Digitales COVID-Zertifikat: Grenzüberschreitende Widerrufsfunktion für die EU
Die EU führt für ihr digitales COVID-Zertifikat eine grenzüberschreitende Widerrufsfunktion ein. Das soll es ermöglichen, gefälschte oder fehlerhafte digitale COVID-Zertifikate der EU grenzüberschreitend zu widerrufen. Wird also ein Zertifikat in einem Mitgliedsstaat widerrufen, dann wird es automatisch auch in allen anderen EU-Mitgliedsstaaten als ungültig angezeigt.
Laut Pressemitteilung der EU-Kommission sei es da schon zu Betrugsversuchen gekommen, weil die Zertifikate bei Reisen Vorteile brächten. Die Zahl der schwarzen Schafe sei zwar gering, dennoch sei es wichtig gefälschte oder fehlerhafte Zertifikate schnell aus dem Verkehr zu ziehen. Mehrere Mitgliedsstaaten hätten bereits entsprechende Systeme auf nationaler Ebene eingerichtet. Nun wolle man auf EU-Ebene nachziehen.
Wann diese länderübergreifende Widerrufsoption starten soll? Unser Wissensstand ist, dass es wohl ab Ende April 2022 losgehen könnte.
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Die Regeln für die Zertifikate müssten erstmal vereinheitlicht werden. Beispiel: Genesen in Deutschland gilt erst nach 28 Tagen und für 90 Tage (ab positivem PCR-Test) (es sei denn man ist Bundestagsabgeordneter – dann sind es 180 Tage), in Österreich bereits nach 11 Tagen und für 180 Tage (aber nur für Österreicher). Will man europaweit Reisen ist schon das Einholen der aktuellen Gesetzeslage für jedes Land sehr anstrengend.