E-Scooter und Hoverboards wohl früher als gedacht legal auf deutschen Straßen
E-Scooter und Hoverboards findet man heute schon im Bild deutscher Städte. Das Problem? Sie sind nicht erlaubt außerhalb von Privatgelände oder Bereichen, in denen die Straßenverkehrsordnung nicht gilt. Fast wie beim Mobilfunkausbau in Deutschland, Entscheidungen über Artikel 13 oder das Leistungsschutzrecht fragt man sich vielleicht: Was läuft eigentlich schief hier?
Zumindest im Bereich E-Scooter und Hoverboards könnte es nun etwas flotter gehen, berichtet das Handelsblatt. Wie das Handelsblatt aus dem Bundesverkehrsministerium erfuhr, befindet sich die Arbeit an der Verordnung für Fahrzeuge mit Lenkstange in der Schlussphase.
Es sei sogar soweit, dass die Verordnung in den nächsten Tagen finalisiert werden könnte. Aber: Diese Finalisierung kommt noch zur abschließenden Begutachtung zur Europäischen Kommission und zum Bundesrat. Dennoch soll sich dieser Vorgang flott gestalten: Im Frühjahr 2019 soll sie demnach in Kraft treten.
E-Scooter sollen wie Fahrräder – allerdings mit besonderen Vorschriften – behandelt werden. Erlaubt ist die Benutzung auf Radwegen – wenn diese fehlen, darf auch auf der Straße gefahren werden. Die Scooter brauchen ebenfalls Versicherungsaufkleber. Helm und Führerschein soll man nicht brauchen, wobei man natürlich zur eigenen Sicherheit vielleicht einen Helm tragen sollte, auch wenn es albern aussieht.
Ebenso will Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) eine Ausnahmeverordnung für Geräte ohne Lenkstange auf den Weg bringen. Hoverboards oder Skateboards dürften somit schon im ersten Halbjahr 2019 auf öffentlichen Straßen benutzt werden dürfen.
Derweil geht es auch in Deutschland los, Händler wie Amazon oder MediaMarkt verkaufen die E-Scooter und Hoverboards bereits seit längerem online, des Weiteren wird das deutsche Startup Grover mit der Vermietung von E-Scootern beginnen.
Wann denn endlich? Immer ist die Rede von „bald“. GIBT ES KEIN KONRETEA DATUM TT. MM. JJJJ
Ja, das konkrete Datum heisst BALD.
Echt armselig für Deutschland
Alles was einen Motor hat, schneller als 6 km/h, aber nicht schneller als 25 km/h fährt, sollte wie ein Mofa behandelt werden. MoFa hieß ursprünglich ja genau das: Motor-Fahrrad bzw. Fahrrad mit Hilfsmotor. Ich sehe keinen Grund, neue Fahrzeugklassen zu erfinden. Und alles zwischen einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 und 50 km/h wird dann halt wie ein Moped/Mokick/50er Roller behandelt. Und alles, was rein mit Muskelkraft betrieben wird, wie ein Fahrrad. Warum muss man das verkomplizieren?
Naja, die 6 km/h fand ich schon immer ein bisschen albern. 6 km/h schaffe ich locker zu Fuß. Diese Teile, die hierzulande so schön als „Hoverboards“ bezeichnet werden, sind eigentlich ideal um damit auf dem Bürgersteig kraft sparend voranzukommen. Aber wie es wohl aussieht werden die Teile entweder gar nicht zugelassen oder man muss damit auf der Straße fahren. Die Autofahrer werden sich freuen…
Ist doch gut, die Autofahrer sollten sich eh daran gewöhnen, dass Städte zunehmend verkehrsberuhigte Zonen werden.
Städte ohne Autos werden zu Städten ohne Einzelhandel, denn der findet dann auf der „Grünen Wiese“ statt, wo man mit dem Auto hinfahren kann.
So lange die meisten sogar zum Zigarettenautomaten/ Bäcker mit dem Auto fahren, wird sich das auch nicht ändern…
Kennt man ja, das völlig leerstehende und einzelhandelfreie Kopenhagen.
Natürlich kann man nicht Autos rausschmeißen, ohne die Alternativen zu stärken. Aber dann gilt: Fußgänger und Radfahrer sind die besseren Kunden.
Autoabhängige Einkaufsmöglichkeiten auf der Wiese, die Städte verwaisen lassen, sind ein Problem. Deswegen Städte hässlicher zu machen, halte ich für eine schlechten Lösungsansatz.
Hoffentlich müssen die Dinger dann auch Signalgeräusche beim Fahren abgeben, wie es für e-Autos bei langsamer Fahrt Pflicht wird. Sonst können sie zur Gefahrenquelle für sehbehinderte ie mich werden . Ich halte nichts davon mir den Platz auf Gehwegen – und viele werden sie dort nutzen – mit Kraftfahrzeugen – und schließlich treibt hier ja ein Motor – teilen zu müssen . Fuß – und Radverkehr gehören sehr deutlich getrennt – und nur farbig abgesetzte Radwege erkennt kein weißer Stock. Der hype der angeblich so umweltfreundlichen e-Mobiität kann für sehgeschädigte zur Gefahr werden wenn hier nicht sehr restriktiv gehandelt wird.
Da gibt es doch wahrlich noch genügend andere Baustellen um eine Gefährdung von Sehbehinderten oder Blinden im öffentlichen Verkehrsraum zu verringern und die nötige Sicherheit zu verschaffen. Wenn’s dem ADFC nach ginge gehörten Radwege ja abgeschafft und die Radfahrer sollten sich gefälligst den eh schon knappen Verkehrsraum Straße mit dem Rest dessen was da so auf Rädern und Rollen unterwegs ist teilen. Der FUSS e.V. beansprucht Bürgersteige, Fußwege und wo möglich die Straße für Fußgänger. Aber keiner dieser Verbände denkt an sehbehinderte und mobilitätseingeschränkte Menschen. Wenn’s um PLEV geht wird sich das wohl ändern. Hauptsache DAGEGEN!!!
Und denk` ich an Deutschland in Nacht, bin ich um den Schlaf gebracht! Au wei, mit so vielen mimimies hier. Nicht das Volk der Dichter und Denker, das Volk der Verordnungen, Verfügungen. Jemand mit einem Rennrad auf der Straße und 50 km/h benötigt keine Versicherung, ein kleines E-Bike für 20km/h schon. Gute Lobbyarbeit, armer Scheuer, na ja der Name ist Programm.
Naja recht hast du schon aber auch nen normales mordernes Citiybike schaft mit 27 Gängen mehr als 30…
Aber ein Rennrad muss schon eine Ausstattung nach der STVO haben, also Schutzblech und Licht.. sonst darf man es im öff. Straßenverkehr auch nicht benutzen.
Die StVZO schreibt keine Schutzbleche vor. Wenn man sich mit Dreck besudeln will, ist das jedem selbst überlassen. Das ist nichts neues.
Aber seit Sommer 2017 ist ein Licht nicht mehr zwingend erforderlich beim Rennrad, zumindest nicht das mitführen und vor allem nicht tagsüber, bei guten Lichtverhältnissen. https://www.rennrad-news.de/news/licht-am-rennrad-stvzo-2017/
😉 ein Schutzblech gehört nicht zur vekehrsgerecheten Ausstattung…
Nicht? Schutzbleche sind doch mindestens so wichtig, wie Felgen beim Auto.
@ Anon Biff hat recht.. Seit 2015 ist ein Schutzblech nicht merh verpflichtend in der STVO drinn. Hab extra nach gegkuckt.
Und warum in Himmels Namen braucht ein Jugendlicher dann eine Mofa Fahrerlaubnis????
Ich fahre schon seit Jahren einen normal City-Roller bzw. habe schon 3 Stück zerschlissen;
Also ca. jeden Tag so 12 Km – durch eine dt. Großstadt.
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Also ich habe Fahrpraxis, jede Menge Erfahrung und muss schon sagen, dass man sehr viel Übung benötigt,
um mit einem nicht angetriebenen City-Roller – ohne große Gefährdung, für sich selbst und andere – mit diesem Gerät durchs Leben zu kommen.
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Der Witz ist – ich war vor Kurzem in Österreich – und dort sind E-Scooter längst erlaubt.
Wie ein normales Fahrrad.
Aber aufgepaßt – kaum pakte ich meinen E-Scooter dort aus – so wollte gleich meine Großtante mit 85 Jahren
damit mit losfahren.
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Da mußte ich dann sagen – HALT !!!
Denn Sie war seit ihrem 6.Lebensjahr nicht mehr Roller gefahren…
und genau da liegt der Hase im Pfeffer !!!
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Ich denke viele Menschen werden das Gefährt „E-Scooter“ komplett fehleinschätzen…
und es wird zu zahlreichen Unfällen kommen… besonders bei älteren Menschen.
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Ich bin City-Roller-Profi und warte schon lange auf die Legalisierung der E-Scooter,
nur ich bin auch skeptisch, dass es die Leute wirklich richtig einschätzen.
Ältere Menschen ohne Roller-Erfahrung werden sich – mit und ohne Helm – damit sämtliche Knochen brechen.
Neuigkeiten über Straßenzulassung für E-Scooter in Deutschland in 2019
https://e-scooter-kaufen.com/strassenzulassung/
So sieht ab Frühsommer 2019 die Rechtslage aus…