eHealth-App Vivy bekommt ab April neue Funktionen

Wir berichteten von ein paar Tagen über die eHealth-App Vivy. Grund dafür: Da Vivy mit der Funktion der elektronischen Gesundheitsakte nach dem 31. März 2022 nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden darf, wird die Aktenfunktion in der App zu diesem Zeitpunkt eingestellt. Viele Versicherungen werden die Vivy-App ihren Kunden weiterhin anbieten, so das Unternehmen. Im April soll es auch neue Funktionen geben, wie Vivy bekannt gab. Dazu gehören zum Beispiel ein Medikationsplan, die Arztsuche oder auch die Möglichkeit, ein Gesundheitstagebuch zu führen. Unterschiedliche Tests geben Aufschluss über den aktuellen Gesundheits-Status, der tägliche Stresslevel kann ebenfalls gemessen werden. In einem Ratgeber-Bereich sind ferner Informationen zu relevanten Gesundheitsthemen zu finden. Die Frage ist natürlich, ob die Kunden weiterhin eine solche App benötigen, wenn die Aktenfunktion fehlt.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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5 Kommentare

  1. Hab ich nicht letztens hier noch gelesen, die App ist tot?

  2. Diese App war zu keinem Zeitpunkt nutzbar oder sinnvoll, da kein Arzt oder Krankenhaus hier diese unterstützen. Ich finde es traurig das die Kassen diese App bislang unterstützt haben und erst recht das diese scheinbar weiterhin unterstützt werden soll.

  3. Ich bin Arzt und wir wollen die elektronische Patientenakte nutzen. Haben alle technischen Voraussetzungen geschaffen. Haben jetzt ca 1000 Patienten gefragt ob wir die Daten in die ePA schreiben sollen. Ergebnis: Nur Fragezeichen über dem Kopf der Patienten!

    Vivy hatten wir auch mal getestet. Wollte auch niemand.
    Das geht alles nur über opt out. Also epa aktivieren und nur bei Widerspruch deaktivieren.

    Denn ich halte eine epa für extrem wichtig. Die aller meisten Patienten wissen nämlich nicht einmal was sie haben. Daher würde es die Qualität und Effizienz der Medizin deutlich verbessern.

    • Wenn sichergestellt ist, daß ICH entscheiden kann, wer darauf zugreift, d.h. ICH gebe das frei durch die Eingabe eines Passworts. Wenn dann noch nachvollziehbar ist, welchen Weg meine Daten gehen und derjenige, der die Daten herausgab, vollumfänglich haftbar ist (mit Beweislastumkehr, d.h. der Arzt muß nachweisen, alles getan zu haben, was menschenmöglich war, um die Daten zu sichern und bei Verlust unverzüglich alle informierte etc.). Wenn dann noch sichergestellt ist, daß ICH meine Daten sicher löschen kann, wo ICH nicht mehr möchte, daß sie liegen – damit ist kein Löschersuchen gemeint, sondern ein Löschknopf, den ICH drücken kann und dann sind ohne Einfluß des Arztes, der Versicherung o.ä. alle Informationen unwiederbringlich und unverzüglich dort gelöscht wo ich sie löschen wollte und auch über ein Backup o.ä. nicht wiederherstellbar, könnte man vielleicht darüber reden, was hinsichtlich Datenschutz noch fehlt.

      Soweit mir bekannt, war für die eAkte ein Arzt-Überpasswort geplant, mit dem der Arzt, falls das Patientenpasswort vergessen war, dennoch zugreifen können sollte. Solches darf nicht sein.

      • Ein Arzt sollte und muss in Ausnahmefällen auf die eAkte auch mit einer „Arzt-Überpasswort“ zugreifen können. Angenommen ein Patient kommt ins Krankenhaus und ist nicht ansprechbar. Wäre doch gut wenn der Arzt auf die Patientenakte zugreifen könnte, oder?

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