EU-Umweltrat beschließt neue Regeln für nachhaltigere Batterien

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Die Minister und Ministerinnen für die Umwelt aus der EU haben in Brüssel einstimmig die Ratsposition zur EU-Batterieverordnung verabschiedet. Die Verordnung soll EU-weit für einen nachhaltigen Umgang mit Batterien entlang der gesamten Wertschöpfungskette sorgen. Wie man dies erreichen möchte? So soll beispielsweise ein CO?-Fußabdruck von Batterien für Elektrofahrzeuge eingeführt und die Austauschbarkeit von Gerätebatterien verbessert werden. Mit dem Batteriepass werde der erste „Digitale Produktpass“ auf europäischer Ebene eingeführt. So werden wichtige Informationen entlang des Lebenszyklus von Traktions- und Industriebatterien zusammengeführt und zur Verfügung gestellt.

Das Thema „Ersetzen von Akkus“ haben wir ja neulich hier behandelt, da ging es unter anderem darum, dass Hersteller verpflichtet werden sollen, dass Kunden einfach die Akkus in Smartphones und weiteren Geräten austauschen können, diese dürften dann nicht mehr fest verklebt werden, so soll die Verordnung die einfache Entfernbarkeit und Austauschbarkeit von Batterien in Geräten und leichten Verkehrsmitteln (LMT), wie zum Beispiel E-Bikes, absichern. So sollen Batterien, deren Lebensdauer kürzer ist als die Lebensdauer des Produkts, in das sie eingebaut sind, durch die Endnutzer oder durch unabhängige Reparaturbetriebe grundsätzlich austauschbar sein.

Außerdem sollen soziale und unternehmerische Sorgfaltspflichten bei der Rohstoffgewinnung sowie ambitionierte Sammel- und Recyclingziele festgelegt werden. Die Sammelquoten für Gerätebatterien sollen sukzessive auf 70 Prozent und für LMT-Batterien auf 54 Prozent steigen (gemäß Entwurf: acht Jahre nach Inkrafttreten; voraussichtlich bis 2030).

Ab 2031 sieht eine neue Batterieverordnung eine Rezyklateinsatzquote für große Traktions- und Industriebatterien vor. Das bedeutet, dass eine bestimmte Mindestmenge an Blei, Kobalt, Lithium und Nickel bei der Neuproduktion von Batterien eingesetzt werden muss.

Nach dem Beschluss des Umweltrats soll im sogenannten Trilogverfahren zwischen den EU-Mitgliedstaaten, dem EU-Parlament und der EU-Kommission zeitnah eine finale Einigung erzielt werden.

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19 Kommentare

  1. der Michael says:

    „diese dürften dann nicht mehr fest verklebt werden“

    Ein „nicht-verkleben“ von Batterien bringt aber nichts, wenn die so eingebaut sind, daß man vor dem Ausbau der Batterie erst noch filigrane Flachbandkabel und Platinchen entfernen muß …. mit der Gefahr, daß man (als Endverbraucher) etwas zerstört.

    Das ganze muß schon so gehen wie früher, bei den ganzen Nokias: Deckel abschieben (evtl. nach Drücken einer Verrieglung) …. Gerät umdrehen – Akku fällt in die Hand. Neuen Akku reinlegen, Deckel wieder drauf. Fertig.

    • Ein anständiger IP-Schutz hat auch etwas mit Nachhaltigkeit zu tun, denn das Gerät verreckt nicht sofort bei einem kleinen Wasserunfall. Dann nehme ich gerne in Kauf, dass ein Gerät nach 2-3 Jahren einmal in professionelle Hände geht.

      Aber für diesen Schutz ist das verkleben (insbesondere des Gehäuses) substanziell.

      • Danke EU! Macht hier weiter. Ihr seit wie immer zehn Jahre zu spät, aber besser spät als nie 🙂

        > Aber für diesen Schutz ist das verkleben (insbesondere des Gehäuses) substanziell.

        Das ist falsch! Armbanduhren, Outdoor-Smartphones und moderne Navigationsgeräte widerlegen das. Mal ein Beispiel, Garmin eTrex 32x:
        https://www.garmin.com/de-DE/p/669215#specs

        Wechselbare AA-Akkus, MicroSD-Karte, USB-Anschluss und IPX7. Kann für eine halbe Stunde unter Wasser bleiben. Und haltet euch fest, dass Ding hat sogar einen Trackpoint als haptisches Bedienelement. Hexenwerk?

        Eine Gummidichtung! Eine Korkdichtung tut es auch, machen zum Beispiel die Hersteller von Automatikuhren. Das sind die teuren, schicken Uhren ohne Batterien, mit Selbstaufzug. Wenn ein Gerät verklebt ist, dann weil es der Hersteller so beschlossen hat. Nicht weil das eine technische Notwendigkeit.

        • Süßes Beispiel.

          Dir ist aber schon klar, wenn dieses Gerät von einem aktuellen Smartphone Hersteller produziert würde?
          Es wäre bei gleicher Funktionalität wahrscheinlich nur halb so dick.
          Denn Dichtungen usw machen immer dicker!

    • Ist halt mit IP 67 oder 68 absolut nicht machbar so.
      Da frage ich mich schon, wie das dann funktionieren soll.

      Aber grundsätzlich bin ich bei Dir, man sollte mit wenig Aufwand das Gehäuse öffnen können und den Akku (der ggfs. verschraubt, aber nicht verklebt ist) zuoberst vorfinden und mit wenigen Handgriffen tauschen können.

      • Ericsson R310s war mit austauschbarem Akku und Wasser dicht, stoßfest usw.
        Ich glaub die Caterpillar Handys haben auch einen tauschbaren Akku obwohl sie wasserdicht sind. Es geht, wenn man als Hersteller will … Problem ist halt, die Abdeckung muss etwas dicker sein, damit genug Druck auf die Dichtung aufgebracht werden kann damit da kein Wasser rein läuft…

      • „Absolut nicht machbar“ also?
        Samsung Galaxy S5 konnte das bereits 2014 (nur ein Massenmarkt-Smartphone als BEispiel). Aktuell gibt es immer noch die Samsung Xcover-Geräte, die das auch heute können. Nicht immer alles glauben, was im Marketing erzählt wird.

      • Gibt doch auch andere Geräte (spontan fallen mir Taschenlampen ein) bei denen Akkus getauscht werden können ohne das IP67 oder IP68 verloren gehen. Technisch sicherlich machbar. Wo ein Wille ist auch ein Weg.

      • Frage Samsung, die haben es schon beim S5 hinbekommen ohne Klebe einen Schutz von IP67 zu bieten. Sie schaffen es auch noch immer mit dem xCover auf IP68 zu kommen. Das Märchen mit der Notwendigkeit des Verklebens haben die Hersteller erst später gebracht.

      • Falls du dich wirklich fragst, wie IP 67 mit einer abnehmbaren Rückseite möglich ist, schau dir mal das Galaxy S5 & S5 mini an. Entweder haben die Smartphone Hersteller in den letzten 7 Jahren vergessen, wie man Handys trotz 3,5 mm Klinkenanschluss und einer Rückseite die nicht verklebt ist zu bauen, oder sie wollen einfach mehr verdienen, indem sie viel Geld dafür verlangen, den Akku auszutauschen und so zu einem Neukauf zu bewegen.

  2. Mir erschließt sich nicht ganz, wieso die EU hier zwischen Batterien und Akkus unterscheidet. Auch die als Beispiel genannten E-Bikes verwenden doch wiederaufladbare Akkus und keine Batterien.
    Generell wäre es doch am Besten für die Umwelt, sämtliche Batterien durch wechselbare Akkus zu ersetzen. Oder gibt es Anwendungsfälle, in denen ein Akku nicht dasselbe leisten kann, wie eine Batterie?

    • Akkus haben zB bei AA ne geringere Spannung als die von den Batterien. Macht oft absolut nix aus, gibt aber Geräte die mit AA-Akkus nicht klar kommen. Ist mir allerdings nicht vorgekommen.

      Kann’s mir aber vielleicht vorstellen bei Sicherheitsssaxje wie zB Rauchmelder, dass die nur mit 9V Batterie, aber nicht mit Akkus betrieben dürfen. Könnte sein

  3. So sollen Batterien, deren Lebensdauer kürzer ist als die Lebensdauer des Produkts, in das sie eingebaut sind, durch die Endnutzer oder durch unabhängige Reparaturbetriebe grundsätzlich austauschbar sein.

    “… durch unabhängige Reparaturbetriebe …” dann ist ja alles gut und es kann weitergehen wie bisher. Es steht ja nirgends, das das Gerät so aufgebaut sein muss, dass man das selbst machen kann.

    Ich würde mich extrem nerven, wenn das iPhone plötzlich wie ein altes Nokia daherkommt, nur weil es die breite Masse öffnen können soll. Oder dass der IP-Schutz nicht mehr gegeben ist. Oder dass die Kanten nicht mehr nahtlos sind. Und die verschlissenen AirPods landen bei uns sowieso im Hausmüll. Was soll man da noch tauschen oder wiederverwerten können? Einen 0.2-Gramm-Akku?

  4. Money Quote „Batterien deren Lebensdauer kürzer ist als die Lebensdauer des Produkts, in das sie eingebaut sind, durch die Endnutzer oder durch unabhängige Reparaturbetriebe grundsätzlich austauschbar sein.“

    Das durchschnittliche Lebensalter eines Smartphones is zwei Jahre (weil der Kunde sie wegen Marketing und Releasezyklen danach wegwirft). Die technische Lebenszeit einer Batterie ist länger. Also werden Akkus in Smartphones auf nähere Zukunft in der EU nicht austauschbar sein.

    • Besucher59 says:

      Es geht nicht darum, wann jemand das Gerät entsorgen will, sondern wie lange es funktionieren kann. Mein S7 läuft auch nach fast 5 Jahren noch recht ordentlich, aber der Akku ist nicht mehr besonders fit. Wäre also genau der Fall für einen einfach wechselbaren Akku.

  5. Den Mist mit den verklebten Akkus kann sich zu 100% Apple auf die Fahne schreiben. Das gab es so vorher nicht. Alle Handys in der 90ern und Anfang des neuen Jahrtausends waren wechselbar. Mein iPhone X musste ich einschicken, Kostenpunkt 85€ plus Datensicherung plus Bilder umkopieren. Insgesamt mehrere Stunden Arbeit. Nach der Wiederherstellung sind ein paar Apps verschwunden, die ich vor Jahren gekauft habe, die mittlerweile nicht mehr im AppStore verfügbar sind.

    Ein neuer Akku kostet früher 5-20€.

    Apples Gewinn wider unglaublich hoch….

    Ich hoffe das kommt schnell. Endlich wider Akkus selber tauschen.

    Übrigens hab es früher schon wasserdichte Handys, trotz wechselbaren Akkus.

  6. „Das durchschnittliche Lebensalter eines Smartphones ist zwei Jahre (weil der Kunde sie wegen Marketing und Releasezyklen danach wegwirft).“ woher kommt diese Statistik?
    „Die technische Lebenszeit einer Batterie ist länger.“ je nachdem was man als „länger“ definiert. Vielleicht bis sie ganz tot ist. Für mich ist die Lebenszeit vorbei wenn sie nur noch halb so lange durchhält, bei meinen letzten Handys (Androiden im Bereich obere Mittelklasse) binnen weniger 1 Jahr
    „Also werden Akkus in Smartphones auf nähere Zukunft in der EU nicht austauschbar sein.“ Ich hoffe, Du liegst sowas von falsch und krass daneben.

    Ausserdem, ist das nun beschlossen, oder nicht, oder nur halb? oder auf dem Weg?

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