Bundesregierung informiert über Löschung kinderpornografischer Inhalte im Internet

Im Jahr 2021 sind 11.914 Hinweise zu kinderpornografischen Inhalten im Internet (Inland und Ausland) durch das Bundeskriminalamt und die Beschwerdestellen statistisch erfasst worden, so die Bundesregierung in einer Unterrichtung.

2020 waren es noch 6.821 Hinweise. Dies entspreche einer Zunahme von 74,67 Prozent, heißt es im vorliegenden „Bericht über die im Jahr 2021 ergriffenen Maßnahmen zum Zweck der Löschung von Telemedienangeboten mit kinderpornografischem Inhalt im Sinne des Paragrafen 184b des Strafgesetzbuchs“ weiter. Danach waren 6.508 Fälle (54,63 Prozent) im Inland gehostet und 5.406 Fälle (45,37 Prozent) im Ausland.

Die Löschung der im Inland gehosteten Inhalte gelingt laut Bericht „in der Regel schneller als die Löschung der im Ausland gehosteten Inhalte, da die Anzahl der Verfahrensschritte bei im Inland gehosteten Inhalten geringer ist“. So seien 61,92 Prozent aller Inhalte in Deutschland spätestens nach zwei Tagen gelöscht worden (2020: 73,4 Prozent). Nach einer Woche seien 97,53 Prozent der Inhalte gelöscht gewesen (2020: 98,6 Prozent). Der durchschnittliche Verfügbarkeitszeitraum im Internet habe bei zirka 2,55 Tagen gelegen (2020: 1,66 Tage).

Die Löschung der im Ausland gehosteten Inhalte sei aufgrund des komplexeren Verfahrensablaufs und der Vielzahl an beteiligten Stellen zeitaufwendiger. Hier seien 56,59 Prozent aller Inhalte nach einer Woche gelöscht gewesen (2020: 61 Prozent) und 88,11 Prozent nach vier Wochen. (2020: 81 Prozent).

 

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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10 Kommentare

  1. Hat man auch einige Betreiber und Nutzer fachgerecht (beweissichernd) entsorgt ?

  2. > Die Löschung der im Ausland gehosteten Inhalte sei aufgrund des komplexeren Verfahrensablaufs und der Vielzahl an beteiligten Stellen zeitaufwendiger.

    Hmm, der Verfahrensablauf von „Hoster anschreiben, dass er einen bestimmten Link runternimmt“ ist in der Tat äußerst zeitaufwendig. Ist ja nicht so, dass die Hoster für sowas extra Formulare hätten…

    Zumindest gab es Ende letzten Jahres von Journalisten zu diesen Thema eine Untersuchung, dass es wohl tatsächlich so einfach wäre, solche Inhalte löschen zu lassen. Zumindest bei den gängigen Share-Hostern. Und das klang für mich auch plausibel. Im Einzelfall kann es vielleicht schwieriger sein, aber generell glaube ich das nicht.

    • Es geht viel mehr um geltendes Recht, und das die entsprechenden Landes Behörden da auch mit ermitteln wollen.

    • Google mal nach bulletproof oder abuse proof Hosting – solche Hoster ignorieren einfach alle Anschreiben.
      Und bei Telegram erstellen die mehrere neue Kanäle, während du einen sperrst.

  3. „Der durchschnittliche Verfügbarkeitszeitraum im Internet habe bei zirka 2,55 Tagen gelegen“… welcher Ekel und welches Elend sich hinter diesen Worten verbirgt, ist kaum zu fassen.

  4. Der Kommentar says:

    Ich frage mich, was sind das nur für Menschen? Sind das noch „Menschen“, die Kinder missbrauchen, Kinder anderen zum missbrauch „zu Verfügung stellen“, dabei noch Aufnahmen machen, dieses ins Internet stellen und das ganze kommerziell betreiben und damit Geld verdienen.
    Da wird einem schlecht.

  5. Susa Richter says:

    Ist das nicht Augenwischerei? Täter hat man ja wohl nicht überführt. Diese besitzen aber die Originale (oder Mittäter Kopien?), die sie woanders wieder hochladen können?

  6. Aus einem Fall in meinem Umfeld kann ich euch sagen dass jeder Fall einer zu viel ist. Falls der Kommentar durchgeht, die Opfer von schwerem Missbrauch leiden ihr ganzes Leben unter der Tat, viele schaffen es dabei nie ein normales Verhältnis zu Ihrer Sexualität zu entwickeln, obwohl es eigentlich eine Schöne Sache ist. Viele befinden sich auch ihr lebenlang in psychologischer Betreuung. Daher finde ich gut wenn sowas systematisch aus dem Verkehr gezogen wird, diese Aufnahmen braucht kein Mensch und die Big Player wie Apple aber auch Microsoft könnten die Darstellung und verarbeitung auf Ihren Systemen unterbinden wenn sie wollten. Die Strafverschäfung auf ein Jahr bei suggeriert das dagegen etwas gemacht wird dabei wäre aus meiner Sicht hier viel mehr Präventionsarbeit notwendig.

  7. * ein Jahr bei Besitz von Aufnahmen

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