Bundesnetzagentur rät zur Vorsicht beim Kauf von Smart-Home-Produkten

Die Bundesnetzagentur rät zur Vorsicht beim Kauf von smarten Produkten, die als Weihnachtsgeschenk Freunde und / oder Familie beglücken sollen. Als Beispiel nennt man vernetztes Spielzeug, wie es in einigen Ländern immer mehr in Mode komme. In Deutschland sei derlei intelligentes Spielzeug verboten und laufe unter dem Banner der Spionagegeräte, da die Privatsphäre der Kinder und möglicher Dritter verletzt werde, wenn Kameras und Mikrofone an Bord seien.

Derlei Produkte sind in Deutschland verboten, wenn sie zusätzlich Audio- oder Bilddateien an ein mobiles Endgerät weiterleiten können. Die Bundesnetzagentur empfiehlt vor dem Kauf sehr genau die Beschreibungen zu lesen. Das gilt auch für Kinder-Smartwatches: Verfügt so eine Smartwatch neben einer normalen Telefonfunktion über eine Abhörfunktion, oft bezeichnet als „Voice Monitoring“, „Babyphone-Funktion“ oder „One-Way Conversation“ bzw. gar eine verdeckte Kamera, ist das Produkt in Deutschland verboten.

Das Mikrofon bzw. die Kamera der Smartwatch könne in diesen Fällen entweder per App oder per SMS-Befehl aktiviert werden. Alle Stimmen und Geräusche im Umfeld der Uhr könnten dann von einem Dritten mitgehört werden. Weder der Träger der Uhr noch die Gesprächspartner des Uhrenträgers könnten dies erkennen, daher sei das illegal.

Auch bei Saugrobotern sollten Kunden genau hinschauen, wenn sie Bilder bzw. Audiodateien per WLAN oder Bluetooth an das Smartphone des Besitzers übertragen könnten. Entscheidend sei dabei, dass einige Saugroboter weder akustische noch visuelle Hinweise geben, die eine Aufnahme für einen Dritten erkennen ließe. Hier prüfe man aktuell die Rechtslage genau.

Generell gelte: Smarte Produkte sind in Deutschland verboten, wenn mit ihnen Gespräche einer anderen Person mitgehört oder Menschen heimlich beobachtet werden können und ein Zugriff aus der Ferne möglich ist.  Man sollte daher auch auf den Kauf von GPS-/GSM-Trackern verzichten, die über eine Abhörfunktion verfügen. Es gebe laut der Behörde sogar noch gewieftere Produkte, die wie Alltagsgegenstände aussähen, etwa wie ein Duftspender oder eine Taschentuchbox. Auch jene seien natürlich verboten, wenn sie verborgene Audio- oder Videoaufnahmen ermöglichen.

Bei Unklarheiten, ob ein bestimmter Gegenstand möglicherweise verboten ist, können sich Verbraucherinnen und Verbraucher an die Bundesnetzagentur wenden: per E-Mail an spionagegeraete@bnetza.de oder telefonisch unter 030/22480-500 (Mo.- Fr. von 09:00 bis 12:00 Uhr).

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden.

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26 Kommentare

  1. Also sollte man nichts mit Kamera und Microphone kaufen. Das auch Mobilfunk, DECT, BT, WLAN oder sonnst was zum Sprach- / Datentransfer hat .

    • Nein.
      Man soll nichts kaufen, was ständig, ungefragt und per Default alles gehörte bzw. gesehene in irgendeine Cloud irgendwo auf der Welt überträgt.
      Dann sind die Daten nämlich weg und dafür braucht man das Einverständnis der Betroffenen (und das sind dann alle Besucher Deiner Wohnung).

  2. Was hat bitte vernetztes Kinderspielzeug mit Smart Home zu tun? Die Furbies aus den 90ern waren auch vernetzt, die haben per Infrarot miteinander kommuniziert. Ist das jetzt Smart Home? Eher nicht. Ist das verboten? Eher auch nicht.

    • André Westphal says:

      Hättest du den Artikel weitergelesen, hättest du gesehen, dass es nicht nur um solche Spielzeuge geht ;-).

    • Technik die jede Firma und jedes Staatsorgan für die eigenen Zwecke einsetzt ist für die Privatperson illegal #facepalm. Ok die Technik kann missbraucht werden, das ist aber nicht der Grund für den rechtlichen Status. Dieser liegt eher darin das sich Privatpersonen mit dieser Technik gegen staatliche Übergriffe schützen kann.

  3. Krümelmonster says:

    Es geht um Smart Toys, die woanders längst der Renner sind. Das sind Puppen, Fahrzeuge, Tiere, Roboter, die Kameras und Mikrofone haben und per App gesteuert werden können. Die bauen Verbindungen zu Servern im Netz auf, von da wiederum geht es auf die Handy-App. Was die alles aufnehmen, speichern und weitergeben, das weiß man teilweise nicht und Kinder sind nunmal besonders zu schützen.

    • Naja, ein angegriffenes Festnetztelefon, Smartphone, Echo, HomePod ist auch nicht besser. Ggf. auch eine Spielekonsole.

      Sind diese Tönnisboxrnen dann auch betroffen?

      • Es geht aber gar nicht um gehackte Geräte, sondern um welche, die schon standardmäßig Personen abhören oder gar ausspionieren und die aufgezeichneten Daten -schlimmstenfalls ohne das Wissen der betroffenen Personen- an irgendwelche (ausländischen) Server senden. Und genau soetwas gehört zu Recht verboten.

      • Die Boxen haben doch weder Kamera noch Mikrofon?

  4. German Angst übertrifft Innovation.
    Programmiert zum baldigen Schwellenland.

    • Nein, manchmal ist Gehirn einschalten und zu überlegen, was sinnvoll und was nicht sinnvoll ist, nicht verkehrt. Und Spielzeug, welches Audio- und Videodaten von Kindern an irgendwelche Server dieser Welt übertragt, ist definitiv nicht sinnvoll. Und die Kleinen erleiden auch sicherlich keine geistigen Defizite, wenn sie derartiges Spielzeug nicht erhalten und auch die deutsche Wirtschaft wird dadurch nicht untergehen. Nicht alles was angeblich smart ist, ist auch smart, sondern oft ist es genau umgekehrt.

    • Unsinn. Geht um den Schutz der Daten Dritter.

      • Ja, aber wo ist der Unterxchied ob der Furby oder dax Telefon gehackt wird? Lego braucht heute ja auch ne App dann kann ich ja gar nicht mehr kaufen und aufpassen muss ich immer.

        • Der Unterschied ist, dass man „Furby“ gar nicht hacken muss.
          Die hier vom BSI genannten „Spielzeuge“ funken IMMER in die Cloud von irgendjemandem, ungefragt. Alles, was sie sehen/hören. Das ist bei denen keine Fehlfunktion, sondern die Kernfunktion.
          Verstanden?

  5. „Generell gelte: Smarte Produkte sind in Deutschland verboten, wenn mit ihnen Gespräche einer anderen Person mitgehört oder Menschen heimlich beobachtet werden können und ein Zugriff aus der Ferne möglich ist…“ Da fragt man sich, wieso solche verbotenen Produkte in DE ganz offiziell zum Verkauf angeboten werden?

    Irgendwie kommt es mir aber so vor, als wolle das BSI eher die Angst schüren und den selbsternannten Datenschützern Stoff für ihre teilweise unsinnigen Debatten liefern.

    • Aber die Warnung kam von der Bundesnetzagentur. Aber ja. Eigentlich dürfte jetzt kein Telefon, Smartspeaker, ect. mehr verkauft werden.

      • Sorry, da hab ich doch BNetzA und BSI gleichgesetzt. Naja, sind beides Beamtenversorgungsunternehmen des Bundes und werden aus Steuergeldern finanziert.

    • Es war schon immer so, das bestimmte Produkte zwar vertrieben werden dürfen, ihre Benutzung aber illegal ist. Z.B. Radarwarner, die den Raser vor entsprechenden Fallen warnen.
      Darf in DE verkauft werden (könnte ja auch ausgeführt werden in andere Länder), wenn Dich ein Polizist damit ertappt ist aber Außerbetriebnahme und Bestrafung sicher.

      Und das BSI will sicher keine Angst schüren, sondern weist völlig zu recht auf die Rechtslage hin.
      Was übrigens daran „unsinnig“ sein soll darüber zu debattieren warum haufenweise Geräte in den Haushalten rumfliegen, die dauerhaft Ton (und/oder Bild) aufzeichnen (können), das oft auch unbemerkt und diese Aufnahmen eben nicht lokal speichern sondern irgendwo auf der Welt hochladen, das musst Du mir bitte mal erklären.
      Ich halte das für eine üble Unsitte.
      Schon Voice Assistenten wie Alexa halte ich für extrem fragwürdig und möchte sowas nicht in meinem Haushalt haben, wenn ich woanders bin kann ich die Dinger aber immerhin erkennen und sehe, wann sie aktiv sind (Rückmeldung, Leuchten etc.). Bei Spielzeugen, die das gleiche tun, aber unbemerkt, ist das nicht mehr fragwürdig. Sondern eben illegal.

      • „Schon Voice Assistenten wie Alexa halte ich für extrem fragwürdig…“
        Ich mag meine Alexa und die hört auch mal zu ohne es zu signalisieren, Das Signal kommt nämlich erst wenn das Aktivierungswort erkannt wurde. Aber es macht keinen Sinn das mit Leuten zu diskutieren die sich dem Fortschritt abgeneigt sind, Für mich persönlich gehören solche „Spielereien“ eben zum Fortschritt und zur Zukunft. Wenn die Menschheit schon am Klimawandel zugrunde geht, dann bitte mit Stil und digitalen Assistenzsystemen.

        • Ich würde mir einen Voice Assistenten holen, wenn der meine Sprachbefehle LOKAL verarbeitet*. Nur auf dem Gerät.
          Alles, was in die „Cloud“ – also anders gesagt die Computer anderer Leute – geschickt werden muss um verarbeitet zu werden, kommt mir nicht ins Haus. Zumal diese Clouds, sofern relevant, alle zu US-amerikanischen Unternehmen gehören und diese teils ohnehin ihr Geld mit dem Ausspähen von Menschen verdienen.
          Ich weiß, viele Menschen haben damit gar keinen Schmerz und jeder darf sich natürlich so weit exponieren, wie es ihm gefällt. Ob das jetzt „Fortschritt“ ist, für ein lustiges Gadget, denn mehr sind diese Voice-Assistenten ja nicht, sich überwachen zu lassen, könnte man diskutieren.
          ABER und das ist ja der Punkt hier: Es muss sich jeder entscheiden können, ob er das möchte. Und das geht eben nicht, wenn ein Produkt immer mitlauscht, dies aber nicht erkennbar ist für den unbedarften Besucher.

          *Mozilla hatte mit „Common Voice“ so ein Projekt (die Stimmdatenbank für das maschinelle Lernen).

          • Und bei den teils gleichen Firmen traust du dann wenn es Tablets, Fernbedienungen oder Telefone sind nur weil sie nichts signalisieren?

            • Ein wichtiger Unterschied, den du bei einigen deiner Kommentare glaube ich vergisst, ist der, dass die Aufnahme „verdeckt“ /“nicht ersichtlich“ geschieht. Ein Kuscheltier mit Kamera im Auge wird nicht als solches erkannt. Zudem wird standardmäßig übertragen.

              Bei eine tablet Telefon weiß jeder, dass es möglich ist. Das heimliche Aufnehmen ist dennoch auch dot verboten. Und auch das Hacken solcher Geräte steht unter Strafe. Das es dort passieren kann, ist aber klar.

    • General Failure says:

      Ja, es gibt es beim BSI tatsächlich eine Abteilung, die sich um das Schüren von Ängsten und Verwirren von Datenschützern kümmert. Da wurde doch neulich eine Meeting-Agenda geleakt, die war spannend. Vorher hätte ich das auch nie geglaubt, jetzt sehe ich klarer.

      Workshop BSI Arbeitsgruppe A-Z (Ängste bis Zwietracht)
      TOP 1:
      – Ängste in der Bevölkerung erzeugen – Ideen, Vorschläge, Anregungen.
      – Welche Ängste lassen sich nachhaltig erzeugen?
      – Erfolgsmessung bei Angstkampagnen

      TOP2:
      – Datenschutz effektiv diffamieren
      – Entwurf Kriterienkatalog: „selbsternannte“ oder „echte“ Datenschützer
      – Vorschlag: Anregungen aus dem „Stadt Bremerhaven“ Forum

      TOP3:
      – German Angst score BSI
      – Rangliste der Bundesämter, Vergleich
      – Möglichkeiten, bessere Platzierung zu erreichen

      TOP4:
      – Gemeinsames Abendessen (Kostenstelle BSI/Neuland)

  6. So ganz verstehe ich die „Regeln“ nicht.
    Wenn die Aussage: „Generell gelte: Smarte Produkte sind in Deutschland verboten, wenn mit ihnen Gespräche einer anderen Person mitgehört oder Menschen heimlich beobachtet werden können und ein Zugriff aus der Ferne möglich ist.“ korrekt ist, dann dürfte tatsächlich jeder Amazon Echo in Deutschland verboten sein. Da kann man sich auch per DropIn aufschalten und sehen/hören was vor Linse/Mikro passiert.

    • Christian Gall says:

      Dann müssten auch Smartphones verboten sein. Aus denen kann auch ganz einfach eine Wanze machen. Und nein ich meine Echos nicht als Wanze weil viele das Wort nutzen, die nutzte ich selbst.

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