Eltern sollen für Filesharing ihrer Kinder haften
Filesharing war in den frühen 2000er-Jahren geradezu Volkssport: Kazaa, Audiogalaxy, BearShare und natürlich Emule fanden sich auf so gut wie jedem PC und dienten wohl bei vielen nicht nur zum legalen Verteilen von Dateien, sondern auch zum Up- und Downloaden urheberrechtlich geschützter Inhalte. Mit der Zeit gingen die Vertriebe immer härter gegen Peer-to-Peer-Filesharing vor, so dass mittlerweile selbst die hartgesottensten Raubkopierer zögerlicher geworden sind.
Heute dienen daher oftmals entweder legale Streaming-Abos bei Anbietern wie Amazon Prime Instant Video oder Hoster, bei denen der Downloader den Content nicht selbst weiter verteilt, als Ersatz. Kinder sind manchmal allerdings nicht nur weniger rechtlich bewandert, sondern auch risikofreudiger als die Eltern. Das Oberlandesgericht München hat nun geurteilt, dass aber in solchen Fällen die Eltern nicht nur haften, sondern sogar die Taten der Kinder enthüllen müssen.
Konkret ging es im aktuellen Beispiel um eine Familie mit drei Kindern. Universal Music veranlasste eine Abmahnung über 3544 Euro plus Zinsen, da man über die IP-Adresse nachweisen konnte, dass über den Anschluss der Familie ein Album von Rihanna über Tauschbörsen verteilt wurde. Die Eltern konnten zwar ihre Unschuld beteuern und die drei Kinder durften die Aussage verweigern.
Es stellte sich aber heraus, dass eines der Kinder den Eltern gestanden hatte das strittige Album heruntergeladen und weiterverteilt zu haben. Davon wussten die Eltern, wollten aber das (volljährige) Kind nicht offen nennen. Das Landgericht forderte deswegen die Zahlung der in der Abmahnung geforderten Kosten. Doch die Eltern hingen in Berufung mit der Begründung, man könne ihnen nicht zumuten die eigenen Kinder zu belasten.
Das Oberlandesgericht München hat aber in zweiter Instanz geurteilt (OLG München Az.: 29 U 2593/15), dass die Eltern haften müssen. Es sei den Eltern zuzumuten die eigenen Kinder als Schuldige zu benennen. Laut Experten könnte das Urteil nun Grundsatzcharakter haben: Beim Strafrecht dürfen Menschen sich zu Verwandten bei bestimmten Umständen in Schweigen hüllen, geht es etwa um einen Unfall und wer am Steuer gesessen hat. Im benannten Fall, der unter das Zivilrecht fällt, gilt dies aber nicht. Der Anschlussinhaber müsse die Anscheinsvermutung erschüttern. Klingt auch selbst für mich als Laien nachvollziehbar: Sonst könnte sich im Grunde jede Familie in derlei Fällen herauswinden und die Rechteinhaber könnten nichts gegen Raubkopien unternehmen.
Man geht aber aktuell davon aus, dass die betroffene gerade wegen des Grundsatzcharakters dieser Frage nun den Bundesgerichtshof einspannt. Jener könnte dann doch noch anders urteilen oder aber den vorherigen Instanzen zustimmen.
„in den frühen 200er-Jahren“ …die Digital Natives sind schon lange lange ausgestorben 🙂
2000er Jahre nicht 200er … Bitte korrigieren!
Dann hoffen wir mal das der BGH richtig entscheidet und die vorherigen Instanzen in ihre Schranken weißt.
Können nicht alle Familienmitglieder einfach die Aussage verweigern, womit es dann unmöglich wird, bei einem Anschluß, der von mehreren Personen genutzt wird, den Schuldigen zu identifizieren? Oder haftet dann automatisch der Anschlußinhaber?
Die haben se doch nicht alle, wie immer. Ich würde niemals mein eigenes Kind benennen oder belasten, mir komplett latte was dazu ein Richter sagt. Abgesehen von der Lächerlichkeit für ein Musik Album 3500€ Abmahnkosten zu verlangen…
hmmm, also in der ZPO gibtg es mit dem §383 doch ein Zeugnisverweigerungrecht. Und in diesem steht sogar drin, das im ersten Verwandschaftsgrades von gebraucht gemacht werden kann.
Wenn also die Eltern ein Kind, ob Volljährig oder nicht, belasten würden, dürfen die das Zeugnis verweigern. In diesem Fall geht es ja sogar noch weiter. Zwar wurde hier ein Schadensersatz auf dem Wege der ZPO gefodert, aber die Eltern würden ja auch zwangsläufig eine Strafverfolgung gegen das Kind ermöglichen. Ob eine Staatsanwaltschaft es nun tun würde, oder nicht ist hier doch egal. Alleine das hier die Möglichkeit der Strafverfolgung besteht würde das Zivilrecht nach hinten stellen.
Da bin ich ja mal gespannt, was der BGH dazu sagt. Wenn der es auch so sieht, wäre jedes Zeugnisverweigerungrecht hinfällig. Denn irgendwie wird bei jeder Strafsache immer jemand geschädigt, der über die ZPO Schadensersatz verlangen kann. Und schon liegen die Daten auch für die Strafvervollgung offen.
Wieder ein schönes Beispiel was aus unserem „Rechtsstaat“ geworden ist! Kinderschänder, Busengrabscher, Drogendealer, alles „echte“ Kriminelle, die eigentlich hinter Gitter gehören, laufen frei rum bzw. werden aus purer Anteilnahme und mit viel Verständnis freigesprochen, während ein paar Kiddies und deren Eltern für virtuellen Schaden fast aufs Rad geflochten werden.
IRRSINN! Aber „qui bono“? Die Industrie verteidigt ihre Gewinne mit allen Mitteln (und einer willfährigen Justiz) gegen die schwächsten der heutigen Zeit: Den normalen Bürger.
Ein schrankenloser Kapitalismus, wie er u.a. schon von George Orwell in „1984“ (wo die Konzerne die Welt beherrschen und keine Regierungen mehr) als Fiktion beschrieben wurde.
Diese Fiktion ist leider schon fast Realität geworden.
Demnächst haben wir also wieder Gestapo-verhältnisse, wo Eltern ihre Kinder anschwärzen sollen (und umgekehrt). PFUI!
@Deliberation Der Anschlussinhaber muss sich wirksam entlasten. Ich bin aber ziemlich sicher, dass er das nicht tut, wenn er die Aussage verweigert.
@MonteCaterno Lange nicht mehr so einen Blödsinn gelesen. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass du ein Land ohne Rechtsstaat bevorzugen würdest. Und selbst wenn deine (in meinen Augen reichlich überzogene) Meinung die objektive Wahrheit wäre, wäre immer noch nicht die Justiz das Problem sondern die Gesetzgebung.
Hoffentlich schmeißt der BGH die vorhergehend Urteile in die Tonne und hält am Prinzip der Unschuldsvermutung und der Zeugnisverweigerung fest.
Interessant, dass man über Tauschbörsen überhaupt noch etwas finden kann. Vermutlich werden 90 Prozent der Dateien von beauftragten Abmahnanwälten zu Verfügung gestellt. Auf gewisse Weise war das sogar das goldene Zeitalter der Musik. Der beste Streamingdienst hat nicht so eine grandiose Auswahl, die bis in alle Nischen reicht, wie Audiogalaxy.
@loilo92: Ich fürchte Du hast meine Aussage nicht verstanden. Klar will ich einen Rechtsstaat! Aber einen der wirklich RECHT (nicht Rechts!) durchsetzt und nicht das Recht politisch und idiologisch verbiegen läßt.
Du hast durchaus Recht, dass nicht nur die Justiz das Problem ist, die gesetzgebung tatsächlich auch. Aber es gibt leider viel zu viele Richter und Beisitzer, die immer mehr auf Seiten der Täter sind, als auf der der Opfer.
Hier mal was zum Lesen:
http://www.deutschlandradiokultur.de/opferschutz-geht-vor-taeterschutz.1008.de.html?dram:article_id=163797
https://www.berlin.de/sen/justv/presse/pressemitteilungen/2015/pressemitteilung.419467.php
http://www1.wdr.de/themen/politik/faktencheck436.html
Vielleich denkst Du da nochmal in Ruhe drüber nach.
Das Problem ist schleichend über viele viele Jahre gewachsen, so dass man sich fast daran gewöhnt hat. Ist wie mit dem Frosch im Kochtopf….
Ich bin vermutlich alt genug, um zu wissen, wie es in der BRD der 70er und 80er Jahre noch einen ziemlich guten (aber auch nicht fehlerfreien) Rechtsstaat gab.
Ich vermute diese Erfahrung ist dir eben leider (noch) nicht gegeben. Aber keine Panik, in ein paar Jahrzenten wirst du mich verstehen – dann wird es aber vermutlich eh zu spät sein 😉
Im übrigen habe ich in meinem Posting nur zum Ausdruck bringen wollen, dass Recht und Gesetz in einem Rechtsstaat IMMER für ALLE gelten müssen und dass eben OHNE Ansehen der Person geurteilt werden muss (nicht umsonst hat Justizia ja eine Augenbinde um).
Aber das „IMMER“, „ALLE“ und „OHNE“ gilt eben leider nicht so. Und da stecken meiner Meinung nach entweder handfeste wirtschaftliche Interessen dahinter oder eine völlig verquere Gesinnung.
Als Beispiele müssen bitte auch nicht immer nur Migranten oder osteuropäische Banden gelten, nein auch ein Herr Hoeneß oder diverse Manager und Banker sind schon mit Freisprüchen oder lächerlichen Urteilen davon gekommen.
Auch Kinderschänder müssen teilweise geringere Haftstrafen als Raubkopierer (was raubt man da eigentlich?) befürchten. Ist das alles Recht? Tut mir leid, ich finde nicht!
Ist es denn so schwer einzusehen, dass es keine „Raub“-Kopien gibt? Hier wurde niemandem etwas geraubt. Es geht weder um ein Vermögensdelikt, selbst wenn Rihanna sich nun eine Handtasche weniger kaufen kann. Noch wurde mit Gewalt vorgegangen.
Es geht hier lediglich um Urheberrecht. Wer das Wort trotzdem verwendet weiss es nicht besser oder will absichtlich irreführen. Das habt ihr doch eigentlich nicht nötig.
Oh Mann, in den Kommentaren ist ja wieder die geballte Jurisprudenz versammelt, Unschuldsvermutung im Zivilrecht, Kinderschänder, Gestapo, wie immer!
Ich muss mich einfach einmischen! Die Rechtslage ist mir hier eigentlich wurscht, da sollen sich die Gerichte mit auseinandersetzen. Was mir nicht wurscht ist, ist die Meinung mancher Kommentatoren hier, dass das alles doch nicht so schlimm sei. Und dann wird der Knüppel rausgeholt, und dann haut der böse „schrankenlose Kapitalismus“ auf die „armen Bürger“.
Meine Güte, @MonteCaterno wie alt bist Du eigentlich? 15? Die Zeiten sind doch wohl vorbei. Es ist uns blei.bt Unrecht. Ich gehe auch nicht in ein Geschäft und stehle eine CD. Es ist Unrecht, und dieses Unrecht machen die oben beklagten Eltern ihren (erwachsenen) Filius hoffentlich bewusst.
@loilo92 Die Justiz hat uns die aktuelle Misere eingebrockt, da kann selbst der gewiefteste Politiker nichts dran ändern, ohne dass damit das aktuelle System geschädigt wird. Wenn man auf jemand den Finger zeigen muss, dann auf die lieben Damen und Herren Richter.
Beschissene Content-Mafia ist sich für nix zu schade. Selber die größten Verbrecher und dann für solche Kleinigkeiten abzocken und unser Justizsystem belasten und weiter pervertieren.
Ich gehe wie die viele Juristen davon aus, dass das Urteil vom Bundesgerichtshof einkassiert wird. In einem ähnlichen Urteil wurde ja schon gezeigt (ich glaube bei einer WG) dass der Rechteinhaber zweifelsfrei zeigen muss, wer die Urheberrechtsverletzung begangen hat. War zwar auch nur ein OLG und das Urteil ist nicht weiter zum BGH gegangen (der Rechteinhaber hat aufgegeben). Zumindest ist es gut, das der BGH für Rechtssicherheit sorgt.
Bei Minderjährigen gibt es Urteil übrigens auch ein Urteil, da die Eltern versichert haben, die Kinder unterrichtet zu haben illegale Downloads zu unterlassen. Dieses ist soweit ich weiß sogar vom BGH entschieden worden.
@MonteCaterno und Ignazio
Ich möchte Euch mal erleben, wenn Euch euer sei es auch geistiges Eigentum einfach so geklaut wird.
@Hermann
Ich stimme Dir grundsätzlich zu. Was hier vielen, und auch nebenbei bemerkt mir, bitter aufstößt ist die Tatsache, dass die Musikindustrie jegliches Maß verloren hat mit dem hier vorgegangen wird.
Früher wurden Kasetten und CDs auf dem Schulhof ausgetauscht und kopiert, hat keinen Menschen gestört und hat ganz im Gegenteil sogar eher zu späteren Umsatzgewinnen der Industrie geführt da Gruppen dadurch bekannt und später auch gekauft wurden, bzw. deren Konzerte besucht wurden.
Heute wird mit der größtmöglichen Keule bei Urheberrechtsverstößen zugeschlagen. Eine Freundin von mir hatte mit 14 oder 15 einige Lieder in ihrem Tauschbörsenprogramm zum Upload (dem Umstand war sie sich nebenbei bemerkt nicht mal bewusst) was zur Folge hatte, dass bei einer Abmahnung 10.000 Euro von ihr bzw. ihren Eltern gefordert wurden. 10.000 Euro, weil eine junge Schülerin ein paar Lieder ins Internet hochgeladen hat. Das musst Du Dir mal auf der Zunge zergehen lassen, was das für eine Schweinerei ist. Sowas kann ganze Familien ruinieren. Oder willst Du mir ernsthaft erzählen, dass hier noch eine gesunde Relation vorhanden ist?
Das Ganze ging dann durch anwaltliche Hilfe (die natürlich auch wieder Geld gekostet hat) und massive Gegenwehr so aus, dass die Geldsumme etwas nach unten korrigiert wurde aber es waren immer noch etliche tausend Euro die ihre Eltern zahlen mussten.