Eltern sollen für Filesharing ihrer Kinder haften

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Filesharing war in den frühen 2000er-Jahren geradezu Volkssport: Kazaa, Audiogalaxy, BearShare und natürlich Emule fanden sich auf so gut wie jedem PC und dienten wohl bei vielen nicht nur zum legalen Verteilen von Dateien, sondern auch zum Up- und Downloaden urheberrechtlich geschützter Inhalte. Mit der Zeit gingen die Vertriebe immer härter gegen Peer-to-Peer-Filesharing vor, so dass mittlerweile selbst die hartgesottensten Raubkopierer zögerlicher geworden sind.

Heute dienen daher oftmals entweder legale Streaming-Abos bei Anbietern wie Amazon Prime Instant Video oder Hoster, bei denen der Downloader den Content nicht selbst weiter verteilt, als Ersatz. Kinder sind manchmal allerdings nicht nur weniger rechtlich bewandert, sondern auch risikofreudiger als die Eltern. Das Oberlandesgericht München hat nun geurteilt, dass aber in solchen Fällen die Eltern nicht nur haften, sondern sogar die Taten der Kinder enthüllen müssen.

Konkret ging es im aktuellen Beispiel um eine Familie mit drei Kindern. Universal Music veranlasste eine Abmahnung über 3544 Euro plus Zinsen, da man über die IP-Adresse nachweisen konnte, dass über den Anschluss der Familie ein Album von Rihanna über Tauschbörsen verteilt wurde. Die Eltern konnten zwar ihre Unschuld beteuern und die drei Kinder durften die Aussage verweigern.

Es stellte sich aber heraus, dass eines der Kinder den Eltern gestanden hatte das strittige Album heruntergeladen und weiterverteilt zu haben. Davon wussten die Eltern, wollten aber das (volljährige) Kind nicht offen nennen. Das Landgericht forderte deswegen die Zahlung der in der Abmahnung geforderten Kosten. Doch die Eltern hingen in Berufung mit der Begründung, man könne ihnen nicht zumuten die eigenen Kinder zu belasten.

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Das Oberlandesgericht München hat aber in zweiter Instanz geurteilt (OLG München Az.: 29 U 2593/15), dass die Eltern haften müssen. Es sei den Eltern zuzumuten die eigenen Kinder als Schuldige zu benennen. Laut Experten könnte das Urteil nun Grundsatzcharakter haben: Beim Strafrecht dürfen Menschen sich zu Verwandten bei bestimmten Umständen in Schweigen hüllen, geht es etwa um einen Unfall und wer am Steuer gesessen hat. Im benannten Fall, der unter das Zivilrecht fällt, gilt dies aber nicht. Der Anschlussinhaber müsse die Anscheinsvermutung erschüttern. Klingt auch selbst für mich als Laien nachvollziehbar: Sonst könnte sich im Grunde jede Familie in derlei Fällen herauswinden und die Rechteinhaber könnten nichts gegen Raubkopien unternehmen.

Man geht aber aktuell davon aus, dass die betroffene gerade wegen des Grundsatzcharakters dieser Frage nun den Bundesgerichtshof einspannt. Jener könnte dann doch noch anders urteilen oder aber den vorherigen Instanzen zustimmen.

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden.

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30 Kommentare

  1. MonteCaterno says:

    @Hermann & XYZ1: Das Urheberrecht stelle ich nicht in Frage! Das der gute Junge Mist gebaut hat und sich dafür auch verantworten muss, auch nicht!
    Was aber m.E. gar nicht geht ist, dass hier ein Gericht das Zeugnisverweigerungsrecht aushebeln will! Da kann ich nur sagen: Wehret den Anfängen! Wo soll das hinführen?

    Die Summen, die da als angeblicher Schäden aufgerufen werden sind alledings auch meist völlig lächerlich. Wer illegal Songs runterläd, würde die NIEMALS legal kaufen. Insofern sind die ganzen „Berechnungen“, welcher Schaden entstanden sein sollte eh an den Haaren herbeigezogen. Auch hier meine Kritik, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird. Bei „normalen“ Opfern von Straftaten werden die Schäden viel zu gering angenommen, bei der Content-Mafia (schönes passendes Wort aus einem anderen Beitrag) immer gleich so überspitzt, dass es kracht.
    Ob ich deswegen 15 Jahre alt bin, nur weil mir das gegen den Strich geht? Wohl kaum 😉
    Und dass der Kapitalismus sich hier schon lange von der ursprünglich „sozialen Marktwirtschaft“ befreit hat und Amok läuft, sollte eigentlich so langsam jedem klar werden.
    Ist schon komisch, dass bestimte kritische Äußerungen in dieser Republik inzwischen gleich niedergeknüppelt werden. Vernünftige Diskussionen sind inzwischen scheinbar nicht mehr möglich. Schade!

  2. Schon interessant, was hier so an Kommentaren verfasst wird.
    Kinderschänder und Drogendealer die angeblich frei gesprochen werden und arme Kinder, die aus Rad geflochten werden über Grundsatzdiskussionen bezüglich Contentmafia bis hin zu Unschuldsvermutung und Zeugnisverweigerung, was dann dazu führen soll, dass man schön ungeschoren davon kommt, weil das ja auch alles gar nicht schlimm und erst recht nicht einzusehen ist.

    Haben einige hier eigentlich den Text nicht gelesen oder verstanden?

    „Es stellte sich aber heraus, dass eines der Kinder den Eltern gestanden hatte das strittige Album heruntergeladen und weiterverteilt zu haben. Davon wussten die Eltern, wollten aber das (volljährige) Kind nicht offen nennen. Das Landgericht forderte deswegen die Zahlung der in der Abmahnung geforderten Kosten.“
    „Der Anschlussinhaber müsse die Anscheinsvermutung erschüttern.“

    Man mag ja die Musikindustrie gerne hassen und für die Ursachen des Filesharings zumindest zu früheren Zeiten selbst verantwortlich machen aber das hier ist doch nicht so schwer nachzuvollziehen, oder? Gerade heutzutage weiß doch jeder Depp, was daraus folgen kann und es gibt mittlerweile gute Angebote für legales Streaming.
    Außerdem wurde hier ein Album zum Upload angeboten. Genau das ist der Punkt, der die hohe Abmahnsumme begründet. Es konnten sich also beliebig viele Personen das Album über genau den Anschluss kostenlos holen.
    Besagtes Kind war übrigens volljährig und mit einer entsprechenden Strafzahlung wäre es ohne Nennung erledigt. Zu diesem Urteil ist es nur gekommen, weil die Eltern überhaupt nichts zahlen wollten und der Meinung waren, sie kämen damit fein aus der Sache raus.

  3. @Michael: Ich bin vollkommen bei dir das eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Über die Höhe lässt sich diskutieren, aber darum geht es hier überhaupt nicht. Es geht auch nicht um die Volljährigkeit des Kindes. Es geht einzig darum, dass hier gesagt wird Anschluss x hat die Verletzung begangen, also müssen die Inhaber zahlen. Obwohl, zu dem Zeitpunkt nachweißlich 5 Leute den Anschluss benutzt haben von denen alle Nutzer des Anschlusses aufgrund ihres Familienstandes besonders geschützt sind. Es dürfen keine besonders hohen Ansprüche and die Widerlegung der Tätschaft gestellt werden. Dies ist bereits in anderen Fällen mehrfach bestätigt worden (WG, Kinder, Untermieter). Sogar die Belehrungspflicht (die nach der jetzigen Rechtssprechung gegenüber Kindern besteht) wird bei Untermietung und WG verneint worden. Auf welcher Grundlage soll also der Anschlussinhaber haftbar gemacht werden? Ich denke das Urteil wird vom BGH einkassiert werden.

  4. @MonteCaterno
    niemand will hier eine Kritik niederknüppeln. Aber ich sehe auch nicht ein, dass stets der Produzent der Dumme sein soll.
    Ja, dass mit der Haftung der Eltern ist eine Sache. Die kann ich so auch nicht akzeptieren. Das ist aber eine rein rechtliche Frage, und da will ich mir nicht anmaßen, die juristisch richtige Antwort zu wissen. Schon allein, dass sich der BGH mit diesen Fragen beschäftigen muss, zeigt, wie unterschiedlich die Meinungen sind.
    Mir geht es aber um die Sache selbst. Wenn Du die Auffassung vertrittst, es sei niemandem ein Schaden entstanden, weil niemand die Songs legal kaufen würde, kann ich Dir nicht folgen. Nur weil man ein virtuelles Lied unzählig oft kopieren kann, ist es doch nicht wertlos. Nein, es hat den Wert, den der ehrliche Konsument dafür zu zahlen bereit ist.
    Ich stehle Dir doch auch nicht Dein Auto oder Dein Handy und sage, dass Du keinen monetären Schaden hast – weil ich Deine Sachen auf legalem Wege niemals erworben hätte. Dann kann ich doch alles stehlen, was ich haben möchte aber nicht bezahlen will oder kann.
    @elknipso
    Ja, ich habe früher auch meine singles getauscht, Musikkasetten gab es noch nicht, auch keine Langspielplatten. Ein Tausch eines körperlichen Gegenstandes ist aber etwas anderes als ein kostenloses Weitergeben übers Internet. Beim Tausch oder bei einer Schenkung gibt man sein Anspruch an der Sache auf. Wenn ich etwas kopiere, behalte ich meinen Anspruch und gebe etwas kostenlos weiter, zum Schaden des Autors. Und weil das ein Schaden verursacht, wird auch jemand bestraft, der Gemälde kopiert. Oder gar Banknoten 😉

    Was Deine Freundin betrifft, ich weiß nicht, wie lange der Vorgang zurückliegt. Aber schon seit Jahren weiß jeder, auch Teenager, dass das verboten ist. Und wenn sich die Musikindustrie nicht dagegen wehrt, wie sollen die Künstler dann an ihr Geld kommen? Es ist überall das Gleiche, jemand möchte etwas haben aber nicht zahlen. In der Bank soll der Berater zwei oder mehr Stunden beraten, der Abschluss erfolgt dann online. Die Fachgeschäfte stehen vor dem gleichen Dilemma.

    Übrigens Leute, was das alles mit Kapitalismus oder sozialer Marktwirtschaft zu tun haben soll, das weiß ich nicht. Da habe ich in meinem Betriebswirtschaftsstudium wohl nicht aufgepasst:
    https://de.wikipedia.org/wiki/Soziale_Marktwirtschaft

    Anmerkung:
    Ich finde es gut, dass wir hier so kontrovers diskutieren ohne den Anderen persönlich zu verletzen.

  5. @Hermann
    Man kann das Thema generell nicht mit materiellen Dingen vergleichen. Wenn ich Dir Dein Auto stehle und es selbst benutze ist es bei Dir weg, und Du hast kein Auto mehr, welches Dir zur Verfügung steht. Wenn ich eine digitale Datei unberechtigt kopiere entsteht im ersten Moment faktisch kein Schaden. Die Datei steht immer noch am Ursprungsort zur Verfügung, und steht nun zusätzlich dazu noch mir zur Verfügung.
    Der Schaden entsteht erst dann, wenn ein Interessent der sich Lied/Film/Serie/Software XY illegal heruntergeladen hat diese ansonsten, wenn er nicht die Möglichkeit dieses Downloads gehabt hätte, gekauft hätte. Dann, und nur dann entsteht ein tatsächlicher Schaden in Form von entgangenem Umsatz und Gewinn beim Urheber/Händler.

    Nun treffen hier zwei extreme Standpunkte aufeinander, die Industrie welche sich gerne Milliarden an Schäden herbei fantasiert, indem sie jeden einzelnen Download als entgangenen Verkauf zum vollen Preis abrechnet. Das ist natürlich Schwachsinn.
    Aber genau so ist es auch Schwachsinn zu behaupten „wer downloaded hätte das eh in keinem Fall gekauft“. Beide Extreme stimmen nicht, die Wahrheit liegt irgendwo in der Mitte.

    Zu dem Beispiel mit der Freundin von mir:
    Das ist eine gute Frage, ich schätze mal so aus dem Bauch heraus, dass das Ganze schon gut 15 Jahre zurück liegt (verdammt ich werde alt…).
    Ich stimme Dir auch absolut zu, dass es Konsequenzen haben muss, weil sonst die komplette Medien- und Softwareindustrie völlig hilflos der Kopiererei ausgliefert wäre. Was mich stört, ist das sämtliche Relation verloren gegangen ist in dieser Auseinandersetzung.

    Es ist schlicht krank von einem jungen Mädchen 10.000 Euro zu verlangen weil sie das kopieren von ein paar Liedern ermöglicht hat. Eine derartige Geldsumme hätte sie niemals auftreiben können, und hätte sie das selbst zahlen müssen hätte sie das auf sehr lange Zeit finanziell ruiniert. Das weiß auch die Industrie sehr gut. Es hätte vollkommen ausgereicht in so einem Fall z.B. 100 Euro als Strafe zu verlangen welche sie dann auch wirklich selbst zahlen muss. Diese Summe hätte sie selbst mit ihrem Taschengeld abstottern können (oder Ferienjob etc.) und es hätte ihr sehr weh getan weil das für einen Teenager verdammt viel Geld ist. Aber 10.000 Euro? Das entbehrt einfach jeder vernünftigen Relation und Grundlage.

  6. @elknipso
    Im ersten Moment möchte man Dir zustimmen – es ist ja nichts weg. Stimmt, aber gestohlen wurde trotzdem, nämlich eine Datei.

    Nun könnte man sagen, die Datei kostet keine 10.000 Euro. Oder doch noch DM? Wie dem auch sei. Natürlich ist das viel Geld. Ich glaube aber, den Betrag hat gar nicht der Geschädigte festgelegt sondern die von ihm beauftragte Anwaltskanzlei. Und die berechnet ihre Gebühren nach dem Streitwert – je höher also die Forderung umso besser.

    Grundsätzlich hast Du recht. Hier gibt es ein Problem, dass die Politik lösen muss. Leider traut sich an dieses Thema kein Politiker ran. Also muss das durchgeklagt werden, bis der BGH ein Grundsatzurteil fällt.
    So kann ich nur sagen, lass liegen, was nicht Dir gehört.

  7. MonteCaterno says:

    @Hermann: Na da sind wir ja vielleicht doch näher beieinander als gedacht 😉
    Jedoch finde ich die Streitwerte in solchen Verfahren schon seit Jahren absolut lächerlich.
    Natürlich müssen Strafen schon „empfindlich“ sein, um Sinn zu haben. Aber auf der anderen Seite sollte es auch erforderlich sein, den Schaden NACHZUWEISEN. Da dies in diesem Fall schwer wird, könnte man zwar auf Pauschalen setzten, diese aber dann auch einheitlich und transparent regeln. Auch die Gebührenstruktur der Anwälte und Kanzleien sollte man für diese Fälle gesetzlich deckeln!

    Abgesehen von der Schadenshöhe finde ich es aber wie bereits geschrieben im höchsten Maße bedenklich, dass solche grundlegenden Rechtsgrundsätze wie das Zeugnisverweigerungsrecht hier zur Disposition gestellt werden.
    Selbst wenn der Filius seinen Eltern die Tat gestanden hat, besteht für diese keine Pflicht, dies beim eigenen Sohn zuzugeben und ihn damit zu belasten.

    Was man den Eltern aber vorwerfen kann ist, nicht genügend gegen solchen Mißbrauch getan zu haben (bspw. durch geeignete Routereinstellungen). Was auch schon „erfolgreich“ von anderen Eltern praktiziert wurde, ist eine schriftliche Belehrung des Nachwuchses über die Verbote mit Unterschrift aller „Parteien“ (quasi ein Nutzungsvertrag für den Netzzugang).
    Damit hätten sie vermutlich vor Gericht besser da gestanden.

    Dein BWL-Studium in Ehren, ich sehe trotzdem in den letzten Jahren eine gravierende Verschiebung der Gewichte in der Legislative und Judikative weg vom Bürger hin zur Gewinnmaximierung von Konzernen. Bspw. auch in Sachen Verbraucherschutz.
    Und ich glaube auch nicht, dass ich da der einzige bin, der das so sieht.

    Schönen Abend noch und ein schönes Wochenende!

  8. Frösche im Kochtopf!

    Wo bleibt den eigentlich das Geld das wir alle für Drucker und Papier, CD(DVD)-Player und -Rohlinge, Smartphones und Tablets, … zahlen?
    Wir zahlen aber ein Recht entsteht daraus nicht!

    https://de.wikipedia.org/wiki/Pauschalabgabe

  9. Ich sehe es kritisch, wenn das Recht eine Aussage zu verweigern dazu benutzt wird die Beschuldigten zu bestrafen. Ich hatte gedacht, dass dieser Wahnsinn bei Filesharing-Urteilen mittlerweile begrenzt worden wäre.

    Einerseits gab es doch mal Gesetzesinitiativen, die die geforderten Schadenssummen bei einfachen Fällen begrenzen sollten. Auf der anderen Seite haben die Gerichte in den letzten Jahren bemerkt, dass es den Rechteinhabern zu leicht gemacht. Daher sind meines Wissens in den letzten Jahren vermehrt Verfahren eingestellt worden, weil die Rechteinhaber ein paar einfache Fragen nicht überzeugend beantworten konnten:

    – Können Sie beweisen, dass ihr Mandat auch die Rechte besitzt, für die sie gerade Schadensersatz verlangen?
    – Können Sie beweisen, dass das Stück jemals verkauft worden ist?
    – Können Sie den Verursacher als Person eindeutig benennen? Die Identifizierung eines Anschlusses ist nicht mehr ausreichend, wenn zu dem Tatzeitpunkt mehrere Personen als Täter in Frage kommen.

    Alleine die Frage nach den Rechten hat viele Massen-Abmahner kalt erwischt, da die Verwertungsrechte oft weiterverkauft werden und ohne einen lückenlosen Nachweis, dass man im rechtsmäßigen Besitz dieser Rechte ist, man auch keinen Schadensersatz vor Gericht erstreiten kann.

    Bei solchen Urteilen (3500€ für 1 Album?) sehe ich daher gute Chancen, dass die nächste Instanz das ganz anders sieht.

    Besonders interessant fand ich ein Urteil vom AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 13.08.2015 – 8 C 1023/15. Der Amtsrichter war in seinem früheren Leben Systemadministrator und kann daher „rechnen“. Eines der wenigen Urteile, die ich im Original gelesen habe:
    https://www.lawblog.de/index.php/archives/2015/10/01/richter-gibt-richtern-nachhilfe/

    Streitwert: 1.151,80 € (= 500€ Schadensersatz + 651,80 € Anwaltsgebühren)
    Regulärer Preis: 14,99€
    Errechneter Lizenzschaden: 2,04€

    Im Gegensatz zu anderen Filesharing-Urteilen kann jeder die geheime Berechnungsformel im Urteilstext nachlesen.

    Ein Richter, der in seinem Urteil mal nebenbei WPA2, SI-Präfixe, und Binärpräfixe erklärt. Ich konnte ein breites Grinsen mir nicht verkneipfen. Einfach erfrischend lebensnah. 🙂

  10. MonteCaterno says:

    @Alexander,
    klasse Link! Danke dafür.
    Wichtig ist m.E. das Wort „lukrativ“. Das untermauert meine Meinung doch recht eindeutig 😉
    Wobei mir eigentlich lieber wäre, wenn ich nicht Recht hätte…..

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