Coronavirus: EU-Kommission schlägt digitales grünes Zertifikat vor

Es wird langsam undurchsichtig. Impf-Apps, Tracing-Apps, nicht immer nachvollziehbare Beschränkungen – und nun kommt die EU-Kommission ums Eck und schlägt ein „digitales grünes Zertifikat“ vor.

Das digitale grüne Zertifikat diene als Nachweis dafür, dass eine Person gegen COVID-19 geimpft wurde, ein negatives Testergebnis erhalten hat oder von COVID-19 genesen ist. Es wird unentgeltlich in digitaler Form oder in Papierform bereitgestellt. Es wird einen QR-Code enthalten, um die Sicherheit und Authentizität des Zertifikats zu gewährleisten.

Die Kommission wird ein Zugangsportal einrichten, um sicherzustellen, dass alle Zertifikate in der gesamten EU überprüft werden können, und die Mitgliedstaaten bei der technischen Implementierung von Zertifikaten unterstützen. Das Zertifikat solle bei Reisen hilfreich sein – aber Mitgliedstaaten sind weiterhin dafür zuständig zu entscheiden, von welchen Beschränkungen im Bereich der öffentlichen Gesundheit Reisende ausgenommen werden können, müssen diese Ausnahmen jedoch in gleicher Weise auf Reisende anwenden, die Inhaber eines digitalen grünen Zertifikats sind.

EU-Justizkommissar Didier Reynders erklärte: „Mit dem digitalen grünen Zertifikat verfolgen wir einen europäischen Ansatz, um sicherzustellen, dass die Bürgerinnen und Bürger in der EU und ihre Familienangehörigen in diesem Sommer sicher und unter minimalen Einschränkungen reisen können. Das digitale grüne Zertifikat ist keine Vorbedingung für die Freizügigkeit und wird zu keinerlei Diskriminierung führen. Ein gemeinsamer EU-Ansatz wird uns nicht nur dabei helfen, die Freizügigkeit innerhalb der EU schrittweise wiederherzustellen und eine Fragmentierung zu vermeiden. Es bietet auch die Chance, globale Standards zu beeinflussen und auf der Grundlage unserer europäischen Werte wie Datenschutz mit gutem Beispiel voranzugehen.

  • Alle Personen – ob geimpft oder nicht – sollten bei Reisen in der EU vom digitalen grünen Zertifikat profitieren. Um eine Diskriminierung nicht geimpfter Personen zu verhindern, schlägt die Kommission vor, nicht nur interoperable Impfzertifikate, sondern auch COVID-19-Testzertifikate sowie Zertifikate für Personen, die von COVID-19 genesen sind, auszustellen.
  • Gleiche Rechte für Reisende mit digitalem grünem Zertifikat – Wenn Mitgliedstaaten Impfnachweise anerkennen, um auf bestimmte Einschränkungen aus Gründen der öffentlichen Gesundheit wie Testpflicht oder Quarantäne zu verzichten, müssten sie unter denselben Bedingungen Impfzertifikate anerkennen, die im Rahmen des digitalen grünen Zertifikats ausgestellt wurden. Diese Verpflichtung soll auf Impfstoffe beschränkt sein, denen eine EU-Zulassung erteilt wurde, doch können die Mitgliedstaaten beschließen, weitere Impfstoffe anzuerkennen.
  • Mitteilung anderer Maßnahmen – Wenn ein Mitgliedstaat Inhaber eines digitalen grünen Zertifikats weiterhin zu Quarantäne oder Tests verpflichtet, muss er dies der Kommission und allen anderen Mitgliedstaaten mitteilen und die Gründe dafür darlegen.
  • Die Zertifikate sollen einen begrenzten Satz von Informationen wie Name, Geburtsdatum, Ausstellungsdatum, relevante Informationen über Impfstoffe/Tests/Genesung und eine eindeutige Kennung enthalten. Diese Daten können nur überprüft werden, um die Echtheit und Gültigkeit der Zertifikate zu bestätigen und zu überprüfen.

Weiterführende Informationen

Fragen und Antworten – digitales grünes Zertifikat

Digitales grünes Zertifikat – Factsheet

Digitales grünes Zertifikat – Videoclip

Vorschlag für eine Verordnung über ein digitales grünes Zertifikat zur Erleichterung der Freizügigkeit in der EU

Vorschlag für eine Verordnung über ein digitales grünes Zertifiakt für Drittstaatsangehörige mit rechtmäßigem Aufenthalt oder Wohnsitz in einem Mitgliedstaat

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