Datenschutzbehörde sorgt für E-Rezept-Stopp in Schleswig-Holstein
Die Datenschutzbehörde Schleswig-Holstein schiebt dem E-Rezept erst einmal den Riegel vor. Schleswig-Holstein ist eine der Testregionen. Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein informiert, dass der digitale Weg, den datenlosen QR-Code des eRezeptes per Mail- oder SMS-Verfahren an Patienten oder ggf. Apotheken zu senden, untersagt wurde. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Patient dem Übermittlungsverfahren persönlich zugestimmt hat.
Die Datenschutzbehörde teilt mit, dass die Versendung datenloser QR-Codes an versicherte Personen oder Apotheken bereits die Übermittlung von Gesundheitsdaten bedeute. Dabei sei zu berücksichtigen, dass auf dem Markt frei erhältliche Apps aus dem Apothekenumfeld jeder Person, die befugt oder unbefugt im Besitz des QR-Codes ist, die Kenntnisnahme von Daten einer Verordnung ermöglicht. Denn beim Hochladen in solche Apps würden die Daten ermittelt und dem App-Nutzer angezeigt. Ein Mailingverfahren käme nur dann in Betracht, wenn dem QR-Code zusätzlich eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung angefügt werde.
Nach den aktuellen Vorgaben ist der digitale Weg des E-Rezepts nun momentan für ca. 99 % aller Verordnungsfälle unterbunden. Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein wird sich laut eigener Aussagen unterstützend wieder einschalten, wenn ggf. durch Gesetzesanpassungen und/oder technische gematik-Aktivitäten eine Entbürokratisierung für Praxen und eine Alltagstauglichkeit absehbar ist.
Transparenz: In diesem Artikel sind Partnerlinks enthalten. Durch einen Klick darauf gelangt ihr direkt zum Anbieter. Solltet ihr euch dort für einen Kauf entscheiden, erhalten wir eine kleine Provision. Für euch ändert sich am Preis nichts. Partnerlinks haben keinerlei Einfluss auf unsere Berichterstattung.
Der Fehler liegt in der Gematik-Schnittstelle, die offenbar X-beliebigen Apps erlaubt X-beliebige QR-Schlüssel zum Runterladen der Rezeptdaten zu verwenden. Eine vorherige zusätzliche Abfrage von Name, Geburtsdatum oder Versichertennummer (im QR-Code nicht enthalten) würde das Problem schon lösen.