Bundesnetzagentur: Neues Messverfahren RaVT für die Internet-Mindestversorgung verfügbar

Junge, Junge – das Thema Messverfahren und „Geld zurück“ bei Unterversorgung von Internetgedöns war ja vor Jahren ein riesiges Thema. Aber: Hat wohl was gebracht, wenngleich auch nur wenige Verfahren eingeleitet wurden. Nun ändert sich aber etwas.

Die Bundesnetzagentur hat ein frisches Messverfahren an den Start gebracht, das sich um eben jenes Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten dreht. Wer überprüfen möchte, ob der eigene Anschluss die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt, kann dies nun mittels einer anderen Software erledigen. Aktuell fordert der Gesetzgeber mindestens 15 Megabit pro Sekunde im Download sowie 5 Megabit pro Sekunde im Upload, dazu darf die Latenz 150 Millisekunden nicht überschreiten. Das Tool soll den Abgleich mit diesen Werten vereinfachen.

Man führt dabei zehn Messungen durch, aufgeteilt in zwei Blöcke zu je fünf Durchgängen. Wichtig ist hierbei die zehnstündige Pause zwischen den Blöcken, um kurzfristige Schwankungen auszuschließen. Ergibt das Protokoll am Ende einen Anhaltspunkt für eine Unterversorgung, lässt sich der Bericht direkt an die Bundesnetzagentur übermitteln. Dort folgen weitere Ermittlungen, die in einer offiziellen Feststellung der Unterversorgung münden können.

Hintergrund ist der seit Dezember 2021 bestehende Rechtsanspruch auf eine Mindestversorgung zur sozialen und wirtschaftlichen Teilhabe. Wer also dauerhaft unter den Grenzwerten liegt, hat hier eine Handhabe. Die Parameter prüft die Behörde regelmäßig. Herunterladen lässt sich das Ganze unter breitbandmessung.de/messverfahren-ravt, zu haben für Windows, macOS und Linux.

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10 Kommentare

  1. Mittlerweile ist ja häufig das Peering zu anderen Netzen das Nadelöhr, und nicht die nominelle Datenrate des Anschlusses. Etwa ein halbes Jahr lang konnte ich zum Beispiel bestimmte Schweizer Internet-Radio Sender nicht zuverlässig hören. Es kam ständig immer zu Abbrüchen.

    Ob solche Probleme mit diesem Tool auch diagnostiziert werden können?

    • Ich befürchte nein. Und da nach der Telekom jetzt auch Vodafone das öffentliche Peering einstellt, werden sich solche Probleme nur häufen.

      • Laut FAQ wird am DE-CIX gemessen. Das ist ja schon mal nicht so schlecht. Laut Berichten ist besonders die Telekom knausrig was Peering an Internet-Knoten angeht.

        „Es wird die Anbindung Ihres Endgeräts zu den Messservern der Breitbandmessung gemessen. Diese befinden sich in unmittelbarer Nähe zum wichtigsten Internet-Knoten Deutschlands (DE-CIX) und sind direkt über mehrere BGP-Router redundant mit der Apollon Plattform des DE-CIX verbunden.“

  2. gibt es so etwas als plug-in für eine fritzbox oder irgendwas anderes, was ich ohne PC nutzen kann?

    • FRITZ!Box mit offizieller Firmware ist closes Source, da werden keine Addons unterstützt.
      Die Software der Bundesnetzagentur wurde entwickelt, damit alle die gleichen Voraussetzungen erfüllen und nicht jeder sein eigenes Tool mit u.U. verkehrten Werten abliefert. Für permanente Überwachung gibt es diverse Tools auch für Docker, z.B. openspeedtest. Gibt auch für das Smartphone Apps zum groben Testen der Leitung, aber diese sind nicht sehr aussagekräftig, solche Tests sollte man per Ethernet machen mit immer gleichen Voraussetzungen, d.h. keine Streams/Downloads im Netz. Bringt ja nichts wenn gerade in der WG eine LAN Party stattfindet oder alle bei Netflix streamen. Das verstehen die meisten Leute nicht.

    • Ohne PC mit LAN misst du das WLAN mit, damit misst du mist. An sich müssten Router zumindest dem Netzbetreiber gegenüber solche Daten ausgeben können, ob man die aus den Logs auch als Nutzer auslesen kann, ist mir nicht bekannt. Die FritzBox selbst kann nur per iPerf Messungen ermöglichen, aber damit misst du nur dein internes Netzwerk, nicht die Geschwindigkeit nach draußen.

      Aber da hast du durchaus etwas wichtiges aufgetan, immer weniger Leute haben einen PC oder Laptop mit LAN Anschluss. Sicherlich gibt’s auch USB Adapter für Ethernet, aber das zuverlässigste wäre wenn Routerhersteller eine solche Messung direkt im Router ermöglichen müssten. Dann könnte einfach automatisiert zu verschiedenen Zeiten am Tag gemessen werden. Und dort kannst du auch direkt sicherstellen, dass die geringe Geschwindigkeit nicht daher rührt, dass zu viele Dienste/Nutzer gleichzeitig das Netz auslasten.

      • @Richard: So wie das meine Unifi UDM Pro macht… Jede Nacht um 3 Uhr lass ich einen Speedtest laufen und gucke mir hin und wieder die Protokolle an. Das funktioniert hervorragend und meine DSL-Leitung bringt konstant 224-226 MBit DL und 31-33 MBit UL. Neulich gab es mal ein Problem im Netz und ich konnte direkt an den Tests sehen, wann wieder die alten Werte da waren.

  3. Werde es mal einrichten und schauen ob sich was tut.
    An meiner tollen Vodafone Kabel Leitung (gebucht 1000 / 50), hab ich im Upload meist nur um die 1 – 2 Mbit.

  4. Mal zum Erfahrungsbericht zur Minderung mit dem bestehenden „Nachweisverfahren zur Überprüfung der vertraglich vereinbarten Geschwindigkeiten“, das es ja schon länger gibt:
    Ich hab das Thema sowohl mit Telekom DSL, als auch mit Vodafone durchprobiert.
    Telekom hat bei DSL dann immer einen Techniker geschickt, der dann auch bestätigte, dass da technisch nicht mehr geht. Im Anschluss beim Kundensupport dann ein paar Runden drehen und man bekam 5-10€ Minderung.
    Bei Vodafone: Der Telefonsupport ist nutzlos, per Mail eingereichte Protokolle werden mit Rückruf und einmaliger Minderung oder HotSpot-Guthaben beantwortet, also einfach Standardverfahren bei temporärer Störung. Damit man seine Minderung durchbekommt reicht immer Beschwerde bei der BNetzA, dann bekommt man z.B. 1 Jahr um 5€ reduziert. Mehr passiert da auch nicht. Angesichts der Hälfte des Uploads wären auch 50% auf die Grundgebühr berechtigt, aber das müsste man vor Gericht durchsetzen, was das Geld und den Aufwand nicht wert ist.
    Allgemein also ein zahnloser Tiger, man muss sich lange mit dem Thema auseindersetzen und spart dann vielleicht 120€ in 2 Jahren, bis man die gleiche Prozedur erneut durchführen darf. Der Gesetzgeber schaft hier leider keine stärkeren Schwerter für Verbraucher. Und da ich häufig gelesen habe, dass die Anbieter dann kündigen sobald man die Minderung durchsetzt: Ist mir noch nie passiert und halte ich auch für unrealistisch.

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