Clubhouse: Verbraucherschutz mahnt Betreiber ab, bemängelt zahlreiche Probleme

Bildquelle: Unsplash.com

Gerade erst berichteten wir davon, dass die neue Social-Media-App Clubhouse aufgrund diverser Sicherheitsverstöße und gravierender Lücken im Sicherheitskonzept von einigen Sicherheitsexperten als problematisch eingestuft worden ist, da meldet sich auch schon die Verbraucherschutzzentrale (VZBV) diesbezüglich zu Wort. Jene hat die Anbieter der App nun erst einmal abgemahnt und fordert die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung.

Neben dem von den Entwicklern bisher nur sehr spärlich bedachten Thema Datenschutz beschäftigt sich die VZBV aber auch damit, dass der Dienst ohne Impressum auskommt und sowohl die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch die Datenschutzbestimmungen lediglich in englischer Sprache verfügbar sind, statt auch in Deutsch, wie es eigentlich vorgeschrieben sei. Sofern sich die Anbieter von Clubhouse dazu entscheiden sollten, die von der VZBV in ihrem Schreiben erwähnten Mängel nicht zu beseitigen und die Unterlassungserklärung nicht zu unterzeichnen, so könnten weitere rechtliche Schritte mit Anordnung eines Bußgelds eingeleitet werden.

Dass Clubhouse trotz seiner sicherlich spannenden Idee nicht wirklich ein Engel in Sachen Datenschutz ist, sollte jedem Nutzer binnen der ersten Tage nach Start des Dienstes bewusst geworden sein. Zur Nutzung entscheidet sich natürlich immer noch jeder selbst, aber ich finde schon, dass die Betreiber das Ganze deutlich anders hätten absichern sollen. So war es nur eine Frage der Zeit, bis die ersten Abmahnungen eintreffen. Ich denke, dass wir zum Thema recht bald schon wieder lesen werden.

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Nordlicht, Ehemann und Vater. Technik-verliebt und lebt fürs Bloggen. Außerdem: Mail: benjamin@caschys.blog / Mastodon

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24 Kommentare

  1. Verstehe ich nicht. Clubhouse sitzt doch gar nicht in Deutschland, oder?

    Wäre ich Clubhouse würde mich das Null interessieren, wenn mir irgendein Typ aus Deutschland einen Brief schreibt.

    Kann das jemand erklären, warum das bei Clubhouse jemanden interessieren sollte?

    • Weil ich mich als Unternehmen auch in Ländern, in denen ich agiere, an Gesetze und Co. halten muss?

      • Ist das eine Frage? Oder die Antwort?

        • Sparbrötchen says:

          Um es klar zu sagen, ich halte Dich für einen Troll, der anderen Leuten nur die Zeit stehlen will, statt selber nachzusehen.

          Für den unwahrscheinlichen Fall, dass ich mich irre, hier die Antwort:

          „Die Datenschutz-Grundverordnung gilt für (…) ein Unternehmen, das außerhalb der EU ansässig ist und Waren/Dienstleistungen (bezahlt oder unentgeltlich) anbietet oder das Verhalten von Personen in der EU beobachtet.“

          https://ec.europa.eu/info/law/law-topic/data-protection/reform/rules-business-and-organisations/application-regulation/who-does-data-protection-law-apply_de

          Bezüglich des Anbietens ist es so, dass die App im DE Store erhältlich ist.

          • Da stimme ich dir zu, auch finde schon die Frage extrem dämlich.

          • Meisterlein says:

            Auch auf die Gefahr hin, ebenfalls als Troll tituliert zu werden: Auf welcher Basis will man Clubhouse tatsächlich auch beikommen? Ja, die bieten wohl ihre App im DE-Store an. Wenn die aber eine Abmahnung oder anderes einer deutschen Organisation ignorieren, was dann, welche Chancen hat die deutsche VZBV außerhalb der EU wirklich? Formal mag die VZBV Recht haben, aber wenn es nichts Greifbares wie eine Niederlassung etc. hierzulande gibt, stelle ich mir das schwierig vor.

            • Gibt es von Facebook oder Twitter eine Niederlassung in Deutschland?

            • Die DSGVO gilt nicht nur in Deutschland sondern in ähnlicher Ausgestaltung in ganz Europa.
              Sollte es irgendwann mal zu einem Bußgeld wegen Verstoß gegen die DSGVO bei Clubhouse kommen, können/werden andere Länder nachziehen.
              Und vor dem Hintergrund, dass man bei WA dauernd auf den Datenschutz pocht, bestehen gute Chancen für den VZBV. Sonst macht man sich ziemlich lächerlich.
              Oder gilt für diesen gehypeden Messenger so was wie Welpenschutz oder gar ne Extrawurst?

              • Oliver Müller says:

                Was? Wer pocht bei WhatsApp dauernd auf den Datenschutz? Gabs da schon mal eine Klage? Das Thema wird doch komplett ignoriert.

            • Man kann halt immer weiter eskalieren. In letzter Konsequenz kann man einen Dienstleister anweisen, den Abfluss von Daten zu blockieren. P. 2. j) hier: https://dsgvo-gesetz.de/art-58-dsgvo/

  2. Krümelmonster says:

    Ist doch ganz simpel, der Dienst wird hierzulande angeboten, also gibt es Probleme, wenn Rechtsverstöße gefunden werden.

  3. Stefan Weiß says:

    Verrückte Welt. Bei einer App die noch dazu wichtig ist, wird ein riesengroßer Aufstand gemacht wegen dem heiligen Datenschutz und diese sorry Hipster Murks Software wird ohne Rücksicht auf selbigen einfach munter installiert, obwohl die Hinweise bezüglich des lapidaren Datenschutzes schon seit Tagen im Netz dazu zu lesen sind.

    • Ganz Deiner Meinung. Einzig das die App sogar noch fragt, ob sie alle Deine Kontakte in die Welt pusten darf. Spätestens da sollte man sie deinstallieren, auch um seine anderen Kontakte zu schützen.

    • Manuel Stey says:

      Bei der einen App geht es darum andere zu schützen (juckt wie man sieht, die wenigsten), bei der anderen um den persönlichen Spaß (juckt sehr viel, wie man sieht).

      Das fasst eigentlich den Zustand der aktuellen Gesellschaft sehr gut zusammen.

    • Oliver Müller says:

      Welche App genau meinst du?

  4. Ähem… wer von denen, die den Datenschutz kritisieren ist bei WhatsApp, Facebook, Telegram … und hat dort alle seine Kontakte hochgeladen?

    • Oliver Müller says:

      Das ist Whataboutism. Es geht nicht um WhatsApp, Facebook oder Telegram, sondern um Clubhouse. Aber, um die Frage zu beantworten: Ich nutze keinen der genannten Dienste, und kritisiere Clubhouse. Habe ich jetzt gewonnen?

  5. Blöde Frage, aber was sagt dazu Apple, die sich ja so angeblich superdoopermäßig um Datenschutz ihrer Nutzer bemühen eigentlich dazu, dass so eine App über ihren Store vertrieben wird?! 😉

    • Sofern der Anbieter die Angaben bzgl. Datenverabreitung getätigt hat, sagt Apple gar nichts dazu…
      Und jetzt troll dich…

      • Oliver Müller says:

        Und ich dachte, der App Store sei so restriktiv, damit Apple die Nutzer vor so pöhsen Apps schützen kann? Jetzt schauen wir mal weiter, genau! Was eine pöhse App ist, entscheidet Apple alleine! Das ist genau die Stelle, an der man als Nutzer eben nicht mehr selbst entscheiden kann, sondern ein US Konzern einem das Denken abnimmt.

        • Wenn dir das Verhalten Apples nichts passt, dann gibt es kein Gesetz, welches dich zur Nutzung eines Apple-Geräts zwingt…

    • Steht dich da unter „Mit dir verknüpfte Daten.“

      https://apps.apple.com/de/app/id1503133294

    • Oliver Müller says:

      Du meinst in Bezug auf den „What happens on your iPhone, stays on your iPhone.“ PR-Gau? Tja, keine Ahnung, müsste man Apple mal fragen… am Ende ist Apple halt eben doch kein bisschen besser als alle anderen.

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