Die deutsche Wirtschaft kritisiert EU-Pläne einer Zahlungsfrist von 30 Tagen

Photo by Sara Kurfeß on Unsplash

Die EU-Kommission plant derzeit die Einführung einer einheitlichen Zahlungsfrist von 30 Tagen. Diese soll für alle Handelsgeschäfte und damit auch kleine und mittlere Händler, gelten. Die deutsche Wirtschaft ist von diesen Plänen eher weniger begeistert, man moniert Liquiditätslücken und warnt vor steigenden Finanzierungskosten, gerade für kleine Unternehmen.

Derzeit ist im Geschäftsverkehr eine Frist von 60 Tagen Usus, wobei hiervon durch individuelle Vereinbarungen abgewichen werden kann. Durch die geplante EU-Regelung müssten sämtliche Zahlungen binnen einer 30-Tages-Frist erfolgen. Auch Einzelhändler wären von dieser Regelung bei der Finanzierung der Warenbeschaffung betroffen, häufig ist die Ware in diesem Zeitrahmen aber noch gar nicht verkauft. Durch das verkürzte Zahlungsziel entstehen Liquiditätslücken, so die IHK, die durch Kredite zwischenfinanziert werden müssten.

Die EU-Kommission hingegen will mit der einheitlichen Frist Zahlungsverzögerungen ausmerzen. Dies soll helfen, dass kleine und mittelständische Unternehmen, gerade in Krisen-Zeiten, nicht in finanzielle Schwierigkeiten kommen.

Der Deutsche Handelsverband moniert die „zu starren Vorgaben“ aus oben genannten Gründen. Nach deren Ansicht benötige es keine neue, (einheitliche) Regelung. Man sieht dadurch auch nicht, wie unpünktliche Zahlungen verhindert werden sollten.

Transparenz: In diesem Artikel sind Partnerlinks enthalten. Durch einen Klick darauf ge­lan­gt ihr direkt zum Anbieter. Solltet ihr euch dort für einen Kauf entscheiden, erhalten wir ei­ne kleine Provision. Für euch ändert sich am Preis nichts. Partnerlinks haben keinerlei Einfluss auf unsere Berichterstattung.

Gefällt dir der Artikel? Dann teile ihn mit deinen Freunden.

Avatar-Foto

Baujahr 1995. Technophiler Schwabe & Lehrer. Unterwegs vor allem im Bereich Smart Home und ständig auf der Suche nach neuen Gadgets & Technik-Trends aus Fernost. X; Threads; LinkedIn. Mail: felix@caschys.blog

Neueste Beiträge

Mit dem Absenden eines Kommentars stimmst du unserer Datenschutzerklärung und der Speicherung von dir angegebener, personenbezogener Daten zu.

38 Kommentare

  1. Das wäre ein perfekter Plan laut aluhutträgern, welche sagen das Deutschland wirtschaftlich komplett vernichtet wird, zum Glück ist dies aber nur eine demokratische Vereinheitlichung, also alles nochmal gut gegangen, ihr kleinen Händler schafft das schon! 🙂

  2. Was bei der ganzen Aufregung wieder unter den Tisch fällt, die Frist gilt ab Rechnungsstellung.
    Und genau dafür hat der der Gläubiger, ab Erbringung der Leistung, erst einmal 6 Monate Zeit. § 26a Abs. 2 UStG
    Hier sind also schon mal 210 Tage Zahlungsfrist drin, ohne irgendwelche Gesetze zu verletzten.

    Wenn man von der Ordnungswidrigkeit absieht, oder die Auftraggeber eine Privatperson ist, geht das sogar noch min. 3 Jahre bis fast 4 Jahre nach Leistungserbringung. §195 BGB.

    Wenn die deutsche Wirtschaft es möchte, können Sie ihren Kunden das also auch ermöglichen. Wenn der Kunde 60 Tage Zeit haben soll, dann wird die Rechnung eben erst nach 30 Tagen gestellt. Aber dann kann er sich auch sicher sein, dass die Rechnung nach weiteren 30 Tagen gezahlt wird.

    Ist also nur wieder ein künstlicher Aufreger, weil ja alles doof ist.

    • So ist es. Eigentlich hilft die schrittweise Vereinheitlichung durch die EU gerade den kleinen Unternehmen sukzessive in der ganzen EU Geschäfte zu machen, grenzüberschreitender Handel ist traditionell sonst Großunternehmen vorbehalten gewesen, weil bürokratisch so aufwändig.

    • Was soll das UStG mit der Zahlungsfrist einer Rechnung zu tun haben?

      • Ganz einfach. Das UStG schreibt Dir vor, bis wann Du die Rechnung zu stellen hast.
        Und die Zahlungsfrist beginnt immer erst mit dem Stellen der Rechnung. Und somit wirkt es sich indirekt auf die Zahlungsfrist aus. Dir ist es als Unternehmer freigestellt, wann Du in dieser Frist die Rechnung stellst.

        • Und 286 BGB spricht von 30 Tagen, wenn nichts anderes geregelt ist. Bußgeldvorschriften seitens des Staates, die im UStG für bestimmte Leistungen geregelt sind, finde ich hier eher unpassend

    • „Aber dann kann er sich auch sicher sein, dass die Rechnung nach weiteren 30 Tagen gezahlt wird.“

      Ach ja, kann er das? Ich bin aus der privaten Vermietungsbranche (kenne auch viele private Vermieter und Kleinunternehmer) und kann dir sagen, dass manche Leute es noch nicht mal für nötig halten, Miete zu zahlen! Und die bekommst du nicht mal eben in wenigen Monaten aus der Wohnung raus, auch nicht mit Anwalt, im besten Deutschland aller Zeiten! Und da glaubst du allen ernstes, dass sich irgendein Kleinunternehmer sicher sein kann, dass seine Rechnung nach 30 Tagen bezahlt wird? In der heutigen Zeit, wo Geld immer knapper bei vielen wird! So naiv kann man doch nicht wirklich sein, oder?

      • Mira Bellenbaum says:

        So ganz das Thema nicht verstanden?
        a. Was haben Mieten mit dem Thema zu tun?
        b. Wenn der Säumige nicht zahlen will oder kann, sind auch bisherige Regelungen uninteressant!

      • Hallo Uli, in einem wirklich besten Deutschland aller Zeiten würde ein sozial verantwortlich handelnder Vermieter – und Wohnungseigentümer sind nun wirklich nicht arm – seinen klammen Mietern helfen , z. B. durch Stundung von Mietrückständen oder durch Vermittlung von Hilfe bei der Beantragung von Wohngeld und anderen öffentlichen Leistungen. Dann hättest Du auch wieder verläßliche Einkkünfte. Sie möglichst schnell mit anwalts Knute auf die Straße setzen zu wollen zeigt natürlich wo das soziale Gewissen steckt: im Scheckbuch.

        • warum hat ein Wohnungseigentümer per se Geld? gibt genug, die das Geld brauchen um über die Runden zu kommen. Beispiel wenn man diese als ehemaliger selbständigen zur Gegenleistung Rentenvorsorge gekauft hat

          • Ganz genau. Ich habe 2 kleine Wohnungen gekauft (Erbe reichte für etwas Eigenkapital), lebe selbst aber auch zur Miete und von 1400 € Netto im Monat. Die Wohnungen zahlen sich selbst ab und sollen meine kaum vorhandene Rente später mal aufbessern. So bitte soll ich als Vermieter jetzt viel Geld haben? Komische Vorstellungen haben die Leute.

    • Und § 286 Abs. 3 BGB galt ja bisher offenbar auch nicht…..

      „ Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; …“

  3. Die EU spinnt doch komplett. 30 Tage ist absoluter Wahnsinn. Jeder sollte selber seine Zahlungsziele festlegen. Was geht das die EU an? Dieser ganze Regierungsapparat hat eine unerträgliche Größe erreicht und gehört abgebaut.

    • Kannst Du doch noch immer. Du hast im B2B 6 Monate zeit sie Rechnung zu stellen. Du kannst also so bis zu 210 Tage Zahlungsziel vereinbaren, wenn Du die Rechnung nach 6 Monaten erst stellst.

      Also kein Grund sich künstlich aufzuregen.

      Der Vorteil an der Sache ist, dass dann das Geld aber pünklich da zu sein hat.

      • Mich betrifft das ganze Thema zwar nicht, aber wenn sich jemand aufregt, dann hat das nichts „künstliches“, nur weil du diese Aufregung nicht teilst.

        Das ist doch ein rhetorischer Trick, der den Anderen geringschätzt und dich als Gesprächspartner weniger glaubwürdig erscheinen lässt.

        …also nur mal so als Anmerkung. 😀

        • Bei dem Kommentar bedarf es keines rhetorischen Tricks… Schliesslich „spinnt“ die EU weder komplett noch sind 30 Tage „absoluter Wahnsinn“. Und dann die Forderung, die EU gehöre „abgeschafft“..
          Ich zitiere mal aus einem anderen Artikel(von 2011!), was der Hintergrund des Themas ist:

          Verspätete Zahlungen kosten die europäische Volkswirtschaft nach Angaben der Europäischen Kommission jährlich 179 Milliarden Euro und schaden vor allem kleinen und mittleren Unternehmen. Jede siebte Insolvenz ist laut Brüssel auf die schlechte Zahlungsmoral der Schuldner zurückzuführen.

          2016 wurde schon geregelt, dass 30Tage gelten, wenn sonst nichts vereinbart..

    • Süß. Hast du schon mal mit großen Konzernen als Kunden gearbeitet? Sie diktieren das Zahlungsziel vertraglich mit ihrer vollen Macht und du wartest nach der Dienstleistung auf den Geld. So wird das endlich unterbunden. Super Initiative von der EU.

      Ich finde auch die Argumente merkwürdig, wonach die Ware dann oft noch nicht verkauft wurde und dankt dke Rechnung nicht bezahlt werden kann… Aber wie soll das denn der Lieferant machen? Kostenlos Kredit geben und vielleicht daran pleite gehen? Geht’s noch? Kaufen, liefern, bezahlen.

    • Mira Bellenbaum says:

      Du Dein Zahlungsziel selber bestimmen?
      Ne, sorry, eigentlich will ich mein Geld gleich, wenn ich Dir etwas verkaufe!
      Ich bestimme Dein Zahlungsziel, wenn Dir das nicht passt, such Dir einen anderen Trottel,
      den Du dann verprellen kannst!

  4. Ist halt blöd, Ware einzukaufen, die man sich nur leisten kann, wenn man sie auch in einer gewissen Frist wieder verkauft. Idealerweise, noch bevor die eigene Rechnung fällig wird.
    So eine Freizügigkeit würde ich mir von Händlern mir als Privatkunden gegenüber manchmal auch wünschen.

    Ein Problem dürften also vor allem tatsächlich die kleineren Unternehmen haben. Da hilft aber halt im Zweifel einfach schon, lieber weniger als mehr einzukaufen. Das Prinzip haben ja witzigerweise große Händler schon verstanden, die immer mehr darauf aus sind, Lagerflächen zu reduzieren.

    • Das Problem bei Privatkunden ist häufiger die mäßige Zahlungsmoral.

      • Frag mal Selbstständige, da merkt man erstmal wie es um die Zahlungsmoral vieler Unternehmen so bestellt ist.

        Die Lobby gibt halt zum besten, was von ihr erwartet wird. Das ist kein guter Indikator für die Schwere des Problems oder ob es überhaupt ein Problem gibt.

        • Selbstständiger hier:
          Jap, kann ich bestätigen. Die Zahlungsmoral wird immer schlechter, trotz glasklarer Vereinbarungen, werden Zahlungen auch nach mehrfacher Aufforderungen nicht beglichen. „Aber was kümmern uns schon Selbstständige und Freiberufler.“

      • Scheint B2B ja nicht anders zu sein 😀

        Nein. Mir ist schon klar, dass ein kleines Unternehmen es sich schlicht gar nicht leisten kann, großzügige Zahlungsfristen einzuräumen. Das mag zwar in der Bilanz kein Problem sein, weil es in den Büchern keinen Unterschied macht, ob ich das Geld nur theoretisch oder praktisch in Form liquider Mittel in Bar oder als Bankguthaben habe.
        Insofern kann ich dann auch verstehen, dass solch kleine Unternehmen natürlich ein Problem haben, wenn die Zahlungsfristen kürzer werden. Denn liquide Mittel haben ist toll, aber im Einkauf ist es halt praktisch die liquiden Mittel nicht direkt aufzubrauchen, sondern sie einfach nur im Buch stehen zu haben.

        Wenn ich aber so sehr auf lange Zahlungsfristen angewiesen bin, mache ich meiner Meinung nach etwas grundlegend falsch.

  5. Die Lobby wird schon dafür sorgen, dass es nicht kommt.

  6. 60 Tage Zahlungsziel?
    Ich als Privatperson habe noch nie eine Rechnung mit 60 Tagen Zahlungsziel erhalten.
    Die letzte Handwerkerrechnung hatte gar nur 7 Tage Zahlungsziel.

    Und auf meiner Arbeit im Maschinenbau sind sowohl bei Ver- und Einkauf 10 Tg. Mit 2 % Skonto bzw. 30 Tage netto vollkommen üblich.

  7. Wieder ist dies ein Grund, sich als Deutschland von der EU und ihrer Regulierungswut zu verabschieden.
    Und das schreibt -leider- ein Europäer.

    • @Stefan

      Ein Europäer magste schon sein, aber von Demokratie hälste wahrscheinlich nicht viel, wenn man das Populismusgeschwafel irgendwelcher Rechter (z.B. raus aus der EU) nachplappert.

    • Mira Bellenbaum says:

      Das schreibt ein Unwissender!
      § 286 Abs 3 BGB, 30 Tage! Es ändert sich nichts!
      Es geht um den grenzüberschreitenden Warenverkehr und dieser wird nun vereinheitlicht.
      Aber bleibe Du weiterhin bei Deiner ablehnenden Haltung und den dummen Argumenten der AfD.

  8. Ich glaube die wenigsten Kritiker haben jemals zum Teil ueber viele Monate auf die Begleichung von Rechnungen durch grosse Unternehmen gewartet. Wenn du mittlere 5-stellige Summen einklagen musst, dann ist das alles andere als ein Spass.

    Zahlt doch mal 3 Monate eure Telefon- oder Stromrechnung nicht und schaut was passiert!

    Absolut unterstuetzenswerte Initiative der EU und wem das nicht gefaellt wuensche ich einfach mal, dass sie 3, 4 Monate auf ihr Gehalt warten muessen 🙂

  9. Warum wird der bestehende § 286 (3) nicht einfach angewandt? Die Rechtsgrundlage haben wir doch schon lange.
    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__286.html
    Gerade als Kleinbetrieb würde ich eher die Frist noch verkürzen oder per Vorkasse liefern. Macht unser Elektriker im Dorf mittlerweile auch.

    • Weil es hier um die vereinheitlichung in der EU geht. Das BGB gilt nur innerhalb Deutschlands, andere Länder haben eigene Regelungen. Grenzübergreifend wird es dann immer schwer. In manchen EU-Ländern ist es ein echtes Problem.

  10. 30 Tage. Na da muss sich so manche Behördenverwaltung aber zukünftig ranhalten 😀

  11. In Deutschland gelten sowieso 30 Tage.
    Siehe § 286 BGB:
    „(3) Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung … leistet; …“

    Die Pläne muss man sich also ganz genau im Detail ansehen. Der Artikel bleibt da nur im Ungefähren.

    • Jaein. Die Regelung greift nur, wenn die Grläubiger kein anderes Zahlungsziehl bestimmt hat.
      Siehe § 286 BGB Abs. 5. Er „kann“ aber auch 90 Tage setzten. Und hier drängen gerade Großkunden, gegenüber Kleinlieferanten drauf.

      Mit der Regelung sind es 30 Tage fix ab Rechnungsstellung.

      Es besteht aber trotzdem noch die Möglichkeit, dass ganze auf 210 Tage zu strecken. Denn gemäß UStG muss eine Rechnung erst spätestens 6 Monate nach Leistungserbringung gestellt werden.

      • Eben. Klar kann per Vereinbarung davon abgewichen werden und natürlich gibt es noch lauter weitere Regelungen, die dort reinspielen.

        Daher wäre es interessant zu wissen, was die Pläne der EU ganz genau sind und welche konkreten Auswirkungen das in der Praxis für uns hat. Aber eigentlich ist es für Privatleute egal und bei Firmen wird der AG informieren.

  12. Gibt es eine Erläuterung, wie sich das vom bisherigen deutschen Recht unterscheidet? In Deutschland kommt man doch schon jetzt spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung in Verzug, vgl § 286 Abs 3 BGB.

    Die 60 Tage finden sich wiederum in § 271a BGB und bedürfen schon jetzt einer ausdrücklich Vereinbarung der Parteien.

  13. ,,häufig ist die Ware in diesem Zeitrahmen aber noch gar nicht verkauft“ Ernsthaft? Leute deren Geschäft darauf basiert Ware zu verkaufen, die sie noch gar nicht bezahlt haben, ja überhaupt vorher bezahlen können sind eine negative Suggestion der Regelung? Wie absurd ist das?! Was sollen das für Geschäftsleute sein? Ich weiß zwar auch, dass das inzwischen oft normal ist. Absurd bleibt es trotzdem.
    Denke man nur an die Gewährleistung der Kunden, bei einer fast logischen Pleite. Oder wenn man Dinge bei einer Plattform verkauft die einem rechtlich nunmal gar nicht gehören. Das ist einfach und zu Recht schlicht illegal.

Es werden alle Kommentare moderiert. Lies auch bitte unsere Kommentarregeln:

Für eine offene Diskussion behalten wir uns vor, jeden Kommentar zu löschen, der nicht direkt auf das Thema abzielt oder nur den Zweck hat, Leser oder Autoren herabzuwürdigen. Wir möchten, dass respektvoll miteinander kommuniziert wird, so als ob die Diskussion mit real anwesenden Personen geführt wird. Dies machen wir für den Großteil unserer Leser, der sachlich und konstruktiv über ein Thema sprechen möchte - gerne auch mit Humor. In jedes Thema Politik einbringen ist nicht erwünscht.

Du willst nichts verpassen?

Du hast die Möglichkeit, den Feed dieses Beitrags zu abonnieren. Wer natürlich alles lesen möchte, der sollte den Hauptfeed abonnieren.