RedTube-Abmahnungen: DIE LINKE mit kleiner Anfrage und Landgericht Köln mit Zweifeln

Neues in Sachen RedTube und Abmahnungen. Gleich zwei Nachrichten gibt es, nachdem in den letzten Tagen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und Anzeigen gegen den Abmahnanwalt die Runde machten. Das Landgericht räumt anscheinend Fehler bei Gestattungsbeschlüssen ein. So berichtet das Portal Legal Tribune Online, dass in der Zwischenzeit über 50 Beschwerden gegen die Beschlüsse zur Auskunftserteilung eingegangen sind. Aufgrund des großen medialen Interesses will man zwei Entscheidungen, in denen die Gestattung zur Auskunftserteilung verweigert wurde, bald online kommunizieren.

redtube

Diese Informationen könnten in den nächsten Tagen unter www.nrwe.de mit den Aktenzeichen 228 O 173/13 bzw. 214 O 190/13 abgerufen werden. Einige Kammern, bei denen bereits Beschwerden eingegangen sind, haben anscheinend signalisiert, nicht mehr an der bisherigen Entscheidung festhalten zu wollen. Beschwerden gegen die Beschlüsse könnten abgeholfen bzw. es könnte ausgesprochen werden, dass die betroffenen Anschlussinhaber durch diese in ihren Rechten verletzt wurden. Streaming von Videos stelle nach Ansicht einiger Kammern wohl doch keinen relevanten Verstoß im Sinne des Urheberrechts dar. Auch über die Ermittlung der IP-Adressen zeigt man sich skeptisch.

Die Frage ist natürlich: warum erst jetzt? Warum kann so etwas in unserem Land überhaupt passieren?

Auch die Partei DIE LINKE hat einige Fragen zur Sache, sie hat eine kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Hier freue ich mich tatsächlich einmal auf die Antworten. Ob etwas dabei herauskommt, ist unklar, dennoch wichtig, dass mal jemand nachfragt. Mal schauen, was 2014 in dieser Thematik bringt, dieses Jahr passiert da sicherlich nichts mehr.

1. Hält die Bundesregierung das reine Betrachten eines Videostreams fu?r eine urheberrechtlich relevante Vervielfältigung? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen hält die Bundesregierung dies fu?r illegal und damit abmahnwu?rdig?

2. Sieht die Bundesregierung Bedarf, rechtlich verbindlich zu regeln, ob das reine Betrachten eines Videostreams eine Vervielfältigung darstellt? Wenn ja, gibt es dafu?r bereits konkrete Pläne?

3. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Vorgehen der Anwaltskanzlei U+C vor dem Hintergrund, dass das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken Massenabmahnungen eigentlich unterbinden sollte und eine Deckelung der Anwaltskosten zum Ziel hatte?

4. Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherigen Auswirkungen des Gesetzes gegen unseriösen Geschäftspraktiken, insbesondere in Bezug auf Massenabmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen im Internet?

5. Sieht die Bundesregierung Bedarf, weitergehende Regelungen einzufu?hren, um Massenabmahnungen, wie die der Anwaltskanzlei U+C, zu unterbinden? Wenn ja, welche Regelungen wären dies?

6. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der möglicherweise rechtlich fragwu?rdigen Beschaffung der IP-Adressen der einzelnen Nutzerinnen und Nutzer durch „The Archive AG“?

7. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Anordnung des Landgericht Kölns, Nutzerdaten herauszugeben, obwohl die rechtliche Frage, ob das reine Betrachten eines Videostreams eine Urheberrechtsverletzung darstellen kann, rechtlich nicht abschließend geklärt ist?

8. Sieht die Bundesregierung Bedarf, Gerichten eine Einzelfallpru?fung bei Auskunftserteilungen unter Verwendung der Verkehrsdaten vorzuschreiben, um ungerechtfertigte Abmahnungen zu vermeiden?

9. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, sich gegen eine unberechtigte Abmahnung zur Wehr zu setzen, vor dem Hintergrund, dass der Auftraggeber der Anwaltskanzlei U+C „The Archive AG“ seinen Sitz in der Schweiz hat?

Danke Daniel, Pete und Ronny!

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Seit 2008 ist es Beruf(ung). Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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14 Kommentare

  1. Eine Menge interessanter Fragen! Und wir haben ja jetzt neuerdings auch eine super Bundesbeauftragte für den Datenschutz .. http://de.wikipedia.org/wiki/Andrea_Voßhoff

    Ich denke mal damit braucht sich (Umdenken des LG Köln) keiner mehr Gedanken wegen der aktuellen Abmahng. zu machen, U+C wird das Ganze sicher nicht weiter betreiben und damit dürfte es auch wegen mangelder Erfolgsaussichten zu keinen Gerichtsverfahren in der Sache kommen.

  2. Phil rincewind says:

    die Linke wird mir außerordentlich sympathisch
    eigentlich eine Schande dass die anderen Parteien nicht ebenso betroffen sind von dieser juristischen Katastrophe

  3. © zum lesen dieses Textes senden Sie bitte VORHER eine Konto-Vollmacht an U+C…
    wo soll das alles bloß hinführen?
    in einer Fortschritts-Abhängingen Nation wie Deutschland

  4. Na wenigstens DIE LINKE stellt noch eine Opposition dar.

    Von unserer Regierung ist zum Datenschutz nichts mehr zu erwarten. Die von der CDU neu eingesetzte Bundesbeauftragte für den Datenschutz ist Befürworterin des Überwachungsstaats u d auf Merkel-Linie. Von Datenschutz hält Andrea Voßhoff (CDU) nicht viel. Ihre Ernennung wurde von Datenschützern kritisiert, da Voßhoff in ihrer Zeit als Bundestagsabgeordnete für mehrere datenschutzrechtlich umstrittene Gesetzesvorhaben wie die Vorratsdatenspeicherung, das Zugangserschwerungsgesetz, die Online-Durchsuchung und das ACTA-Abkommen gestimmt hatte.

    Damit hat die CDU das Amt des Bundesbeauftragten für Datenschutz praktisch abgeschafft.

  5. Die Antwort auf all diese Fragen ist doch eindeutig: sie lautet „Vielleicht“

    Erst wenn die IP des Merkelhandys abgemahnt wird, gehts da voran 😉

  6. @ Markus: ymmd! 🙂

  7. Die Abmahner haben jetzt ein großes Problem und die entsprechenden Richter dazu auch.
    Da haben ein paar wohl den Bogen überspannt. Die bekommen nun paar auf die Finger. Zeit wirds. Kann ja nicht angehen das beliebige Hinz & Kunz Kanzelei, XY nach Lust und Laune abzocken kann mit fingierten Abmahnungen.

  8. Das kann ja noch heiter werden. Wenn erstmal Streaming für eine urheberrechtlich relevante Vervielfältigung hält, was hält die noch davon ab, das Öffnen einer Website, welche ein urheberrechtlich geschütztes BILD enthält, als urheberrechtlich relevante Vervielfältigung anzusehen? Oder eine Seite, die einen urheberrechtlich geschützten TEXT enthält. Landet auch alles im Cache meines Browsers.
    Und am Rande: Wird der Besitz eines DVD-Rekorders am TV auch bald strafrechtlich verfolgt?

  9. @Matze B.
    Da es ja wohl zumindest 1 gibt der eine negative Feststellungsklage anstrebt wird das mit Sicherheit noch zum Prozess kommen.

    Das wäre auch das gewesen was ich gemacht hätte wäre ich einer der Betroffenen gewesen.

  10. @caschy
    das Vorschaubild enttäuscht doch ein klein bisschen 😉

  11. „… , das Stöhnen drang bis in den Bundestag.“ 😀 !

    Das ist Satire, richtig? Also der Link?

  12. Das war schon echt, nur dem Thema angemessen formuliert. 😉

    Etwas seriöser formuliert:

    http://www.fr-online.de/digital/porno-redtube-abmahnung-redtube-erwirkt-einstweilige-verfuegung,1472406,25702114.html

  13. Ahhhhhhhh… 😉 ! Jetzt inzwischen kapiert. Guter Link zum Wach-Lachen 😀 ! Oh ja, das is‘ gut… !

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