Dashcams: russische Verhältnisse auf deutschen Straßen

artikel_dashcamEs gibt wohl kaum einen Internetnutzer, der noch nicht über eines der berühmte Dashcam-Videos aus Russland (und auch anderen Ländern) gestolpert ist. Massenhaft im Netz zu finden dokumentieren die Videos Verkehrsunfälle oder andere skurrile Ereignisse. Eigentlich sind die Videos dazu gedacht, die Schuldfrage bei Verkehrsunfällen zu klären, wenn man die Zusammenschnitte anschaut, versteht man auch wieso. Nun werden solche Dashcams auch in Deutschland immer beliebter. Wundert nicht, sie sind nicht teuer und man kann alles aufnehmen, was man unterwegs so vor das Fahrzeug bekommt, die Handhabung ist einfach. Aber wie sieht es eigentlich rechtlich aus? Dürfen Dashcams in Deutschland bedenkenlos eingesetzt werden?

Wie so oft bei neuen Trends gibt es dazu keine eindeutige Antwort, da der Einsatz der Armaturenbrett-Kameras in Deutschland noch nicht geregelt ist. Es ist bei uns sowohl juristisch noch ungeklärt, ob solche Aufnahmen als Beweis verwertet werden dürfen. Aber auch die Datenschützer wollen den Einsatz von Dashcams nicht ohne Gegenwehr hinnehmen, denn nach aktuellem Datenschutzrecht verletzten fortwährende Aufnahmen das Persönlichkeitsrecht der aufgenommenen Personen.

Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff dazu im Gespräch mit der Neuen Osnabrücker Zeitung:

[color-box color=“gray“ rounded=“1″]“Wenn eine Dashcam dazu genutzt wird, den Verkehr lückenlos zu dokumentieren, ist dies datenschutzrechtlich unzulässig.

Deren [Anm.: gefilmter Personen] Grundrechte überwiegen in einem solchen Fall grundsätzlich gegenüber dem Interesse des Dashcam-Nutzers an einer eventuellen Beweissicherung.“[/color-box]

Erlaubt ist eine Nutzung allerdings dann, wenn man nicht dauerhaft filmt und die Nutzung rein privat ist. Voßhoff erklärt dies am Beispiel einer Familie, die in den Urlaub fährt und die Überfahrt der Fehmarnsund-Brücke aufnimmt, darf dies datenschutzrechtlich unbedenklich tun.

Von Versicherungen und Polizei gibt es hingegen Lob für Dashcam-Aufnahmen. Leuchtet ein, kann so ein Video sowohl der Polizei als auch den Versicherungen jede Menge Arbeit sparen. Automobil-Clubs fordern hingegen Klarheit bei der Regelung, damit Unfallbeteiligte die Videos auch vor Gericht als Beweis einbringen dürfen.

Ein Datenschutz konformer Ansatz könnten zum Beispiel Kameras an Fahrzeugen sein, die Aufnahmen verschlüsseln und nur befugten Personen, sprich Polizei oder Versicherungen, Zugriff auf das Material geben. Über dies und andere Fragen wird auf dem diesjährigen Verkehrsgerichtstag in Goslar diskutiert und beraten. Dass dann auch eine Regelung zum Einsatz der Dashcams in Deutschland kommt, kann aber noch dauern.

Wie seht Ihr den Einsatz von Dashcams, vor allem in Deutschland? Kaufen kann man sie, verwenden darf sie man eventuell, aber auch nicht so wie gedacht, da es keine Regelungen gibt. Interessieren würden mich die Meinung von beiden Seiten, also als Filmender und als Gefilmter. Setzt Ihr vielleicht sogar bereits eine Dashcam ein?

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69 Kommentare

  1. Ich verstehe das Problem nicht. Mir hat meine Dashcam, welche übrigens vorne und hinten aufnimmt und auch noch Fahrzeugdaten via ODB inkludiert (Ist halt kein 49 EUR Pearl Modell), schon einen Fall gewinnen lassen obwohl die Zeugenlage 4vs1 war (das die 4 im Gegner Farhzeug zusammenhalten dürfte einleuchten).

    Allerdings ist so eine „ordentliche“ Dashcam auch sinnvoll konfiguriert: Sie nimmt zwar fortwährend den Verkehr auf, jedoch nur eine gewisse Zeitspanne X im Ringpuffer.

    Kommt es zu einer Situation (ABS Eingriff, Unfall (Airbag), etc.) oder ich löse Manuell aus, wird eine Zeitspanne X vor dem Event permanent gespeichert. Der Rest wird nachwievor verworfen da Ringpuffer.

    Das is das einzig sinnvolle Konfigurations Szenario. Und dann stellt sich auch die Frage nach dem Datenschutz nicht mehr in dem Maße.

    @Greghouse:

    Anhand des Videomaterials die gefahrene Geschwindigkeit zu messen ist zwar prinzipiell möglich, jedoch nur bei speziellen, kalibrierten, Kameras erlaubt. Diese Kameras haben unter allen Umwelteinflüssen stets die gleiche Bildwiederholrate etc. und sind auch extrem umstritten. Gibts oftmals in Tunnel bzw dazwischen (A70).

  2. Seit wann sind private Aufnahmen im öffentlichen Raum ohne Veröffentlichungsabsicht in Deutschland verboten? Der Autoverkehr ist fraglos öffentlicher Raum und keine Privatsphäre. Die Datenschützer sollten aufpassen, sich nicht von der deutschen Raserlobby vereinnahmen zu lassen.

  3. Was man aber in den russischen Videos am besten sieht ist, das die meisten Unfälle aufgrund von überhöhten Geschwindigkeiten oder verkehrswidrigen Verhaltens passieren.

  4. Seit wann sind private Aufnahmen im öffentlichen Raum ohne Veröffentlichungsabsicht in Deutschland verboten? Der Autoverkehr ist fraglos öffentlicher Raum und keine Privatsphäre. Die Datenschützer sollten aufpassen sich nicht von der deutschen Raserlobby vereinnahmen zu lassen.

  5. MonteCaterno says:

    @Manu: Kannst Du uns denn mal verraten was für eine Dashcam du genau hast?

  6. Pelztierchen says:

    Die Massenhafte / Flächendeckende Verbreitung von Dashcams würde – so ist zu hoffen – die Verkehrsraudies, die leider in nicht unerheblicher Zahl unsere Strassen bevölkern und sich selbst (nicht so schlimm) aber leider auch zahlreiche andere gefährden zu vernünftigem Verhalten nötigen. Die Verwendung von Aufnahmen auch kontinuierlichen Aufnahmen zum Zwecke der Strafverfolgung sollte frei sein. Es sollte erlaubt sein kontinuierlich nach vorne und hinter und zur Seite zu filmen. Es sollte aber auch weiterhin rechtlich verfolgt werden, wenn die Aufnahmen zu irgendeinem anderen Zweck als der Wahrung eigener Rechte und Rechten Dritter eingesetzt werden. Insbesondere sollte die Veröffentlichung der Aufnahmen weiter rigoros verfolgt werden und eine Überlassung der Aufnahmen nur an die Polizei, Staatsanwaltschaft bzw. Gericht erlaubt sein.

  7. Angesichts der hohen Zahl an Menschen die in Deutschland jedes Jahr ihr ganzes Hab und Gut durch Unfallbetrüger verlieren wird es langsam Zeit, dass diese Dashcams vorschrift werden und ständig laufen. Dazu finde ich sollten die Bewegungsdaten aller Verkehrsteilnehmer vollständig und vorsorglich aufgezeichnet und unbegrenzt gespeichert werden. #sarcasmoff
    Jetzt mal im Ernst wie hoch ist denn der nachweisbare(!) Gewinn an Rechtssicherheit durch diese Dashcams? Ich bin selbst Bahn- und Radfahrer und nur gelegentlich Carsharingnutzer, deshalb könnte mir das Thema auch fast egal sein – denn auf den meisten meiner Wege werde ich bereits Videoüberwacht. Genützt hat mir das noch nie etwas, aber das mulmige gefühl eingebracht, dass die Polizei protokollieren könnte wann ich zur Arbeit gehe und wann ich wo bin. Dazu kommt noch die Vorratsdatenspeicherung. Und jetzt meinen die Autofahrer auch noch, dass sie privat den öffentlichen Raum überwachen dürfen?!
    Ich behaupte diese ganze Viedeoaufzeichnerei bringt gar nichts außer chilling effects.

    P.S.: Ausnahmsweise bin ich mal ganz bei Frau Voßhof, niemand hat was dagegen wenn mit diesen Kameras gelegentlich schöne Bilder für den privaten Gebrauch gemacht werden. Aber generell privat den öffentlichen Raum überwachen ist daneben.

    P.P.S: Außerdem sollten alle auch daran denken, dass als nächstes die Radfahrer damit anfangen werden und dann die Fußgänger. Wird prima wenn wir uns dann alle ständig gegenseitig filmen „zum Selbstschutz“.

  8. Haha, die russischen Dashcam Videos. Schnee, Selbstüberschätzung und Wodka sind ne super Kombination 🙂

  9. Manuel Calavera says:

    Als Betroffener, der zum Glück bereits eine DashCam nutzt, kann ich nur ein absolutes PRO aussprechen.

    Vor zwei Jahren ist mir eine Fahrerin in die Seite gefahren, als sie auf einem Baumarkt-Parkplatz ausparken wollte, während ich auf dem Weg zur Ausfahrt war. Ohne zu schauen ist sie rückwärts heraus. Die Polizei vor Ort nahm nichts auf (an sich waren die Beteiligten sich einig), sagten jedoch, dass die Dame eine Anzeige bekommen würde, sollten wir es doch aufnehmen wollen. Beide bestätigten im Grunde ihre Schuld.

    Auch die gegnerische Versicherung bestätigte mir am Telefon, dass der Fall wohl klar sei und ich entschädigt werden würde. Es kam leider anders: Die Dame hat wohl alle Register gezogen und nicht die Wahrheit erzählt. Dadurch bekam ich eine Teilschuld und die Versicherung wollte nur noch 500 € der 3000 € Schaden zahlen.

    Nachdem ich dann einen Anwalt eingeschaltet hatte, dieser mir jedoch nur empfohlen hat mit der Versicherung zu reden, kam ich dem nach und nach weiteren bangen Wochen erfolgte die Bestätigung der 100%igen Übernahme der Reparatur.

    …aber nur, weil ich eine Aufzeichnung von dem Unfall vorliegen hatte, dank der Kamera. Ich hatte keine Anzeige bei der Polizei gemacht, mir keine Zeugen gesucht (wobei es im Grunde auch keine gab) und mich (naiv und gutmütig) darauf verlassen, dass die Unfallverursacherin ihre Schuld eingesteht.

    Meiner Meinung nach zeigen DashCams in vielen Fällen endlich auf, was wirklich passiert ist, ohne dass ein Winkeladvokat alles verbiegt, nur weil der Klient mehr Geld oder Macht hat. Diesen Hickhack um den Datenschutz finde ich persönlich bullshit – denn wer alles aufzeichnen will findet andere Methoden. Und bei den reinen Nutzern schmeißt die Cam sowieso alles chronologisch weg, wenn der Speicher voll ist.

  10. Dashcams halte ich für wichtig um Unfallhergänge gut aufklären zu können, maßlos übertriebenen Datenschutz an falscher Stelle hingegen nicht.

  11. @Manuel Calavera dein Fall ist ein sehr schönes Beispiel für einen anekdotischen Beweis – damit kann man im Grunde gar nichts belegen. Zumal du ja, wie du selbst schreibst darauf verzichtet hast den Rechtsweg zu gehen. Und nur weil du kein Vertrauen in den Rechtsstaat hast (warum eigentlich?) soll ich von jedem Hanswurst jetzt gefilmt werden dürfen?
    Und wie gesagt – der nächste Schritt sind die Radfahrer und anschließend kommen die Leute mit privaten Bodycams. Wo würdest du denn da eine grenze ziehen und warum

    (Versteh mich nicht falsch ich will dir gar nicht ausreden das dir das geholfen hat – warum ich deshalb aber damit leben soll im öffentlichen Raum ständig und überall gefilmt zu werden leuchtet mir nicht ein).

  12. um Unfallhergänge nachzuvollziehen ok , aber nicht um andere anzuschwärzen .. so nach dem Motto.. „der war zu schnell“. „der hat nicht geblinkt“ usw..

  13. Ich frage mich, wie viele der hier nach mehr Datenschutz schreienden Personen gleich im Anschluss nach ihrem Beitrag erst einmal ihren Facebookstatus checken 😉

  14. Manuel Calavera says:

    @stefan
    Kein Thema, ich verstehe das schon nicht falsch. Es gibt immer Pro und Kontra. 🙂

    Es war eher so, dass ich gar nicht an die Kamera gedacht habe. Der Unfall ist passiert, ich nahm an, die Verursacherin sieht ihren Fehler ein und ich habe in dem Moment gar nicht daran geglaubt, dass sie es gegen mich verwenden würde. Das meinte ich mit gutmütig und naiv. Meine Anwältin hatte mich später bereits zusammengefaltet, warum ich so doof war. 😉

    Auf dem Heimweg fiel mir das mit der Kamera ein (meist blende ich aus, dass sie da ist) und da wurde mir erst klar, dass ich keinen Fehler gemacht habe. Ich war langsam genug und sie hätte mich bei einem Schulterblick jederzeit erkennen müssen.

    Das mit dem ‚jederzeit filmen‘ verstehe ich, denke aber nicht, dass jeder Bundesbürger losrennt und sich eine Kamera kauft, nur weil es irgendwann abgesegnet wird. Und im Grunde werden wir doch bereits überwacht. Kameras an großen Kreuzungen und dort, wo viele Menschen sind. Plus die ganze Thematik über Smartphones, Kommunikationsanbieter, -dienstleister und -überwacher.

    Und der Privatmann hat bereits die Technik an der Hand, um uns jederzeit auf Schritt und Tritt verfolgen zu können. Die Kamera und das Mikrofon im Smartphone sind der Traum eines jeden Agenten des Kalten Krieges, würde man annehmen. Aber macht es jeder? So wie Du es als ‚BodyCam‘ bezeichnet hast? 😉

    Generell habe ich Vertrauen in den Rechtsstaat. Doch je nach EInkommen eines Beschuldigten wird das entsprechend aufgeweicht – schau Dir den Hoeneß an. Oder Edathy. Wenn „Hänschen Müller“ Steuern hinterzieht oder kleine Kinder anfasst, wird der aber für Jahre in das tiefste Loch geworfen und der Schlüssel lange Zeit vergraben. Aber das steht auf einer anderen Kiste.

    Vor Tagen hat mich ein Fahrer älteren Semesters geschnitten, zur Vollbremsung genötigt und ist ohne Beleuchtung in seinem Sportwagen auf der falschen Straßenseite durch die Stadt gefahren. Nur mal hypothetisch angenommen, er hätte genug Finanzen und/oder Beziehungen in der Hinterhand, glaube ich nicht 100%ig daran recht zu bekommen, hätte ich ihn gemeldet. Im besten Fall Aussage gegen Aussage. Fall geschlossen.

    Wieder einmal habe ich es mit der DashCam aufgenommen. Wäre ich ihm bei seinem Fahrmanöver in die Seite gefahren, hätte ich wahrscheinlich mindestens Teilschuld bekommen, weil man wieder alles so unklar gewesen wäre. Ist wieder nur ein Beispiel, es zeigt jedoch, dass die Technik helfen KANN, dass Situationen klar dargestellt werden können.

    Ein Allheilmittel ist es dennoch nicht, nur eine Hilfe.

  15. Ich persönlich finde, dass Dashcams zum Aufklären eines Unfalls durchaus erlaubt sein sollten. Aber nicht um jeden Raser oder Rechtsüberholer mal eben so als Privatperson anzeigen zu können.

    Wäre ja zu schön wenn man sich nicht mehr auf die Straße trauen dürfte, ohne Angst zu haben das der nächste zur Polizei rennt, weil man vergessen hat zu blinken.
    Unter solchen Umständen sollten nur von der Polizei gefilmte Straftaten erlaubt sein, bei einem Unfall aber auch die Private um die Schuldfrage zu klären.

    Ist jetzt natürlich nur meine Meinung =)

  16. besucherpete says:

    @andiausffm: Wenn Du mich in meinem Garten oder auf meinem Balkon filmst, ist das ganz anders zu bewerten, als wenn ich mich im Straßenverkehr (= Öffentlichkeit) bewege.

    @stefan: Warum man kein Vertrauen in den Rechtsstaat haben kann? Weil die Realität nahezu jeden Tag zeigt, dass die Täter geschützt und die Opfer allein gelassen werden – übrigens auch durch Datenschützer.

  17. Wie @Mike schon sagte, Verletzung des Persönlichkeitsrecht gilt in Deutschland mehr als Nachweis einer Straftat. Bei uns in der Firma wurde mehrfach Geld aus der Kaffeekasse geklaut, also haben wir eine kleine Webcam mit Bewegungsmelder versteckt installiert. Darauf zu sehen war die Putzfrau, die sich das Geld, sowie Kaffee und Eis aus dem Kühlschrank eingesackt hat. Das Video der Konzern-Security übergeben und um Rausschmiss der Putzfrau gebeten. Ergebnis war, dass wir einen „Anschiss“ kassiert haben, weil heimlich gefilmt – Video darf nicht verwendet werden und wir sollen es sofort löschen, sonst kann uns die Putzfrau auf Verletzung des Persönlichkeitsrecht verklagen…

    Verkehrte Welt!

  18. Einfach mal kein Autofahren und lieber das Fahrrad schnappen oder die öffentlichen Verkehrsmittel. Schont die Umwelt und hilft der Gesundheit.

  19. Manuel Calavera says:

    @bongo
    Hmmm… was hat das jetzt mit DashCams zu tun?

    Doch selbst wenn wir alle mit Tretrollern fahren oder zu Fuß gehen gäbe es immer wieder Leute, die sich nicht an die Regeln halten. Dies ist kein motorisiertes Problem, sondern ein menschliches.

    Generell ist Deine Aussage schon korrekt, gehört hier jedoch nicht hin. 😉

  20. Wolfgang Denda says:

    @meiner79
    Da war doch gerade ein Verfahren, wo der Fahrradler auf Auswertung seiner Dashcamaufnahmen bestanden hat. Er wurde wegen verkehrswidrigen Verhaltens verurteilt und der PKW Fahrer freigesprochen.

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