Digitaler Impfnachweis: Das ist wichtig zu wissen
Morgen startet der digitale Impfpass hierzulande. Einige Fragen sind noch offen, jene wird man vielleicht im Rahmen der angesetzten Pressekonferenz beantworten können. Dort wird dann unter anderem Minister Jens Spahn (CDU) Rede und Antwort stehen. Für einige Fragen hat man Antworten auch bereits jetzt schon parat.
Speichern lässt sich der digitale Impfnachweis beispielsweise ab Version 2.3 der Corona-Warn-App, welche man bereits seit gestern verteilt. Für Android-Nutzer wichtig zu wissen: die Verteilung kann hier gut und gerne bis zu zwei Tage in Anspruch nehmen. Problem wird für die meisten aber ohnehin nicht die App sein, sondern den notwendigen QR-Code, welcher in der App hinterlegt ist.
Jenen erhält man dort, wo man die Zweitimpfung erhalten hat – also im Impfzentrum oder beim Hausarzt. Die Impfzentren und die Arztpraxen sind jedoch nicht dazu verpflichtet, Impfzertifikate auszustellen. Auch per Post soll es diesen für bereits „Durchgeimpfte“ geben, falls im Impfzentrum entsprechende Kontakt-Daten vorliegen. Und da wäre noch die Möglichkeit, sich ein digitales Zertifikat ab Montag bei ausgewählten Apotheken ausstellen zu lassen.
Genaueres, wie beispielsweise welche Apotheken hier dabei sind, ist bis dato nicht bekannt. Die Verfügbarkeit der Anlaufstellen soll aber sukzessive erhöht werden. Und auch, wenn einige Medien mit reißerischen Headlines anderes suggerieren mögen: für euch ist das Ausstellen des Nachweises kostenlos.
Unabhängig davon, wo und wann man den „Impfbescheinigungstoken“ in Form des QR-Codes erhält: Jenen könnt ihr neben dem direkten Abscannen auch in Form eines Papierausdrucks mitbekommen. Vom Papierausdruck könnt ihr es, so oft wie nötig scannen. Dies ist nützlich, falls ihr das Zertifikat auf mehreren Geräten nutzt, euer Gerät wechselt oder das Zertifikat auch in mehreren Apps hinterlegen wollt.
Denn als Alternative zum Abspeichern in der Corona-Warn-App steht auch die App „CovPass“ bereits in den Startlöchern. Im Falle der Corona-Warn-App hat der Impfstatus jedoch keine Auswirkungen auf die integrierte Tracing-Funktion sowie deren Risikoberechnung.
Was bei der Corona-Warn-App jedoch nicht möglich ist, ist das Scannen vom Impfnachweise mehrerer Personen. Ihr könnt also nicht für andere Familien- und Haushaltsmitglieder alle Impfnachweise in der Corona-Warn-App abspeichern. Das Abspeichern von digitalen Impfnachweisen von Kindern, Partnern oder anderen Personen ohne Smartphone wird euch beispielsweise mit der geplanten CovPass-App ermöglicht.
Auch wenn das sicherlich (zukünftig?) bei der Corona-Warn-App der Fall ist: CovPass wirbt explizit mit einem EU-weiten, gültigen Nachweis. Denn: Ab dem 1. Juli sollen EU-weite Reisen durch die Nachweise vereinfacht werden. (Auch wenn ich es derzeit keinem nahelegen würde zu reisen.)
In der App lassen sich auch die Resultate von Anti-Gen- und PCR-Tests nachweisen. Offen bleibt die Frage, wie es bei sämtlichen digitalen Zertifikatslösungen mit Genesenen gehandhabt wird. Geplant ist das Thema ja, lediglich der Zeitrahmen des digitalen Nachweises ist unklar.
Der digitale Nachweis des Impfstatus ist freiwillig. Den vollständigen Impfschutz bekommt ihr auch hier freilich erst ab 14 Tagen nach der letzten, benötigten Impfung „attestiert“. Ich wage zwar zu bezweifeln, dass ihr hier lieber den gelben Impfpass mit euch herumtragen mögt, aber auch das ist nach wie vor möglich. Das Abspeichern in der Corona-Warn-App erfolgt durch Einscannen des QR-Codes.
Eure Daten verbleiben lokal auf dem Smartphone und in der Regel genügt es auch aus, einfach die App vorzuzeigen – sei es beim Gaststätten-Besuch oder beim Friseur. Lediglich mit einer Prüf-App lassen sich, durch Abscannen eures Smartphone-Bildschirms, Daten „auslesen“. Dem Impfzertifikat vorliegend sind lediglich Impfstatus, Name sowie Geburtsdatum übermittelt.
Eine Internetverbindung ist, sobald der Impfnachweis in der Corona-Warn-App vorliegt, nicht vonnöten. Einmalig ist jene Internetverbindung nur zur Signierung des Zertifikats beim RKI vonnöten, werden aber ad hoc wieder gelöscht. Ein permanentes Abspeichern auf dem RKI-Server oder in einem anderen „zentralen Impfregister“ erfolgt also nicht.
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