E-Post hat die Faxen dicke: Kostenloser Fax-Versand wird Ende Juni eingestellt


Auch 2019 gibt es noch Dinge, die sich nicht per Mail oder Messenger erledigen lassen, sie bedürfen schriftlicher Form, der schnellste Weg ist da bekanntlich das Fax. Sollte man doch einmal in die Verlegenheit kommen, ein Fax versenden zu müssen, werden die Optionen ab Ende Juni dünner. Denn bis dahin hat die Deutsche Post noch ein sehr nettes Angebot, kostenlose Faxe verschicken über E-Post.

Aber bei der Post wird nur unterhalten, was auch rentabel ist. Und das ist dieses Angebot laut Info-Mail an Nutzer des Dienstes eben nicht mehr. Die Zielgruppe habe sich immer mehr verringert und eine Optimierung und Weiterentwicklung des Dienstes wäre nicht wirtschaftlich. Für Gelegenheits-Faxer ist das natürlich schade, aber zum 30. Juni 2019 wird das Angebot eingestellt.

Falls Ihr Alternativen kennt und nutzt, haut das gerne in die Kommentare. Ich selbst habe vor mehr als 10 Jahren zuletzt ein Fax versendet. Eine schnelle Suche brachte auch nicht wirklich empfehlenswerte Ergebnisse hervor. Vielleicht habt Ihr ja gute Erfahrungen mit einem Anbieter gemacht.

Danke Fucci!

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*Mitglied der Redaktion 2013 bis 2019*

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74 Kommentare

  1. Pdf-Dokumente können mit Hilfe von BoxToGo Pro für die Fritzbox unter Android gefaxt werden.

    • Felix spricht vom Empfang! Über einen virtuellen Druckertreiber können mit Fritz!Fax sämmtliche Dokumente gefaxt werden.

      • BoxToGo ist eine App für Fritzboxen.
        Wer mit der Fritzbox faxen kann, kann auch Faxe empfangen.
        Einfach ein Fax auf der eigenen Festnetznummer einrichten und sich das eingegangene Fax per mail zusenden lassen (oder lokal speichern)

  2. KraftKlotz says:

    Wer versendet den Fax? ich nutze ja lieber BTX

  3. Wollte die FritzBox zum Faxen einrichten. Man kann aber mit einer Rufnummer die man für das FAXen einstellt nicht mehr telefonieren. Finde ich schade da ich nur eine Rufnummer habe.

  4. Dr. Matthias Böse says:

    Die Faxmöglichkeit schwindet mit der Faxnotwendigkeit.
    Viele Kündigungen sind dank § 309 Nr. 13 b) BGB, der seit 2016 in Kraft ist, auch in Textform, also schlicht per E-Mail möglich. Wer dann noch „Zeugen“ in BCC setzt, kann zumindest den Versand belegen.

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