Dumm gelaufen: Media Markt Gutscheine viel billiger!
Media-Markt. Jeder zehnte Artikel umsonst. Habt ihr mitbekommen, geht ja gar nicht anders. Und weil Leute halt gierig sind haben sie sich gedacht: „ha, kauf ich mal zehn Artikel ein und tausche neun um. Einen bekomme ich ja auf jeden Fall umsonst!“. In manchen Media-Märkten gab es allerdings keine Barauszahlung – sondern nur Gutscheine (was ich übrigens total in Ordnung finde).
Nun schaut euch mal diese Auktion bei eBay an. Dürfte wohl einer derjenigen sein die dachten, es gäbe die Asche zurück. Habe ich ehrlich gesagt kein Mitleid mit – ihr etwa? Danke an Michael für die Info via Twitter.
Deine Rechnung hinkt. Man kann auch wahllos einkaufen und hoffen. Des Weiteren könnten ja Gutscheine schon vorher veräußert worden sein 🙂 Ausserdem kann es sich bei den Gutscheinen ja um eine Aktion einer Gemeinschaft handeln.
Hehe das Ding ist glaub auf dem Weg zum meistkommentierten Beitrag oder?
Aber mal ehrlich, was hat derjenige denn auch erwartet? Wenn ich MM wäre würd ich es auch nicht anders händeln, schliesslich muss ich ja unternehmerisch denken und die Leute anlocken bzw denen das Geld aus der Tasche locken und nichts gutes tun und wenn mein Laden von solchen übereifrigen Schnäppchenjägern oder Geschäftewitterer überrannt wird überrasche ich die eben mit Gutscheinen 😉 .
Sind die Ebay Gebühren inzwischen nicht prozentual auf den Verkaufspreis gerechnet? Hab schon lang da nichstmehr verkauft 🙂
@RA Graf
Ich bin der festen Überzeugung dass man innerhalb einer Woche das Recht hat jegliche Ware ohne Angabe von Gründen umzutauschen. Da bin ich mir wirklich relativ sicher. Im Internet sind es dann übrigens 2 Wochen.
@Dave:
Bitte belegen! Viele Leute sind sich oft „ziemlich“ sicher ;).
Das Wäre mir aber neu, dass 7 Tage Rückgabe bei Kauf im Laden bestehen.
Denn dann frag ich mich wieso unsere Einzelhandel-AzuBi das nicht wissen ;). Und in meinen Kenntnissen über Kaufverträge ist da auch nix zu finden. 😉
hi caschy, wollt dich nur drauf hinweisen, dass bei mir im Google Reader in diesem deinen Post anstelle des Bilds eine Warnung erscheint: „Ich klaue bei anderen Bloggern Texte und hotlinke Ihre Bilder. Vielleicht mahnt mich bald endlich jmd. ab?“
war sicher nich so gedacht oder?
@radixOne: doch, da gab es mal wieder einen, der aus einigen Blogs 1:1 Text und Bild übernommen hat. Den habe ich das mal in sein Blog editiert 😉
Naja, ich denke mal für Media Markt hat sich die Aktion auf jeden Fall gelohnt. Und im Endeffekt haben die ja nur 10% Rabatt gewährt.
Aber ich hätte gerne das Gesicht des Käufers gesehen, als man ihm bei Rückgabe am ServicePoint mitgeteilt hat, dass Umtausch nur gegen Gutschein möglich ist.
Der einzige Gewinner ist wie immer MM. Wenige Gewinner und zig Leute, die jetzt Unmengen an Gutscheinen rumliegen haben. Besser hätte es doch gar nicht laufen können…
„m Deutschen Recht gewährt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aus Gründen des Verbraucherschutzes also nur dem privaten Käufer und nur bei speziellen Vertragsarten ein Widerrufsrecht:
* Haustürgeschäft (§ 312 BGB),
* Fernabsatzvertrag (§ 312b und § 312d BGB),
* Teilzeit-Wohnrechtevertrag (§ 481 und § 485 BGB), siehe dazu Ferienwohnrecht,
* Verbraucherdarlehensvertrag, (§ 491 und § 495 BGB) sowie im Fall von Verbundenen Geschäften und
* Ratenlieferungsvertrag (§ 505 BGB);
* sowie außerhalb des BGB beim Fernunterrichtsvertrag (§ 4 des Fernunterrichtsschutzgesetzes ).
* und im Versicherungsrecht
“
http://de.wikipedia.org/wiki/Widerrufsrecht
Rücknahme von fehlerfreien Waren, die zuvor ausreichend begutachtet werden konnten ist reine Kulanz seitens des Verkäufers.
@Björn
Azubis wissen vieles nicht. Und nicht nur die. Wir haben im Saturn immer bei einer Rückgabe einer teuren Ware (z.B. Laptop nach einem Jahr letztlich doch zurück gegeben weil da ein Defekt vorhanden war und die Reparaturen nie alles beseitigt haben) nicht den ganzen Kaufpreis ausgezahlt sondern haben das auf die Zeit runtergerechnet die der Kunde die Ware benutzt hat und haben ihm dann einen Anteil des Kaufpreises ausgezahlt. Keiner wusste dort dass das rechtlicht gar keine Grundlage hat. Nicht mal der Abteilungsleiter 🙂
Also da muss man vorsichtig sein aber du hast natürlich Recht, ich brauch dafür einen Beleg und den scheint es nicht zu geben – heißt, ich glaub ich hab mir das nur ausgedacht…
Aber ich leb in meiner eigenen Welt und glaub weiter fest dran 😉
Echt blöd gelaufen, hätte er das Geld auch einfach aus dem Fenster werfen können. Ich frage mich aber jedoch, wer ihm nun die 17.000 Gutscheine abkaufen will 😉
Kein Recht auf Umtausch (Mini-Interview aus Test-Heft 12/2009, S. 11), nachlesbar hier:
http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/-Interview/1824255/1824255/
Und hier geht es primär um (Waren-)Umtausch, weniger um „Geld-zurück“. Es gibt aber einen Tipp: Man möge sich „Umtausch möglich, Geld zurück“ schriftlich auf den Kassenbon vermerken lassen. Welcher Saturn-/MediaMarkt-/etc-Verkäufer/Kassierer kann/darf so etwas tun? Und der Filialleiter? Ist der immer da bzw. willens dazu?
@friddes: also ich durfte es. Logo. Ich war stell. Abteilungsleiter in einem Saturn und gerade vor Weihnachten kamen viele Kunden, deren Waren ich kulanterweise auch über diese 14-Tage-Grenze zurück nahm und das Geld auszahlte. Natürlich habe ich das auf dem Beleg vermerkt. Im Übrigen: Umtausch heisst nicht Geld zurück sondern eben alles andere.
Und noch n Irrtum:
Bei Inanspruchnahme der Garantie/Gewährleistung benötigt man keinen Kassenbon, „lediglich“ ein glaubwürdiger Zeuge reicht aus.
„Umtausch nur mit Kassenbon“ ist da natürlich was anderes, denn das ist Kulanz.
Hab bei solchen Bietern auch kein Mitleid. Wer da mitbietet, wenns um soviel Cash geht, sollte sich schon vorher genau informieren. 🙂
@caschy
Der Test-Beitrag bezog sich auch auf das Weihnachtsgeschäft. Ist doch Klasse, wenn Du das durftest. Viele „dürfen“, aber tun sie es auch? Als Kunde muss/sollte man VORHER informiert sein oder sich informieren. Diese Mühsal nimmt einem niemand ab. Alles kostet etwas. Zu allem Verdruss gilt doch immer noch, dass Deutschland eine Servicewüste ist. Ausnahmen gibt es immer wieder, aber es sind eben genau das: AUSNAHMEN und nicht „die Regel“. Wir lernen Schreiben, um einen Vertrag zu unterschreiben; wir lernen Lesen, um einen Vertrag („das Kleingedruckte“) zu lesen…??? 😉
Hallo,
erst durch Deinen Blogbeitrag bin ich auf diese Masche aufmerksam geworden (ich bin ziemlich werbe-resistent..).
Interessehalber habe ich heute mal die Tiefen eines Internetauktionshauses durchforstet und viele, viele Gutscheine gefunden. Aber dieser schlägt natürlich alle. 🙂
antworten kann der kollege auch:
Zitat:
—
ist doch schon alles erledigt digger! lol
hab soviel knete gemacht!!!
lach
dümmer sind die…
-tjarkine
—
*lol*
Wer sagt einem denn, dass diese Dinger echt sind?
Haben die ein Verfall Datum ?
Ich bin doch nicht blöd ….. sagt die mm werbung
Geniale Werbestrategen…..Anwendung des „Lemmingeprinzip“ funktioniert immer Dank des Gruppendynmischen Artverhaltens der Gattung Homo Sapiens….Gier war schon immer schlecht….:o)