Bundesregierung: Europäischer Gerichtshof muss entscheiden, ob Streaming illegal ist
Neulich erst war Heiko Maas hier im Blog Thema. Der Politiker äußerte sich zur Vorratsdatenspeicherung, was ihm einige Sympathiepunkte einbrachte und auch die aktuellen Nachrichten sind nicht gerade unspannend. Zurückblickend betrachtet haben wir sicherlich alle mitbekommen, was in Sachen Massenabmahnungen, RedTube und falschem Verständnis zwischen Streaming und Tauschbörse beim Landgericht Köln so passierte. Die Partei DIE LINKE nahm das ganze Spektakel zum Anlass, um einmal eine Anfrage an unsere Bundesregierung zu stellen – in der Anfrage drehte es sich vor allem darum, wie das Streaming zu bewerten sei. Nun gibt es die Antwort, Bundesminister Heiko Maas hat die Antwort übergeben.
Interessante Aussage zum Thema Streaming: „Vor diesem Hintergrund hält die Bundesregierung das reine Betrachten eines Videostreams nicht fu?r eine Urheberrechtsverletzung. Ob die Nutzung von Streaming-Angeboten eine Vervielfältigung darstellt, die Rechte von Urhebern oder Leistungsschutzberechtigten verletzt, ist allerdings bislang noch nicht durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt worden. Letztlich kann diese Frage nur vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) entschieden werden.“
Es gibt ja immer wieder Diskussionen, wie Streaming zu bewerten ist. Der eine sagt, dass es eben doch eine Vervielfältigung ist, wenn Fragmente im Arbeitsspeicher des Rechners landen, andere sagen, dass es rechtlich wie das Anschauen einer DVD zu sehen ist. Es steht natürlich außer Frage, dass das widerrechtliche Einstellen von Inhalten nicht erlaubt ist, das Konsumieren über Streaming ist allerdings nicht direkt strafbar, sofern für den Zuschauer nicht direkt erkennbar ist, um was für Inhalte es sich handelt:
„Allerdings darf zur Vervielfältigung keine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet werden. Die offensichtliche Rechtswidrigkeit der öffentlichen Zugänglichmachung muss fu?r den jeweiligen Nutzer erkennbar sein. Dies gewährleistet, dass der Nutzer nicht mit unerfu?llbaren Pru?fpflichten belastet wird . Es obliegt dem Rechtsinhaber zu beweisen, dass die vervielfältigte Vorlage offensichtlich rechtswidrig hergestellt oder unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht worden ist.“
Demzufolge könnte ein Nutzer davon ausgehen, dass ein Streaming-Angebot – zum Beispiel bei RedTube – legal ist. Offensichtlich sieht man in derart Portalen sicherlich nicht, was legal und was illegal ist. Dennoch: ich persönlich glaube nicht an einen Freibrief für diese Art der Portale. Den Nutzern kann es ja nun erst einmal egal sein, letzten Endes muss der Europäische Gerichtshof entscheiden. Wird noch ein ganz spannendes Thema, denn sollte sich herausstellen, dass solche Portale illegal wären, dann müssten sicherlich auch entsprechende Schutzmechanismen eingeführt werden, dass man nicht „mal eben“ auf ein illegales Streaming-Angebot weitergeleitet werden kann.
Mehr zum Thema bei iRights – und hier gibt es die Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der Partei DIE LINKE.
Bleibt dann auch die Frage was zB Portale wie YouTube machen.
Wenn es als Vervielfältigung angesehen wird, wenn „Fragmente im Arbeitsspeicher des Rechners landen“, haben wir zukünftig generell ein Problem mit dem Internet bzw. Computern. Dann dann ist jeder Besuch einer Website wo ein Bild enthalten ist, das nicht vervielfältigt werden darf ab sofort nicht mehr möglich…
Genau das schwebte auch in meinem Kopf herum
Wer macht eigentlich bei uns die Gesetze? Gerichte oder die Regierung? Was will in dem Fall dem die Regierung. Wenn es erlaubt sein soll, kann man es doch ins Gesetz schreiben, wenn es verboten sein soll auch.
Leider wissen die Abgeordneten anscheinend mal wieder nicht, was das Gesetz soll, dass sie damals verabschiedet haben. 🙁
Naja hauptsache die entsprechenden Lobbyisten waren zufrieden. 🙁
Das Cachen beim Streaming als illegale Kopie ansehen kann ja nur eine (Schnaps)-Idee der Rechteinhaber sein. Was im Hintergrund technisch passiert muss für Nutzer absolut ohne Konsequenzen bleiben, andernfalls kann man gleich jeden Autofahrer wegen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit belangen, nur weil sich z.B. ein Zahnrad im Getriebe zu schnell in Fahrtrichtung bewegt hat!
Landet nicht bei allen Abspielgeräten und bei jedem Dienst das Video im Arbeitsspeicher? Wenn man nach dem geht, dürfte dann auch das Ansehen von geliehenen DVDs, BDs illegal sein. So ein DVD-/BD-Player hat ja auch einen Arbeitsspeicher, den man theoretisch auslesen könnte…
@Uwe1968: Gängiger Usus ist, dass ein Gesetzentwurf (den kann übrigens jeder Staatsbürger einreichen) erstellt wird, dieser so lange von Marionetten-Politikern und deren Lobbyisten zu deren Gunsten verwässert wird, das der ursprüngliche Entwurf nicht mehr erkennbar ist. Das wird dann zur Not auch nachts durch den Bundestag durch gewunken.
Die Gerichte kommen erst dann in’s Spiel, wenn findige (windige) Juristen die (gewollten) Lücken finden und zu ihren Gunsten zurechtbiegen. Danach kann man sich gerne durch alle Instanzen streiten.
Ich persönlich sehe dies als Teil der Arbeits-Beschaffungsmassnahmen der Regierung: wir wollen doch nicht, dass zigtausende von Rechtsverdrehern inklusive deren Entourage und die vielen Staatsdiener an den Gerichten arbeitslos werden…
Und wieder kommt mir dieses Bild aus einer Simpsons-Folge in den Sinn: ‚was wäre eine Welt ohne Anwälte?‘
Antwort: GLÜCKLICH!
Früher musste sich der einheimische Gesetzgeber Gedanken machen was er zulassen will oder nicht. Seitdem wir nun in diesem Euroclub sind lässt man sich gerne fremdsteuern und schiebt jegliche Verantwortung aus Bequemlichkeit von sich. Die EU solls richten wenn wir selbst nicht mehr dann Ar*** haben. Traurig das wir uns in solche Abhängkeiten haben schieben lassen müssen ohne jemals gefragt worden zu sein, ob wir das überhaupt wollen.
Ich kaufe mir schon mal einen Filmprojektor und ein dickes Fotoalbum, dazu Abonemments der wichtigsten Fachzeitschriften über alle Themengebiete.
Damit dürfte ich dann rechtssicher für die Zukunft gerüstet sein.
Wenn Streaming nicht illegal ist, kann auch der Download es nicht sein. Man kann ja schlecht sicherstellen, dass die Datei nicht auch gespeichert wird.
Und wieder mal zeigt sich, dass DIE LINKE so ziemich die einzigen sind, die noch richtige Politik betreiben. Schade ist, dass die meisten Mitbürger das anders sehen und sich deshalb auch auf absehbare Zeit nichts ändern wird. 🙁
Schade, also keine 100%ige Auskunft, was wieder mal so aussieht: Die Gesetzgeber schiebt einfach nur noch alles von sich und hat keinen Entscheidungswillen mehr (Vertrauen wird zerstört).
Aber käme man dann zum Schluß das es illegal wäre, so dürften ja auch keine TimeShift-Fernseher verkauft werden. Keine Festplattenrecorder, oder DVD-Player die einen Zwischenspeicher haben.
Oder würde man sagen, die Plattform wäre illegal die Streams anbietet, so könnte man auch sagen: Fährt ein privates Bahnunternehmen auf den Gleisen der Bahn, fährt der Zug dann unberechtigt und ich bin eingestiegen, fahre ich dann illegal?
Die Beispiele kann man noch viel weiter treiben.
Schade das man so Probleme schafft, die keine sind und die wahren Schwierigkeiten der Welt übersieht.
Und mal ehrlich, Oma Lieschen, die einmal im Jahr auf eine LEGALE-Video-Streamseite klickt, glaubt man wirklich, das die Ahnung hat warum jetzt bei ihr der Film läuft?
@ Rainer Zufall
Du lässt Dich anscheinend sehr von den Linken (teilweise Ex-SED) sehr beeindrucken und manipulieren. Oder glaubst Du wirklich wenn die an der Regierung wären, käme das Paradies?
@Herr Hauser
Ich hätte schören können, dass jetzt gleich wieder das SED-Standard-Argument kommt. Glückwunsch dazu. 🙁
Sehen Sie sich erstmal das Wahlprogramm an, dann reden wir weiter. Oder beispielsweise folgende Rede, das verseht ich unter parlamentarischer Arbeit.
http://www.rhetorik.uni-tuebingen.de/2013/12/17/rede-des-jahres/
https://www.youtube.com/watch?v=hp0FVvpfbFU
Wenn man die beiden u.a. Zitate betrachtet, ist doch jeder, der einen Digitalen Receiver benutzt im illegalen Bereich. Alle Receiver und Wiedergabegeräte haben einen Cache um eine Ruckelfreie Wiedergabe zu gewährleisten.
Ich weiß ja nie, ob der Fernsehsender das Recht hat den Film, den er gesade sendet zu veröffentlichen.
Alle fernsehenden müssen abgemahn werden!
§ 44a
Vorübergehende Vervielfältigungshandlungen
Zulässig sind vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die
flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen
Teil eines technischen Verfahrens darstellen und deren alleiniger
Zweck es ist,
1. eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen
Vermittler oder
2. eine rechtmäßige Nutzung
eines Werkes oder sonstigen Schutzgegenstands zu ermöglichen, und die
keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben.
“Allerdings darf zur Vervielfältigung keine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder
öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet werden. Die offensichtliche Rechtswidrigkeit der öffentlichen Zugänglichmachung muss für den jeweiligen Nutzer erkennbar sein. Dies gewährleistet, dass der Nutzer nicht mit unerfüllbaren Prüfpflichten belastet wird . Es obliegt dem Rechtsinhaber zu beweisen, dass die vervielfältigte Vorlage offensichtlich rechtswidrig hergestellt oder unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht worden ist.”
@Raienr Zufall:
Schade, daß immerhin fast 10% sich blenden lassen von typischer Oppositionspolitik der Linken, nämlich einfach alles zu kritisieren und populistisch zu agieren.
Die Linke unterstützt die FARC, eine linke Terrorgruppe, einige in der Linken sind für eine Wiedereinführung der STASI, das DDR Unrecht wird immer noch verharmlost und schöngeredet.
Wahlprogramm ist irrelevant, weil keine Partei ihr eigens wirklich umsetzt, sondern auch nur schönredet.
Und Gysis Reden? Ähm, er ist wie viele Fanatiker wortgewandt und daher brandtgefährlich. Schau Dir mal seine Reden aus DDR Zeiten an.
Richtig: Sollte Caching generell als Urheberrechtsverletzung gelten, wäre praktisch keine gefahrlose Nutzung des Internets mehr möglich. Die genannten Beispiele wie Youtube oder auch nur ein Webseiten-Bild sollten bereits als Warnung genügen.
So bitter es klingen mag: Sofern es nicht z.B. um Torrents geht (wo jeder ja auch den Download anbietet), können sich Rechteinhaber grundsätzlich nur an Webseiten-Betreiber wenden.
Thomas Urmann von der Canclei Urmann und Collegen wollte ja erklärtermaßen in aller Seelenruhe warten, bis der Bundesgerichtshof in vielleicht fünf bis acht Jahren eine Grundsatzentscheidung zum Streaming fällt. Wenigstens bis dahin wollte Urmann dann weiter wegen Streaming abmahnen (und je nach BGH-Urteil vielleicht auch gerne länger).
Nun könnte man ja noch viel, viel länger warten, u.z. eben bis zum EUGH-Urteil. Also zehn bis fünfzehn Jahre unbeschwertes Abmahnen?
M.E.: Nein! Vielmehr müsste man im Falle einer Abmahnung eben darauf verweisen, dass – nach allgemeiner Ansicht – bei Streaming ausdrücklich keine Urheberrechtsverletzung vorliegt und man vor jeder Schuldanerkennung eben erst abwarten müsse, dass der EUGH das Gegenteil erklärt.
Ob Urmann etc. zwischenzeitlich rechtliche Mittel einsetzen und v.a. durchsetzen, um Abmahngebühren einzutreiben, bliebe abzuwarten.
Gegen Urmann wurde ja bekanntlich seitens Kanzlei Müller Müller Rößner aus Berlin Strafanzeige wegen besonders schwerer Erpressung und besonders schweren Betrugs erstattet. Urmann nannte diese Strafanzeige „völliger juristischer Unfug“. Von einem Einlenken Urmanns ist mir nichts bekannt.
„Letztlich kann diese Frage nur vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) entschieden werden.”
Ich würde eher meinen, das diese Frage allein schon vom technisch informierten Verstand beantwortet werden kann.
Aber auf den Verstand hört ja seit geraumer Zeit niemand mehr…. Gesetze, Beschränkungen, Gebühren, Strafen….