Corona-Krise: Arbeitnehmer sollen am Arbeitsplatz besser geschützt werden
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen Entwurf veröffentlicht, der einen erweiterten Schutz für Arbeitnehmer in der Corona-Krise vorsieht. Gemeint sind damit Beschäftigte, die weiterhin zum Arbeitgeber pendeln müssen und nicht die Chance haben im Home-Office zu arbeiten. Denn für jene Mitarbeiter bestehe natürlich eine höhere Ansteckungsgefahr.
Zusammengefasst sollen deswegen, zunächst befristet bis zum 15. März 2021, nun auch folgende Maßnahmen greifen:
- Arbeitgeber sind verpflichtet, Home-Office anzubieten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten das Angebot annehmen, soweit sie können.
- Es gelten strengere betriebliche Arbeitsschutzregelungen für Abstände und Mund-Nasen-Schutz.
- Müssen Räume von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden, müssen pro Person 10 m² zur Verfügung stehen.
- In Betrieben ab 10 Beschäftigten müssen diese in möglichst kleine, feste Arbeitsgruppen eingeteilt werden.
- Arbeitgeber müssen mindestens medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung stellen.
Die oben genannten Regelungen ergänzen jene, die ohnehin schon in Kraft gewesen sind:
- Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m zu anderen Personen; Tragen von Mund-Nasen-Schutz, wo dies nicht möglich ist.
- In Kantinen und Pausenräumen muss ebenfalls der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden.
Arbeitgeber müssen Flüssigseife und Handtuchspender in Sanitärräumen bereitstellen. - Regelmäßiges Lüften muss gewährleistet sein.