Corona-Krise: Arbeitnehmer sollen am Arbeitsplatz besser geschützt werden

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen Entwurf veröffentlicht, der einen erweiterten Schutz für Arbeitnehmer in der Corona-Krise vorsieht. Gemeint sind damit Beschäftigte, die weiterhin zum Arbeitgeber pendeln müssen und nicht die Chance haben im Home-Office zu arbeiten. Denn für jene Mitarbeiter bestehe natürlich eine höhere Ansteckungsgefahr.

Zusammengefasst sollen deswegen, zunächst befristet bis zum 15. März 2021, nun auch folgende Maßnahmen greifen:

  • Arbeitgeber sind verpflichtet, Home-Office anzubieten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten das Angebot annehmen, soweit sie können.
  • Es gelten strengere betriebliche Arbeitsschutzregelungen für Abstände und Mund-Nasen-Schutz.
  • Müssen Räume von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden, müssen pro Person 10 m² zur Verfügung stehen.
  • In Betrieben ab 10 Beschäftigten müssen diese in möglichst kleine, feste Arbeitsgruppen eingeteilt werden.
  • Arbeitgeber müssen mindestens medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung stellen.

Die oben genannten Regelungen ergänzen jene, die ohnehin schon in Kraft gewesen sind:

  • Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m zu anderen Personen; Tragen von Mund-Nasen-Schutz, wo dies nicht möglich ist.
  • In Kantinen und Pausenräumen muss ebenfalls der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden.
    Arbeitgeber müssen Flüssigseife und Handtuchspender in Sanitärräumen bereitstellen.
  • Regelmäßiges Lüften muss gewährleistet sein.

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden.

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