EU-Kommission: Über 111 Millionen Euro Geldbuße für Asus, Denon & Marantz, Philips und Pioneer

Die Europäische Kommission hat heute in vier getrennten Beschlüssen Geldbußen gegen die Elektronikhersteller Asus, Denon & Marantz, Philips und Pioneer verhängt, die ihren Online-Einzelhändlern unter Verstoß gegen das EU?Wettbewerbsrecht Fest- oder Mindestpreise für den Wiederverkauf ihrer Produkte vorgegeben haben.

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte hierzu: „Der Markt für Online-Handel wächst rapide und hat in Europa inzwischen ein jährliches Volumen von über 500 Mrd. EUR erreicht. Mehr als die Hälfte der Europäer kaufen jetzt auch über das Internet ein. Die Maßnahmen der vier Unternehmen haben für Millionen von Verbrauchern in Europa zu höheren Preisen für Küchengeräte, Haartrockner, Notebooks, Kopfhörer und viele andere Produkte geführt. Das verstößt gegen das EU?Kartellrecht und ist somit rechtswidrig. Unsere heutigen Beschlüsse zeigen, dass die EU?Wettbewerbsvorschriften die Verbraucher schützen, wenn Unternehmen stärkerem Preiswettbewerb und besseren Auswahlmöglichkeiten im Weg stehen.“

Asus, Denon & Marantz, Philips und Pioneer nahmen vertikale Preisbeschränkungen in Form von Fest- oder Mindestpreisbindungen vor, indem sie die Möglichkeiten ihrer Online-Einzelhändler beschränkten, die Einzelhandelspreise für gängige Elektronikprodukte wie Küchengeräte, Notebooks und Hi-Fi-Geräte eigenständig festzulegen, so die Europäische Kommission.

Die vier Hersteller schalteten sich laut Meldung aus Brüssel besonders bei Online-Einzelhändlern ein, die ihre Produkte zu niedrigen Preisen anboten. Wenn sich diese Einzelhändler nicht an die von den Herstellern verlangten Preise hielten, sahen sie sich mit Drohungen oder Sanktionen konfrontiert, wie etwa einem Belieferungsstopp.

Asus mit Sitz in Taiwan überwachte den Wiederverkaufspreis von Einzelhändlern für bestimmte PC-Hardware und Elektronikprodukte wie Notebooks und Displays. Das Verhalten des Unternehmens betraf zwei Mitgliedstaaten (Deutschland und Frankreich) und dauerte von 2011 bis 2014. Asus forderte von Einzelhändlern Preiserhöhungen, wenn diese Produkte zu Preisen verkauften, die unter den von Asus empfohlenen Wiederverkaufpreisen lagen.

Denon & Marantz mit Sitz in Japan nahmen für Audio- und Videogeräte wie Kopfhörer und Lautsprecher der Marken Denon, Marantz und Boston Acoustics in Deutschland und den Niederlanden zwischen 2011 und 2015 vertikale Preisbindungen vor.

Philips mit Sitz in den Niederlanden nahm zwischen Ende 2011 und 2013 in Frankreich für eine Reihe von Elektronikprodukten wie Küchengeräte, Kaffeemaschinen, Staubsauger, Heimkino- und -videosysteme, elektrische Zahnbürsten, Haartrockner und Haarschneider vertikale Preisbindungen vor.

Neben vertikalen Preisbeschränkungen für Produkte wie Heimkinogeräte, iPod-Lautsprecher, Lautsprecheranlagen und Hi-Fi-Geräte beschränkte Pioneer (mit Sitz in Japan) auch die Möglichkeit seiner Einzelhändler, grenzüberschreitend an Verbraucher in anderen Mitgliedstaaten zu verkaufen, um unterschiedliche Wiederverkaufspreise in verschiedenen Mitgliedstaaten beizubehalten. Dazu wurden beispielsweise Bestellungen von Einzelhändlern, die grenzüberschreitend verkaufen, nicht bearbeitet. Das Verhalten von Pionier dauerte von Anfang 2011 bis Ende 2013 und betraf 12 Länder (Deutschland, Frankreich, Italien, Vereinigtes Königreich, Spanien, Portugal, Schweden, Finnland, Dänemark, Belgien, die Niederlande und Norwegen).

Die genannten Unternehmen arbeiten mit der Europäischen Kommission zusammen, wie es heißt. Daher wurden die Geldbußen von der Kommission entsprechend dem Umfang dieser Zusammenarbeit um 40 % (für Asus, Denon & Marantz und Philips) bzw. 50 % (für Pioneer) ermäßigt. Den großen Teil der 111 Millionen Euro Strafe trägt dabei ASUS, sie müssen 63,5 Millionen Euro Geldbuße zahlen.

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Ein Kommentar

  1. Macdefcon says:

    Ich hoffe, ihr bleibt an solchen Meldungen dran. Meist erfährt man nämlich gar nicht, ob es im Nachhinein noch zu einer anderen Einigung mit der EU-Kommission gekommen ist und z.B. das Bußgeld weiter geschmälert wurde.

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