E-Scooter in Frankfurt: Mitnahme-Verbot in U- und Straßenbahnen der VGF

Frankfurt zieht die Notbremse. Ab dem 1. Oktober 2024 wird die Beförderung von E-Scootern in U-Bahnen und Straßenbahnen der VGF untersagt. Diese Maßnahme wurde aufgrund von Sicherheitsbedenken beschlossen, denn die Sicherheit der Fahrgäste hat oberste Priorität. Der ausschlaggebende Grund für dieses Verbot liegt in den Lithium-Ionen-Akkus der E-Scooter, welche, laut Aussage des VGF, im Gegensatz zu den Akkus von Pedelecs, nicht auf ihre mechanische Festigkeit geprüft sind. Dies birgt ein erhöhtes Risiko für Brände und Explosionen sowie die Freisetzung gesundheitsschädlicher Rauchgase, heißt es in der Mitteilung. Der TÜV sah das vor einiger Zeit anders.

Die Entscheidung für das Mitnahmeverbot stützt sich auf Empfehlungen des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV). Aus diesem Grund haben bereits zahlreiche große Verkehrsbetriebe in Städten wie Berlin, Hamburg, Köln, Düsseldorf, Nürnberg, München und in den Ruhrgebietsmetropolen ähnliche Maßnahmen eingeführt.

Die VGF bedauert eventuelle Unannehmlichkeiten, die diese Regelung für Einzelne mit sich bringen könnte, und bittet um Verständnis. Ein Verkehrsunternehmen müsse mögliche ernsthafte Sicherheitsrisiken im Linienbetrieb nach bestem Wissen und Gewissen ausschließen. Laut den zitierten Gutachten sind E-Fahrräder, E-Rollstühle und E-Seniorenmobile von diesem Verbot nicht betroffen, da sie bereits heute höheren Sicherheitsstandards bei den Batterien genügen.

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72 Kommentare

  1. Hier mal ein Video mit Florian Walberg von Egret der da entschieden gegen vorgeht.
    Die Verkehrsbetriebe möchten anscheinend nicht mal zuhören.

    https://www.youtube.com/watch?v=7_wUVmf0ChE&t=1182s

  2. Postfaktischer Wahnsinn. Es gibt keine nennenswerte Brandgefahr durch in Deutschland zugelassenen und versicherte E-Scooter. Kein einziger Fall ist protokolliert.

    Das Gutachten, das der HVV in Auftrag gegeben hatte, enthält keine Aussage zur Brandgefahr (dafür haben die Gutachter auch gar keine Expertise) sondern nur zu den möglichen Folgen, falls es zu einem Brand käme und wie sich das in U-Bahntunneln bzgl der dort notwendigen Fähigkeit den Zug bis zum nächsten Bahnhof zu ziehen in diesem Zeitraum auf die Sicht in den Waggons auswirken könnte.

    Daraus ein Verbot der Mitnahme in Straßenbahnen und Bussen abzuleiten, dokumentiert nicht vorhandene Urteilsfähigkeit.

    Die angeblich nicht vorhandenen Tests bzgl mechanischer Festigkeit sind an den Haaren herbei gezogen. Der Akku befindet sich unter dem Trittblech von allen Seiten mit massivem Stahl eingerüstet und von der Außenwelt abgeschottet. Im Gegensatz zu mit Wechselakkus ausgerüsteten Leih-Scootern und Pedelecs ist eine mechanische Beschädigung nahezu unmöglich. Falls es im ÖPNV zu einer Situation käme, in der doch eine auftreten könnte, hat man viel dringendere Probleme als die theoretische Möglichkeit des thermischen Durchgehens eines Akkus.

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