dem Antrag angeschlossen.

Die Europäische Kommission hat nun die Anträge der genannten Länder überprüft und ist der Meinung, ass das Vorhaben erhebliche nachteilige Auswirkungen auf den Wettbewerb im Europäischen Wirtschaftsraum haben könnte.

Die Kommission wird nun Apple auffordern, das Vorhaben zur Genehmigung anzumelden.

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