EU-weites Einkaufen: Bundesnetzagentur verschärft Kontrollen gegen Geoblocking

Foto von Guillaume Périgois auf Unsplash

Die Bundesnetzagentur intensiviert ihren Kampf gegen unerlaubte Handelsbeschränkungen im europäischen Binnenmarkt. Im Fokus steht dabei das sogenannte Geoblocking – eine Praxis, bei der Händler Kunden aufgrund ihres Wohnorts innerhalb der EU beim Einkauf benachteiligen.

Klaus Müller, der Präsident der Bundesnetzagentur, betont die Bedeutung eines fairen und diskriminierungsfreien Handels im Europäischen Wirtschaftsraum. Die Behörde ruft Verbraucher aktiv dazu auf, Verstöße gegen die Geoblocking-Verordnung zu melden, insbesondere während Aktionszeiträumen wie der Black Week.

Die Geoblocking-Verordnung untersagt Händlern grundsätzlich, den Zugang zu ihren Online-Shops für EU-Bürger einzuschränken oder bestimmte Zahlungsmethoden aus EU-Ländern abzulehnen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Bereiche wie Streaming-Dienste sowie Dienstleistungen aus dem Finanz-, Gesundheits- und Verkehrssektor.

Bei Verstößen kann die Bundesnetzagentur gegen deutsche Unternehmen Bußgelder bis zu 300.000 Euro verhängen. Bei ausländischen EU-Händlern arbeitet sie mit den zuständigen nationalen Behörden zusammen.

Die bisherigen Beschwerden zeigen ein breites Spektrum an Verstößen. Neben dem Online-Handel betreffen sie auch den stationären Einzelhandel. Konkrete Fälle umfassen die Verweigerung von Technik-Prämien, unterschiedliche Tarife beim Laden von Elektrofahrzeugen und Einschränkungen beim Autokauf.

Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem Umgang mit Paketweiterleitungsdiensten. Während Händler nicht verpflichtet sind, EU-weit zu liefern, müssen sie Bestellungen an Adressen innerhalb ihres definierten Liefergebiets akzeptieren – auch wenn es sich dabei um Adressen von Paketweiterleitungsdiensten handelt.

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13 Kommentare

  1. Hört sich soweit fair an, auch für die Händler – werden nicht gezwungen, ins Ausland zu liefern zusammen mit den Zollformalitäten.

    Aber irgendwie absurd, dass ausgerechnet die virtuellen „Dinge“, die keiner physischen Bewegung bedürfen, davon ausgenommen sind. Ein Streamingtitel dürfte den Anbieter dasselbe kosten, egal, wo er gestreamt wird.

    • Der Warenverkehr in Europa ist zollfrei (außer Alkohol, Kaffee und ein paar andere Dinge). Also keine „Zollformalitäten“. Für einen Händler entsteht, sofern das Porto richtig berechnet ist, bei Versand innerhalb der EU kein Mehraufwand.

    • Sowas in der Art habe ich auch gedacht. Dabei ist gerade das etwas, wo der Verbraucher wirklich viel sparen könnte. Insgesamt scheint die Politik aber auch nicht das Wohl der Verbraucher im Auge zu haben, wie auch in anderen Bereichen. Jedenfalls ist das der Eindruck, den man gewinnen könnte.

  2. Betrifft dies auch Digitalkäufe?
    Kaufe für meine Xbox gerne mal im Store von Island, Schweden oder Ungarn. Einfach weil die Spiele dort teilweise nochmal ein Stück günstiger sind. Das hat auch eine Zeit lang ganz gut funktioniert. Mittlerweile bekomme ich aber immer öfter Fehlermeldungen.

    • Würde mich auch interessieren. Bei Nintendo kann man ja auch günstig in Skandinavien einkaufen. Dafür muss man aber den Wohnsitz anpassen. Hat damit eher den Eindruck einer rechtlichen Grauzone.
      Aber möglicherweise ist es rechtlich sogar erlaubt?! Weiß jemand mehr?

  3. Und warum genau werden z.B. streaming Dienste ausgenommen? Gibt es dafür eine plausible Erklärung?

    • Ich interpretiere das einmal etwas negativ und behaupte, dass die Liste der Ausnahmen auch lauten könnte: „Mit interessierten Personengruppen aus den Bereichen Streaming-Dienste sowie Dienstleistungen aus dem Finanz-, Gesundheits- und Verkehrssektor haben wir uns auf eine alternative Vorgehensweise geeinigt.“

      • Zumindest gefühlt steht da nichts anderes als: „Die Bereiche, die für den Verbraucher wirklich eine Ersparnis bringen könnten, klammern wir mal aus, nicht, dass noch jemand auf die Idee kommt, wir würden tatsächlich zum Wohle der Verbraucher handeln.“
        Ich weiß, böse, plakativ und vielleicht auch zu kurz gedacht… trotzdem ist das mein Eindruck. Und zumindest von offizieller Seite kommt nichts, was diesen Eindruck ändern könnte.

    • Evtl. liegen dort die Einschränkungen nicht allein in der Hand des Streaming-Providers, sondern werden von den Rechteinhabern vorgegeben.
      Als spontanes Beispiel fallen mir da Sportübertragungen ein, die dürfen auch nicht von jedem in jedes Land gestreamt werden. Bei Spielfilmen ist es ähnlich – außer bei Eigenproduktionen natürlich.

    • Ich würde das auf dien Urheberrechts-Situation zurückführen. Wenn ein Anbieter einen Film nur für sein Land lizensiert hat, darf er ihn nicht in einem anderen Land anbieten. Wenn die EU dieses vorschreiben würde, müsste der Streaminganbieter den Film für ganz Europa lizensieren.

      Ich lebe an der D-Ö Grenze und früher konnte ich über den ORF terrestrisch Formel eins schauen, da der ORF das für Österreich lizenziert hatte. Dann kam die FIA und hat durchgesetzt, dass der ORF technisch verhindern muss, dass das Program im Ausland empfangbar ist. F1 für ganz Europa zu lizensieren hätte sich der ORF nie leisten können. Daher wurde dann verschlüsselt und nur Ö-Bürger erhalten eine Karte.

      • @ Markus M. Ich gucke F1 über 2ix2. com

      • Finde ich als Begründung nicht akzeptabel.
        Ohne diese Ausnahmen würde es halt unrechtmäßig werden, das Rechteinhaber solche Verträge verlangen.
        Genau deswegen ist diese Ausnahme ja bitter.

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